Krankenhaustagegeld. 2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person befindet sich wegen des Unfalles in medizi- nisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
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Samples: www.wupa.koeln, www.deteassekuranz.de, www.bbbank.de
Krankenhaustagegeld. 2.4.1 a) Voraussetzungen für die Leistung: Leistung Die versicherte Person befindet sich wegen des Unfalles in medizi- nisch medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
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Krankenhaustagegeld. 2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung: Leistung Die versicherte Person befindet sich wegen des Unfalles in medizi- nisch medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
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Samples: odv-versicherungen.de
Krankenhaustagegeld. 2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person befindet sich wegen des Unfalles in medizi- nisch medi- zinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
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Samples: www.reisepolice24.de
Krankenhaustagegeld. 2.4.1 9.4.1. Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person befindet sich wegen des eines versi- cherten Unfalles in medizi- nisch medizinisch notwendiger vollstationärer vollstatio- närer Heilbehandlung. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen Erholungs- heimen gelten nicht als medizinisch notwendige HeilbehandlungHeilbe- handlung.
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Samples: www.peschke-muc.de