Kumulklausel. Besteht für mehrere Versicherungsfälle – die auf derselben Ursache beruhen oder – die auf den gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, beruhen, Versicherungsschutz sowohl nach dieser Betriebs- / Berufshaftpflicht-, der Umwelthaftpflicht-, als auch nach der Umweltschadensversicherung (gleichgültig, ob als Teil dieser Haftpflichtversicherung oder durch separaten Vertrag), so besteht für jeden dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nur im Rahmen der für ihn vereinbarten Versicherungssumme. Für alle diese Versicherungsfälle steht bei gleicher Versicherungssumme diese maximal einmal zu Verfügung. Bei unterschiedlichen Versicherungssummen steht unter Berücksichtigung der Zuordnung gemäß Satz 1 für alle Versicherungsfälle maximal die höhere Versicherungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebs- / Berufshaftpflicht- bzw. der Umwelthaftpflicht- bzw. der Umweltschadensversicherung gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für sämtliche Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste gedeckte Versicherungsfall eingetreten ist.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Kumulklausel. Besteht für mehrere Versicherungsfälle – - die auf derselben Ursache beruhen oder – - die auf den gleichen Ursachen, zwischen denen de- nen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, beruhen, Versicherungsschutz sowohl nach dieser Betriebs- / Berufshaftpflicht-, der Umwelthaftpflicht-, Um- welt-Haftpflichtversicherung als auch nach der Umweltschadensversicherung (gleichgültig, ob als Teil dieser Haftpflichtversicherung oder durch separaten Vertrag)ei- ner Betriebs-Haftpflichtversicherung, so besteht be- steht für jeden dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz nur im Rahmen der für ihn den je- weiligen Vertrag vereinbarten VersicherungssummeVersicherungs- summe. Für alle diese Versicherungsfälle steht bei gleicher glei- cher Versicherungssumme diese maximal einmal zu ein- mal zur Verfügung. Bei unterschiedlichen Versicherungssummen steht unter Berücksichtigung der Zuordnung gemäß Satz 1 für alle Versicherungsfälle maximal ma- ximal die höhere Versicherungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebs- / Berufshaftpflicht- Betriebshaftpflicht- bzw. der Umwelthaftpflicht- bzw. der Umweltschadensversicherung Umwelthaftpflichtversicherung gedeckten Versicherungsfälle Ver- sicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre Versiche- rungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für sämtliche Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem das erste im Rahmen der erste Betriebshaftpflicht gedeckte Versicherungsfall Schadenereignis eingetreten ist.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Amts Haftpflichtversicherung
Kumulklausel. Besteht für Beruhen mehrere Versicherungsfälle – die ‒ auf derselben Ursache beruhen oder – die auf den ‒ gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, beruhen, Versicherungsschutz sowohl nach dieser Betriebs- / Berufshaftpflicht-, der Umwelthaftpflicht-, als auch nach der Umweltschadensversicherung (gleichgültig, ob als Teil dieser Haftpflichtversicherung oder durch separaten Vertrag), so und besteht für jeden einen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nur im Rahmen der ‒ nach dieser Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und für ihn vereinbarten Versicherungssumme. Für alle den anderen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nach einer Umwelthaftpflichtversicherung und/oder Umweltschadensversicherung, ‒ nach einer Umwelthaftpflichtversicherung und für den anderen Teil dieser Versicherungsfälle nach einer Umweltschadenversicherung, so steht für diese Versicherungsfälle steht nicht der Gesamtbetrag aus allen Versicherungssummen, sondern bei gleicher Versicherungssumme diese maximal einmal zu Verfügung. Bei unterschiedlichen gleichen Versicherungssummen steht unter Berücksichtigung der Zuordnung gemäß Satz 1 für alle Versicherungsfälle höchstens eine Versicherungssumme, ansonsten maximal die höhere Versicherungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebs- / Berufshaftpflicht- Betriebs-/Berufshaftpflicht- bzw. der Umwelthaftpflicht- bzw. der Umweltschadensversicherung gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für sämtliche diese Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste im Rahmen der Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung gedeckte Versicherungsfall eingetreten ist. Bestehen für den Versicherungsnehmer bei dem Versicherer oder seiner Konzerngesellschaften mehrere Haftpflichtversicherungen (Einzelverträge), so finden die vorstehenden Bestimmungen entsprechend Anwendung.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung
Kumulklausel. Besteht für mehrere Versicherungsfälle – Versicherungsfälle, die auf – derselben Ursache beruhen oder – die auf den gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, oder – der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen, Versicherungsschutz sowohl nach dieser Betriebs- / Berufshaftpflicht-, der Umwelthaftpflicht-, als auch nach der Umweltschadensversicherung aus mehreren Vertragsteilen (gleichgültig, ob als Teil dieser Haftpflichtversicherung oder durch separaten VertragB bis F), so besteht für jeden dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz nur im Rahmen der für ihn vereinbarten Versicherungssumme. Für alle diese Versicherungsfälle steht bei gleicher Versicherungssumme diese maximal einmal zu zur Verfügung. Bei unterschiedlichen Versicherungssummen steht unter Berücksichtigung der Zuordnung gemäß Satz 1 für alle Versicherungsfälle maximal die höhere Versicherungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebs- / Berufshaftpflicht- bzw. der Umwelthaftpflicht- bzw. der Umweltschadensversicherung verschiedenen Vertragsteilen gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für sämtliche diese Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem das der erste gedeckte Versicherungsfall eingetreten istfällt.
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Samples: Insurance Contract
Kumulklausel. Besteht für mehrere Versicherungsfälle – - die auf derselben Ursache beruhen oder – - die auf den gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, beruhen, Versicherungsschutz sowohl nach dieser Betriebs- / Berufshaftpflicht-der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, der Umwelthaftpflicht-Umwelt- haftpflicht-, als auch nach der Umweltschadensversicherung (gleichgültig, ob als Teil dieser Haftpflichtversicherung oder durch separaten Vertrag)Umweltschadensversicherung, so besteht für jeden dieser Versicherungsfälle Ver- sicherungsfälle Versicherungsschutz nur im Rahmen der für ihn vereinbarten Versicherungssumme. Versicherungs- summe Für alle diese Versicherungsfälle steht bei gleicher Versicherungssumme diese maximal einmal zu ein- mal zur Verfügung. Bei unterschiedlichen Versicherungssummen steht unter Berücksichtigung der Zuordnung gemäß Satz 1 für alle Versicherungsfälle maximal die höhere Versicherungssumme zur VerfügungVer- fügung. Sofern die in der Betriebs- / Berufshaftpflicht- Betriebs-/Berufshaftpflicht- bzw. der Umwelthaftpflicht- bzw. der Umweltschadensversicherung Umweltschadens- versicherung gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für sämtliche Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste gedeckte Versicherungsfall eingetreten ist.
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Samples: Rahmenvertrag
Kumulklausel. Besteht für mehrere Versicherungsfälle – die auf derselben Ursache beruhen oder – die auf den gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang Zu- sammenhang besteht, beruhen, Versicherungsschutz sowohl nach dieser Betriebs- / Berufshaftpflicht-Umweltscha- dens-, der Umwelthaftpflicht-, als auch nach der Umweltschadensversicherung (gleichgültig, ob als Teil dieser Haftpflichtversicherung oder durch separaten Vertrag)Be- triebs-/Berufshaftpflichtversicherung, so besteht für jeden je- den dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nur im Rahmen der für ihn vereinbarten Versicherungssumme. Für alle diese Versicherungsfälle steht bei gleicher Versicherungssumme Versi- cherungssumme diese maximal einmal zu zur Verfügung. Bei unterschiedlichen Versicherungssummen steht unter un- ter Berücksichtigung der Zuordnung gemäß Satz 1 für alle Versicherungsfälle maximal die höhere Versicherungssumme Versiche- rungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebs- / Berufshaftpflicht- Umweltschadens- bzw. der Umwelthaftpflicht- Umwelt- haftpflicht- bzw. der Umweltschadensversicherung Betriebshaftpflichtversicherung gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre Ver- sicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen ma- ximalen Versicherungssumme für sämtliche Versicherungsfälle Versiche- rungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste gedeckte Versicherungsfall eingetreten ist.
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Samples: Sportversicherung Für Vereine Der Sportbünde Pfalz Und Rheinhessen
Kumulklausel. Besteht für Beruhen mehrere Versicherungsfälle – die - auf derselben Ursache beruhen oder – die - auf den gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, beruhen, Versicherungsschutz sowohl nach dieser Betriebs- / Berufshaftpflicht-, der Umwelthaftpflicht-, als auch nach der Umweltschadensversicherung (gleichgültig, ob als Teil dieser Haftpflichtversicherung oder durch separaten Vertrag), so und besteht für jeden einen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nur im Rahmen der - nach dieser Berufshaftpflichtversicherung und für ihn vereinbarten Versicherungssumme. Für alle den anderen Teil dieser Versi- cherungsfälle Versicherungsschutz nach einer Umwelthaftpflichtversicherung und/oder einer Umweltschadensversicherung, - nach einer Umwelthaftpflichtversicherung und für den anderen Teil dieser Versi- cherungsfälle nach einer Umweltschadensversicherung, so steht für diese Versicherungsfälle steht nicht der Gesamtbetrag aus beiden Versicherungs- summen, sondern bei gleicher Versicherungssumme diese maximal einmal zu Verfügung. Bei unterschiedlichen gleichen Versicherungssummen steht unter Berücksichtigung der Zuordnung gemäß Satz 1 für alle Versicherungsfälle höchstens eine Versicherungs- summe, ansonsten maximal die höhere Versicherungssumme zur zu Verfügung. Sofern die in der Betriebs- / Berufshaftpflicht- bzw. der Umwelthaftpflicht- bzw. der Umweltschadensversicherung Umweltscha- densversicherung gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für sämtliche Versicherungsfälle diese Versiche- rungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste im Rahmen der Be- triebshaftpflichtversicherung gedeckte Versicherungsfall eingetreten ist. Bestehen für den Versicherungsnehmer bei dem Versicherer oder seiner Konzernge- sellschaften mehrere Haftpflichtversicherungen (Einzelverträge), so finden die vorste- henden Bestimmungen entsprechend Anwendung.
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Samples: Gruppenversicherungsvertrag Tauchlehrer Haftpflichtversicherung
Kumulklausel. Besteht für Beruhen mehrere Versicherungsfälle – die auf derselben Ursache beruhen oder – die auf den gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher zeit- licher Zusammenhang besteht, beruhen, und besteht für einen Teil (einen oder mehrere) dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz sowohl nach dieser im Rahmen der Betriebs- / Berufshaftpflicht-, Produkthaftpflichtver- sicherung und für den anderen Teil (einen oder mehrere) dieser Versicherungsfälle Versiche- rungsschutz im Rahmen der Umwelthaftpflicht-, als auch nach der Umweltschadensversicherung (gleichgültig, ob als Teil dieser Haftpflichtversicherung oder durch separaten Vertrag)Umwelthaftpflicht- versicherung, so besteht für jeden dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nur im Rahmen der für ihn vereinbarten VersicherungssummeVersicherungs- summe. Für alle diese Versicherungsfälle steht bei gleicher Versicherungssumme glei- chen Versicherungssummen diese maximal einmal zu ein- mal zur Verfügung. Bei unterschiedlichen Versicherungssummen steht unter Berücksichtigung der Zuordnung gemäß Satz 1 für alle Versicherungsfälle maximal die höhere Versicherungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebs- / Berufshaftpflicht- Produkthaftpflicht- versicherung – bzw. der Umwelthaftpflicht- bzw. der Umweltschadensversicherung Umwelthaftpflichtver- sicherung – gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme Versiche- rungssumme für sämtliche Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem das erste im Rahmen der erste Betriebs- / Produkthaft- pflichtversicherung gedeckte Versicherungsfall Schadenereignis eingetreten ist.
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Samples: Umwelthaftpflicht Basisversicherung