Common use of Leistungsbegrenzungen Clause in Contracts

Leistungsbegrenzungen. Die Gesamterstattung der unter 1.1. bis 1.2. aufgeführten Leistun- gen beträgt in diesem Tarifbaustein: - vom 1. bis einschließlich 12. Monat ab Versicherungsbeginn maximal 500 EUR, - vom 1. bis einschließlich 24. Monat ab Versicherungsbeginn maximal 1.000 EUR, - vom 1. bis einschließlich 36. Monat ab Versicherungsbeginn maximal 1.500 EUR, - vom 1. bis einschließlich 48. Monat ab Versicherungsbeginn maximal 2.000 EUR, - vom 1. bis einschließlich 60. Monat ab Versicherungsbeginn maximal 2.500 EUR. Ausschlaggebend ist das jeweilige Behandlungsdatum. Die Leistungsbegrenzungen entfallen: - bei einem Unfall, der sich nach Versicherungsbeginn des Tarif- bausteins ereignet, - nach Ablauf des 60. Monats ab Versicherungsbeginn.

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Samples: Krankenzusatzversicherung

Leistungsbegrenzungen. Die Gesamterstattung der unter 1.1. bis 1.21.4. aufgeführten Leistun- gen beträgt in diesem Tarifbaustein: - vom 1. bis einschließlich 12. Monat ab Versicherungsbeginn maximal 500 EUR, - vom 1. bis einschließlich 24. Monat ab Versicherungsbeginn maximal 1.000 EUR, - vom 1. bis einschließlich 36. Monat ab Versicherungsbeginn maximal 1.500 EUR, - vom 1. bis einschließlich 48. Monat ab Versicherungsbeginn maximal 2.000 EUR, - vom 1. bis einschließlich 60. Monat ab Versicherungsbeginn maximal 2.500 EUR. Ausschlaggebend ist das jeweilige Behandlungsdatum. Die Leistungsbegrenzungen entfallen: - bei einem Unfall, der sich nach Versicherungsbeginn des Tarif- bausteins ereignet, - nach Ablauf des 60. Monats ab Versicherungsbeginn.

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Samples: Krankenzusatzversicherung

Leistungsbegrenzungen. Für Xxxxxx mit einem Versicherungsbeginn ab dem 01.10.2015 gilt: Die Gesamterstattung der unter 1.1. bis 1.21.4. aufgeführten Leistun- gen beträgt in diesem Tarifbaustein: - vom 1. bis einschließlich 12. Monat ab Versicherungsbeginn maximal 500 400 EUR, - vom 1. bis einschließlich 24. Monat ab Versicherungsbeginn maximal 1.000 800 EUR, - vom 1. bis einschließlich 36. Monat ab Versicherungsbeginn maximal 1.500 1.200 EUR, - vom 1. bis einschließlich 48. Monat ab Versicherungsbeginn maximal 2.000 1.600 EUR, - vom 1. bis einschließlich 60. Monat ab Versicherungsbeginn maximal 2.500 2.000 EUR. Ausschlaggebend ist das jeweilige Behandlungsdatum. Die Leistungsbegrenzungen entfallen: - bei einem Unfall, der sich nach Versicherungsbeginn des Tarif- bausteins ereignet, - nach Ablauf des 60. Monats ab Versicherungsbeginn.

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Samples: Krankenzusatzversicherung

Leistungsbegrenzungen. Für Xxxxxx mit einem Versicherungsbeginn ab dem 01.10.2015 gilt: Die Gesamterstattung der unter 1.1. bis 1.2. aufgeführten Leistun- gen beträgt in diesem Tarifbaustein: - vom 1. bis einschließlich 12. Monat ab Versicherungsbeginn maximal 500 200 EUR, - vom 1. bis einschließlich 24. Monat ab Versicherungsbeginn maximal 1.000 400 EUR, - vom 1. bis einschließlich 36. Monat ab Versicherungsbeginn maximal 1.500 600 EUR, - vom 1. bis einschließlich 48. Monat ab Versicherungsbeginn maximal 2.000 800 EUR, - vom 1. bis einschließlich 60. Monat ab Versicherungsbeginn maximal 2.500 1.000 EUR. Ausschlaggebend ist das jeweilige Behandlungsdatum. Die Leistungsbegrenzungen entfallen: - bei einem Unfall, der sich nach Versicherungsbeginn des Tarif- bausteins ereignet, - nach Ablauf des 60. Monats ab Versicherungsbeginn.

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Samples: Krankenzusatzversicherung