Krankenhaustagegeld. Bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung sowie einer stationären Entbindung oder Fehlgeburt wird ein Krankenhaustagegeld von 13 EUR für jeden Tag, für den die GKV leistet, gezahlt, längstens für 28 Tage im Kalenderjahr. Aufnahme- und Entlassungstag werden je als ein voller Tag gewertet.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung