Kumulklausel. Besteht für mehrere Versicherungsfälle - die auf derselben Ursache oder - die auf gleichen Ursachen, zwischen de- nen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, Versicherungsschutz sowohl nach dieser Um- welt-Haftpflichtversicherung als auch nach ei- ner Betriebs-Haftpflichtversicherung, so be- steht für jeden dieser Versicherungsfälle Versi- cherungsschutz nur im Rahmen der für den je- weiligen Vertrag vereinbarten Versicherungs- summe. Für alle diese Versicherungsfälle steht bei glei- cher Versicherungssumme diese maximal ein- mal zur Verfügung. Bei unterschiedlichen Versicherungssummen steht unter Berücksichtigung der Zuordnung gemäß Satz 1 für alle Versicherungsfälle ma- ximal die höhere Versicherungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- bzw. der Umwelthaftpflichtversicherung gedeckten Ver- sicherungsfälle in unterschiedliche Versiche- rungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für sämtliche Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem das erste im Rahmen der Betriebshaftpflicht gedeckte Schadenereignis eingetreten ist.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Amts Haftpflichtversicherung
Kumulklausel. Besteht für mehrere Versicherungsfälle - die auf derselben Ursache beruhen oder - die auf den gleichen Ursachen, zwischen de- nen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, beruhen, Versicherungsschutz sowohl nach dieser Um- welt-Haftpflichtversicherung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, der Umwelt- haftpflicht-, als auch nach ei- ner Betriebs-Haftpflichtversicherungder Umweltschadensversicherung, so be- steht besteht für jeden dieser Versicherungsfälle Versi- cherungsschutz Ver- sicherungsfälle Versicherungsschutz nur im Rahmen der für den je- weiligen Vertrag ihn vereinbarten Versicherungs- summe. summe Für alle diese Versicherungsfälle steht bei glei- cher gleicher Versicherungssumme diese maximal ein- mal zur Verfügung. Bei unterschiedlichen Versicherungssummen steht unter Berücksichtigung der Zuordnung gemäß Satz 1 für alle Versicherungsfälle ma- ximal maximal die höhere Versicherungssumme zur VerfügungVer- fügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- Betriebs-/Berufshaftpflicht- bzw. der Umwelthaftpflichtversicherung Umwelthaftpflicht- bzw. Umweltschadens- versicherung gedeckten Ver- sicherungsfälle Versicherungsfälle in unterschiedliche Versiche- rungsjahre Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für sämtliche Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem das der erste im Rahmen der Betriebshaftpflicht gedeckte Schadenereignis Versicherungsfall eingetreten ist.
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Samples: Rahmenvertrag
Kumulklausel. Besteht für Beruhen mehrere Versicherungsfälle - die – auf derselben Ursache oder - die – auf gleichen Ursachen, zwischen de- nen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher zeit- licher Zusammenhang besteht, und besteht für einen Teil (einen oder mehrere) dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz sowohl nach im Rahmen der Betriebs- / Produkthaftpflichtver- sicherung und für den anderen Teil (einen oder mehrere) dieser Um- welt-Haftpflichtversicherung als auch nach ei- ner Betriebs-HaftpflichtversicherungVersicherungsfälle Versiche- rungsschutz im Rahmen der Umwelthaftpflicht- versicherung, so be- steht besteht für jeden dieser Versicherungsfälle Versi- cherungsschutz Versicherungsschutz nur im Rahmen der für den je- weiligen Vertrag ihn vereinbarten Versicherungs- summe. Für alle diese Versicherungsfälle steht bei glei- cher Versicherungssumme chen Versicherungssummen diese maximal ein- mal zur Verfügung. Bei unterschiedlichen Versicherungssummen steht unter Berücksichtigung der Zuordnung gemäß Satz 1 für alle Versicherungsfälle ma- ximal maximal die höhere Versicherungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- Betriebs- / Produkthaftpflicht- versicherung – bzw. der Umwelthaftpflichtversicherung Umwelthaftpflichtver- sicherung – gedeckten Ver- sicherungsfälle Versicherungsfälle in unterschiedliche Versiche- rungsjahre Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme Versiche- rungssumme für sämtliche Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem das erste im Rahmen der Betriebshaftpflicht Betriebs- / Produkthaft- pflichtversicherung gedeckte Schadenereignis eingetreten ist.
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Samples: Umwelthaftpflicht Basisversicherung
Kumulklausel. Besteht für mehrere Versicherungsfälle - – die auf derselben Ursache beruhen oder - – die auf den gleichen Ursachen, zwischen de- nen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang Zusam- menhang besteht, beruhen, Versicherungsschutz sowohl nach dieser Um- welt-Haftpflichtversicherung Umwelthaft- pflicht-, der Umweltschadens-, als auch nach ei- ner Betriebs-Haftpflichtversicherungder Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung, so be- steht besteht für jeden dieser Versicherungsfälle Versi- cherungsschutz Versicherungsschutz nur im Rahmen der für den je- weiligen Vertrag ihn vereinbarten Versicherungs- summeVersicherungssumme. Für alle diese Versicherungsfälle steht bei glei- cher Versicherungssumme gleicher Versi- cherungssumme diese maximal ein- mal einmal zur Verfügung. Bei unterschiedlichen Versicherungssummen steht unter Berücksichtigung der Zuordnung gemäß Satz 1 für alle Versicherungsfälle ma- ximal maximal die höhere Versicherungssumme Versicherungs- summe zur Verfügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- Umwelthaftpflicht- bzw. der Umwelthaftpflichtversicherung Umweltscha- dens- bzw. der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckten Ver- sicherungsfälle Versicherungsfälle in unterschiedliche Versiche- rungsjahre Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme Versiche- rungssumme für sämtliche Versicherungsfälle das Versicherungsjahr Versi- cherungsjahr maßgeblich, in dem das der erste im Rahmen der Betriebshaftpflicht gedeckte Schadenereignis Ver- sicherungsfall eingetreten ist.
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Samples: Sportversicherung Für Vereine Der Sportbünde Pfalz Und Rheinhessen
Kumulklausel. Besteht für mehrere Versicherungsfälle - – die auf derselben Ursache beruhen oder - – die auf den gleichen Ursachen, zwischen de- nen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang Zu- sammenhang besteht, beruhen, Versicherungsschutz sowohl nach dieser Um- welt-Haftpflichtversicherung Umweltscha- dens-, der Umwelthaftpflicht-, als auch nach ei- ner Betriebs-Haftpflichtversicherungder Be- triebs-/Berufshaftpflichtversicherung, so be- steht besteht für jeden je- den dieser Versicherungsfälle Versi- cherungsschutz Versicherungsschutz nur im Rahmen der für den je- weiligen Vertrag ihn vereinbarten Versicherungs- summeVersicherungssumme. Für alle diese Versicherungsfälle steht bei glei- cher Versicherungssumme gleicher Versi- cherungssumme diese maximal ein- mal einmal zur Verfügung. Bei unterschiedlichen Versicherungssummen steht unter un- ter Berücksichtigung der Zuordnung gemäß Satz 1 für alle Versicherungsfälle ma- ximal maximal die höhere Versicherungssumme Versiche- rungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- Umweltschadens- bzw. der Umwelthaftpflichtversicherung Umwelt- haftpflicht- bzw. der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckten Ver- sicherungsfälle Versicherungsfälle in unterschiedliche Versiche- rungsjahre Ver- sicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen ma- ximalen Versicherungssumme für sämtliche Versicherungsfälle Versiche- rungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem das der erste im Rahmen der Betriebshaftpflicht gedeckte Schadenereignis Versicherungsfall eingetreten ist.
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Samples: Sportversicherung Für Vereine Der Sportbünde Pfalz Und Rheinhessen