Leistungsausschlüsse. Die Softwarepflege/Hardwarewartung umfasst nicht: - das Störungsmanagement von Störungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz der Pflegesoftware / des Wartungsgegenstands in nicht freigegebenen Umgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware / des Wartungsgegenstands durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte stehen, - Upgrades, d. h. weiterentwickelte Versionen mit wesentlichen funktionalen Erweiterungen, - die Weitergabe sonstiger neuer Software, - die Installation von Updates und Upgrades sowie sonstiger neuer Software, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, - die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die durch Gewalteinwirkungen Dritter, höhere Gewalt, vom Kunden nicht gewartete Geräte oder durch unsachgemäße Behandlung (Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen und funktionswidrigem Gebrauch) des Kunden oder seiner Mitarbeiter hervorgerufen werden, - die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die darauf beruhen, dass die in die Wartungsgegenstände eingebaute und vom Auftragnehmer nicht freigegebene Software und Hardware aufgrund technischer Leistungsfähigkeit nicht in der Lage ist, Programmabläufe korrekt durchzuführen bzw. Datensätze richtig zu bearbeiten, diese insbesondere vollständig und richtig zu erkennen, zu berechnen oder ablaufen zu lassen. - die Überlassung von Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteilen. Überlässt der Anbieter dem Kunden derartige Teile, sind diese entsprechend Ziffer 2.7 zu vergüten. - zusätzlich vereinbarte Einsätze vor Ort beim Kunden, Beratung und Unterstützung bei veränderter Software, Klärung von Schnittstellen zu Fremdsystemen, Installations- sowie Konfigurationsunterstützung, insbesondere bei Zusatzsoft- oder -hardware.
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Samples: www.guenter-partner.de, www.guenter-partner.de, nta.de
Leistungsausschlüsse. Die Softwarepflege/Hardwarewartung umfasst nicht: - das Störungsmanagement von Störungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz der Pflegesoftware / des Wartungsgegenstands in nicht freigegebenen Umgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware / des Wartungsgegenstands durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte stehen, - Upgrades, d. h. weiterentwickelte Versionen mit wesentlichen funktionalen Erweiterungen, - die Weitergabe sonstiger neuer Software, - die Installation von Updates und Upgrades sowie sonstiger neuer Software, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, - die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die durch Gewalteinwirkungen Dritter, höhere Gewalt, vom Kunden nicht gewartete Geräte oder durch unsachgemäße Behandlung (Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen und funktionswidrigem Gebrauch) des Kunden oder seiner Mitarbeiter hervorgerufen werden, - die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die darauf beruhen, dass die in die Wartungsgegenstände eingebaute und vom Auftragnehmer nicht freigegebene Software und Hardware aufgrund technischer Leistungsfähigkeit nicht in der Lage ist, Programmabläufe korrekt durchzuführen bzw. Datensätze richtig zu bearbeiten, diese insbesondere vollständig und richtig zu erkennen, zu berechnen oder ablaufen zu lassen. - die Überlassung von Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteilen. Überlässt der Anbieter dem Kunden derartige Teile, sind diese entsprechend Ziffer 2.7 2.6 zu vergüten. - zusätzlich vereinbarte Einsätze vor Ort beim Kunden, Beratung und Unterstützung bei veränderter Software, Klärung von Schnittstellen zu Fremdsystemen, Installations- sowie Konfigurationsunterstützung, insbesondere bei Zusatzsoft- oder -hardware.
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Samples: www.kommunikationsnerven.de, www.binder-systemhaus.de, www.cosmotel.de
Leistungsausschlüsse. Die Softwarepflege/Hardwarewartung Softwarepflege / Hardware-Instandhaltung umfasst nicht: - das Störungsmanagement von Störungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz der Pflegesoftware / des Wartungsgegenstands Instandhaltung-Gegenstands in nicht freigegebenen Umgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware / des Wartungsgegenstands Instandhaltung- Gegenstands durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte stehen, - Upgrades, d. h. weiterentwickelte Versionen mit wesentlichen funktionalen Erweiterungen, - die Weitergabe sonstiger neuer Software, - die Installation von Updates und Upgrades sowie sonstiger neuer Software, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, - die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die durch Gewalteinwirkungen Dritter, höhere Gewalt, vom Kunden nicht gewartete Geräte oder durch unsachgemäße Behandlung (Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen und funktionswidrigem Gebrauch) des Kunden oder seiner Mitarbeiter hervorgerufen werden, - die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die darauf beruhen, dass die in die Wartungsgegenstände Instandhaltungsgegenstände eingebaute und vom Auftragnehmer nicht freigegebene Software und Hardware aufgrund technischer Leistungsfähigkeit nicht in der Lage ist, Programmabläufe korrekt durchzuführen bzw. Datensätze richtig zu bearbeiten, diese insbesondere vollständig und richtig zu erkennen, zu berechnen oder ablaufen zu lassen. - die Überlassung von Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteilen. Überlässt der Anbieter dem Kunden derartige Teile, sind diese entsprechend Ziffer 2.7 zu vergüten. - zusätzlich vereinbarte Einsätze vor Ort beim Kunden, Beratung und Unterstützung bei veränderter Software, Klärung von Schnittstellen zu Fremdsystemen, Installations- sowie Konfigurationsunterstützung, insbesondere bei Zusatzsoft- oder -hardware. Außer unter Punkt 1.3 ausdrücklich erwähnt.
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Leistungsausschlüsse. Die Softwarepflege/Hardwarewartung umfasst Gegenstand dieses Vertrages ist nicht: - das Störungsmanagement von Störungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz der Pflegesoftware / des Wartungsgegenstands ANWENDUNG und ZUGRIFFSSOFTWARE in nicht freigegebenen Umgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware / des Wartungsgegenstands ANWENDUNG bzw. der ZUGRIFFSSOFTWARE durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte stehen, - Upgradeszusätzliche Module bzw. Upgrades der ANWENDUNG bzw. der ZUGRIFFSSOFTWARE, d. h. d.h. weiterentwickelte Versionen mit wesentlichen funktionalen Erweiterungen; zusätzliche Module bzw. Upgrades können, soweit vorhanden, gegen Entgelt auf der Grundlage eines gesonderten Vertrages bezogen werden, - die Weitergabe von sonstiger neuer Software, - die Installation von zusätzlichen Modulen, Updates und Upgrades sowie sonstiger neuer Software, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, - die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die durch Gewalteinwirkungen Dritter, höhere Gewalt, vom Kunden Auftragnehmer nicht gewartete gewarteter Geräte oder durch unsachgemäße Behandlung (Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen Anwendungsdokumentationen und funktionswidrigem Gebrauch) des Kunden Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter hervorgerufen werden, - die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die darauf beruhen, dass die in vom Kunden bereitgestellte Telekommunikationsverbindung nicht über die Wartungsgegenstände eingebaute zur Nutzung des Leistungsgegenstandes erforderliche Qualität/Bandbreite verfügt, - die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die darauf beruhen, dass die vom Kunden verwendete Hard- und vom Auftragnehmer nicht freigegebene Software und Hardware aufgrund mangelnder technischer Leistungsfähigkeit nicht in der Lage ist, Programmabläufe korrekt durchzuführen bzw. Datensätze richtig zu bearbeiten, diese insbesondere vollständig und richtig zu erkennen, zu berechnen oder ablaufen zu lassen. - die Überlassung von Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteilen. Überlässt der Anbieter dem Kunden derartige Teile, sind diese entsprechend Ziffer 2.7 zu vergüten. - zusätzlich vereinbarte Einsätze vor Ort beim Kunden, Beratung und Unterstützung bei veränderter Software, Klärung von Schnittstellen zu Fremdsystemen, Installations- sowie Konfigurationsunterstützung, insbesondere bei Zusatzsoft- oder -hardware.
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Leistungsausschlüsse. Die Softwarepflege/Hardwarewartung Hardwareservice umfasst nicht: - das Störungsmanagement von Störungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz der Pflegesoftware / Pflegesoftware/des Wartungsgegenstands Servicegegenstands in nicht freigegebenen Umgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware / Pflegesoftware/des Wartungsgegenstands Servicegegenstands durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte stehen, stehen - Upgrades, d. h. weiterentwickelte Versionen mit wesentlichen funktionalen Erweiterungen, Erweiterungen - die Weitergabe sonstiger neuer Software, Software - die Installation und zur Verfügung Stellung von Updates und Upgrades sowie sonstiger neuer Software, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, wurde - die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die durch Gewalteinwirkungen Dritter, höhere Gewalt, vom Kunden nicht gewartete Geräte oder durch unsachgemäße Behandlung (Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen und funktionswidrigem Gebrauch) des Kunden oder seiner Mitarbeiter hervorgerufen werden, werden - die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die darauf beruhen, dass die in die Wartungsgegenstände Servicegegenstände eingebaute und vom Auftragnehmer nicht freigegebene Software und Hardware aufgrund technischer Leistungsfähigkeit nicht in der Lage ist, Programmabläufe korrekt durchzuführen bzw. Datensätze richtig zu bearbeiten, diese insbesondere vollständig und richtig zu erkennen, zu berechnen oder ablaufen zu lassen. lassen - die Überlassung von Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteilen. Überlässt der Anbieter SPIE COMNET dem Kunden derartige Teile, sind diese entsprechend Ziffer 2.7 2.6 zu vergüten. vergüten - zusätzlich vereinbarte Einsätze vor Ort beim Kunden, Beratung und Unterstützung bei veränderter Software, Klärung von Schnittstellen zu Fremdsystemen, Installations- sowie Konfigurationsunterstützung, insbesondere bei Zusatzsoft- oder -hardware.
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Samples: spie.azureedge.net
Leistungsausschlüsse. Die Softwarepflege/Hardwarewartung 7.1 Der Support umfasst nicht: - • das Störungsmanagement von StörungenStö- rungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz der Pflegesoftware / Pflegesoftware/des Wartungsgegenstands Sup- portgegenstands in nicht freigegebenen Umgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware / Pflegesoftware/des Wartungsgegenstands Supportgegen- stands durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte stehen, - • Upgrades, d. h. weiterentwickelte Versionen Ver- sionen mit wesentlichen funktionalen Erweiterungen, - • die Weitergabe sonstiger neuer SoftwareSoft- ware, - • die Installation von Updates und Upgrades Up- grades sowie sonstiger neuer Software, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, - • die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die durch Gewalteinwirkungen Gewalteinwirkun- gen Dritter, höhere Gewalt, vom Kunden Kun- den nicht gewartete Geräte oder durch unsachgemäße Behandlung (Nichtbeachtung Nichtbe- achtung von Gebrauchsanweisungen und funktionswidrigem Gebrauch) des Kunden oder seiner Mitarbeiter hervorgerufen hervor- gerufen werden, - • die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die darauf beruhen, dass die in die Wartungsgegenstände Supportgegenstände eingebaute und vom Auftragnehmer nicht freigegebene freigege- bene Software und Hardware aufgrund technischer Leistungsfähigkeit nicht in der Lage ist, Programmabläufe Softwareabläufe korrekt durchzuführen bzw. Datensätze richtig zu bearbeiten, diese insbesondere vollständig voll- ständig und richtig zu erkennen, zu berechnen be- rechnen oder ablaufen zu lassen. - • die Überlassung von Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteilen. Überlässt der Anbieter EWERK dem Kunden derartige Teile, sind diese entsprechend Ziffer 2.7 9 zu vergütenver- güten. - • zusätzlich vereinbarte zu vereinbarende Einsätze vor Ort beim Kunden, Beratung und Unterstützung Un- terstützung bei veränderter Software, Klärung von Schnittstellen zu FremdsystemenFremd- systemen, Installations- Updates und Upgrades, In- stallations- sowie KonfigurationsunterstützungKonfigurationsunter- stützung, insbesondere bei Zusatzsoft- Zusatzsoft oder -hardware.
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Samples: ewerk.com
Leistungsausschlüsse. Die Softwarepflege/Hardwarewartung umfasst nicht: - das Störungsmanagement von Störungen, die im Zusammenhang Zusam- menhang mit dem Einsatz der Pflegesoftware / des Wartungsgegenstands Pflegesoftware/dem Wartungs- gegenstand in nicht freigegebenen Umgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware / des Wartungsgegenstands Pflegesoftware/dem Wartungsgegenstand durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte stehen, - Upgrades, d. h. d.h. weiterentwickelte Versionen mit wesentlichen funktionalen Erweiterungen; Upgrades können gegen Entgelt bezogen werden, - die Weitergabe von sonstiger neuer Software, - die Installation von Updates und Upgrades sowie sonstiger neuer Software, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, - die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die durch Gewalteinwirkungen Dritter, höhere Gewalt, vom Kunden Auftrag- nehmer nicht gewartete gewarteter Geräte oder durch unsachgemäße Behandlung (Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen und funktionswidrigem Gebrauch) des Kunden Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter hervorgerufen werden, - die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die darauf beruhen, dass die in die Wartungsgegenstände eingebaute und vom Auftragnehmer nicht freigegebene Software und Hardware aufgrund technischer Leistungsfähigkeit Leistungs- fähigkeit nicht in der Lage ist, Programmabläufe korrekt durchzuführen durch- zuführen bzw. Datensätze richtig zu bearbeiten, diese insbesondere insbe- sondere vollständig und richtig zu erkennen, zu berechnen oder ablaufen zu lassen. - die Überlassung von Verbrauchs-, Verschleiß- oder ErsatzteilenErsatz- teilen. Überlässt der Anbieter B&M dem Kunden derartige Teile, sind diese entsprechend Ziffer 2.7 2.6 zu vergüten. - zusätzlich vereinbarte Einsätze vor Ort beim Kunden, Beratung und Unterstützung bei veränderter Software, Klärung von Schnittstellen zu Fremdsystemen, Installations- sowie Konfigurationsunterstützung, insbesondere bei Zusatzsoft- oder -hardware.
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Samples: public.od.cm4allbusiness.de
Leistungsausschlüsse. Die Softwarepflege/Hardwarewartung umfasst nicht: - das Störungsmanagement von Störungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz der Pflegesoftware / des Wartungsgegenstands Pflegesoftware/dem Wartungsgegenstand in nicht freigegebenen Umgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware / des Wartungsgegenstands Pflegesoftware/dem Wartungsgegenstand durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte stehen, - Upgrades, d. h. d.h. weiterentwickelte Versionen mit wesentlichen funktionalen Erweiterungen, ; - die Weitergabe von sonstiger neuer Software, - die Installation von Updates und Upgrades sowie sonstiger neuer Software, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, - die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die durch Gewalteinwirkungen Dritter, höhere Gewalt, vom Kunden nicht gewartete gewarteter Geräte oder durch unsachgemäße Behandlung (Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen und funktionswidrigem Gebrauch) des Kunden oder seiner Mitarbeiter hervorgerufen werden, - die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die darauf beruhen, dass die in die Wartungsgegenstände eingebaute und vom Auftragnehmer nicht freigegebene Software und Hardware aufgrund technischer Leistungsfähigkeit nicht in der Lage ist, Programmabläufe korrekt durchzuführen bzw. Datensätze richtig zu bearbeiten, diese insbesondere vollständig und richtig zu erkennen, zu berechnen oder ablaufen zu lassen. - die Überlassung von Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteilen. Überlässt der Anbieter dem Kunden derartige Teile, sind diese entsprechend Ziffer 2.7 2.6 zu vergüten. - zusätzlich vereinbarte Einsätze vor Ort beim Kunden, Beratung und Unterstützung bei veränderter Software, Klärung von Schnittstellen zu Fremdsystemen, Installations- sowie Konfigurationsunterstützung, insbesondere bei Zusatzsoft- oder -hardware.
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Samples: wp.guenter-partner.de
Leistungsausschlüsse. Die Softwarepflege/Hardwarewartung umfasst nicht: - ‐ das Störungsmanagement von Störungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz der Pflegesoftware / des Wartungsgegenstands in nicht freigegebenen Umgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware / des Wartungsgegenstands durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte stehen, - ‐ Upgrades, d. h. weiterentwickelte Versionen mit wesentlichen funktionalen Erweiterungen, - ‐ die Weitergabe sonstiger neuer Software, - ‐ die Installation von Updates und Upgrades sowie sonstiger neuer Software, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, - ‐ die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die durch Gewalteinwirkungen Dritter, höhere Gewalt, vom Kunden nicht gewartete Geräte oder durch unsachgemäße Behandlung (Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen und funktionswidrigem Gebrauch) des Kunden oder seiner Mitarbeiter hervorgerufen werden, - ‐ die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die darauf beruhen, dass die in die Wartungsgegenstände eingebaute und vom Auftragnehmer nicht freigegebene Software und Hardware aufgrund technischer Leistungsfähigkeit nicht in der Lage ist, Programmabläufe korrekt durchzuführen bzw. Datensätze richtig zu bearbeiten, diese insbesondere vollständig und richtig zu erkennen, zu berechnen oder ablaufen zu lassen. - ‐ die Überlassung von Verbrauchs-Verbrauchs‐, Verschleiß- Verschleiß‐ oder Ersatzteilen. Überlässt der Anbieter dem Kunden derartige Teile, sind diese entsprechend Ziffer 2.7 2.6 zu vergüten. - ‐ zusätzlich vereinbarte Einsätze vor Ort beim Kunden, Beratung und Unterstützung bei veränderter Software, Klärung von Schnittstellen zu Fremdsystemen, Installations- Installations‐ sowie Konfigurationsunterstützung, insbesondere bei Zusatzsoft- Zusatzsoft‐ oder -hardware‐hardware.
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Samples: www.telecom-goerlitz.de
Leistungsausschlüsse. Die Softwarepflege/Hardwarewartung umfasst Vorbehaltlich ausdrücklich abweichender oder weitergehender Regelungen innerhalb des Servicevertrags bzw. des Leistungsscheins umfassen die Leistungen des Anbieters insbesondere nicht: - • das Störungsmanagement von Störungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz der Pflegesoftware / des Wartungsgegenstands in nicht freigegebenen Umgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware / des Wartungsgegenstands durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte stehen, - • Upgrades, d. h. weiterentwickelte Versionen mit wesentlichen funktionalen Erweiterungen, - • die Weitergabe sonstiger neuer Software, - • die Installation von Updates und Upgrades sowie sonstiger neuer Software, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, - • die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die durch Gewalteinwirkungen Dritter, höhere Gewalt, vom Kunden nicht gewartete Geräte oder durch unsachgemäße Behandlung (Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen und funktionswidrigem Gebrauch) des Kunden oder seiner Mitarbeiter hervorgerufen werden, - • die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die darauf beruhen, dass die in die Wartungsgegenstände eingebaute und vom Auftragnehmer nicht freigegebene Software und Hardware aufgrund technischer Leistungsfähigkeit nicht in der Lage ist, Programmabläufe korrekt durchzuführen bzw. Datensätze richtig zu bearbeiten, diese insbesondere vollständig und richtig zu erkennen, zu berechnen oder ablaufen zu lassen. - • die Überlassung von Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteilen. Überlässt der Anbieter dem Kunden derartige Teile, sind diese entsprechend Ziffer 2.7 2.6 zu vergüten. - • zusätzlich vereinbarte Einsätze vor Ort beim Kunden, Beratung und Unterstützung bei veränderter Software, Klärung von Schnittstellen zu Fremdsystemen, Installations- sowie Konfigurationsunterstützung, insbesondere bei Zusatzsoft- oder -hardware.
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Samples: spie.de