Common use of Krankenrücktransport Clause in Contracts

Krankenrücktransport. Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rück- transports. Wir übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehen- den Übernachtungskosten. Diese müssen jedoch durch die Erkrankung bedingt sein und sind begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen bis zu je 75 EUR pro Person. A.4.9.2 Kosten für Krankenbesuch Müssen Sie sich infolge Erkrankung auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug länger als zwei Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, zahlen wir die Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahe stehende Person bis zur Höhe von 500 EUR je Schadenfall. A.4.9.3 Rückholung von Kindern Wir sorgen bei mitreisenden Kindern unter 16 Jahren für die Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz, wenn • der Fahrer erkrankt ist oder stirbt und • die Kinder weder von Ihnen noch von einem anderen Insassen betreut werden können. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 km die Kosten bis zur Höhe der Bahnkosten

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Samples: www.free2move.com, www.volvocars-haendler.de

Krankenrücktransport. Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz den regelmäßigen Standort des Fahrzeugs zurücktransportiert werdenwer- den, sorgen wir für die Durchführung des Rück- transports. Wir übernehmen Rücktransports und über- nehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sinnvoll, vertretbar und ärztlich angeordnet sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen über- nehmen wir die bis zum Rücktransport entstehen- den Übernachtungskosten. Diese müssen jedoch entstehenden, durch die Erkrankung bedingt sein und sind begrenzt auf Er- krankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen Nächte bis zu je 75 100 EUR pro je Übernachtung und Person. A.4.9.2 Kosten Können mitreisende minderjährige Kinder infolge einer Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von einem an- deren berechtigten Insassen betreut werden, sorgen wir für Krankenbesuch Müssen Sie sich infolge Erkrankung auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug länger als zwei Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, zahlen wir die Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahe stehende Person bis zur Höhe von 500 EUR je Schadenfall. A.4.9.3 Rückholung von Kindern Wir sorgen bei mitreisenden Kindern unter 16 Jahren für die deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz, wenn • zum ständigen Wohnsitz der Fahrer erkrankt ist oder stirbt Kinder und • die Kinder weder von Ihnen noch von einem anderen Insassen betreut werden können. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei bei die Bahnkosten 1. Klasse einschließ- lich Zuschlägen sowie für nachgewiesene Taxifahrten und / oder Fahrten mit sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu 25 EUR. Müssen Sie oder ein berechtigter Insasse sich auf einer einfachen Entfernung unter 1.200 km Fahrt oder Reise mit dem versicherten Fahrzeug wegen einer Erkrankung oder Verletzung länger als 14 Tage in einem Krankenhaus aufhal- ten, sorgen wir für Fahrt- und Übernachtungsmöglichkeiten und tra- gen die Kosten hierfür bis zur Höhe der Bahnkostenzu 500 EUR, damit eine nahestehende Person den oder die Erkrankte(n) besuchen kann.

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Samples: www.leaseplan.com

Krankenrücktransport. A.3.7.1 Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rück- transports. Wir Rücktransports und übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports Rück- transports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehen- den Übernachtungskosten. Diese müssen jedoch Rücktrans- port entstehenden, durch die Erkrankung bedingt sein und sind begrenzt auf bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 75 EUR Euro pro Person. A.4.9.2 Kosten für Krankenbesuch A.3.7.2 Müssen Sie sich infolge Erkrankung auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug infolge Erkrankung länger als zwei Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, zahlen wir die Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahe stehende nahestehende Person bis zur Höhe von 500 EUR 1.000 Euro je Schadenfall. A.4.9.3 Rückholung von Kindern Wir sorgen bei mitreisenden Kindern A.3.7.3 Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren infolge einer Erkrankung oder des Todes des Fahrers eines Pkw, Kraftrads oder Campingfahrzeugs weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen betreut werden, sorgen wir für die deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz, wenn • der Fahrer erkrankt ist oder stirbt Wohnsitz und • die Kinder weder von Ihnen noch von einem anderen Insassen betreut werden können. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 km die Bahn- kosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen sowie die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zur Höhe der Bahnkostenzu 50 Euro.

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Samples: www.xxv24.de

Krankenrücktransport. A.3.7.1 Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen organisieren wir für Sie die Durchführung des Rück- transportsRücktransports. Wir übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehen- den entstehenden Übernachtungskosten. Diese müssen jedoch durch die Erkrankung bedingt sein und sind begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen bis zu je 75 85 EUR pro Person. A.4.9.2 A.3.7.2 Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren infolge Ihrer Erkrankung oder Ihres Todes weder von Ihnen noch von einem anderen Familienangehörigen betreut werden, organisieren wir für Sie deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem ständigen Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse oder der Liegewagenkosten oder der Kosten eines Linienfluges der Economy-Klasse jeweils einschließlich Zuschlägen sowie für Krankenbesuch Müssen nachgewiesene Taxifahrten bis zu 40 EUR. A.3.7.3 Halten Sie sich infolge Erkrankung auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug länger als zwei Wochen in einem Krankenhaus aufhaltenauf, zahlen erstatten wir die Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahe stehende Person bis zur Höhe von 500 EUR je Schadenfall. A.4.9.3 Rückholung von Kindern Wir sorgen bei mitreisenden Kindern unter 16 Jahren für die Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz, wenn • der Fahrer erkrankt ist oder stirbt und • die Kinder weder von Ihnen noch von einem anderen Insassen betreut werden können. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 km die Kosten bis zur Höhe der BahnkostenEUR.

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Samples: www.sparkassen-direkt.de

Krankenrücktransport. A.3.7.1 Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung oder Ver- letzung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rück- transports. Wir Rücktransports und übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig not- wendig und ärztlich angeordnet sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehen- den Übernachtungskosten. Diese müssen jedoch entstehenden, durch die Erkrankung bedingt sein und sind begrenzt auf oder Verletzung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen Übernachtun- gen bis zu je 75 EUR 60,– € pro Person. A.4.9.2 Kosten für Krankenbesuch Müssen Sie sich infolge Erkrankung auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug länger als zwei Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, zahlen wir die Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahe stehende Person bis zur Höhe von 500 EUR je Schadenfall. A.4.9.3 Rückholung von Kindern Wir sorgen bei mitreisenden Kindern A.3.7.2 Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren infolge einer Erkrankung, einer Verletzung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen betreut werden, sorgen wir für die deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz, wenn • der Fahrer erkrankt ist oder stirbt Wohnsitz und • die Kinder weder von Ihnen noch von einem anderen Insassen betreut werden können. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei die Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 km die Kosten Bahnkilometern, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der BahnkostenFlugkosten der Economy Class, sowie die Kosten für nachgewiesene Taxi- fahrten bis zu 30,– €.

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Samples: www.hvs-online.de

Krankenrücktransport. Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz den regelmäßigen Standort des Fahrzeugs zurücktransportiert werdenwer- den, sorgen wir für die Durchführung des Rück- transports. Wir übernehmen Rücktransports und über- nehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sinnvoll, vertretbar und ärztlich angeordnet sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen über- nehmen wir die bis zum Rücktransport entstehen- den Übernachtungskosten. Diese müssen jedoch entstehenden, durch die Erkrankung bedingt sein und sind begrenzt auf Er- krankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen Nächte bis zu je 75 EUR pro 60 Euro je Übernachtung und Person. A.4.9.2 Kosten Können mitreisende minderjährige Kinder infolge einer Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von einem an- deren berechtigten Insassen betreut werden, sorgen wir für Krankenbesuch deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zum ständigen Wohnsitz der Kinder und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei die Bahnkosten 1. Klasse einschließ- lich Zuschlägen sowie für nachgewiesene Taxifahrten und / oder Fahrten mit sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu 25 Euro. Müssen Sie oder ein berechtigter Insasse sich infolge Erkrankung auf einer Fahrt oder Reise mit dem versicherten Fahrzeug wegen einer Erkrankung oder Verletzung länger als zwei Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, zahlen sorgen wir die für Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahe stehende Person bis zur Höhe von 500 EUR je Schadenfall. A.4.9.3 Rückholung von Kindern Wir sorgen bei mitreisenden Kindern unter 16 Jahren für die Abholung Übernachtungsmöglichkeiten und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz, wenn • der Fahrer erkrankt ist oder stirbt und • die Kinder weder von Ihnen noch von einem anderen Insassen betreut werden können. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 km tragen die Kosten hierfür bis zur Höhe der Bahnkostenzu 500 Euro, damit eine naheste- hende Person den oder die Erkrankte(n) besuchen kann.

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Samples: www.ratundservice.de

Krankenrücktransport. Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung oder Verletzung an Ihren ständigen ihren →ständigen Wohnsitz zurücktransportiert in Deutschland zurücktrans- portiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rück- transportsRücktransports. Wir übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich Wir übernehmen auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehen- den entstehenden Übernachtungskosten. Diese müssen jedoch durch die Erkrankung oder Verletzung bedingt sein und sind begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen bis zu 50 EUR je 75 EUR pro Über- nachtung und Person. A.4.9.2 Kosten für Krankenbesuch Müssen Sie oder eine mitversicherte Person sich infolge einer Erkrankung auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug oder Verletzung länger als zwei Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, zahlen organisieren wir die Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahe stehende Person bis zur Höhe von 500 EUR je Schadenfall. A.4.9.3 Rückholung von Kindern Wir sorgen bei mitreisenden Kindern unter 16 Jahren für die Abholung und Rückfahrt mit den Besuch einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz, wenn • der Fahrer erkrankt ist oder stirbt und • die Kinder weder von Ihnen noch von einem anderen Insassen betreut werden könnenErkrankten nahestehenden Person. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden KostenFahrt- und Über- nachtungskosten für den Besucher bis höchstens 600 EUR. Wir erstatten dabei sorgen bei mitreisenden, minderjährigen Kinder für die Rückholung der Kinder durch eine Begleitperson zu deren Wohnort, wenn nach- folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 km die Kosten Bahnkilometern bis zur Höhe der BahnkostenBahnkosten 2.Klasse. Bei größerer Entfernung werden diese bis zur Höhe der Bahnkosten 1.Klasse oder der Liegewagenkosten jeweils einschließlich Zuschlägen übernommen. Zusätzlich erstatten wir Kosten für nachgewiesene Taxifahrten zum und vom nächst erreichbaren öffentlichen Verkehrsmittel bis zu 50 EUR. Falls erforderlich, übernehmen wir zusätzlich die Kosten für Verpflegung und Unterkunft der Begleitperson, jedoch höchstens für drei Über- nachtungen bis zu je 50 EUR.

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Samples: www.conceptif.de