Common use of Leistungsbausteine Clause in Contracts

Leistungsbausteine. Leistungserhöhungen auch diese verwenden. Wenn sich nach ei- ner Leistungserhöhung die für die Berechnung der Deckungsrück- stellung geltenden Rechnungsgrundlagen erneut ändern, können wir für weitere Leistungserhöhungen die geänderten Rechnungs- grundlagen verwenden oder die bei der letzten Leistungserhöhung zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen beibehalten. Wenn wir andere Rechnungsgrundlagen verwenden als bei Ab- schluss Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod oder bei der letzten Leistungserhöhung, werden wir Sie hierüber informieren. Bei Leistungserhöhungen legen wir bei der Berechnung der hinzu- kommenden Leistungen höchstens die Prozentsätze der Kosten des Bausteins Kapital bei Unfalltod zugrunde, die wir bei Vertrags- schluss zugrunde gelegt haben. Außer bei Leistungserhöhungen gilt diese Regelung entsprechend, wenn in den jeweiligen Abschnitten dieser Versicherungsbedingun- gen ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Inhalt dieses Abschnitts: Der Baustein Kapital bei Unfalltod wird in Abhängigkeit von der Zu- ordnung zu einer Gruppe an den erzielten Überschüssen (laufende Überschussanteile) beteiligt. Der laufende Überschussanteil besteht aus einem Zinsüber- schussanteil. Die Höhe des Zinsüberschussanteils ergibt sich aus der Überschussdeklaration und kann auch null sein. Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er- mitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- bei legen wir die jeweils festgelegten Überschussanteilsätze und die jeweilige Bezugsgröße zugrunde. Wir teilen den Zinsüberschussanteil jährlich jeweils zu Beginn ei- nes Versicherungsjahres und erstmals zu Beginn des zweiten Ver- sicherungsjahres zu. Die Bezugsgrößen sind vor allem abhängig • vom Alter der versicherten Person, • von der vereinbarten Versicherungsdauer, • von der abgelaufenen Versicherungsdauer und • von der Höhe des vereinbarten Garantiekapitals. Sie werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen er- mittelt. Wir verwenden die jährlichen Überschussanteile dieses Bausteins so, wie es die Regelungen des Grundbausteins im Abschnitt "Leis- tung aus der Überschussbeteiligung", Unterabschnitt "Wie beteili- gen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen?" vorsehen. Der Baustein Kapital bei Unfalltod wird nicht gesondert an den Überschüssen beteiligt.

Appears in 4 contracts

Samples: allianz.overcastcdn.com, allianz.overcastcdn.com, allianz.overcastcdn.com

Leistungsbausteine. Leistungserhöhungen Hier finden Sie die besonderen Regelungen zu den einzelnen Bausteinen, die Sie bei uns abgeschlossen haben. Sie erfahren insbesonde- re, welche Leistungen wir erbringen und in welchen Fällen die Leistung eingeschränkt oder ausgeschlossen ist. Daneben werden besonde- re Pflichten und Obliegenheiten beschrieben, die Sie beachten müssen. Pflichten und Obliegenheiten, die für alle Bausteine gelten, finden Sie auch diese verwendenin Teil B. Hier finden Sie die Regelungen Ihres Bausteins Altersvorsorge. Wenn sich nach ei- ner Leistungserhöhung die für die Berechnung der Deckungsrück- stellung geltenden Rechnungsgrundlagen erneut ändernIhr Vertrag weitere Bausteine enthält, können wir für weitere Leistungserhöhungen die geänderten Rechnungs- grundlagen verwenden oder die bei der letzten Leistungserhöhung zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen beibehalten. Wenn wir andere Rechnungsgrundlagen verwenden als bei Ab- schluss Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod oder bei der letzten Leistungserhöhung, werden wir Sie hierüber informieren. Bei Leistungserhöhungen legen wir bei der Berechnung der hinzu- kommenden Leistungen höchstens die Prozentsätze der Kosten des Bausteins Kapital bei Unfalltod zugrunde, die wir bei Vertrags- schluss zugrunde gelegt haben. Außer bei Leistungserhöhungen gilt diese Regelung entsprechend, wenn wird in den jeweiligen Abschnitten Regelun- gen dieser Versicherungsbedingun- gen ausdrücklich darauf hingewiesen wirdweiteren Bausteine der Baustein Altersvorsorge als Grundbaustein bezeichnet. Inhalt dieses Abschnitts: Der Baustein Kapital bei Unfalltod wird in Abhängigkeit von Wenn die →versicherte Person am vereinbarten →Rentenbe- ginn lebt, zahlen wir eine der Zu- ordnung Höhe nach ab diesem Zeitpunkt ga- rantierte Rente, solange die versicherte Person lebt. Wir zahlen die Rente monatlich, jeweils am 1. →Bankarbeitstag eines Monats nach den vereinbarten Fälligkeitsterminen. Wenn die monatliche Rente weniger als 50 EUR beträgt, können wir 3 Mo- natsrenten zu einer Gruppe an den erzielten Überschüssen (laufende Überschussanteile) beteiligt. Der laufende Überschussanteil besteht aus einem Zinsüber- schussanteil. Die Höhe des Zinsüberschussanteils ergibt sich aus der Überschussdeklaration und kann auch null seinAuszahlung zusammenfassen. Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er- mitteln Rente berechnen wir zum Zeitpunkt des Rentenbe- ginns • aus dem zum Rentenbeginn vorhandenen Gesamtkapital (siehe Absatz 3) und • mit den zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Rechnungsgrundla- gen (siehe Ziffer 1.4 Absatz 3). Maßgebende Rechnungsgrund- lagen sind der Rechnungszins und die Sterbetafel (→Tafeln), die wir in der Beitragskalkulation zum Zeitpunkt des →Renten- beginns für neu abzuschließende vergleichbare Rentenversi- cherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung bei uns ver- wenden sowie die →Kosten des Bausteins Altersvorsorge nach versicherungsmathematischen GrundsätzenZiffer 7.1 Absatz 2 b). Da- bei legen Wenn Sie einen Baustein Hinterbliebenenrente und gegebenen- falls einen Baustein Waisenrente abgeschlossen haben, berech- nen wir die jeweils festgelegten Überschussanteilsätze Höhe der lebenslangen Rente aus dem Baustein Al- tersvorsorge sowie die Höhe der Hinterbliebenenrente und gege- benenfalls der Waisenrente zum Zeitpunkt des →Rentenbeginns nach Satz 1. Dabei berücksichtigen wir bei den maßgebenden Rechnungsgrundlagen nach Satz 1 auch die jeweilige Bezugsgröße zugrunde. Wir teilen den Zinsüberschussanteil jährlich jeweils zu →Kosten des Bau- steins Hinterbliebenenrente und gegebenenfalls des Bausteins Waisenrente ab Beginn ei- nes Versicherungsjahres der Rentenzahlung (siehe dazu die Rege- lungen des Bausteins Hinterbliebenenrente und erstmals zu Beginn gegebenenfalls des zweiten Ver- sicherungsjahres zu. Die Bezugsgrößen sind vor allem abhängig • vom Alter der versicherten Person, • von der vereinbarten Versicherungsdauer, • von der abgelaufenen Versicherungsdauer und • von der Höhe des vereinbarten Garantiekapitals. Sie werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen er- mittelt. Wir verwenden die jährlichen Überschussanteile dieses Bausteins so, wie es die Regelungen des Grundbausteins Waisenrente im Abschnitt "Leis- tung Ergänzende Regelungen zu den Kosten Ihres Vertrags" Unterabschnitt "Übrige Kosten"). Das mit Ihnen vereinbarte Verhältnis der Hinterbliebenenrente und gegebenenfalls der Waisenrente zur lebenslangen Rente aus dem Baustein Altersvorsorge ändert sich nicht. Wenn die zum Zeitpunkt des →Rentenbeginns berechnete Rente geringer ist als die in Ihrer Versicherungsbescheinigung bzw. in Ih- rem Versicherungsschein genannte garantierte Mindestrente, zah- len wir die garantierte Mindestrente. Das Gesamtkapital setzt sich zusammen aus • dem zum →Rentenbeginn vorhandenen →Deckungskapital des Bausteins Altersvorsorge (inklusive (erweitertem) Kapitalbo- nus, siehe Ziffer 2.2.3 Absatz 2), • dem Schlussüberschussanteil (siehe Ziffer 2.2.4) und • der Beteiligung an den →Bewertungsreserven (siehe Ziffer 2.3). Wenn Sie einen Baustein Hinterbliebenenrente und gegebenen- falls einen Baustein Waisenrente abgeschlossen haben, enthält das Gesamtkapital zusätzlich die →Deckungskapitalien, die Schlussüberschussanteile und die Beteiligung an den →Bewer- tungsreserven des Bausteins Hinterbliebenenrente und gegebe- nenfalls des Bausteins Waisenrente (siehe dazu die Regelungen des Bausteins Hinterbliebenenrente und gegebenenfalls des Bau- steins Waisenrente im Abschnitt "Ergänzende Regelungen zur Überschussbeteiligung"). Zum →Rentenbeginn steht bei vereinbarungsgemäßer Beitrags- zahlung als →Deckungskapital des Bausteins Altersvorsorge das in Ihrer Versicherungsbescheinigung bzw. in Ihrem Versicherungs- schein genannte Garantiekapital für die Bildung der Rente nach Absatz 1 zur Verfügung. Ein das Garantiekapital übersteigendes Änderungen am Vertrag können Auswirkungen auf das Garantie- kapital haben. Die Auswirkungen werden in den jeweiligen Ab- schnitten dieser Versicherungsbedingungen beschrieben. Bei Än- derungen am Vertrag umfasst das Garantiekapital mindestens 90 Prozent der Summe der gezahlten Beiträge zur Altersvorsorge. Wenn Sie einen Vertrag mit staatlicher Förderung nach Abschnitt XI und gegebenenfalls § 10 a Einkommensteuergesetz (EStG) ab- geschlossen haben, Unterabschnitt "Wie beteili- gen wir Ihren Vertrag an gehören zu den Überschüssen?" vorsehen. Der Baustein Kapital bei Unfalltod wird nicht gesondert an den Überschüssen beteiligtgezahlten Beiträgen auch die uns zugunsten der →versicherten Person für die Versicherung zugeflossenen staatlichen Zulagen.

Appears in 1 contract

Samples: www.chemie-verbandsrahmenvertrag.de

Leistungsbausteine. Leistungserhöhungen auch diese verwendenkosten sowie übrigen Kosten vorgesehen sind oder die Beitrags- erhöhungen im Sicherungskapital angelegt werden. • eine Zukunftsrente InvestFlex mit Garantie ist, erhöhen die Bei- tragserhöhungen den Betrag, mit dem wir Anteileinheiten ent- sprechend der von Ihnen gewählten Aufteilung der Fonds bzw. nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen jeweiligen Struktur der von Ihnen gewählten Anlagestrategien erwerben und die wir in unseren Anlagestock überführen. Dies gilt nicht, soweit die Bei- tragserhöhungen zur Deckung der Abschluss- und Vertriebskos- ten sowie übrigen Kosten vorgesehen sind oder die Beitragser- höhungen im Sicherungskapital angelegt werden. Dies wirkt sich auf den Policenwert und damit auf die Höhe der Rente und der Todesfallleistung aus. Bei der Umrechnung von Beitragsteilen in Anteileinheiten wird der Anteilswert des 1., spätestens des 3. Bankarbeitstags zugrunde gelegt, der auf den Tag des Geldeingangs folgt. Die Umrechnung erfolgt jedoch nicht vor Fälligkeit der Beiträge. Wenn Sie einen Garantiebetrag für die Bildung einer Rente zur Al- tersvorsorge vereinbart haben, führt die Beitragserhöhung zu einer Erhöhung des Garantiebetrags für die Bildung einer Rente zur Al- tersvorsorge um 90 Prozent der Summe der vereinbarten Erhö- hungsbeiträge für die Altersvorsorge. Auch die garantierte Mindest- rente erhöht sich. Wenn Sie einen Baustein Berufsunfähigkeitsrente abgeschlossen haben, ist für die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente aufgrund der Beitragserhöhung das Verhältnis von vereinbarter Berufsunfä- higkeitsrente zur Summe der für die Vertragslaufzeit vereinbarten Beiträge (ohne vereinbarte Beiträge für Bausteine Berufsunfähig- keitsvorsorge) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgebend. Wenn dieses Verhältnis • nicht mehr als 20 Prozent beträgt, dann gilt dieses auch für das Verhältnis zwischen der Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente und der Summe der Erhöhungen des Beitrags (ohne vereinbarte Beiträge für Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge). • mehr als 20 Prozent beträgt, wird die Erhöhung der Berufsunfä- higkeitsrente auf 20 Prozent der Summe der Erhöhungen des Beitrags begrenzt (ohne vereinbarte Beiträge für Bausteine Be- rufsunfähigkeitsvorsorge). Wenn Sie einen Baustein Rente aus Kapital bei Tod abgeschlos- sen haben, ist für die Erhöhung des für die Bildung der Rente bei Tod zur Verfügung stehenden Garantiekapitals aufgrund der Bei- tragserhöhung das Verhältnis dieses vereinbarten Garantiekapitals zur Summe der für die Vertragslaufzeit vereinbarten Beiträge (ohne vereinbarte Beiträge zur Berufsunfähigkeitsvorsorge) zum Zeit- punkt des Vertragsschlusses maßgebend. Wenn dieses Verhältnis • nicht mehr als 100 Prozent beträgt, dann gilt dieses auch für das Verhältnis zwischen der Erhöhung des für die Bildung der Rente bei Tod zur Verfügung stehenden Garantiekapitals und der Summe der Erhöhungen des Beitrags (ohne vereinbarte Beiträ- ge zur Berufsunfähigkeitsvorsorge). • mehr als 100 Prozent beträgt, wird die Erhöhung des für die Bil- dung der Rente bei Tod zur Verfügung stehenden Garantiekapi- tals auf 100 Prozent der Summe der Erhöhungen des Beitrags begrenzt (ohne vereinbarte Beiträge zur Berufsunfähigkeitsvor- sorge). Wenn Sie einen Baustein Leistung bei Unfalltod abgeschlossen haben, ist für die Erhöhung der Leistung bei Unfalltod aufgrund der Beitragserhöhung das Verhältnis von vereinbarter Leistung bei Un- falltod zur Summe der für die Vertragslaufzeit vereinbarten Beiträ- ge (ohne vereinbarte Beiträge für gegebenenfalls abgeschlossene Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge) zum Zeitpunkt des Ver- tragsschlusses maßgebend. Wenn dieses Verhältnis • nicht mehr als 100 Prozent beträgt, dann gilt dieses auch für das Verhältnis zwischen der Erhöhung der Leistung bei Unfalltod und der Summe der Erhöhungen des Beitrags (ohne vereinbarte Beiträge für gegebenenfalls abgeschlossene Bausteine Berufs- unfähigkeitsvorsorge). • mehr als 100 Prozent beträgt, wird die Erhöhung der Leistung bei Unfalltod auf 100 Prozent der Summe der Erhöhungen des Beitrags begrenzt (ohne vereinbarte Beiträge für gegebenenfalls abgeschlossene Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge). Die Leistungen aus weiteren abgeschlossenen Bausteinen erhö- hen sich nicht im selben Verhältnis wie die Beiträge. Die erhöhten Leistungen errechnen sich nach ei- ner Leistungserhöhung die für die Berechnung der Deckungsrück- stellung geltenden Rechnungsgrundlagen erneut ändernden Vertragsdaten am Erhöhungstermin, können wir für weitere Leistungserhöhungen die geänderten Rechnungs- grundlagen verwenden oder die bei der letzten Leistungserhöhung zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen beibehalten. Wenn wir andere Rechnungsgrundlagen verwenden als bei Ab- schluss Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod oder bei der letzten Leistungserhöhung, werden wir Sie hierüber informieren. Bei Leistungserhöhungen legen wir bei der Berechnung der hinzu- kommenden Leistungen höchstens die Prozentsätze der Kosten des Bausteins Kapital bei Unfalltod zugrunde, die wir bei Vertrags- schluss zugrunde gelegt haben. Außer bei Leistungserhöhungen gilt diese Regelung entsprechend, wenn in den jeweiligen Abschnitten dieser Versicherungsbedingun- gen ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Inhalt dieses Abschnitts: Der Baustein Kapital bei Unfalltod wird in Abhängigkeit von der Zu- ordnung zu einer Gruppe an den erzielten Überschüssen (laufende Überschussanteile) beteiligt. Der laufende Überschussanteil besteht aus einem Zinsüber- schussanteil. Die Höhe des Zinsüberschussanteils ergibt sich aus der Überschussdeklaration und kann auch null sein. Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er- mitteln wir insbesondere nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- bei legen wir die jeweils festgelegten Überschussanteilsätze und die jeweilige Bezugsgröße zugrunde. Wir teilen den Zinsüberschussanteil jährlich jeweils zu Beginn ei- nes Versicherungsjahres und erstmals zu Beginn des zweiten Ver- sicherungsjahres zu. Die Bezugsgrößen sind vor allem abhängig vom dem rechnungsmäßigen Alter der versicherten Person, • von der vereinbarten Versicherungsdauerrestlichen Versicherungs- oder Aufschubdauer, • von der abgelaufenen Versicherungsdauer Beitragszahlungsdauer und • von einem eventuell vereinbarten Beitragszuschlag. Die Erhöhung der Höhe Leistungen erfolgt jeweils zum Jahrestag des vereinbarten GarantiekapitalsVersicherungsbeginns. Die Beitragserhöhung wirkt sich bei dem Garantiebetrag für die Bil- dung einer Rente zur Altersvorsorge und der garantierten Mindest- rente sowie bei abgeschlossenen Bausteinen ab dem jeweiligen Jahrestag des Versicherungsbeginns aus. Wenn Ihr Grundbau- stein • eine Zukunftsrente KomfortDynamik ist, wirkt sich die Beitrags- erhöhung auf den Wert Ihrer Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen ab dem Umrechnungstermin (siehe Ziffer 1.2 Absatz 2) aus. • eine Zukunftsrente InvestFlex mit Garantie ist, wirkt sich die Bei- tragserhöhung auf den Fondswert ab dem Umrechnungstermin (siehe Ziffer 1.2 Absatz 2) aus. Nach einer Zuzahlung gilt für künftige Erhöhungen das gegebe- nenfalls geänderte Verhältnis der Rente zur Altersvorsorge aus dem Grundbaustein zu den Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine. Sie werden erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung über • die Höhe der Beiträge infolge der Erhöhung. • die Rechnungsgrundlagen, die wir bei der 1. Erhöhung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen er- mitteltBe- ginn der Versicherung ansetzen. Wir verwenden die jährlichen Überschussanteile dieses Bausteins sogeänderten Rechnungsgrundlagen, wie es wenn wir zu einem spä- teren Erhöhungstermin andere Rechnungsgrundlagen als bei der letzten Erhöhung verwenden. In diesem Fall informieren wir Sie auch über Ihr Widerspruchsrecht nach Ziffer 2.1. • die Regelungen Höhe der beitragsfreien Leistungen, des Grundbausteins im Abschnitt "Leis- tung aus Rückkaufswerts, des Abzugs und der Überschussbeteiligung"Gesamtleistungen zum Rentenbeginn. Die- se können nach der Erhöhung nicht mehr der Ihren Versiche- rungsinformationen beigefügten Tabelle entnommen werden. Die Erhöhungen können bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdau- er erfolgen, Unterabschnitt "Wie beteili- gen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen?" vorsehenlängstens jedoch bis die versicherte Person das rech- nungsmäßige Alter von 67 Jahren erreicht hat. Der Baustein Kapital bei Unfalltod wird nicht gesondert an den Überschüssen beteiligtDie letzte Erhöhung des Beitrags ist in jedem Fall spätestens 6 Monate vor Ablauf der Aufschubdauer möglich.

Appears in 1 contract

Samples: content.morgenundmorgen.com