Common use of Leistungsausschlüsse Clause in Contracts

Leistungsausschlüsse. Welche Kosten übernehmen wir nicht? (1) Ausschluss bestimmter Beeinträchtigungen a) Im Bereich der Knochen und Gelenke: ->Ellbogengelenksdysplasie (ED); ->Isolierter Processus an- conaeus (IPA); ->Fragmentierter Processus coronoideus me- dialis ulnae; ->Radius curvus; ->Hüftgelenksdysplasie (HD); - >Patellaluxation; b) Im Bereich der Augen und Mundhöhle: ->Ektropium; ->Entropium; ->persistierende Milchcanini; c) Sonstige: ->Kryptorchismus; ->Nabelbruch; ->zu langes Gaumensegel. (2) Ausschluss bekannter Beeinträchtigungen (3) Ausgeschlossene Behandlungen und ärztliche Leistungen Für die nachfolgend genannten Behandlungen und veterinärärztli- che Leistungen werden keine Kosten übernommen. a) Floh-, Zeckenbekämpfung sowie Entwurmung; b) Vorbeuge- bzw. Vorsorgeimpfungen; c) Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Be- handlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer Krankheit oder einem Unfall stehen; d) Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische Zahnbehandlung sowie Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien; e) Behandlungen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestan- dards dienen; f) Psychotherapeutische Heilbehandlungen; g) Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn diese zur Behand- lung eingesetzt werden, und vorbeugende Vitamin- und Mineral- stoffpräparate; h) Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten; i) Behandlungen außerhalb der regulären Praxiszeiten sowie We- gegeld und Reisekosten, soweit nicht die Voraussetzungen der Zif- fer 1.3 Absatz 2 und Absatz 3 vorliegen; j) Behandlung von Schäden, die Sie bzw. ein Familienangehöriger vorsätzlich herbeigeführt haben bzw. für die Sie einen Anspruch arglistig erhoben haben; k) Behandlung von Krankheiten oder Unfällen, die durch Kriegser- eignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalttätigkeiten anläss- lich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung entstehen; l) Behandlung von Krankheiten oder Unfällen, die durch Erdbeben, Überschwemmungen und Kernenergie entstehen; m) Behandlung von Krankheiten, die infolge von Epidemien oder Pandemien entstehen. (4) Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit Trächtigkeit und Geburt (5) Kastration, Sterilisation

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Samples: Versicherungsbedingungen

Leistungsausschlüsse. Welche Kosten übernehmen wir nicht?Kein Versicherungsschutz besteht, (1) Ausschluss bestimmter Beeinträchtigungen a) Im Bereich 3.1 wenn der Knochen und Gelenke: ->Ellbogengelenksdysplasie (ED); ->Isolierter Processus an- conaeus (IPA); ->Fragmentierter Processus coronoideus me- dialis ulnae; ->Radius curvus; ->Hüftgelenksdysplasie (HD); - >Patellaluxation; b) Im Bereich Versicherungsfall bei Abschluss der Augen und Mundhöhle: ->Ektropium; ->Entropium; ->persistierende Milchcanini; c) Sonstige: ->Kryptorchismus; ->Nabelbruch; ->zu langes GaumensegelVersicherung oder zum Zeitpunkt der Buchung für Sie vorhersehbar war. Vorhersehbar bedeu- tet, dass Sie von dem Eintritt des Versicherungsfalles wussten oder da- mit rechnen mussten. (2) Ausschluss bekannter Beeinträchtigungen (3) Ausgeschlossene Behandlungen 3.2 bei einer bestehenden Erkrankung, – wenn diese Erkrankung innerhalb der letzten sechs Monate vor Ver- sicherungsabschluss behandelt wurde oder – wenn die Buchung der Reise während der Laufzeit der Versicherung erfolgte und ärztliche Leistungen Für die nachfolgend genannten Behandlungen und veterinärärztli- che Leistungen werden keine Kosten übernommenErkrankung innerhalb der letzten sechs Monate vor Buchung der Reise behandelt wurde. Dies gilt auch, wenn die Erkrankung bei üblichem Verlauf zum Reise- zeitpunkt hätte ausgeheilt sein sollen. Kontrolluntersuchungen gelten nicht als Behandlung. a) Floh-3.3 sofern die Erkrankung eine psychische Reaktion – auf ein Kriegsereignis, Zeckenbekämpfung sowie Entwurmung;innere Unruhen, einen Terrorakt, ein Flug- oder Busunglück oder – auf die Befürchtung von Kriegsereignissen, inneren Unruhen, einen Terrorakt, Krankheiten oder Seuchen ist. b) Vorbeuge- bzw. Vorsorgeimpfungen;3.4 wenn der Versicherungsfall zurückzuführen ist auf – Streik oder sonstige Maßnahmen des Arbeitskampfes, – behördliche Verfügungen und Maßnahmen der Staatsgewalt (Aus- nahme: Anordnung der persönlichen Quarantäne gemäß Teil B 1.2.1.3), z. B. Einreiseverweigerung wegen Passformalitäten, – Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen, – Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung, – Terrorwarnungen oder -anschläge. c) Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Be- handlungen3.5 wenn Sie über Umstände zu täuschen versuchen, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer Krankheit Einfluss auf den Grund oder einem Unfall stehen; d) Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische Zahnbehandlung sowie Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien; e) Behandlungen, die Höhe der Herstellung des jeweiligen Rassestan- dards dienen; f) Psychotherapeutische Heilbehandlungen; g) Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn diese zur Behand- lung eingesetzt werden, und vorbeugende Vitamin- und Mineral- stoffpräparate; h) Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten; i) Behandlungen außerhalb der regulären Praxiszeiten sowie We- gegeld und Reisekosten, soweit nicht die Voraussetzungen der Zif- fer 1.3 Absatz 2 und Absatz 3 vorliegen; j) Behandlung von Schäden, die Sie bzw. ein Familienangehöriger vorsätzlich herbeigeführt haben bzw. für die Sie einen Anspruch arglistig erhoben Leistung haben; k) Behandlung von Krankheiten oder Unfällen, die durch Kriegser- eignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalttätigkeiten anläss- lich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung entstehen; l) Behandlung von Krankheiten oder Unfällen, die durch Erdbeben, Überschwemmungen und Kernenergie entstehen; m) Behandlung von Krankheiten, die infolge von Epidemien oder Pandemien entstehen. (4) Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit Trächtigkeit und Geburt3.6 wenn Sie den Versicherungsfall oder das versicherte Ereignis vorsätz- lich herbeigeführt haben. Haben Sie den Versicherungsfall grob fahr- lässig herbeigeführt, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. (5) Kastration3.7 für Gebühren oder den Verlust von Nutzungsrechten bei Time-Sharing- Verträgen sowie für Guthaben aus Bonusprogrammen, Sterilisationz. B. Flugmeilen. 3.8 bei Verlust oder Diebstahl von Reisedokumenten, z. B. Flugticket, Reise- pass.

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Samples: Reiserücktritts Versicherung

Leistungsausschlüsse. Welche Kosten übernehmen wir nicht? In Ergänzung zu den in Artikel 7 der Allgemeinen Versiche­ rungsbedingungen (1AVB) Ausschluss bestimmter Beeinträchtigungen afür Zusatzversicherungen aufge­ führten Leistungsausschlüssen werden für folgende Eingriffe, welche unter diesem Vertrag keine ambulanten Eingriffe darstellen, aus dieser Zusatzversicherung keine Leistungen erbracht: – Einmalige und wiederkehrende Verabreichung von Medika­ menten (ausgenommen sind Mutterschaftsleistungen) Im Bereich der Knochen – Einmalige und Gelenke: ->Ellbogengelenksdysplasie wiederkehrende Strahlentherapie/ Radiotherapie – Einmalige und wiederkehrende Lichttherapie (EDUVA­ oder UVB­Therapie) – Blutreinigungsverfahren (Dialyse) – Injektionen und Infusionen (z.B. Chemotherapie, Behandlung von Eisenmangel, Verabreichung von Medikamenten usw.) – Punktionen (z.B. Blutentnahme, Entnahme von Gewebe und Flüssigkeitsproben usw.) – Bildgebende Verfahren (z.B. Röntgen, Ultraschall, Computertomografie, EKG usw.) – Nageltrepanation (subunguales Hämatom); ->Isolierter Processus an- conaeus (IPA); ->Fragmentierter Processus coronoideus me- dialis ulnae; ->Radius curvus; ->Hüftgelenksdysplasie (HD); - >Patellaluxation; b) Im Bereich der Augen und Mundhöhle: ->Ektropium; ->Entropium; ->persistierende Milchcanini; c) Sonstige: ->Kryptorchismus; ->Nabelbruch; ->zu langes Gaumensegel. (2) Ausschluss bekannter Beeinträchtigungen (3) Ausgeschlossene Behandlungen und ärztliche Leistungen Für die nachfolgend genannten Behandlungen und veterinärärztli- che Leistungen werden keine Kosten übernommen. a) Floh-, Zeckenbekämpfung sowie Entwurmung; b) Vorbeuge- bzw. Vorsorgeimpfungen; c) Routine-, Vorsorge- Inzision oder freiwillige Untersuchungen und Be- handlungen, die nicht direkt im Zusammenhang Drainage bei Nagelbettentzündungen – Kleinere Hauteingriffe mit einer Krankheit Wunde bis 2 cm2 bei gutartigen Erkrankungen Gemäss Ziffer 1 Absatz 5 dieser Zusatzbedingungen bestehen Abweichungen zu den AVB VVG. Die nachfolgend aufgeführ­ ten Ziffern der AVB VVG werden durch die folgenden Bestimmungen ersetzt: Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Wählt die versicherte Person eine feste, mehrjährige Vertragsdauer, wird der Vertragsablauf auf der Police aufgeführt. Erfolgt auf diesen Zeitpunkt durch den Versiche­ rungsnehmer keine Kündigung, wird der Versicherungsver­ trag automatisch in einen Vertrag auf unbestimmte Zeit umgewandelt, welcher sich stillschweigend um jeweils ein Jahr verlängert. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall das Recht, den Versicherungsvertrag für Hospital Day Comfort auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vertragsänderung zu kündigen. Die Kündigung muss, um gültig zu sein, spätestens am Vortag des Inkrafttretens des neuen Vertrages bei Sanitas eintreffen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die Kündi­ gung, gilt dies als Zustimmung zur Anpassung des Vertrages. Der Versicherungsvertrag kann durch den Versicherungsneh­ mer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende der festen Vertragsdauer gekündigt werden. Ist der Vertrag für eine Dauer von drei Jahren oder einem Unfall stehen; dlänger abgeschlossen worden, so kann er auf das Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Wurde der Versicherungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kann er unter Einhaltung einer Kündigungs­ frist von drei Monaten auf Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens am 30. September bei Sanitas eingetroffen sein. Der Prämientarif kann eine Abstufung der Prämien nach Alter, Geschlecht, zivilrechtlichem Wohnsitz und Vertragsdauer (Mehrjahresrabatt, der nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Laufzeit wieder wegfällt) Zahnpflegevorsehen und bei Änderung einer Tatsache eine Prämienänderung nach sich ziehen. Diese Prämienänderung berechtigt, Zahnsteinentfernenmit Ausnahme der Prämienänderung aufgrund des Alters, kosmetische Zahnbehandlung sowie Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien; e) Behandlungen, die nicht zu einer Kündigung gemäss Ziffer 18 der Herstellung des jeweiligen Rassestan- dards dienen; f) Psychotherapeutische Heilbehandlungen; g) Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn diese zur Behand- lung eingesetzt werden, und vorbeugende Vitamin- und Mineral- stoffpräparate; h) Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten; i) Behandlungen außerhalb der regulären Praxiszeiten sowie We- gegeld und Reisekosten, soweit nicht die Voraussetzungen der Zif- fer 1.3 Absatz 2 und Absatz 3 vorliegen; j) Behandlung von Schäden, die Sie bzw. ein Familienangehöriger vorsätzlich herbeigeführt haben bzw. für die Sie einen Anspruch arglistig erhoben haben; k) Behandlung von Krankheiten oder Unfällen, die durch Kriegser- eignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalttätigkeiten anläss- lich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung entstehen; l) Behandlung von Krankheiten oder Unfällen, die durch Erdbeben, Überschwemmungen und Kernenergie entstehen; m) Behandlung von Krankheiten, die infolge von Epidemien oder Pandemien entstehenAVB VVG. (4) Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit Trächtigkeit und Geburt (5) Kastration, Sterilisation

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Samples: Zusatzversicherung

Leistungsausschlüsse. Welche Kosten übernehmen wir nicht? (1) Ausschluss bestimmter BeeinträchtigungenKein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht: a) Im Bereich der Knochen für Folgen von Unfällen und Gelenke: ->Ellbogengelenksdysplasie (ED); ->Isolierter Processus an- conaeus (IPA); ->Fragmentierter Processus coronoideus me- dialis ulnae; ->Radius curvus; ->Hüftgelenksdysplasie (HD); - >Patellaluxation;Berufskrankheiten, die von einem anderen Versicherer zu decken sind, b) Im Bereich wenn die Bescheinigung der Augen und Mundhöhle: ->Ektropium; ->Entropium; ->persistierende Milchcanini;Arbeitsunfähigkeit durch einen nicht zugelassenen Arzt oder Chiropraktiker ausge- stellt wurde, c) Sonstige: ->Kryptorchismus; ->Nabelbruch; ->zu langes Gaumensegelbei Beteiligung an kriegerischen Handlungen, Unruhen und Ähnlichem sowie bei ausländischem Militärdienst, d) bei Krankheiten und Unfällen als Folge der aktiven Teilnahme an strafbaren Handlungen, Schlägereien und an- deren Gewalttätigkeiten, e) wenn trotz Mahnung bis Ablauf der Mahnfrist keine Zahlung seitens des Versicherungsnehmers erfolgt ist, f) nach Beendigung des Versicherungsvertrages, vorbehalten Nachleistung, g) während der Dauer eines unbezahlten Urlaubes oder bei Freiheitsentzug infolge eines Straf- und Massnahmen- vollzugs, h) wenn die versicherte Person vorsätzlich unrechtmässig Leistungen bezieht oder zu beziehen versucht, i) bei Gesundheitsschädigung infolge ionisierender Strahlen, es sei denn die Strahlenbehandlung wurde ärztlich angeordnet. (2j) Ausschluss bekannter Beeinträchtigungen (3) Ausgeschlossene Behandlungen und ärztliche Leistungen Für für die nachfolgend genannten Behandlungen und veterinärärztli- che Leistungen werden keine Kosten übernommenDauer eines Auslandsaufenthalts bis zur Rückkehr in die Schweiz, sofern die versicherte Person Leistun- gen von elipsLife bezieht. Dasselbe gilt für Personen mit Wohnort im Ausland, die ihren bisherigen Wohnort oder dessen Umgebung verlassen. Allfällige Ausnahmen können von elipsLife geprüft werden, sofern die versi- cherte Person ihren Antrag mindestens 4 Wochen vor der Abreise mit einer ärztlichen Bestätigung einreicht. elipsLife behält sich das Recht vor, zusätzlich eine Empfehlung des beratenden Arztes einzuholen. Diese Ein- schränkung gilt nicht für die Dauer eines unvermeidbaren Spitalaufenthalts. ak) Floh-, Zeckenbekämpfung sowie Entwurmung;für alle in der Police namentlich aufgeführten versicherten Personen gilt bei Mutterschaft oder Vaterschaft eine Karenzfrist von 270 Tagen nach Beginn der Versicherungsdeckung. Diese Frist gilt bei Krankheit aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden und für Ansprüche auf Geburtengeld. bl) Vorbeuge- bzw. Vorsorgeimpfungen; c) Routine-, Vorsorge- als Folge ärztlicher oder freiwillige Untersuchungen und Be- handlungenchirurgischer Eingriffe, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer Krankheit oder einem Unfall stehen; d) Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische Zahnbehandlung sowie Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien; e) Behandlungen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestan- dards dienen; f) Psychotherapeutische Heilbehandlungen; g) Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn diese zur Behand- lung eingesetzt werden, und vorbeugende Vitamin- und Mineral- stoffpräparate; h) Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten; i) Behandlungen außerhalb der regulären Praxiszeiten sowie We- gegeld und Reisekosten, soweit nicht die Voraussetzungen der Zif- fer 1.3 Absatz 2 und Absatz 3 vorliegen; j) Behandlung von Schäden, die Sie bzw. durch ein Familienangehöriger vorsätzlich herbeigeführt haben bzw. für die Sie einen Anspruch arglistig erhoben haben; k) Behandlung von Krankheiten oder Unfällen, die durch Kriegser- eignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalttätigkeiten anläss- lich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung entstehen; l) Behandlung von Krankheiten oder Unfällen, die durch Erdbeben, Überschwemmungen und Kernenergie entstehen;versichertes Ereignis notwendig wurden. m) Behandlung für Folgen von Unfällen und Krankheiten, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegeri- schen Ereignissen oder Unruhen stehen. Diese Einschränkung gilt nicht für Ereignisse, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen oder Unruhen stehen, denen die versicherte Person während ihres Aufenthalts ausserhalb der Schweiz oder Liechtenstein ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt war. Vorbehalten bleibt die nachfolgende Bestimmung bei freiwilligem Aufenthalt in einem Krisengebiet. n) für Folgen von Unfällen und Krankheiten, die sich in Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen oder Unru- hen in einer Region ereignen, in welche sich die versicherte Person trotz Vorliegen einer Reisewarnung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) begeben hat bzw. welche die versi- cherte Person nicht innert 14 Tagen nach Erlass einer entsprechenden Warnung verlassen hat. (www.eda.ad- xxx.xx). Von der Versicherung ausgeschlossen sind zudem Unfälle: o) wenn diese absichtlich herbeigeführt wurden, p) infolge von Epidemien Erdbeben in der Schweiz und in Liechtenstein, q) bei welchen die namentlich erwähnte Person einen Blutalkoholgehalt von 1,8 Gewichtspromillen oder Pandemien entstehenmehr auf- weist, es sei denn, es bestehe offensichtlich kein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Trunkenheit und dem Unfall, r) als Folge von Wagnissen (Wagnisse sind Handlungen, mit denen sich die namentlich erwähnte Person einer besonders grossen Gefahr aussetzt, ohne die Vorkehrungen zu treffen oder treffen zu können, die das Risiko auf ein vernünftiges Mass beschränken). (4s) Beeinträchtigungen infolge von Selbsttötung, Selbstverstümmelung oder dem Versuch dazu. Es besteht jedoch Deckung, wenn die namentlich erwähnte Person zur Zeit der Tat ohne Verschulden gänzlich unfähig war, vernunftgemäss zu han- deln oder wenn die Selbsttötung, der Selbsttötungsversuch oder die Selbstverstümmelung die eindeutige Folge eines versicherten Unfalls war. t) infolge ärztlich nicht verordneter Einnahme oder Injektion von Medikamenten, Drogen, Methadon und chemi- schen Produkten, u) bei Luftfahrten, wenn die namentlich erwähnte Person vorsätzlich gegen behördliche Vorschriften verstösst oder nicht im Zusammenhang mit Trächtigkeit Besitz der amtlichen Ausweise und Geburt (5) Kastration, SterilisationBewilligungen ist.

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Samples: Krankentaggeldversicherung (Ktg)