Laufende Gebühren Musterklauseln

Laufende Gebühren. A. Vom Vermögen abhängige Gebühren Risikomanagement- und Verwaltungsaufwand: Verwahrstellenaufwand: Portfolioverwaltungsaufwand (Management Fee): Vertriebsaufwand (Distributor Fee): B. Vom Vermögen unabhängige Gebühren: Ordentlicher Aufwand
Laufende Gebühren. KOSTEN UND GEBÜHREN ZU LASTEN EINES A. Vom Vermögen abhängige Gebühren (variabel) Administrationsgebühr Verwahrstellengebühr (Custodian Fee)
Laufende Gebühren. A. Vom Vermögen abhängige Gebühren Verwaltungsvergütung: Verwahrstellenvergütung (Custodian Fee): Vermögensverwaltungsvergütung (Management Fee): Anlageberatervergütung (Advisory Fee): Vertriebsstellenvergütung (Distributor Fee): B. Vom Vermögen unabhängige Gebühren: Ordentlicher Aufwand
Laufende Gebühren. Kosten und Gebühren zu Lasten des AIF A. Vom Vermögen abhängige Gebühren (variabel): Risikomanagement- und Verwaltungsaufwand, Anteilsregisterführungsaufwand: Verwahrstellenaufwand: Portfolioverwaltungsaufwand (Management Fee): Vertriebsaufwand (Distributor Fee): B. Vom Vermögen unabhängige Gebühren (fix): Ordentlicher Aufwand a) bei externen Verwahrstellen b) und sonstigen Beteiligten. • Gründungskosten und laufende Aufwendungen der eigens für und/oder durch den AIF errichteten und ausschliesslich durch den AIF gehaltenen und/oder erworbenen Gesellschaften; Die jeweils gültige Höhe der Auslagen des AIF / Anteilsklasse wird im Halbjahres- und Jahresbericht genannt. Gewisse Kosten und Gebühren können dem Fonds, vor allem in der Anfangsphase des Fonds, erlassen werden, bzw. extern bezahlt werden. Dies mit dem Ziel hohe Kostenbelastungen des Fonds im Verhältnis zum Nettovermögen in der Aufbauphase zu mildern. Dies kann dazu führen, dass die ausgewiesene TER (Total Expense Ratio) nicht auf derselben Grundlage berechnet wird wie zukünftige TERs. Entsprechende Offenlegung und Erklärungen sowie die gültige Höhe der Auslagen des AIF / Anteilsklasse werden im Halbjahres- und Jahresbericht aufgeführt. Die Anteilsinhaber werden mittels Mitteilung an die Anteilsinhaber über die Inanspruchnahme und Verzicht dieser Möglichkeit informiert.
Laufende Gebühren. KOSTEN UND GEBÜHREN ZU LASTEN EINES A. Vom Vermögen abhängige Gebühren (variabel): Verwaltungsgebühr: Verwahrstellengebühr (Custodian Fee): Risikomanagementgebühr: B. Vom Vermögen unabhängige Gebühren ( fix): Ordentlicher Aufwand
Laufende Gebühren. Kosten und Gebühren zu Lasten des AIF A. Vom Vermögen abhängige Gebühren (variabel): Risikomanagement- und Verwaltungsaufwand: Verwahrstellenaufwand: Portfolioverwaltungsaufwand (Management Fee): Vertriebsaufwand (Distributor Fee): B. Vom Vermögen unabhängige Gebühren (fix): Ordentlicher Aufwand
Laufende Gebühren. A. Vom Vermögen abhängige Gebühren Verwaltungsaufwand: Verwahrstellenaufwand: Service Fee (Verwahrstelle): Portfolioverwaltungsaufwand (Management Fee): Vertriebsaufwand (Distributor Fee): B. Vom Vermögen unabhängige Gebühren: Ordentlicher Aufwand
Laufende Gebühren. A. Vom Vermögen ABHÄNGIGE Gebühren Administrationsgebühr
Laufende Gebühren. Verwaltungsgebühr: Die Bank erhebt im Konto/Depot zur strukturierten Vermögensverwaltung (Strategieplan) auf dem durchschnittlichen Anlage- bestand des abzurechnenden Kalenderquartals im Namen und auf Rech- nung des Vermögensverwalters für die Verwaltung der Vermögenswerte eine Verwaltungsgebühr gemäss dem in Kraft stehenden Tarif. Administrations- und Depotgebühren: Die Bank erhebt auf dem durchschnitt- lichen Anlagebestand des abzurechnenden Kalenderquartals auf eigene Rechnung für die Führung und Abwicklung von Konto und Depot eine Admi- nistrations- und Depotgebühr gemäss dem in Kraft stehenden Tarif. Bank- und Postgebühren: Bank- und Postgebühren für den Zahlungsver- kehr zwischen der Bank und dem Kunden gehen zulasten des Kunden. Erhebung und Zahlung der laufenden Gebühren: Die laufenden Gebühren werden in der Regel gegen Ende eines jeden Kalenderquartals belastet durch Abzug vom Monatsbeitrag (bei automatischem Einzug der Monatsrate) bzw. (bei dessen Fehlen) durch Belastung des Anlagebestands mittels Verkauf. Die Gebühren sind für angebrochene Monate ganz geschuldet. den des Widerrufs getätigt wurden), die der Bank durch einen allfälligen wenn der Wert der Depotwerte weniger als CHF 1 500.– beträgt.

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  • Gebühren Die ETC-Wertpapiere unterliegen einer Produktgebühr (die im Falle von währungsgesicherten ETC-Wertpapieren auch eine Währungsabsicherungsgebühr enthält), die täglich aufläuft. Die aufgelaufene Produktgebühr wird durch eine tägliche Minderung des Metallanspruchs je ETC-Wertpapier gezahlt, wodurch diese Minderung als Belastung für die Inhaber der ETC-Wertpapiere fungiert. Die Emittentin zahlt die Produktgebühr, indem sie dem Programmkontrahenten eine bestimmte Menge an Metall liefert (anstelle einer Barzahlung). Zahlungen in dieser Form erfolgen in regelmäßigen (üblicherweise monatlichen) Abständen. Die ETC-Wertpapiere einer Serie werden unter Umständen vor ihrem planmäßigen Fälligkeitstermin bei Eintreten eines der folgenden Ereignisse fällig und zahlbar: • In Bezug auf die Emittentin treten bestimmte rechtliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen ein, und die Emittentin veröffentlicht eine Tilgungsmitteilung. • Die Ausgleichsvereinbarung wird in Verbindung mit einem Ausgleichsvereinbarungs-Ausfallereignis oder einem Ausgleichsvereinbarungs-Beendigungsereignis beendet. Eine Beschreibung der Umstände, unter denen die Ausgleichsvereinbarung beendet werden kann, finden Sie unter Ziffer Error! Reference source not found.Error! Reference source not found.Error! Reference source not found.. • Die Bestimmungsstelle, die Emissions- und Zahlstelle, die Depotbank des Sicherungskontos, die Depotbank des Zeichnungskontos, die Registerstelle (bei ETC-Wertpapieren in registrierter Form), der Autorisierte Hauptteilnehmer und/oder alle Autorisierten Teilnehmer treten zurück oder ihre Bestellung wird aus beliebigen Gründen beendet, und die Emittentin teilt mit, dass innerhalb einer Frist von 60 Kalendertagen ab dem Datum der entsprechenden Mitteilung über den Rücktritt oder der Kündigungsmitteilung oder ab dem Datum einer etwaig automatischen Beendigung kein entsprechender Nachfolger oder Ersatz bestimmt wurde. • Der Metallanspruch je ETC-Wertpapier oder der Wert je ETC-Wertpapier wird an 14 aufeinanderfolgenden Ununterbrochenen Planmäßigen Bewertungstagen nicht veröffentlicht, und der Treuhänder übermittelt auf Anweisung der erforderlichen Anzahl von Wertpapierinhabern die entsprechende Mitteilung. • Der Wert je ETC-Wertpapier beträgt an zwei aufeinanderfolgenden Ununterbrochenen Planmäßigen Bewertungstagen höchstens 20 % des Ausgabepreises am Serienausgabetag, und die Bestimmungsstelle veröffentlicht die entsprechende Mitteilung. • Die Emittentin ist im Zusammenhang mit einer Lieferung von Metall durch oder an einen Autorisierten Teilnehmer zur Zahlung oder Erhebung einer Umsatzsteuer verpflichtet (bzw. wird höchstwahrscheinlich dazu verpflichtet sein) (unabhängig davon, ob die Umsatzsteuerzahlung erstattungsfähig ist oder nicht). • Ein Wertpapierinhaber erhält nach Anfrage für einen Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Ununterbrochenen Planmäßigen Bewertungstagen keinen verbindlichen Geldkurs für seine ETC-Wertpapiere von einem Autorisierten Teilnehmer und erhält auch nach Übermittlung der erforderlichen Mitteilungen keinen verbindlichen Geldkurs für die entsprechenden ETC-Wertpapiere während weiteren 20 aufeinanderfolgenden Ununterbrochenen Planmäßigen Bewertungstagen, und die Emittentin veröffentlicht die entsprechende Mitteilung. • Es tritt in Bezug auf den Programmkontrahenten ein Ausgleichsvereinbarungs-Ausfallereignis ein und besteht fort, und der Treuhänder wird von der erforderlichen Anzahl der Wertpapierinhaber angewiesen, die entsprechende Mitteilung zu übermitteln. Die Emittentin ist berechtigt, eine Mitteilung über ein Umsatzsteuerbedingtes Tilgungsereignis (VAT redemption event notice) zu übermitteln oder im Rahmen der Ausgleichsvereinbarung in Folge eines Steuerereignisses gemäß der Ausgleichsvereinbarung (balancing agreement tax event) oder einer Rechtswidrigkeit gemäß der Ausgleichsvereinbarung (balancing agreement illegality) eine Kündigungsmitteilung zu übermitteln, und der Treuhänder übermittelt auf Anweisung der erforderlichen Anzahl von Wertpapierinhabern die entsprechende Mitteilung oder • Es tritt ein Ausfallereignis im Rahmen der ETC-Wertpapiere ein und der Treuhänder übermittelt die entsprechende Mitteilung.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Versicherte Gefahren ✓ Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Ab- sturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; ✓ Leitungswasser; ✓ Naturgefahren wie Sturm, Hagel; ✓ Weitere Naturgefahren, soweit diese geson- dert vereinbart sind. Das sind die Elemen- targefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schnee- druck, Lawinen und Vulkanausbruch.

  • Kosten und Gebühren a) Zeichnungs- und Rücknahmegebühren des OGAW b) Betriebs- und Verwaltungskosten Dem OGAW in Rechnung gestellte Kosten Grundlage Satz 1 und 2 Kosten für die Anlageverwaltung und externe Kosten für die administrative Verwaltung zulasten der Verwaltungsgesellschaft Nettovermögen 1,50% einschl. Steuern (Höchstsatz) 3 Maximale indirekte Kosten Nettovermögen 2% (Provisionen und Verwaltungsgebühren)

  • Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden c) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde (2) Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank (1) Einigung über das Pfandrecht (2) Gesicherte Ansprüche (3) Ausnahmen vom Pfandrecht (4) Zins- und Gewinnanteilscheine

  • Auskunftserteilung Die Bank ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

  • Zweckgebundene Einzugspapiere Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.