Krankenhaustagegeld. 1. Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltage an gerechnet. 2. Krankenhaustagegeld entfällt bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungs- heimen und Kuranstalten.
Appears in 5 contracts
Samples: Produktinformationsblatt, Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblatt
Krankenhaustagegeld. (1. ) Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen des Unfalls Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltage an gerechnet.
(2. ) Krankenhaustagegeld entfällt bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungs- heimen Erholungsheimen und Kuranstalten.
Appears in 3 contracts
Samples: Gruppenversicherung, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen, Allgemeine Unfallversicherungs Bedingungen (Aub 98)
Krankenhaustagegeld. 1. Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte Ver- sicherte wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung Heilbe- handlung befindet, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltage an gerechnet.
2. Krankenhaustagegeld entfällt bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungs- heimen Erholungshei- men und Kuranstalten.
Appears in 2 contracts
Samples: Insurance Terms and Conditions, Versicherungsbedingungen
Krankenhaustagegeld. 1. Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen des Unfalls Unfalles in medizinisch medi- zinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindetbe- findet, längstens jedoch für zwei fünf Jahre, vom Unfalltage an gerechnet, und zwar in der im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen festgelegten Höhe.
2. Mehrere vollstationäre Krankenhausaufenthalte wegen desselben Unfalles gelten als ein ununterbrochener Kran- kenhausaufenthalt.
3. Krankenhaustagegeld entfällt bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungs- heimen Erholungsheimen und Kuranstalten.
Appears in 1 contract
Samples: Sportversicherung Für Vereine Der Sportbünde Pfalz Und Rheinhessen
Krankenhaustagegeld. (1. ) Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen des Unfalls Unfalles in medizinisch medi- zinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltage an gerechnet.
(2. ) Krankenhaustagegeld entfällt bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungs- heimen Erholungsheimen und Kuranstalten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Unfallversicherungs Bedingungen (Aub 88)
Krankenhaustagegeld. 1. Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen des Unfalls unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer voll- stationärer Heilbehandlung befindet, längstens jedoch für zwei Jahre, Jahre vom Unfalltage an gerechnet.
2. Krankenhaustagegeld entfällt bei einem ei- nem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungs- heimen Erholungsheimen und Kuranstalten.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsschutzvertrag
Krankenhaustagegeld. 1. Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen des Unfalls in medizinisch medizi- nisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltage an gerechnetge- rechnet.
2. Krankenhaustagegeld entfällt bei einem Aufenthalt in SanatorienSa- natorien, Erholungs- heimen Erholungsheimen und Kuranstalten.
Appears in 1 contract