Kumulklausel. Besteht für mehrere Versicherungsfälle – die auf derselben Ursache beruhen oder – die auf den gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, beruhen, Versicherungsschutz sowohl nach dieser Betriebs- / Berufshaftpflicht-, der Umwelthaftpflicht-, als auch nach der Umweltschadensversicherung (gleichgül- tig, ob als Teil dieser Haftpflichtversicherung oder durch separaten Vertrag), so besteht für jeden dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nur im Rahmen der für ihn vereinbarten Versicherungssumme. Für alle diese Versicherungsfälle steht bei gleicher Versicherungssumme diese maximal einmal zu Verfügung. Bei unterschiedlichen Versicherungssummen steht unter Berücksichtigung der Zuordnung gemäß Satz 1 für alle Versicherungsfälle maximal die höhere Versi- cherungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebs- / Berufshaftpflicht- bzw. der Umwelthaftpflicht- bzw. der Umweltschadensversicherung gedeckten Versicherungsfälle in unter- schiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für sämtliche Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste gedeckte Versicherungsfall eingetreten ist.
Appears in 2 contracts
Samples: www.aidworkerinsurance.com, www.aidworker.de
Kumulklausel. Besteht für mehrere Versicherungsfälle – - die auf derselben Ursache beruhen oder – - die auf den gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, beruhenVersicherungsschutz nicht nur für das Betriebshaftpflichtrisi- ko (Ziffer 2), Versicherungsschutz sowohl nach dieser Betriebs- / Berufshaftpflicht-, der Umwelthaftpflicht-, als sondern auch nach der Umweltschadensversicherung für das Umwelthaftpflichtrisiko (gleichgül- tig, ob als Teil dieser Haftpflichtversicherung Ziffer 5) und/oder durch separaten Vertragdas Umweltschadenrisiko (Ziffer 6), so besteht für jeden dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz Versicherungs- schutz nur im Rahmen der für ihn vereinbarten das jeweilige Risiko verein- barten Versicherungssumme. Für alle diese Versicherungsfälle steht bei gleicher Versicherungssumme Versiche- rungssumme diese maximal einmal zu zur Verfügung. Bei unterschiedlichen Versicherungssummen steht unter Berücksichtigung Be- rücksichtigung der Zuordnung gemäß Satz 1 für alle Versicherungsfälle Versi- cherungsfälle maximal die höhere Versi- cherungssumme Versicherungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebs- / Berufshaftpflicht- bzw. der Umwelthaftpflicht- bzw. der Umweltschadensversicherung Ziffer 2 (Betriebshaftpflichtrisiko), Ziffer 5 (Um- welthaftpflichtrisiko) beziehungsweise in Ziffer 6 (Umwelt- schadenrisiko) gedeckten Versicherungsfälle in unter- schiedliche unterschied- liche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für sämtliche Versicherungsfälle Versiche- rungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der das erste im Rahmen des Vertrages gedeckte Versicherungsfall Schadenereignis eingetreten ist.
Appears in 2 contracts
Samples: www.wifo-marketingportal.com, aporisk.de