Leasing. Soweit Microsoft-Onlinedienste als Miete betrachtet werden (mietweise Überlassung) und den deutschen gesetzlichen mietrechtlichen Regelungen unterliegen, schließen die vorstehend genannten Bestimmungen zur beschränkten Gewährleistung die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Kunden nicht aus und begrenzen diese auch nicht. Die jeweiligen Vorschriften zur gesetzlichen Gewährleistung gelten für Ansprüche aus Mängeln, vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze (1) – (2). Alle weiteren Gewährleistungsansprüche des Kunden unter diesem Vertrag und seinen begleitenden Dokumenten bleiben hiervon unberührt. (1) Der Kunde verzichtet auf (1) das Recht zur Aufrechnung, (2) auf das Minderungsrecht und (3) zum äußersten Ausmaß auf das Zurückbehaltungsrecht, das durch das anwendbare gesetzliche Recht gestattet wird, vorausgesetzt, die Ansprüche aus vorstehendem Recht sind weder unbestritten noch vom anwendbaren gesetzlichen Recht rechtskräftig festgestellt worden. Zur Vermeidung von Zweifeln wird klargestellt, dass jegliche Ansprüche des Kunden wegen ungerechtfertigter Bereicherung gegen Microsoft hiermit nicht ausgeschlossen werden. (2) Jegliche in der SLA bestimmten Dienstleistungskredite, die gegen die vom Kunden anwendbaren Dienstleistungsgebühren für jegliche Leistungs- oder Verfügbarkeitsprobleme im Einklang mit diesem Abschnitt und der anwendbaren SLA verrechnet werden, werden automatisch gegen jeden eventuellen Anspruch des Nutzers wegen ungerechtfertigter Bereicherung oder Ansprüchen aus Aufwand oder Mängeln verrechnet, die auf dem gleichen Vorfall basieren, der diese Leistungs- oder Verfügbarkeitsprobleme verursacht hat.
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Leasing. Soweit Microsoft-Onlinedienste als Miete betrachtet werden (mietweise Überlassung) und den deutschen gesetzlichen mietrechtlichen Regelungen unterliegen, schließen die vorstehend genannten Bestimmungen zur beschränkten Gewährleistung die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Kunden nicht aus und begrenzen diese auch nicht. Die jeweiligen Vorschriften zur gesetzlichen Gewährleistung gelten für Ansprüche aus Mängeln, vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze (1) – (2). Alle weiteren Gewährleistungsansprüche des Kunden unter diesem Vertrag und seinen begleitenden Dokumenten bleiben hiervon unberührt.
(1) Der Kunde verzichtet auf (1) das Recht zur Aufrechnung, (2) auf das Minderungsrecht und
(3) zum äußersten Ausmaß auf das Zurückbehaltungsrecht, das durch das anwendbare gesetzliche Recht gestattet wird, vorausgesetzt, die Ansprüche aus vorstehendem Recht sind weder unbestritten noch vom anwendbaren gesetzlichen Recht rechtskräftig festgestellt worden. Zur Vermeidung von Zweifeln wird klargestellt, dass jegliche Ansprüche des Kunden wegen ungerechtfertigter Bereicherung gegen Microsoft hiermit nicht ausgeschlossen werden.
(2) Jegliche in der SLA bestimmten Dienstleistungskredite, die gegen die vom Kunden anwendbaren Dienstleistungsgebühren für jegliche Leistungs- oder Verfügbarkeitsprobleme im Einklang mit diesem Abschnitt und der anwendbaren SLA verrechnet werden, werden automatisch gegen jeden eventuellen Anspruch des Nutzers wegen ungerechtfertigter Bereicherung oder Ansprüchen aus Aufwand oder Mängeln verrechnet, die auf dem gleichen Vorfall basieren, der diese Leistungs- oder Verfügbarkeitsprobleme verursacht hat.
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