Common use of Leistungsausschlüsse Clause in Contracts

Leistungsausschlüsse. Keine Leistungspflicht besteht zum Beispiel – Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen – Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für kur- und sanatoriumsmä- ßige Rehabilitationsmaßnahmen – Zahnersatz einschl. Kronen (Ausnahme: einfache Reparaturen), Inlays und Onlays sowie für Kieferorthopädie und Prophylaxe (Näheres s. § 12 AVB-14PW) – Schäden aus der Haltung oder Nutzung eines KFZ – vorsätzlich herbeigeführten Schäden (Näheres s. § 7 AHB 0372 01.2009) – Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind – Unfälle, die auf Drogenkonsum beruhen – Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Infektionen, Versiche- rungsschutz besteht jedoch, wenn die Krankheitserreger durch eine unter diesen Vertrag fallende Unfallverletzung in den Körper gelangt sind (Näheres s. § 2 AUB 88 Fassung 2008). – sofern die Erkrankung eine psychische Reaktion auf ein Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terrorakt, ein Flugunglück oder auf die Befürch- tung von Kriegsereignissen, inneren Unruhen oder Terrorakten ist – bei chronischen psychischen Erkrankungen, auch wenn diese schubwei- se auftreten, sowie bei Suchterkrankungen (Näheres s. § VI PROTRIP-WORLD-GRUPPE Zusatzassistance 2014)

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Leistungsausschlüsse. Keine Leistungspflicht besteht zum Beispiel – Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen Entwöhnungsbehandlungen; – Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für kur- und sanatoriumsmä- ßige Rehabilitationsmaßnahmen Rehabilitationsmaßnahmen; – Zahnersatz einschl. Kronen (Ausnahme: einfache Reparaturen), Inlays und Onlays sowie für Kieferorthopädie und Prophylaxe (Näheres s. § 12 AVB-14PW) AVB-18PW); – Schäden aus der Haltung oder Nutzung eines KFZ Kfz; – vorsätzlich herbeigeführten herbeigeführte Schäden; – Schäden aus Austausch, Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten (Näheres s. § 7 7. Ausschlüsse AHB 0372 01.2009) 2008); – Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind sind; – Unfälle durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen; – Unfälle, die auf Drogenkonsum beruhen – Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Infektionen, Versiche- rungsschutz besteht jedoch, wenn die Krankheitserreger unmittelbar oder mittelbar durch eine unter diesen Vertrag fallende Unfallverletzung in den Körper gelangt vorhersehbare Kriegsereig- nisse verursacht sind (Näheres s. § 2 AUB 88 Fassung 2008). ; – sofern die Erkrankung eine psychische Reaktion auf ein Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terrorakt, ein Flugunglück oder auf die Befürch- tung von Kriegsereignissen, inneren Unruhen oder Terrorakten ist ist; – bei chronischen psychischen Erkrankungen, auch wenn diese schubwei- se auftreten, sowie bei Suchterkrankungen (Näheres s. § VI PROTRIP-WORLD-GRUPPE Zusatzassistance 2014);

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Leistungsausschlüsse. Keine Leistungspflicht besteht zum Beispiel – Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen Entwöhnungsbehandlungen; – Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für kur- und sanatoriumsmä- ßige Rehabilitationsmaßnahmen Rehabilitationsmaßnahmen; – Zahnersatz einschl. Kronen (Ausnahme: einfache Reparaturen), Inlays und Onlays sowie für Kieferorthopädie und Prophylaxe (Näheres s. § 12 AVB-14PW) AVB-18PW); – Schäden aus der Haltung oder Nutzung eines KFZ Kfz; – vorsätzlich herbeigeführten herbeigeführte Schäden; – Schäden aus Austausch, Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten (Näheres s. § 7 7. Ausschlüsse AHB 0372 01.2009) 2008); – Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind sind; – Unfälle durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen; – Unfälle, die auf Drogenkonsum beruhen – Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Infektionen, Versiche- rungsschutz besteht jedoch, wenn die Krankheitserreger unmittelbar oder mittelbar durch eine unter diesen Vertrag fallende Unfallverletzung in den Körper gelangt vorhersehbare Kriegsereig- nisse verursacht sind (Näheres s. § 2 AUB 88 Fassung 2008). ; sofern Schäden, die Erkrankung eine psychische Reaktion auf ein Kriegsereignisunmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind; – Schäden, innere Unruhendie unmittelbar oder mittelbar durch vorhersehbare Kriegs- ereignisse verursacht sind; – Schäden durch Beschlagnahme, einen Terrorakt, ein Flugunglück Entziehung oder auf die Befürch- tung sonstige Eingriffe von Kriegsereignissen, inneren Unruhen oder Terrorakten ist – bei chronischen psychischen Erkrankungen, auch wenn diese schubwei- se auftreten, sowie bei Suchterkrankungen hoher Hand (Näheres s. § VI PROTRIP-WORLD-GRUPPE Zusatzassistance 20143 AVB Reisegepäck 2008).

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Leistungsausschlüsse. Keine Leistungspflicht besteht zum Beispiel – Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen Entwöhnungsbehandlungen; – Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für kur- und sanatoriumsmä- ßige Rehabilitationsmaßnahmen Rehabilitationsmaßnahmen; – Zahnersatz einschl. Kronen (Ausnahme: einfache Reparaturen), Inlays und Onlays sowie für Kieferorthopädie und Prophylaxe (Näheres s. § 12 AVB-14PW) AVB-18PW); – Schäden aus der Haltung oder Nutzung eines KFZ Kfz; – vorsätzlich herbeigeführten herbeigeführte Schäden; – Schäden aus Austausch, Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten (Näheres s. § 7 7. Ausschlüsse AHB 0372 01.2009) 2008); – Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind sind; – Unfälle durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen; – Unfälle, die auf Drogenkonsum beruhen – Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Infektionen, Versiche- rungsschutz besteht jedoch, wenn die Krankheitserreger unmittelbar oder mittelbar durch eine unter diesen Vertrag fallende Unfallverletzung in den Körper gelangt vorhersehbare Kriegsereig- nisse verursacht sind (Näheres s. § 2 AUB 88 Fassung 2008). ; – sofern die Erkrankung eine psychische Reaktion auf ein Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terrorakt, ein Flugunglück oder auf die Befürch- tung von Kriegsereignissen, inneren Unruhen oder Terrorakten ist ist; – bei chronischen psychischen Erkrankungen, auch wenn diese schubwei- se auftreten, sowie bei Suchterkrankungen (Näheres s. § VI PROTRIP-WORLD-GRUPPE Zusatzassistance 2014); – Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind; – Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch vorhersehbare Kriegs- ereignisse verursacht sind; – Schäden durch Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand (Näheres s. 3 AVB Reisegepäck 2008).

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Leistungsausschlüsse. Keine Leistungspflicht besteht zum Beispiel – Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen Entwöhnungsbehandlungen; – Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für kur- und sanatoriumsmä- ßige Rehabilitationsmaßnahmen Rehabilitationsmaßnahmen; – Zahnersatz einschl. Kronen (Ausnahme: einfache Reparaturen), Inlays und Onlays sowie für Kieferorthopädie und Prophylaxe (Näheres s. § 12 AVB-14PW) AVB-18PW); – Schäden aus der Haltung oder Nutzung eines KFZ Kfz; – vorsätzlich herbeigeführten herbeigeführte Schäden; – Schäden aus Austausch, Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten (Näheres s. § 7 7. Ausschlüsse AHB 0372 01.2009) 2008); – Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind sind; – Unfälle durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen; – Unfälle, die auf Drogenkonsum beruhen – Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Infektionen, Versiche- rungsschutz besteht jedoch, wenn die Krankheitserreger unmittelbar oder mittelbar durch eine unter diesen Vertrag fallende Unfallverletzung in den Körper gelangt vorhersehbare Kriegsereig- nisse verursacht sind (Näheres s. § 2 AUB 88 Fassung 2008). ; – sofern die Erkrankung eine psychische Reaktion auf ein Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terrorakt, ein Flugunglück oder auf die Befürch- tung von Kriegsereignissen, inneren Unruhen oder Terrorakten ist ist; – bei chronischen psychischen Erkrankungen, auch wenn diese schubwei- se auftreten, sowie bei Suchterkrankungen (Näheres s. § VI PROTRIP-WORLD-GRUPPE WORLD Zusatzassistance 2014); – Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind; – Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch vorhersehbare Kriegs- ereignisse verursacht sind; – Schäden durch Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand (Näheres s. 3 AVB Reisegepäck 2008).

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