Common use of Krankenrücktransport Clause in Contracts

Krankenrücktransport. A.3.7.13 Müssen Sie, Ihr Ehepartner, der mit Ihnen in häuslicher Gemein- schaft lebende Lebenspartner oder Ihre minderjährigen Kinder auf einer Reise infolge Erkrankung oder Verletzung an ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durch- führung des Rücktransports und übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Nächte bis zu je 60 EUR pro Person. Wurden durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespart, rechnen wir diese Ersparnis auf unsere Leistungen an. A.3.7.14 Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug infolge einer Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem ständigen Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Dies gilt auch, wenn Sie, Ihr Ehepartner oder der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner auf einer Reise ohne das versicherte Fahrzeug infolge Todes oder Erkrankung Ihre mitrei- senden Kinder, die noch nicht 16 Jahre alt sind, nicht betreuen können und auch sonst keine anderen mitreisenden Personen für deren Betreuung zur Verfügung stehen. Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung bis zu 500 km bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei einer einfachen Entfernung bis zu 1 200 km bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse. Hat sich der Scha- denfall mehr als 1 200 km vom Wohnort entfernt ereignet, erstatten wir für die Fahrten, deren einfache Entfernung über 1 200 km liegt, anstelle der Bahnfahrt auch die Kosten eines Linienfluges in der Economy-Klasse einschließlich Zuschlägen sowie in allen Fällen die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 EUR. Wurden durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespart, rechnen wir diese Ersparnis auf unsere Leistungen an.

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Krankenrücktransport. A.3.7.13 A.3.7.1 Müssen Sie, Ihr Ehepartner, der mit Ihnen in häuslicher Gemein- schaft lebende Lebenspartner berechtigte Fahrer oder Ihre minderjährigen Kinder auf einer Reise die berechtigen Insassen infolge Erkrankung oder Verletzung an ihren Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durch- führung Durchführung des Rücktransports und übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Nächte Übernachtungen bis zu je 60 EUR 75 Euro pro Person. Wurden durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespart, rechnen wir diese Ersparnis auf unsere Leistungen an. A.3.7.14 Rückholung von Kindern A.3.7.2 Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug infolge einer Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten die Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschläge sowie die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 40 Euro. Fahrzeugabholung A.3.7.3 Kann der versicherte Pkw infolge einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung oder infolge des Todes des Fahrers weder von diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgen wir für die Verbringung des Pkw zu Ihrem ständigen Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Dies gilt auchVeranlassen Sie die Verbringung selbst, wenn Sieerhalten Sie als Kostenersatz bis 0,50 Euro je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung des Pkw entstehenden, Ihr Ehepartner oder der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner auf einer Reise ohne das versicherte Fahrzeug infolge Todes oder Erkrankung Ihre mitrei- senden Kinderdurch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten, die noch nicht 16 Jahre alt sind, nicht betreuen können und auch sonst keine anderen mitreisenden Personen jedoch höchstens für deren Betreuung zur Verfügung stehen. Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung drei Übernachtungen bis zu 500 km bis zur Höhe der Bahnkosten 2je 75 Euro pro Person. Klasse, bei Was versteht man unter einer einfachen Entfernung Reise? A.3.7.4 Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu 1 200 km bis zur Höhe einer Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Bahnkosten 1. Klasse. Hat Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich der Scha- denfall mehr als 1 200 km vom Wohnort entfernt ereignet, erstatten wir für die Fahrten, deren einfache Entfernung über 1 200 km liegt, anstelle der Bahnfahrt auch die Kosten eines Linienfluges in der Economy-Klasse einschließlich Zuschlägen sowie in allen Fällen die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 EUR. Wurden durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespart, rechnen wir diese Ersparnis auf unsere Leistungen anüberwiegend aufhalten.

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Samples: tffdiscourseupload.s3.dualstack.eu-central-1.amazonaws.com, www.vbed.de

Krankenrücktransport. A.3.7.13 A.3.7.1 Müssen Sie, Ihr Ehepartner, der mit Ihnen in häuslicher Gemein- schaft lebende Lebenspartner oder Ihre minderjährigen Kinder auf einer Reise infolge Erkrankung oder Verletzung Sie an ihren ständigen Ihren Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durch- führung Durchführung des Rücktransports und übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten Erkrank- ten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben vorgeschrie- ben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehendenentste- henden, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Nächte 3 Übernachtungen bis zu je 60 EUR 100 € pro Person. Wurden durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespartA.3.7.2 Wir leisten auch, rechnen wir diese Ersparnis auf unsere Leistungen an. A.3.7.14 Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren auf einer Reise wenn nicht Sie selbst, sondern Ihr Ehe- oder ein- getragener Lebenspartner oder Ihr Lebenspartner, mit dem versicherten Fahrzeug Sie einen gemeinsamen Haushalt führen, oder Ihre minderjährigen Kinder infolge einer Erkrankung oder des Todes des Fahrers Verletzung an Ihren Wohnsitz zurücktransportiert wer- den müssen. Rückholung von Kindern A.3.7.3 Können Ihre mitreisenden minderjährigen Kinder weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem ständigen Ihrem Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Dies gilt auch, wenn Sie, Ihr Ehepartner oder der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner auf einer Reise ohne das versicherte Fahrzeug infolge Todes oder Erkrankung Ihre mitrei- senden Kinder, die noch nicht 16 Jahre alt sind, nicht betreuen können und auch sonst keine anderen mitreisenden Personen für deren Betreuung zur Verfügung stehen. Die Kostenerstattung Kostenerstat- tung erfolgt bei einer einfachen Entfernung bis zu unter 500 km Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei einer einfachen Entfernung bis zu 1 200 1.000 km bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse. Hat sich der Scha- denfall , bei Entfernungen von mehr als 1 200 1.000 km vom Wohnort entfernt ereignet, erstatten wir bis zur Höhe der Schlafwagen- oder Linienflug- kosten jeweils einschließlich der Zuschläge sowie für die Fahrten, deren einfache Entfernung über 1 200 km liegt, anstelle der Bahnfahrt auch die Kosten eines Linienfluges in der Economy-Klasse einschließlich Zuschlägen sowie in allen Fällen die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten Taxikosten bis zu 50 EUR30 €. Wurden A.3.7.4 Die Leistung Rückholung von minderjährigen Kindern nach A.3.7.3 erbringen wir auch bei Reisen ohne das versicherte Fahrzeug, falls Sie, Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner oder Ihr Lebenspartner, mit dem Sie einen gemeinsamen Haushalt führen, erkranken oder sterben und die mitreisenden Kinder weder von Ihnen noch von einer anderen mitreisenden Person betreut werden können. Krankenbesuch A.3.7.5 Müssen Sie sich länger als 2 Wochen stationär in einem Krankenhaus aufhalten, übernehmen wir die Fahrt- und Übernachtungskosten für Krankenhausbesuche durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespartIhren Ehe- oder eingetragenen Lebens- partner, rechnen wir diese Ersparnis Ihren Lebenspartner, mit dem Sie einen gemeinsamen Haushalt führen, Ihre Eltern oder Kinder. A.3.7.6 Wir leisten auch, wenn sich nicht Sie, sondern Ihr Ehe- oder eingetra- gener Lebenspartner, Ihr Lebenspartner, mit dem Sie einen gemein- samen Haushalt führen, oder mitreisende minderjährige Kinder länger als 2 Wochen stationär im Krankenhaus aufhalten. A.3.7.7 Die Leistungen sind auf unsere Leistungen aninsgesamt höchstens 600 € beschränkt.

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Samples: www.insurancestation.de

Krankenrücktransport. A.3.7.13 A.3.7.1 Müssen Sie, Ihr Ehepartner, der mit Ihnen in häuslicher Gemein- schaft lebende Lebenspartner oder Ihre minderjährigen Kinder auf einer Reise Sie infolge Erkrankung oder Verletzung an ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert Ihren Hauptwohnsitz zurück- transportiert werden, sorgen wir für die Durch- führung Durchführung des Rücktransports Rücktrans- ports und übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports Rücktrans- ports müssen medizinisch notwendig sinnvoll und ärztlich angeordnet vertretbar sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Ihre Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Nächte Übernach- tungen bis zu je 60 EUR 85 Euro pro Person. Wurden durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespart, rechnen wir diese Ersparnis auf unsere Leistungen an. A.3.7.14 A.3.7.2 Können weder Sie noch eine mitversicherte Person infolge Ihres Todes oder Ihrer Erkrankung mitreisende Kinder unter 16 Jahren auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug infolge einer Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen betreut werdenweiter betreuen, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson Be- gleitperson zu ihrem ständigen Wohnsitz und Hauptwohnsitz. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden ent- stehenden Kosten. Dies gilt auch, wenn Sie, Ihr Ehepartner oder der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner auf einer Reise ohne das versicherte Fahrzeug infolge Todes oder Erkrankung Ihre mitrei- senden Kinder, Wir erstatten dabei die noch nicht 16 Jahre alt sind, nicht betreuen können und auch sonst keine anderen mitreisenden Personen für deren Betreuung zur Verfügung stehen. Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung bis zu 500 km bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei einer einfachen Entfernung bis zu 1 200 km bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse. Hat sich der Scha- denfall mehr als 1 200 km vom Wohnort entfernt ereignetKlasse oder die Liegewagenkosten oder die Flugkosten, erstatten wir für die Fahrten, deren einfache Entfernung über 1 200 km liegt, anstelle der Bahnfahrt auch sofern diese die Kosten eines Linienfluges in der Economy-einer Bahnfahrt 1. Klasse nicht übersteigen einschließlich Zuschlägen sowie in allen Fällen die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 EUREuro. Wurden Fahrzeugabholung bei Fahrerausfall VWK 844 (09.19) A.3.7.3 Können weder Sie noch eine mitversicherte Person infolge Todes oder einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung des Fahrers das versicherte Fahrzeug zurückfahren, sorgen wir für die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem Hauptwohnsitz. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,40 Euro je Kilometer zwischen Ihrem Haupt- wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die den mitversicherten Personen entstehende und durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespartFahrer- ausfall bedingte Übernachtungskosten bis zur Abholung des Fahrzeugs. Die Leistung ist begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen bis zu je 85 Euro pro Person. A.3.7.4 Müssen Sie sich auf einer Reise infolge einer Erkrankung län- ger als zwei Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, rechnen erstatten wir diese Ersparnis auf unsere Leistungen andie Fahrt­ und Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahe stehen- de Person bis zur Höhe von 500 Euro je Schadenfall. A.3.7.5 Ist infolge – des Todes oder einer Erkrankung eines Ihrer nahen Verwandten oder – erheblicher Schädigung Ihres Vermögens ein Rückruf Ihrerseits von Ihrer Reise durch Rundfunk notwendig, wer- den wir die erforderlichen Maßnahmen einleiten und die hierdurch ent- stehenden Kosten übernehmen.

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Samples: www.cosmosdirekt.de

Krankenrücktransport. A.3.7.13 A.3.7.1 Müssen Sie, Ihr Ehepartner, der mit Ihnen in häuslicher Gemein- schaft lebende Lebenspartner Sie oder Ihre minderjährigen Kinder auf einer Reise eine mitversicherte Person infolge Erkrankung oder Verletzung Erkran- kung an ihren Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durch- führung Durchführung des Rücktransports und übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig not- wendig und ärztlich angeordnet sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem Außer- dem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Nächte Übernachtungen bis zu je 60 60,00 EUR pro Person. Wurden durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespart, rechnen wir diese Ersparnis auf unsere Leistungen an. A.3.7.14 Rückholung von Kindern A.3.7.2 Können mitreisende Kinder unter 16 18 Jahren auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug infolge einer Erkrankung Er- krankung, Verletzung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Ihrem Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei die Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen sowie die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 30,00 EUR. Fahrzeugabholung A.3.7.3 Kann das versicherte Fahrzeug infolge einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung oder infolge des Todes des Fahrers weder von diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgen wir für die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Dies gilt auchAußerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entste- henden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten, wenn Siejedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 60,00 EUR pro Per- son. Krankenbesuch A.3.7.4 Müssen Sie sich, Ihr Ehepartner oder der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner eine versicherte Person, auf einer Reise ohne das versicherte mit dem Fahrzeug infolge Todes Erkrankung oder Erkrankung Ihre mitrei- senden KinderVerletzung länger als zwei Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, übernehmen wir für Besuche durch Familienangehörige die noch nicht 16 Jahre alt sind, nicht betreuen können Fahrt- und auch sonst keine anderen mitreisenden Personen für deren Betreuung zur Verfügung stehen. Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung Übernachtungskosten bis zu 500 km bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei einer einfachen Entfernung bis zu 1 200 km bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse. Hat sich der Scha- denfall mehr als 1 200 km vom Wohnort entfernt ereignet, erstatten wir für die Fahrten, deren einfache Entfernung über 1 200 km liegt, anstelle der Bahnfahrt auch die Kosten eines Linienfluges in der Economy-Klasse einschließlich Zuschlägen sowie in allen Fällen die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 insgesamt 600,00 EUR. Wurden durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespart, rechnen wir diese Ersparnis auf unsere Leistungen an.

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Samples: www.insurancestation.de

Krankenrücktransport. A.3.7.13 A.3.6.1 Müssen Sie, Ihr Ehepartner, der mit Ihnen in häuslicher Gemein- schaft lebende Lebenspartner oder Ihre minderjährigen Kinder auf einer Reise Sie infolge Erkrankung oder Verletzung an ihren Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durch- führung Durchführung des Rücktransports Rück- transports und übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Nächte Übernachtungen bis zu je 60 EUR Euro pro Person. Wurden durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespart, rechnen wir diese Ersparnis auf unsere Leistungen an. A.3.7.14 Rückholung von Kindern A.3.6.2 Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug infolge einer Ihrer Erkrankung oder des Ihres Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen Familienangehörigen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem ständigen Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Dies gilt auch, wenn Sie, Ihr Ehepartner oder der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner auf einer Reise ohne das versicherte Fahrzeug infolge Todes oder Erkrankung Ihre mitrei- senden Kinder, die noch nicht 16 Jahre alt sind, nicht betreuen können und auch sonst keine anderen mitreisenden Personen für deren Betreuung zur Verfügung stehen. Die Kostenerstattung erfolgt Wir erstatten dabei bei einer einfachen Entfernung bis zu 500 km unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei einer einfachen Entfernung bis zu 1 200 km bis zur Höhe der größeren Entfernungen die Bahnkosten 1. Klasse. Hat sich der Scha- denfall mehr als 1 200 km vom Wohnort entfernt ereignet, erstatten wir für Klasse oder die Fahrten, deren einfache Entfernung über 1 200 km liegt, anstelle der Bahnfahrt auch Liegewagenkosten jeweils einschließlich Zuschlägen oder die Kosten eines Linienfluges in der Economy-Klasse einschließlich Zuschlägen sowie in allen Fällen die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 EUR40 Euro. Wurden Kosten für Krankenbesuch A.3.6.3 Halten Sie sich infolge Erkrankung länger als zwei Wochen in einem Krankenhaus auf, erstatten wir die Fahrt- und Übernachtungs- kosten für Besuche durch eine nahe stehende Person bis zur Höhe von 500 Euro. Fahrzeugabholung A.3.6.4 Kann das Fahrzeug infolge einer länger als drei Tage andau- ernden Erkrankung oder infolge des Todes des Fahrers weder von diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgen wir für die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,50 Euro je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insas- sen entstehenden und durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespartFahrerausfall bedingten Übernach- tungskosten, rechnen wir diese Ersparnis auf unsere Leistungen anjedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je Reiserückrufservice A.3.6.5 Erweist sich infolge Todes oder Erkrankung eines Ihnen nahen Verwandten oder infolge einer erheblichen Schädigung Ihres Vermö- gens Ihr Rückruf von einer Reise durch Rundfunk als notwendig, wer- den die erforderlichen Maßnahmen von uns in die Wege geleitet und die hierdurch entstandenen Kosten übernommen.

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Samples: www.ecclesia.de

Krankenrücktransport. A.3.7.13 A.3.2.6.4 Müssen Sie, Ihr Ehepartner, der mit Ihnen Sie oder eine mitversicherte Person in häuslicher Gemein- schaft lebende Lebenspartner oder Ihre minderjährigen Kinder auf einer Reise infolge Folge un- vorhersehbarer Erkrankung oder Verletzung an ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durch- führung Durchführung des Rücktransports Rücktrans- ports und übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen überneh- men wir die bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung oder Verletzung bedingten ÜbernachtungskostenÜbernach- tungskosten, jedoch höchstens für drei Nächte Übernachtungen bis zu je 60 EUR 50,- pro Person. Wurden durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespart, rechnen wir diese Ersparnis auf unsere Leistungen an. A.3.7.14 A.3.2.6.5 Können mitreisende minderjährige Kinder unter 16 Jahren auf in Folge einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug infolge einer Erkrankung unvorhersehbaren Erkrankung, Verletzung oder des Todes To- des Fahrers ihrer Begleitperson weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson Begleitper- son zu ihrem ständigen Wohnsitz deren Wohnort und übernehmen die hierdurch entstehenden ent- stehenden Kosten. Dies gilt auch, wenn Sie, Ihr Ehepartner oder der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner auf einer Reise ohne das versicherte Fahrzeug infolge Todes oder Erkrankung Ihre mitrei- senden Kinder, die noch nicht 16 Jahre alt sind, nicht betreuen können und auch sonst keine anderen mitreisenden Personen für deren Betreuung zur Verfügung stehen. Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung bis zu 500 km bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse2.Klasse einschließlich Zuschlägen, bei einer einfachen Entfernung bis zu 1 200 km größerer Entfer- nung als 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse. Hat sich Bahn- kosten 1.Klasse oder der Scha- denfall mehr als 1 200 km vom Wohnort entfernt ereignet, erstatten wir für die Fahrten, deren einfache Entfernung über 1 200 km liegt, anstelle der Bahnfahrt auch die Kosten eines Linienfluges in der Economy-Klasse einschließlich Zuschlägen Liegewagenkosten sowie in allen Fällen die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 EUREUR 50,-. Wurden durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespartFalls erfor- derlich, rechnen übernehmen wir zusätzlich die Kosten für Verpfle- gung und Unterkunft der Begleitperson, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je EUR 50,-. Als Ausland gelten alle Länder außer Deutschland, soweit wir in diesen nach A.3.5.1 Versicherungsschutz bieten. Nicht als Ausland gilt ein Land, in dem Sie oder die unter A.3.2.1 genannten mitversicherten Personen einen Wohnsitz haben. Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland, er- bringen wir zusätzlich folgende Leistungen: A.3.2.7.1 Kann das Fahrzeug bei Panne oder Unfall weder am Schadentag noch am darauffolgenden Tag wieder fahrbe- reit gemacht werden, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen: Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereit- schaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schaden- ort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese Ersparnis auf unsere Leistungen anschnellstmöglichem Wege erhalten, und übernehmen alle entstehenden Versand- kosten.

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Samples: www.daimler-fleetmanagement.de

Krankenrücktransport. A.3.7.13 A.3.7.1 Müssen Sie, Ihr Ehepartner, der mit Ihnen in häuslicher Gemein- schaft lebende Lebenspartner Sie oder Ihre minderjährigen Kinder auf einer Reise eine mitversicherte Person infolge Erkrankung oder Verletzung Verlet- zung an ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durch- führung Durchführung des Rücktransports und übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ange- ordnet sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten Erkrank- ten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung oder Verletzung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Nächte Übernachtungen bis zu je 60 EUR Euro pro Person. Wurden durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespart, rechnen wir diese Ersparnis auf unsere Leistungen an. A.3.7.14 A.3.7.2 Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug infolge einer Erkrankung Erkrankung, einer Ver- letzung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt Rück- fahrt mit einer Begleitperson zu ihrem ständigen Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Dies gilt auch, wenn Sie, Ihr Ehepartner oder der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner auf einer Reise ohne das versicherte Fahrzeug infolge Todes oder Erkrankung Ihre mitrei- senden Kinder, Wir erstatten dabei die noch nicht 16 Jahre alt sind, nicht betreuen können und auch sonst keine anderen mitreisenden Personen für deren Betreuung zur Verfügung stehenBahnkosten 2. Die Kostenerstattung erfolgt Klasse einschließ- lich Zuschlägen bei einer einfachen Entfernung bis zu 500 km unter 1.200 Bahnkilometern, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Bahnkosten 2. KlasseFlugkosten der Economy Class, bei einer einfachen Entfernung bis zu 1 200 km bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse. Hat sich der Scha- denfall mehr als 1 200 km vom Wohnort entfernt ereignet, erstatten wir für die Fahrten, deren einfache Entfernung über 1 200 km liegt, anstelle der Bahnfahrt auch die Kosten eines Linienfluges in der Economy-Klasse einschließlich Zuschlägen sowie in allen Fällen die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 EUR30 Euro. Wurden A.3.7.3 Kann das versicherte Fahrzeug infolge einer länger als drei Tage andauernden Er- krankung oder infolge des Todes des Fahrers weder von diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgen wir für die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Ko- sten. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,30 Euro je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außer- dem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespartFahrerausfall bedingten Übernachtungskosten, rechnen wir diese Ersparnis auf unsere Leistungen anjedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 60 Euro pro Person. A.3.7.4 Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchst- dauer von fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten, im Zweifelsfalle Ihre inländische Anschrift laut Versicherungsschein.

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Samples: www.insurancestation.de

Krankenrücktransport. A.3.7.13 Müssen Sie, Ihr Ehepartner, der mit Ihnen in häuslicher Gemein- schaft lebende Lebenspartner Sie oder Ihre minderjährigen Kinder auf einer Reise eine mitversicherte Person (A.5.1.3.3) infolge Erkrankung oder Verletzung an ihren Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durch- führung Durchführung des Rücktransports und übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Nächte Übernachtungen bis zu je 60 60,-- EUR pro Person. Wurden durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespart, rechnen wir diese Ersparnis auf unsere Leistungen an. A.3.7.14 Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug infolge einer Ihrer Erkrankung oder des Ihres Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen Familienangehörigen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei die Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen sowie die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 25,-- EUR. Kann das Fahrzeug infolge einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung oder infolge des Todes des Fahrers weder von diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgen wir für die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Dies gilt auchVeranlassen Sie die Verbringung selbst, wenn Sieerhalten Sie als Kostenersatz bis 0,30 EUR je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten, Ihr Ehepartner oder der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 100,-- EUR pro Person. Müssen Sie sich auf einer Reise ohne das versicherte Fahrzeug infolge Todes oder einer Erkrankung Ihre mitrei- senden Kinderlänger als zwei Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, zahlen wir die noch nicht 16 Jahre alt sind, nicht betreuen können Fahrt- und auch sonst keine anderen mitreisenden Personen Übernachtungskosten für deren Betreuung zur Verfügung stehen. Die Kostenerstattung erfolgt bei Besuche von einer einfachen Entfernung nahestehenden Person bis zu 500 km bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei einer einfachen Entfernung bis zu 1 200 km bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse. Hat sich der Scha- denfall mehr als 1 200 km vom Wohnort entfernt ereignet, erstatten wir für die Fahrten, deren einfache Entfernung über 1 200 km liegt, anstelle der Bahnfahrt auch die Kosten eines Linienfluges in der Economy-Klasse einschließlich Zuschlägen sowie in allen Fällen die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 EUR. Wurden durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespart, rechnen wir diese Ersparnis auf unsere Leistungen an500,-- EUR je Schadenfall.

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Samples: www.germanu.de

Krankenrücktransport. A.3.7.13 A.3.7.1 Müssen Sie, Ihr Ehepartner, der mit Ihnen in häuslicher Gemein- schaft lebende Lebenspartner Sie oder Ihre minderjährigen Kinder auf einer Reise eine mitversicherte Person infolge Erkrankung oder Verletzung an ihren Ihren ständigen Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durch- führung Durchführung des Rücktransports und übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sinnvoll und ärztlich angeordnet vertretbar sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem Wir übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch Mehrkosten für Übernachtungen für Sie und die nicht erkrankten mitversicherten Familienangehörigen für höchstens für drei Nächte bis zu je 60 EUR 80 Euro pro Nacht und versicherte Person. Wurden durch Wenn Sie sich nicht um Ihr mitgeführtes Gepäck kümmern können, sorgen wir für den Rücktransport Fahrtkosten eingespart, rechnen wir diese Ersparnis auf unsere Leistungen anzu Ihrem Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. A.3.7.14 A.3.7.2 Können mitreisende minderjährige Kinder unter 16 Jahren infolge der Erkrankung oder des Todes ihrer Begleitperson auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug infolge einer Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von einem einer anderen berechtigten Insassen mitversicherten Person betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem ständigen Ihrem Wohnsitz und oder Firmensitz in Deutschland. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Dies gilt auch, wenn Sie, Ihr Ehepartner oder der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner auf einer Reise ohne das versicherte Fahrzeug infolge Todes oder Erkrankung Ihre mitrei- senden Kinder, die noch Kinder selbst erkranken und infol- ge Ihrer Weiterreise nicht 16 Jahre alt sind, nicht betreuen können und auch sonst keine anderen mitreisenden Personen für deren Betreuung zur Verfügung stehenmehr betreut werden können. Die Kostenerstattung erfolgt Zusätzlich übernehmen wir die durch die Abholung entste- henden Fahrtkosten bei einer einfachen einfacher Entfernung bis zu 500 km bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei einer einfachen Entfernung bis zu 1 200 km unter 800 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. KlasseKlasse einschließlich Zuschlägen. Hat sich der Scha- denfall mehr als 1 200 km vom Wohnort entfernt ereignet, erstatten Bei größerer Entfernung bu- chen wir für die Fahrten, deren einfache Entfernung über 1 200 km liegt, anstelle der Bahnfahrt auch die Kosten eines Linienfluges in Sie einen Flug der Economy-Klasse einschließlich Zuschlägen sowie in allen Fällen und über- nehmen die hierfür anfallenden Flugkosten. Nachgewiese- ne Taxikosten erstatten wir bis zu einem Höchstbetrag von 52 Euro. Bei einer Reise innerhalb Europas übernehmen wir die entstehenden Übernachtungskosten bis zur Abholung, höchstens für drei Nächte bis zu jeweils 80 Euro pro Per- son. A.3.7.3 Wenn Sie sich länger als zwei Wochen im Krankenhaus aufhalten müssen, organisieren wir den Besuch einer Ihnen nahestehenden Person. Wir zahlen die Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch nahe stehende Personen bis 600 Euro je Schadenereignis. A.3.7.4 Können Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug Ihren mitgeführten Hund oder Ihre mitgeführte Katze nicht mehr versorgen und stehen auch keine weiteren Mitreisenden zur Verfügung, organisieren und bezahlen wir den Heimtransport des Tiers. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 EURerforderliche Hilfsmittel (z. B. Transportbox für Haustier). Wurden durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespartWeiter organisieren wir die Unterbringung und Versorgung des Tiers an Ihrem Wohnsitz, rechnen wir diese Ersparnis auf unsere Leistungen ansofern dies erforderlich ist, und tragen die hierdurch entstehenden Kosten für längstens 2 Wochen.

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Samples: www.volkswohl-bund.de

Krankenrücktransport. A.3.7.13 Müssen Sie, Ihr Ehepartner, der mit Ihnen in häuslicher Gemein- schaft Gemeinschaft lebende Lebenspartner oder Ihre minderjährigen Kinder auf einer Reise infolge Erkrankung Erkran- kung oder Verletzung an ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durch- führung Durchführung des Rücktransports und übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung Be- gleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Nächte bis zu je 60 EUR pro Person. Wurden durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespart, rechnen wir diese Ersparnis auf unsere Leistungen an. A.3.7.14 Können Xxxxxx mitreisende Kinder unter 16 Jahren auf einer Reise mit dem versicherten versicher- ten Fahrzeug infolge einer Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem ständigen stän- digen Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Dies gilt auch, wenn Sie, Ihr Ehepartner oder der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner auf einer Reise ohne das versicherte Fahrzeug infolge Todes oder Erkrankung Ihre mitrei- senden mitreisenden Kinder, die noch nicht 16 Jahre alt sind, nicht betreuen können und auch sonst keine anderen mitreisenden Personen Per- sonen für deren Betreuung zur Verfügung stehen. Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung bis zu 500 km bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei einer einfachen Entfernung bis zu 1 200 km bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse. Hat sich der Scha- denfall mehr als 1 200 km vom Wohnort entfernt ereignet, erstatten wir für die Fahrten, deren einfache Entfernung über 1 200 km liegt, anstelle der Bahnfahrt auch die Kosten eines Linienfluges in der Economy-Klasse einschließlich Zuschlägen sowie in allen Fällen die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 EUR. Wurden durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespart, rechnen wir diese Ersparnis auf unsere Leistungen an.Bahnkosten

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Samples: www.kazenmaier.de

Krankenrücktransport. A.3.7.13 Müssen Sie, Ihr Ehepartner, der mit Ihnen in häuslicher Gemein- schaft lebende Lebenspartner Sie oder Ihre minderjährigen Kinder auf einer Reise eine mitversicherte Person infolge Erkrankung oder Verletzung Er- krankung an ihren Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert zurücktranspor- tiert werden, sorgen wir für die Durch- führung Durchführung des Rücktransports und Rück- transports. Wir übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden, Rücktrans- port entstehenden Übernachtungskosten. Diese müs- sen jedoch durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch bedingt sein und sind begrenzt auf höchstens für drei Nächte Übernachtungen bis zu je 60 80 EUR pro Person. Wurden durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespart, rechnen wir diese Ersparnis auf unsere Leistungen an. A.3.7.14 Können mitreisende Kinder A.3.1.7.2 Rückholung von Kindern Wir sorgen bei mitreisenden Kindern unter 16 Jahren auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug infolge einer Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen betreut werden, sorgen wir für deren die Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem ständigen Wohnsitz Wohnsitz, wenn - der Fahrer erkrankt ist oder stirbt und - die Kinder weder von Ihnen noch von einem an- deren Insassen betreut werden können. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Dies gilt auch, wenn Sie, Ihr Ehepartner oder der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner auf einer Reise ohne das versicherte Fahrzeug infolge Todes oder Erkrankung Ihre mitrei- senden Kinder, Wir erstatten dabei die noch nicht 16 Jahre alt sind, nicht betreuen können und auch sonst keine anderen mitreisenden Personen für deren Betreuung zur Verfügung stehen. Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung bis zu 500 km bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei einer einfachen Entfernung bis zu 1 200 km bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse. Hat sich der Scha- denfall mehr als 1 200 km vom Wohnort entfernt ereignet, erstatten wir für die Fahrten, deren einfache Entfernung über 1 200 km liegt, anstelle der Bahnfahrt auch die Kosten eines Linienfluges in der Economy-Klasse einschließlich ein- schließlich Zuschlägen sowie in allen Fällen die Kosten für nachgewiesene nachge- wiesene Taxifahrten bis zu 50 80 EUR. Wurden A.3.1.7.3 Fahrzeugabholung Wir sorgen für die Verbringung des Fahrzeugs zu Ih- rem ständigen Wohnsitz, wenn - der Fahrer länger als drei Tage erkrankt oder stirbt und - das Fahrzeug weder von ihm noch von einem In- sassen zurückgefahren werden kann. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,25 EUR je Kilometer einfache Entfernung zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Scha- denort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespartFahrerausfall bedingten Übernachtungskos- ten. Die Leistung ist begrenzt auf drei Übernachtungen bis zu je 80 EUR pro Person. A.3.1.7.4 Was versteht man unter einer Reise? Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, rechnen wir diese Ersparnis auf unsere Leistungen anan dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.

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Samples: www.xxv24.de

Krankenrücktransport. A.3.7.13 A.3.7.1 Müssen Sie, Ihr Ehepartner, der mit Ihnen in häuslicher Gemein- schaft lebende Lebenspartner oder Ihre minderjährigen Kinder auf einer Reise Sie infolge Erkrankung oder Verletzung an ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert Ihren Hauptwohnsitz zurück- transportiert werden, sorgen wir für die Durch- führung Durchführung des Rücktransports Rücktrans- ports und übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports Rücktrans- ports müssen medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Ihre Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Nächte Übernachtungen bis zu je 60 EUR Euro pro Person. Wurden durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespart, rechnen wir diese Ersparnis auf unsere Leistungen an. A.3.7.14 A.3.7.2 Können weder Sie noch eine mitversicherte Person infolge Ihres Todes oder Ihrer Erkrankung mitreisende Kinder unter 16 Jahren auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug infolge einer Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen betreut werdenwei- ter betreuen, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem ständigen Wohnsitz Hauptwohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Dies gilt auch, wenn Sie, Ihr Ehepartner oder der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner auf einer Reise ohne das versicherte Fahrzeug infolge Todes oder Erkrankung Ihre mitrei- senden Kinder, Wir erstatten dabei die noch nicht 16 Jahre alt sind, nicht betreuen können und auch sonst keine anderen mitreisenden Personen für deren Betreuung zur Verfügung stehen. Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung bis zu 500 km bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei einer einfachen Entfernung bis zu 1 200 km bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse. Hat sich der Scha- denfall mehr als 1 200 km vom Wohnort entfernt ereignet, erstatten wir für die Fahrten, deren einfache Entfernung über 1 200 km liegt, anstelle der Bahnfahrt auch die Kosten eines Linienfluges in der Economy-Klasse einschließlich Zuschlägen sowie in allen Fällen die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten Taxi- fahrten bis zu 50 EUREuro. Wurden Fahrzeugabholung bei Fahrerausfall A.3.7.3 Können weder Sie noch eine mitversicherte Person infolge Todes oder einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung des Fahrers das versicherte Fahrzeug zurückfahren, sorgen wir für die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem Hauptwohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,40 Euro je Kilometer zwischen Ihrem Haupt- wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung des Fahrzeugs den mitversicherten Personen entste- henden und durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespartFahrerausfall bedingten Übernachtungskosten, rechnen jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 60 Euro pro Per- son. A.3.7.4 Müssen Sie sich auf einer Reise infolge einer Erkrankung län- ger als zwei Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, erstatten wir diese Ersparnis auf unsere Leistungen andie Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahe stehen- de Person bis zur Höhe von 500 Euro je Schadenfall. A.3.7.5 Ist infolge – des Todes oder einer Erkrankung eines Ihrer nahen Verwandten oder – erheblicher Schädigung Ihres Vermögens ein Rückruf Ihrerseits von Ihrer Reise durch Rundfunk notwendig, wer- den wir die erforderlichen Maßnahmen einleiten und die hierdurch ent- stehenden Kosten übernehmen.

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