Krankheit. Können wir den Unterricht wegen Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen nicht besuchen, so muss die Schule bis spätestens 08:00 Uhr durch einen Erziehungsberechtigten informiert werden. Eine schriftliche Entschuldigung reichen wir zusätzlich innerhalb von drei Tagen nach. Können wir am Sportunter- richt nicht teilnehmen, genügt eine schriftliche Entschuldigung der Eltern. Bei meldepflichtigen Krankheiten informieren wir die Schule umgehend.
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