Krankenhaustagegeld. 2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person befindet sich wegen des Unfalles in medizi- nisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung. 2.4.2 Höhe und Dauer der Leistung: Das Krankenhaustagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versiche- rungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltag an gerechnet.
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Samples: Unfallversicherungsvertrag, Unfallversicherung, Unfallversicherung
Krankenhaustagegeld. 2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person befindet sich wegen des Unfalles in medizi- nisch medi- zinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
2.4.2 Höhe und Dauer der Leistung: Das Krankenhaustagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versiche- rungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltag an gerechnetgerech- net.
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Samples: Widerrufsbelehrung
Krankenhaustagegeld. 2.4.1 9.4.1. Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person befindet sich wegen des eines versi- cherten Unfalles in medizi- nisch medizinisch notwendiger vollstationärer vollstatio- närer Heilbehandlung. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen Erholungs- heimen gelten nicht als medizinisch notwendige HeilbehandlungHeilbe- handlung.
2.4.2 9.4.2. Höhe und Dauer der Leistung: Das Krankenhaustagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versiche- rungssumme Versicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären vollsta- tionären Behandlung gezahlt, längstens jedoch für zwei drei Jahre, vom Unfalltag an gerechnet.
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Krankenhaustagegeld. 2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung: Leistung Die versicherte Person befindet sich wegen des Unfalles in medizi- nisch medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
2.4.2 Höhe und Dauer der Leistung: Leistung Das Krankenhaustagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versiche- rungssumme Versicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltag an gerechnet.
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Samples: Allgemeine Unfallversicherungs Bedingungen (Aub 2012)