Leistungen Dritter. Der Versicherte ist verpflichtet, Sanitas gemäss Ziff. 1.8 («Mitteilungen») über alle Leistungen von Dritten (andere Versicherungen, Haftpflichtige usw.) sowie über die Vereinbarungen von Abfin- dungssummen im selben Versicherungsfall so rasch wie möglich zu informieren und deren de- taillierte Abrechnungen vorzulegen. Auf Verlangen hat er zusätzliche Informationen oder Unterlagen zu liefern, seine Ansprüche im Umfang der Leistungen schriftlich abzutreten, notwendige Erklärungen abzugeben oder Voll- machten auszustellen, wenn Sanitas oder der Versicherungsnehmer − den Anteil anderer Versicherungen bevorschus- sen oder − anstelle eines haftpflichtigen Dritten, dessen Haftpflichtversicherung oder eines anderen Kostenträgers leisten. Folge zu leisten. Er hat über das versicherte Ereignis sowie über frühere Krankheiten und Unfälle vollständig und wahrheitsgetreu Auskunft zu geben. Sämtliche ärztlichen Zeugnisse, Berichte, Belege, Rechnungen, Zahlungsbestätigungen von Leis- tungserbringern sowie zusätzlich eingeforderte Unterlagen sind spätestens 6 Monate nach dem Behandlungsende im Ausland beim Versiche- rungsnehmer einzureichen. Rechnungen und Unterlagen sind immer im Ori- ginal einzureichen. Sind die Belege ungenügend detailliert und werden die ergänzenden Angaben auf Verlangen nicht zur Verfügung gestellt, setzt Sanitas ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Schwere der Krankheit bzw. des Unfalles an- gemessen fest. Für Unfälle ist das Formular «Unfallmeldung» von Sanitas zu verwenden. Der Versicherte hat die behandelnden Leistungs- erbringer für notwendige Auskünfte von der Schweigepflicht gegenüber dem Versicherungs- nehmer oder Sanitas zu entbinden. Zudem ist der Versicherte verpflichtet, den Versi- cherungsnehmer unaufgefordert über im Scha- denfall von Leistungserbringern unternommene Schritte im Rahmen der Rechnungsstellung und des Inkassos zu informieren.
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Leistungen Dritter. Der Versicherte ist verpflichtet, Sanitas gemäss Ziff. 1.8 («Mitteilungen»Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungs-
a) über alle Alle Leistungen von Dritten on off media einschließlich jener aus Präsentationen (andere Versicherungen, Haftpflichtige usw.) sowie über die Vereinbarungen von Abfin- dungssummen im selben Versicherungsfall so rasch wie möglich zu informieren und deren de- taillierte Abrechnungen vorzulegen. Auf Verlangen hat er zusätzliche Informationen oder Unterlagen zu liefern, seine Ansprüche im Umfang z.B. Anregun- gehilfen der Leistungen schriftlich abzutreten, notwendige Erklärungen abzugeben oder Voll- machten auszustellen, wenn Sanitas oder der Versicherungsnehmer − den Anteil anderer Versicherungen bevorschus- sen oder − anstelle eines haftpflichtigen Dritten, dessen Haftpflichtversicherung oder eines anderen Kostenträgers leisten. Folge zu leisten. Er hat über das versicherte Ereignis sowie über frühere Krankheiten und Unfälle vollständig und wahrheitsgetreu Auskunft zu geben. Sämtliche ärztlichen Zeugnisse, Berichte, Belege, Rechnungen, Zahlungsbestätigungen von Leis- tungserbringern sowie zusätzlich eingeforderte Unterlagen sind spätestens 6 Monate nach dem Behandlungsende im Ausland beim Versiche- rungsnehmer einzureichen. Rechnungen und Unterlagen sind immer im Ori- ginal einzureichen. Sind die Belege ungenügend detailliert und werden die ergänzenden Angaben auf Verlangen nicht zur Verfügung gestellt, setzt Sanitas ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Schwere der Krankheit bzw. des Unfalles an- gemessen fest. Für Unfälle ist das Formular «Unfallmeldung» von Sanitas zu verwendenAgentur. Der Versicherte hat die behandelnden Leistungs- erbringer für notwendige Auskünfte von der Schweigepflicht gegenüber dem Versicherungs- nehmer oder Sanitas zu entbinden. Zudem ist der Versicherte verpflichtetKunde verpflichtet sich diese, den Versi- cherungsnehmer unaufgefordert über im Scha- denfall von Leistungserbringern unternommene Schritte im Rahmen der Rechnungsstellung Auftragsdurchführung gen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte) auch einzelne von der Agentur eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgen- Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Ei- den 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu gentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendi- beauftragen. gung des Inkassos Agenturvertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbar- 14. Haftung ten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung Die Agentur wird die ihr übertragenen Leistungen unter Beachtung der allgemein anerkannten des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu informierendiesem Ergeb- Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige nis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur Vorschriften auch bei den von der Agentur vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Xxxxx selbst verantwortlich. Er wird eine von der Agentur vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein
b) Änderungen von Leistungen von on off media durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher von der Agentur vorgeschlagenes Kennzeichen) Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtli- Urhebers zulässig. xxxx) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Durchführung der Wer-
c) Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck bemaßnahmen (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegli- und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich che Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahmen (der Verwendung geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet on off media nicht der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichun- vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel gen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens)
d) Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln – für die die Agentur kon- on off media selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos: zeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat – nach Ablauf des Agenturvertrages, ist der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanzielle und sonstige Nachteile (einschließlich im- unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist ebenfalls die Zustimmung materieller Schäden) zu ersetzen, die on off media aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten der Agentur notwendig.
e) Dafür stehen der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufe- entstehen. nen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15 % zu. Im 2. bzw. 3 Jahr nach Ablauf 15. Anzuwendendes Recht des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und on off media ist ausschließlich deutsches dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
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