Common use of Leistungsbeschreibung Clause in Contracts

Leistungsbeschreibung. 1.1. Die iWelt ermöglicht dem Kunden die Registrierung einer vom Kunden gewünschten Domain und die Domainverwaltung. 1.2. Die iWelt bemüht sich um die Registrierung der von dem Kunden gewünschten Domain. Auf Wunsch des Kunden prüft die iWelt mittels der Verfügbarkeitsabfrage bei der Vergabestelle, ob die Domain verfügbar ist. Die Auskunft ist für den Kunden unentgeltlich und unverbindlich. Die iWelt weist darauf hin, dass es sich dabei um fremde Informationen handelt, die außerhalb des Einflussbereichs der iWelt liegen. Eine Pflicht zur Kontrolle auf Richtigkeit oder Gewähr für die Richtigkeit übernimmt die iWelt nicht. Ist die Domain verfügbar, meldet die iWelt die gewünschte Domain bei der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle an. Die iWelt ist berechtigt, Dritte (Zwischenprovider) mit der Registrierung zu beauftragen, sofern dies nach den Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle erforderlich ist. Nach erfolgreicher Registrierung der Domain übernimmt die iWelt die Verwaltung der Domain und wird alle üblichen Maßnahmen ergreifen, um die Registrierung aufrecht zu erhalten. 1.3. Die Registrierung und Verwaltung der Domain durch die iWelt erfolgt als Stellvertreter des Kunden. Das Vertragsverhältnis mit der Vergabestelle kommt mit dem Kunden zustande. Als Domaininhaber wird der Kunde eingetragen, als administrativer Ansprechpartner („Admin C“ der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG bzw. entsprechender Funktionsträger bei anderen Vergabestellen) die vom Kunden benannte natürliche Person. 1.4. Ergänzend zu diesen AGB gelten für die Registrierung und Verwaltung der gewünschten Domain die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle. Diese sind über xxx.xxxxx.xx/xxxxxxx abrufbar. 1.5. Ist die iWelt mit der Registrierung bzw. Pflege von SSL-Zertifikaten beauftragt, so wird die iWelt lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Zertifikatsaussteller tätig. Die iWelt hat auf die Ausstellung des Zertifikats keinen Einfluss. Daher übernimmt die iWelt keine Gewähr dafür, dass die beantragten Zertifikate überhaupt ausgestellt werden bzw. auf Dauer Bestand haben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsbeschreibung. 1.14.1 Der Verlag erstellt und optimiert die Homepage und/oder Landing-Page / Social-Media-Seiten und/oder vereinbarte Webseiten/Produkte/Werbe- und/oder Recruiting-Anzeigen des Auftraggebers. Der Verlag meldet die optimierten und erstellten Seiten in ausgewählten Suchdiensten und Verzeichnissen an. Die iWelt ermöglicht dem Kunden für die Registrierung einer vom Kunden gewünschten Domain und Optimierung aufgewandten Leistungen werden, sofern keine andere Abrech- nungsform vereinbart ist, durch den Verlag auf der Basis von Stunden-/Tagessät- zen abgerechnet, die Domainverwaltungangefallenen Fremdkosten werden an den Auftraggeber weiterbelastet. 1.24.2 Der Verlag erbringt Beratungsleistungen hinsichtlich Vermarktungsprojekten, Marketingbudgets, Planung und Durchführung von Verkaufskampagnen und/ oder Kampagnen zur Mitarbeiterfindung. Hierbei verwendet der Verlag diverse Softwarelösungen (Bid-Management, Webanalyse, Sponsored Links, Index-Ein- träge in Suchmaschinen etc.). Die iWelt bemüht sich um für die Registrierung Optimierung aufgewandten Leistungen werden durch den Verlag, sofern keine andere Abrechnungsform vereinbart ist, auf der Basis von dem Kunden gewünschten DomainStunden-/Tagessätzen abgerechnet. 4.3 Der Verlag erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich des Kampagnenmanagements. Auf Wunsch Hierfür schließt der Verlag im Namen des Kunden prüft die iWelt mittels der Verfügbarkeitsabfrage bei der VergabestelleAuftragge- bers einen entsprechenden Vertrag mit Reichweitenpartnern (z.B. Yahoo, ob die Domain verfügbar istGoogle, etc.) ab. Die Auskunft ist für das Kampagnenmanagement aufgewandten Leistungen werden, sofern keine andere Abrechnungsform vereinbart ist, durch den Verlag auf der Basis von Stunden-/Tagessätzen abgerechnet, die angefallenen Fremdkosten werden an den Auftraggeber weitergereicht. 4.4 Der Verlag vermarktet und verkauft Softwarelizenzen von Drittanbietern. Beim Verkauf von Lizenzen von Drittanbietern werden zum Teil Unterlizenzen ver- geben, für die der Verlag eine Lizenzgebühr des Auftraggebers erhält. Hierüber wird ein gesonderter Lizenzvertrag geschlossen. Die Lizenzbedingungen des Drittanbieters gegenüber dem Verlag werden dem Auftraggeber mitgeteilt und gelten in jedem Fall auch gegenüber dem Auftraggeber im Falle von Widersprü- xxxx. Bei der Vermarktung von Lizenzen von Drittanbietern wird das Rechtsver- hältnis direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Drittanbieter hergestellt. 4.5 Die Einzelheiten der vom Verlag für den Kunden unentgeltlich und unverbindlich. Die iWelt weist darauf hin, dass es zu erbringenden Leistung ergeben sich dabei um fremde Informationen handelt, die außerhalb aus der Leistungsbeschreibung des Einflussbereichs der iWelt liegen. Eine Pflicht zur Kontrolle auf Richtigkeit oder Gewähr für die Richtigkeit übernimmt die iWelt nicht. Ist die Domain verfügbar, meldet die iWelt die gewünschte Domain bei der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle an. Die iWelt ist berechtigt, Dritte (Zwischenprovider) mit der Registrierung zu beauftragen, sofern dies nach den Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle erforderlich ist. Nach erfolgreicher Registrierung der Domain übernimmt die iWelt die Verwaltung der Domain und wird alle üblichen Maßnahmen ergreifen, um die Registrierung aufrecht zu erhaltenAngebots. 1.3. Die Registrierung und Verwaltung der Domain durch die iWelt erfolgt als Stellvertreter des Kunden. Das Vertragsverhältnis mit der Vergabestelle kommt mit dem Kunden zustande. Als Domaininhaber wird der Kunde eingetragen, als administrativer Ansprechpartner („Admin C“ der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG bzw. entsprechender Funktionsträger bei anderen Vergabestellen) die vom Kunden benannte natürliche Person. 1.4. Ergänzend zu diesen AGB gelten für die Registrierung und Verwaltung der gewünschten Domain die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle. Diese sind über xxx.xxxxx.xx/xxxxxxx abrufbar. 1.5. Ist die iWelt mit der Registrierung bzw. Pflege von SSL-Zertifikaten beauftragt, so wird die iWelt lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Zertifikatsaussteller tätig. Die iWelt hat auf die Ausstellung des Zertifikats keinen Einfluss. Daher übernimmt die iWelt keine Gewähr dafür, dass die beantragten Zertifikate überhaupt ausgestellt werden bzw. auf Dauer Bestand haben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Online Marketing, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsbeschreibung. 1.11 Leistungen der Einrichtung (1) Das Heim stellt dem Pflegegast folgende Leistungen zur Verfügung: Räumliche und sächliche Ausstattung (Unterkunft) (§ 2) Hauswirtschaftliche Versorgung (§ 3) Pflege und Betreuung (§ 4) Weitere Leistungen/Sonderleistungen/Zusatzleistungen (§ 5) (2) Die einzelnen Leistungen werden durch weitere Teilleistungsbereiche wie Heimleitung, Betriebsverwaltung und den technischen Dienst durch Einsatz von Personal- und Sachmitteln bewirkt, organisiert und koordiniert. In die einzelnen Leistungen fließen zu- dem folgende Kosten ein: Steuern, Abgaben, Versicherungen, Energieaufwand, Was- server- und -entsorgung, Abfallentsorgung. (3) Das Heim verfügt nicht über einen beschützten Bereich, in dem die Pflegegäste durch besondere bauliche Vorrichtungen am Verlassen der Einrichtung gehindert werden. Die iWelt ermöglicht Versorgung von Pflegegästen, die laut bestehender richterlicher Entscheidung in einer beschützten Station unterzubringen sind, kann in dieser Einrichtung nicht sichergestellt werden. Bei Auftreten erhöhter Weglauftendenz oder sonstiger z. B. dementieller Veränderung eines Pflegegastes, die ein Ausmaß erreicht, so dass eine adäquate Versorgung die Aufnahme in eine beschützte Station erforderlich macht, ist die Einrichtung berechtigt, von ihrem Kündigungsrecht nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 HeimG Gebrauch zu machen. Hier- unter zählen insbesondere mobile Pflegegäste, bei denen eine therapeutisch nicht be- einflussbare schwere Demenz (0 - 9 Punkte Minimental-Status) mit entsprechenden Verhaltensauffälligkeiten oder ein richterlicher Unterbringungsbeschluss vorliegt. Das Heim ist in diesen Fällen verpflichtet, den Pflegegast bei der Suche nach einem neuen Heimplatz zu unterstützen. (4) Des Weiteren kann in der Einrichtung die Versorgung von Pflegebedürftigen nicht si- chergestellt werden, die einen besonderen Interventionsbedarf auslösen, wie z. B. Schwerst-Schädel-Hirngeschädigte der Phase F, ORSA-Patienten, MRSA, MS-Patien- ten oder Langzeitbeatmungspflichtige. Bei Auftreten eines entsprechenden Hilfebedarfs muss die Einrichtung von ihrem Kündigungsrecht nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 HeimG Gebrauch machen. Das Heim ist in diesen Fällen verpflichtet, den Pflegegast bei der Suche nach einem neuen Heimplatz zu unterstützen. (5) Der Pflegegast ist verpflichtet, bei Aufnahme in die Einrichtung zur Tagespflege ein ärzt- liches Attest vorzulegen, aus dem Kunden sich ergibt, dass keine ansteckende Tuberkuloseer- krankung vorliegt. Im Rahmen der Tagespflege steht dem Pflegegast folgendes räumliches Angebot zur Verfügung: 🞏 Speiseraum 🞏 Aufenthaltsbereich 🞏 🞏 Ruheraum mit Ruhemöglichkeiten 🞏 🞏 Garten 🞏 🞏 separates Behindertengerechtes WC 🞏 🞏 Fahrstühle 🞏 (1) Die seniorengerechte Verpflegung erfolgt nach Maßgabe des Speiseplans und umfasst folgende ernährungsphysiologisch und pflegegerecht ausgewogene Mahlzeiten: * Frühstück, Mittagessen * Zwischenmahlzeiten für alle Pflegebedürftigen unter Beachtung von ärztlich verordne- ter Diäternährung * Wahlmöglichkeit beim Frühstück unter Berücksichtigung von Diäternährung * Tee und Mineralwasser zu jeder Mahlzeit und nach Bedarf Außerdem stehen gegen gesondertes Entgelt Säfte und weitere Getränke zur Verfü- gung. Die Mahlzeiten werden auf der Grundlage aktueller ernährungswissenschaftlicher Er- kenntnisse zubereitet. Zusammenstellung und Zubereitung soll die Registrierung Wünsche und Be- dürfnisse der Pflegegäste berücksichtigen. Die Mahlzeiten werden grundsätzlich in den dafür vorgesehenen Räumen serviert oder dort ausgegeben. Dem Pflegegast wird die notwendige Hilfe bei der Einnahme der Mahlzeiten angeboten. (2) Sofern der Pflegegast aufgrund ärztlicher Anordnung die Heimkost nicht in Anspruch nehmen kann und andere Nahrung (z. B. Sondennahrung) erhält, besteht die Verpfle- gungsleistung des Heimes in der Versorgung der Sonde. Die Verabreichung der Son- dennahrung stellt somit eine gleichwertige Erfüllung der Verpflegungsleistung dar. Auf § 9 Abs. 1 des Vertrages wird ergänzend verwiesen. (3) Ferner umfasst die hauswirtschaftliche Versorgung die regelmäßige und bedarfsge- rechte Reinigung des Aufenthalts- und Ruheraumes, der Sanitärflächen, der Toilette sowie die Leerung des Abfallbehälters (Sanitärflächen werktäglich und bei Bedarf) sowie der Gemeinschaftsbereiche im erforderlichen und regelmäßigen Umfang. (4) Der Wäschedienst umfasst Bereitstellung, Reinigung und Instandhaltung der von der Einrichtung zur Verfügung gestellten Lagerungshilfsmittel und Wäsche. (5) Der genaue Inhalt der Leistungen bestimmt sich nach dem jeweils gültigen Rahmenver- trag gemäß § 75 SGB XI für teilstationäre Pflege und der Leistungs- und Qualitätsver- einbarung (LQV). Die im Rahmenvertrag dargestellten Leistungsbeschreibungen sind verbindlicher Bestandteil des Heimvertrages und als Anlage 1 dem Vertrag beigefügt. Die LQV ist als Anlage 2 beigefügt. (1) X Der Pflegegast ist pflegebedürftig und durch Bescheid der Pflegekasse vom ??? der Pflegestufe 1 zugeordnet worden; 🞏 Die Pflegebedürftigkeit des Pflegegastes ist durch die Pflegekasse noch nicht festgestellt worden. Aufgrund der Angaben des Pflegegastes bzw. seiner als Ver- treter auftretenden Angehörigen/Bekannten gehen die Parteien des Tagespflege- vertrages vorbehaltlich einer sofort einzuleitenden Prüfung durch die Pflegekassen bis zum Erhalt eines rechtskräftigen Bescheides der Pflegekasse von einem Pfle- gebedarf des Pflegegastes der Pflegestufe 0 aus, die die Basis der Abrechnung bis zur Vorlage eines Einstufungsbescheides der Pflegekasse darstellt. Es besteht Einigkeit, dass bei einer Abweichung der Einstufung durch die Pflege- kasse von der vorgenannten Pflegestufe für den abgerechneten Zeitraum eine Neu- berechnung auf der Basis des Einstufungsbescheides erfolgt. 🞏 Der Pflegegast ist ausweislich des Bescheides der Pflegekasse vom Kunden gewünschten Domain nicht pflegebedürftig i. S. d. SGB XI, wünscht bzw. bedarf jedoch einer teilstationä- ren Versorgung. 🞏 Der zuständige Sozialhilfeträger hat im Falle der Leistungen von Sozialhilfe einer teilstationären Versorgung des Pflegegastes im Rahmen der Tagespflege mit Be- scheid vom zugestimmt und die DomainverwaltungKostenübernahme zugesichert. 1.2(2) Dem Pflegegast werden die im Einzelfall erforderlichen Hilfen bei den Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens mit dem Ziel einer möglichst selbständigen Lebensführung angeboten. Diese Hilfen können Beaufsichtigung, Anleitung, Unterstützung und teilweise oder vollständige Übernahme der Verrichtungen sein. Zu den Leistungen der Pflege und Betreuung gehören: • Hilfen bei der Körperpflege, • Hilfen bei der Ernährung, • Hilfen bei der Mobilität, • soziale Betreuung, • medizinische Behandlungspflege, (3) Der genaue Inhalt der Leistungen bestimmt sich nach dem jeweils gültigen Rahmenver- trag gemäß § 75 SGB XI und den Regelungen der LQV. Die iWelt bemüht im Rahmenvertrag darge- stellten Leistungsbeschreibungen sind verbindlicher Bestandteil des Heimvertrages und als Anlage 1 dem Vertrag beigefügt; die LQV als Anlage 2. (4) Das Heim sorgt unter Wahrung der freien Arztwahl für die ärztliche Betreuung und die medizinische Behandlungspflege des Pflegegastes. (5) Bei den Leistungen der medizinischen Behandlungspflege handelt es sich um die Registrierung pflegeri- sche Verrichtungen im Zusammenhang mit ärztlicher Therapie und Diagnostik, für deren Veranlassung und Verordnung der von dem Kunden gewünschten Domain. Auf Wunsch jeweils behandelnde Arzt des Kunden prüft die iWelt mittels der Verfügbarkeitsabfrage bei der Vergabestelle, ob die Domain verfügbar Pflegegastes zuständig ist. Die Auskunft ist für ärztlichen Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. (6) Soweit kein besonders hoher Bedarf an medizinischer Behandlungspflege i. S. d. § 37 Abs. 2 S. 3 SGB V vorliegt, zählen zu den Kunden unentgeltlich und unverbindlichallgemeinen Pflegeleistungen, die mit der Pflegevergütung nach § 8 dieses Vertrages abgegolten werden, auch die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die iWelt weist darauf hinFeststellung des Vorliegens eines besonders hohen Bedarfs an medizinischer Behandlungspflege erfolgt nach dem Verfahren nach § 37 Abs. 6 SGB V. So lange die entsprechenden Abgrenzungsrichtlinien noch nicht be- stehen, wird auch in Fällen eines besonders hohen Bedarfs an medizinischer Behand- lungspflege diese Leistung vom Heim ohne gesonderte Vergütung erbracht. Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege werden ferner unter der Voraus- setzung angeboten, dass es sich dabei um fremde Informationen handelt• sie vom behandelnden Arzt veranlasst und in der Dokumentation von ihm abgezeich- net wurden, die außerhalb des Einflussbereichs persönliche Durchführung durch den behandelnden Arzt nicht erforderlich ist, • der iWelt liegen. Eine Pflicht zur Kontrolle auf Richtigkeit oder Gewähr für die Richtigkeit übernimmt die iWelt nicht. Ist die Domain verfügbar, meldet die iWelt die gewünschte Domain bei der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle an. Die iWelt ist berechtigt, Dritte (Zwischenprovider) Pflegegast mit der Registrierung zu beauftragen, sofern dies nach den Registrierungsbedingungen Durchführung der jeweiligen Vergabestelle erforderlich ärztlich verordneten Maßnahmen durch die Mitarbeiter des Heimes einverstanden ist. Nach erfolgreicher Registrierung der Domain übernimmt die iWelt die Verwaltung der Domain und wird alle üblichen Maßnahmen ergreifen, um die Registrierung aufrecht zu erhalten. 1.3. Die Registrierung und Verwaltung der Domain durch die iWelt erfolgt als Stellvertreter (7) Leistungen im Sinne des Kunden. Das Vertragsverhältnis § 33 SGB V - Versorgung mit der Vergabestelle kommt mit dem Kunden zustande. Als Domaininhaber wird der Kunde eingetragen, als administrativer Ansprechpartner („Admin C“ der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG bzw. entsprechender Funktionsträger bei anderen Vergabestellen) die vom Kunden benannte natürliche Person. 1.4. Ergänzend Hilfsmitteln - gehören nicht prin- zipiell zu diesen AGB gelten für die Registrierung und Verwaltung der gewünschten Domain die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelleden Leistungen des Heimes. Diese sind über xxx.xxxxx.xx/xxxxxxx abrufbarggf. bei der zuständigen Kranken- oder Pflegekasse zu beantragen. Ggf. ist das Heim bei der Antragstellung behilflich. 1.5(8) Pflegegäste mit einem Hilfebedarf unterhalb der Pflegestufe I i. S. d. § 15 SGB XI (Pflegestufe Null) erhalten im Bereich der Betreuungsleistungen die im Einzelfall erfor- derlichen Hilfen bei den Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens mit dem Ziel ei- ner selbständigen Lebensführung angeboten. Ist Diese Hilfen können Beaufsichtigung, Anleitung, Unterstützung und teilweise oder vollständige Übernahme von Verrichtungen sein. In diesem Zusammenhang erhält der Pflegegast Hilfestellungen im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung. Ferner bietet das Heim im Bedarfsfall, soweit keine Angehörigen diese Aufgaben über- nehmen können, Beratung und Unterstützung im Umgang mit Behörden. Erhält ein Pflegegast dieser Gästegruppe Leistungen der Sozialhilfe, richtet sich der Leistungsumfang nach den Leistungs-/Qualitäts- und Vergütungsvereinbarungen, die iWelt mit für das Heim nach § 75 SGB XII vereinbart werden sowie nach dem Rahmenvertrag Baden- Württembergs nach § 79 SGB XII in der Registrierung bzwjeweils gültigen Fassung. Tritt eine derartige Leistungs-, Qualitäts- und Vergütungsvereinbarung erstmalig oder neu in Kraft, ist das Heim berechtigt und verpflichtet, seine Heimverträge dieser Vereinbarung entsprechend anzupassen, soweit der bisherige Vertragsinhalt von der abgeschlossenen Vereinbarung abweicht. Für Selbstzahler werden die Regelungen des Rahmenvertrages nach § 79 SGB XII hiermit entsprechend vereinbart. Der Rahmenvertrag liegt als Anlage 6 bei. (1) Der Pflegegast und die Einrichtung können die Erbringung besonderer Komfortleistun- gen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (vergütet durch das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung) sowie zusätzliche pflegerisch-betreuende Leistungen (vergütet durch die Pflegevergütung) i. S. d. § 88 SGB XI vereinbaren. Die von der Einrichtung ange- botenen Zusatzleistungen und deren Entgelte ergeben sich aus der Anlage 3. (2) Zusätzliche Leistungen außerhalb des Bereichs der Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung (sonstige Leistungen) werden vom Heim ebenfalls gegen gesondertes Ent- gelt erbracht. Hierzu zählt die Bewirtung von SSL-Zertifikaten beauftragtGästen. Gäste der Pflegegäste können nach Anmeldung an den Mahlzeiten teilnehmen. Die Preise für die Bewirtung von Gästen sind dem aktuellen Entgeltverzeichnis des Hei- mes zu entnehmen. Die vom Heim angebotenen sonstigen Leistungen und deren Ent- gelte ergeben sich ebenfalls aus der Anlage 3. (3) Wird eine vereinbarte Zusatzleistung oder sonstige Leistung nicht in Anspruch genom- men, so kann das Entgelt nur ermäßigt werden, wenn dadurch beim Heim eine Kosten- ersparnis eintritt. (4) Das Heim wird dem Pflegegast gegenüber eine Erhöhung der Entgelte für die vereinbar- ten Zusatzleistungen oder vereinbarte sonstige Leistungen spätestens 4 Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam werden sollen, schriftlich geltend machen und be- gründen. (5) Das Angebot an Zusatzleistungen und die Leistungsbedingungen werden den Pflege- kassen und dem örtlich zuständigen Landeswohlfahrtsverband vor Leistungsbeginn schriftlich mitgeteilt. (1) Der Pflegegast und das Heim können vereinbarte Zusatz- und sonstige Leistungen je- weils mit einer Frist von einem Monat kündigen. (2) Bei einer Erhöhung des vereinbarten Entgeltes ist eine Kündigung für den Pflegegast jederzeit für den Zeitpunkt möglich, an dem die Erhöhung wirksam werden soll. Hierbei hat der Pflegegast die dem Heim bis zum Eingang der Kündigung bereits entstandenen Aufwendungen zu erstatten. (1) Ab dem 01.01.2004 ist das Heim gesetzlich verpflichtet, vor Abschluss einer neuen Ver- gütungsvereinbarung mit den Kostenträgern (Pflegekassen und Vertretern der Sozialhil- feträger) eine Leistungs- und Qualitätsvereinbarung abzuschließen, die das Leistungs- und Qualitätsangebot dieser Einrichtung individuell festlegt. Diese Leistungs- und Quali- tätsvereinbarung wird die iWelt lediglich als Vermittler zwischen pauschalen Leistungsbeschreibungen in dem Kunden Rahmenvertrag konkretisieren. Das Heim wird die Pflegegäste nach Abschluss einer solchen Leistungs- und Qualitätsvereinbarung über deren Inhalt unverzüglich informieren. (2) Tritt eine Leistungs- und Qualitätsvereinbarung erstmalig oder neu in Kraft, ist das Heim gesetzlich verpflichtet, seine Tagespflegeverträge dieser Leistungs- und Qualitätsver- einbarung entsprechend anzupassen, soweit der bisherige Vertragsinhalt von der abge- schlossenen Leistungs- und Qualitätsvereinbarung abweicht. (3) Dem Heim wie dem jeweiligen Zertifikatsaussteller tätigPflegegast steht das Recht zu, durch einseitige schriftliche Erklä- rung den bestehenden Heimvertrag entsprechend der aktuellen Leistungs- und Quali- tätsvereinbarung und der zugehörigen Vergütungsvereinbarung anzupassen. Die iWelt hat auf die Ausstellung Gleiches gilt im Falle eines steigenden Hilfebedarfs des Zertifikats keinen Einfluss. Daher übernimmt die iWelt keine Gewähr dafür, dass die beantragten Zertifikate überhaupt ausgestellt werden bzw. auf Dauer Bestand habenPflegegastes.

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Samples: Heimvertrag

Leistungsbeschreibung. 1.13.1. Gegenstand des Transportauftrages ist die entgeltliche Beförderung von Gütern im Straßenverkehr. Der AN verpflichtet sich, die im Transportauftrag bezeichneten Güter als Frachtführer zu übernehmen, zu befördern und frist- gemäß ohne Verlust oder Beschädigung dem Empfänger am vereinbarten Bestimmungsort abzuliefern. 3.2. Der AN dokumentiert die Übernahme und die Zustellung der Güter hand- schriftlich auf den dafür vorgesehenen Frachtpapieren oder mittels der zur Verfügung stehenden elektronischen Systeme vollständig und ordnungsge- mäß, insbesondere unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Name in Druckbuch- staben sowie eigenhändiger Unterschrift. 3.3. Der AN überprüft die Packstücke bei Übernahme sowie an jeder weiteren Schnittstelle auf Identität, Vollzähligkeit und auf äußerliche Unversehrtheit. Die iWelt ermöglicht dem Kunden Kontrollpflicht erstreckt sich auch auf die Registrierung Unversehrtheit von Plomben und Verschlüssen. Eventuelle Unregelmäßigkeiten dokumentiert der AN schriftlich und meldet diese unverzüglich unter Benennung des konkret be- troffenen Packstückes sowie Angabe von Ort, Datum und Uhrzeit der Fest- stellung unmittelbar an DSV. Unter Schnittstelle ist in diesem Zusammen- hang der Übergang der Güter von einer vom Kunden gewünschten Domain und Rechtsperson auf eine andere so- wie die DomainverwaltungAblieferung der Güter am Ende jeder Beförderungsstrecke zu ver- stehen. 1.23.4. Bei Übernahme verplombter Ladeeinheiten beschränkt sich die Kontroll- pflicht des AN auf die Überprüfung der äußerlichen Unversehrtheit der La- deeinheit und der Verplombung. Bei Übernahme von Leercontainern be- schränkt sich die Kontrollpflicht des AN auf die Überprüfung der äußerlichen und inneren Unversehrtheit. 3.5. Jede Unregelmäßigkeit an Packstücken, Verschlüssen / Plomben und Do- kumenten hat sich der AN von demjenigen, von dem er die betroffenen Packstücke übernommen hat und demjenigen, an den er sie übergibt, schriftlich unter Darlegung von Einzelheiten bestätigen zu lassen. 3.6. Soweit nicht anders im jeweiligen Transportauftrag vereinbart, ist der AN abweichend von § 412 HGB zur Be- und Entladung der Güter verpflichtet. Ihm obliegen des Weiteren die beförderungs- und betriebssichere Verla- dung sowie die Bewachung der Güter während seiner Obhut. 3.7. Der AN informiert DSV unverzüglich über Beförderungs- und Ablieferungs- hindernisse, drohende oder schon eingetretene Verspätungen, Abweichun- gen gegenüber dem ursprünglich erteilten Auftrag sowie über alle sonstigen Störungen und Beeinträchtigungen, auch wenn diese Folge höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Ereignisse sind. In jedem der genannten Fälle ist eine Weisung von DSV einzuholen. Bei Brand, Diebstahl oder anderen Straftaten, die Einfluss auf die Erledigung des Transportauftrages haben können sowie bei Unfällen, soweit es sich nicht lediglich um Bagatellunfälle handelt, ist außerdem die örtliche Polizei einzuschalten. 3.8. Hinsichtlich der Ladezeiten gelten die Regelungen des Einzelauftrags. 3.9. Ladehilfsmittel wie z. B. Europaletten und Gitterboxen sind sowohl an der Ladestelle als auch an der Entladestelle in gleicher Art, Güte und Anzahl Zug-um-Zug durch den AN zu tauschen. Die iWelt bemüht sich um die Registrierung getauschten Ladehilfsmittel müssen mindestens der von dem Kunden gewünschten DomainKlasse C gem. Auf Wunsch des Kunden prüft die iWelt mittels der Verfügbarkeitsabfrage bei der Vergabestelle, ob die Domain verfügbar istUIC-Norm 435-2/-4 entsprechen. Die Auskunft ist Kosten für den Kunden unentgeltlich und unverbindlich. Die iWelt weist darauf hin, dass es sich dabei um fremde Informationen handelt, die außerhalb des Einflussbereichs der iWelt liegen. Eine Pflicht zur Kontrolle auf Richtigkeit oder Gewähr für die Richtigkeit übernimmt die iWelt nichtLadehilfsmitteltausch sind im Frachtpreis enthalten. Ist die Domain verfügbarder Ladehilfsmitteltausch beim Empfänger nicht möglich, meldet die iWelt die gewünschte Domain bei der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle anmuss dies vom Empfänger schriftlich bestätigt werden. Die iWelt Der AN ist berechtigt, Dritte (Zwischenprovider) den Ladehilfs- mitteltausch innerhalb von 10 Tagen ab Entladung nachzuholen. Der Lade- hilfsmitteltausch ist vom AN schriftlich nachzuweisen und dieser Nachweis ist zusammen mit den Frachtdokumenten im Original an DSV zu übersen- den. Der AN ist berechtigt nachzuweisen, dass der Ladehilfsmitteltausch an der Lade- oder Entladestelle verweigert wurde. Nicht getauschte Ladehilfs- mittel dürfen von DSV nach fruchtlosem Ablauf vorgenannter Nachholfrist dem AN mit € 10,00 je Euro- bzw. Düsseldorfer-Palette, € 100,00 je Gitter- box sowie bei anderen Ladehilfsmitteln zu dem aktuellen Wiederbeschaf- fungspreis tauschfähiger Ladehilfsmittel berechnet werden, wobei der AN berechtigt ist, niedrigere Pauschalsummen als die vorgenannten nachzu- weisen; eine Aufrechnung gegen offene Frachtforderungen ist zulässig. Bei Vereinbarung eines Ladehilfsmittelkontos erfolgt die Abrechnung quartals- mäßig im Wege des Saldenanerkenntnisses. Dem AN bleibt jeweils der Nachweis eines geringeren Wiederbeschaffungsaufwandes vorbehalten. DSV ist berechtigt, nach Abschluss der Beladung stichprobenartige Kontrol- len der Ladung vorzunehmen. Solange der AN Güter im Auftrag von DSV befördert, ist es ihm untersagt, Lademittelhändler anzufahren. 3.10. Der AN ist verpflichtet, für alle Warensendungen, die er im Auftrag von DSV aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft in ein Drittland transportiert, das Aus- fuhrverfahren ordnungsgemäß abzuwickeln. Dies erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden Fassung des Unionszollkodex, der Unionszollkodex- Durchführungsverordnung, des Außenwirtschaftsgesetzes, der Außenwirt- schaftsverordnung sowie der Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren AT- LAS-Ausfuhr. Davon erfasst ist insbesondere die Einhaltung des zweistufi- gen Ausfuhrverfahrens mit der Registrierung Gestellung der Waren bei der Ausgangs- und (soweit erforderlich) Ausfuhrzollstelle, um für eine ordnungsgemäße Ab- wicklung der Ausfuhrvorgänge und Erledigung der Ausfuhrbegleitdoku- mente zu beauftragensorgen. 3.11. Der AN trifft die erforderlichen organisatorischen Anweisungen und Maß- nahmen insbesondere in den Bereichen Objektschutz, sofern dies nach den Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle erforderlich ist. Nach erfolgreicher Registrierung der Domain übernimmt die iWelt die Verwaltung der Domain Geschäftspartner-, Personal- und wird alle üblichen Maßnahmen ergreifenInformationssicherheit, Verpackung und Transport, um die Registrierung aufrecht Sicherheit in der Lieferkette gemäß den Anforderungen entsprechender in- ternational anerkannter Initiativen auf Grundlage des WCO SAFE Frame- work of Standards (insbesondere AEO) zu erhaltengewährleisten. Er schützt seine Lieferungen und Leistungen an DSV oder an von DSV bezeichnete Dritte vor unbefugten Zugriffen und Manipulationen. Er setzt für solche Lieferun- gen und Leistungen ausschließlich zuverlässiges Personal ein und ver- pflichtet etwaige Subunternehmer, ebenfalls entsprechende Maßnahmen zu treffen. Der AN wird DSV unverzüglich und unaufgefordert eine „Sicherheits- erklärung für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte AEO“ (abrufbar unter xxx.xx.xxx.xxx) im Original vorlegen, soweit der AN nicht nach AEO-S oder AEO-F zertifiziert ist. Diese Pflicht besteht nicht, sofern DSV bereits eine gültige Sicherheitserklärung des AN vorliegt. 1.33.12. Die Registrierung Soweit sichere Luftfracht transportiert wird, gilt, dass dem AN die einschlä- gigen Vorschriften (LuftSiG, Verordnung (EG) Nr. 300/2008 vom 11.03.2008, Verordnung (EU) Nr. 185/2010 vom 04.03.2010, Durchfüh- rungsverordnung (EU) Nr. 2015/1998 sowie entsprechende Korrekturen und Verwaltung Zusatzverordnungen) im Umgang mit sicherer Luftfracht bekannt sind und der Domain AN sich verpflichtet, die genannten Vorschriften einzuhalten. Auf Anforderung hat der AN DSV diesbezüglich relevante Dokumentationen und Nachweise zu übermitteln. 3.13. DSV ist jederzeit berechtigt, die vorstehenden Verpflichtungen gem. Ziff. 3.11. und 3.12. zu auditieren. 3.14. Erbringt der AN die vereinbarten Leistungen nicht selbst, sondern durch die iWelt erfolgt als Stellvertreter ei- nen Dritten, ist dieses vorab durch den AN gegenüber DSV anzuzeigen. DSV ist berechtigt, den Einsatz des KundenDritten abzulehnen. Das Vertragsverhältnis Der AN hat sicher- zustellen, dass dieser Dritte sowie alle weiteren Erfüllungsgehilfen den ge- setzlichen Anforderungen und diesen allgemeinen Vertragsbedingungen nachkommen. Sollte DSV aus der Verletzung der vorgenannten Pflichten ein Schaden entstehen, ist der AN zu dessen Ersatz verpflichtet. Soweit der AN den vereinbarten Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt, ist DSV berechtigt, selbst Dritte mit der Vergabestelle kommt mit dem Kunden zustandeErfüllung zu beauftragen. Als Domaininhaber wird Hieraus entste- hende Mehrkosten hat der Kunde eingetragen, als administrativer Ansprechpartner („Admin C“ der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG bzwAN zu ersetzen. entsprechender Funktionsträger bei anderen Vergabestellen) die vom Kunden benannte natürliche PersonZiff. 9.3. bleibt unberührt. 1.43.15. Ergänzend Der AN ist verpflichtet, dafür Sorge zu diesen AGB gelten für die Registrierung und Verwaltung der gewünschten Domain die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle. Diese sind über xxx.xxxxx.xx/xxxxxxx abrufbar. 1.5. Ist die iWelt mit der Registrierung bzw. Pflege von SSL-Zertifikaten beauftragt, so wird die iWelt lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Zertifikatsaussteller tätig. Die iWelt hat auf die Ausstellung des Zertifikats keinen Einfluss. Daher übernimmt die iWelt keine Gewähr dafürtragen, dass die beantragten Zertifikate überhaupt ausgestellt werden bzweingesetzten Fahr- zeuge in einem technisch einwandfreien, sauberen und verkehrssicheren Zustand sind und dass sie für die im Transportauftrag vorgesehenen Güter geeignet und ordnungsgemäß ausgestattet sind. Funktionsfähiges La- dungssicherungsmaterial und persönliche Schutzausrüstung („PSA“), ggfs. nach den speziellen Anforderungen des zu ladenden Gutes, hat der AN stets in ausreichender Menge mitzuführen. 3.16. Bei der Beförderung von Lebensmitteln und Medizinprodukten gewährleistet der AN, dass der Fahrer die Hygienevorschriften einhält und unterschiedli- che Güter voneinander trennt. Ferner sind Kontaminationen des Gutes, ins- besondere durch Emissionen, Fremdkörper, Abgase, Verpackungsmateria- lien, auszuschließen und ein dokumentiertes Wartungssystem für einge- setzte Fahrzeuge und Transporteinheiten vorzuhalten, welches DSV auf Dauer Bestand habenVerlangen nachzuweisen ist. Es besteht beim AN ein wirksames Verfahren für die Rücknahme und den Rückruf aller Produkte. Das Verfahren wird min- destens einmal jährlich getestet. Bei einer möglichen Gefährdung der Pro- duktsicherheit hat der AN die DSV Notrufnummer zu kontaktieren. 3.17. Der AN versichert, dass für die von ihm zur Beförderung von DSV Anhä- ngern eingesetzten Zugfahrzeuge der Anhängerzuschlag im Sinne von § 10 KraftStG entrichtet wurde. Der AN verpflichtet sich, DSV einmal jährlich ei- nen entsprechenden Nachweis zu übermitteln. 3.18. Vor jeder Beförderung hat der AN die Verkehrssicherheit und die Vollstän- digkeit der Ausrüstung des Fahrzeuges zu überprüfen. Die vorgeschriebe- nen oder im Einzeltransportauftrag vereinbarten Ausrüstungsgegenstände sind bis zum Beförderungsende mitzuführen. 3.19. Der Ausfall des vorgesehenen oder des eingesetzten Fahrzeuges entbindet den AN nicht von der Verpflichtung zur Erfüllung des Transportauftrages. Der AN ist in diesem Fall verpflichtet, ein geeignetes Ersatzfahrzeug zu stel- len, auch wenn er den Ausfall nicht zu vertreten hat. Die für die Beladung und Übernahme der Güter vereinbarten Termine sind durch den AN strikt einzuhalten. DSV ist berechtigt, nach Ablauf einer dem AN gesetzten ange- messenen Frist ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Die hierfür entstehenden Kos- ten stellt DSV dem AN in Rechnung. 3.20. Bis zur vollständigen Erledigung des Auftrags muss der Fahrer für DSV je- derzeit telefonisch erreichbar sein.

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Samples: Transport Agreement

Leistungsbeschreibung. 1.1Der Anbieter bietet seinen Kunden Leistungen, die im Detail auf der Anbieter-Website beschrieben werden. Die iWelt ermöglicht dem Neben der Buchung von Leistungen über die Anbieter-Website ist in besonderen Fällen ebenfalls eine Leistungsbuchung über andere Wege möglich. Eine Hauptleistungspflicht des Anbieters liegt dabei in der Ausspielung/Platzierung von spezifischen Daten/Informationen von Standorten, im Folgenden Geschäftsdaten, in digitalen Verzeichnissen/auf digitalen Plattformen, im Folgenden Plattform- /Listingpartner, sowie die kontinuierliche Pflege dieser über eine digitale Verwaltungsplattform des Anbieters. Diese Dienstleistung kann ebenfalls Bildmaterial sowie Kommunikation bei Plattform-/Listingpartnern umfassen. Geschäftsdaten, Bildmaterial, Videomaterial und Kommunikation sind Kundendaten. Bei der Verarbeitung von Kundendaten kann der Anbieter auf Dritte/andere Software/Dienstleister zurückgreifen, die evtl. im Zuge der Dienstleitung des Anbieters Leistungsbereiche übernehmen können. Standorte von Kunden, die über die digitale Verwaltungsplattform des Anbieters bei Plattform-/Listingpartnern verwaltet werden sollen, müssen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegen. Ein Teil der Leistungserbringung des Anbieters liegt in der Ausspielung von Kundendaten bei Plattform-/Listingpartnern. Der Anbieter ist stets bemüht, die Liste der kooperierenden Plattform-/Listingpartner aktuell zu halten. Kunden die Registrierung einer vom Kunden gewünschten Domain und die Domainverwaltung. 1.2. Die iWelt bemüht sich um die Registrierung der von dem Kunden gewünschten Domain. Auf Wunsch des Kunden prüft die iWelt mittels der Verfügbarkeitsabfrage bei der Vergabestelle, ob die Domain verfügbar ist. Die Auskunft ist für den Kunden unentgeltlich und unverbindlich. Die iWelt weist darauf hinsind darüber informiert, dass es sich Abweichungen von dieser Liste geben kann und die Kooperation zwischen Plattform-/Listingpartnern und dem Anbieter auch während der Vertragslaufzeit eines Kunden eingestellt werden kann und eine Ausspielung/Pflege der Kundendaten bei dieser/m Plattform-/Listingpartner somit nicht mehr möglich ist. Daraus resultierende Schadensersatz- und oder Minderungsansprüche eines Kunden gegenüber dem Anbieter sind dabei um fremde Informationen handeltausgeschlossen. Über das die Software des Anbieters können Xxxxxx während der Vertragslaufzeit je nach ausgewähltem Leistungspaket Kundendaten hinzufügen, ändern und löschen. Ob, welche Kundendaten und in welcher Form Kundendaten bei einer/m Plattform-/Listingpartner ausgespielt werden können (zum Beispiel Zeichen-/Platzbeschränkungen) liegt nicht im Kontrollbereich des Anbieters und kann während der Vertragslaufzeit eines Kunden Änderungen unterliegen. Bei der Datensynchronisation ist der Anbieter auf die außerhalb des Einflussbereichs Kooperation und Schnittstellen der iWelt liegenPlattform-/Listingpartner angewiesen. Eine Pflicht zur Kontrolle auf Richtigkeit oder Gewähr für die Richtigkeit übernimmt die iWelt nicht. Ist die Domain verfügbar, meldet die iWelt die gewünschte Domain bei Des Weiteren kann es durch individuelle Synchronisations-/Updatezyklen seitens der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle anPlattform-/Listingpartner zu Verzögerung der Ausspielung von Aktualisierungen kommen. Die iWelt ist berechtigt, Dritte (Zwischenprovider) mit der Registrierung zu beauftragen, sofern dies nach den Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle erforderlich ist. Nach erfolgreicher Registrierung der Domain übernimmt die iWelt die Verwaltung der Domain und wird alle üblichen Maßnahmen ergreifen, um die Registrierung aufrecht zu erhalten. 1.3. Die Registrierung und Verwaltung der Domain durch die iWelt erfolgt als Stellvertreter des Kunden. Das Vertragsverhältnis mit der Vergabestelle kommt mit dem Kunden zustande. Als Domaininhaber wird der Kunde eingetragen, als administrativer Ansprechpartner („Admin C“ der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG bzw. entsprechender Funktionsträger bei anderen Vergabestellen) die vom Kunden benannte natürliche Person. 1.4. Ergänzend zu diesen AGB gelten für die Registrierung und Verwaltung der gewünschten Domain die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle. Diese sind über xxx.xxxxx.xx/xxxxxxx abrufbar. 1.5. Ist die iWelt mit der Registrierung bzw. Pflege von SSL-Zertifikaten beauftragt, so wird die iWelt lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Zertifikatsaussteller tätig. Die iWelt hat auf die Ausstellung des Zertifikats keinen Einfluss. Daher übernimmt die iWelt keine Gewähr dafürdarüber informiert, dass die beantragten Zertifikate überhaupt ausgestellt Datensynchronisation zwischen der Software des Anbieters und den Plattform- /Listingpartnern) wegen evtl. auftretenden Problemen außerhalb des Handlungsraums des Anbieters nicht gewährleistet werden bzwkann. Der Kunde ist darüber informiert, dass es auch Standorte geben kann, die bei (Plattform-/Listingpartnern) nicht ausgespielt werden können. Sollten obige Fälle auftreten, ist der Anbieter von der Haftung ausgeschlossen. Der Kunde kann, soweit vom Anbieter angeboten, im Rahmen des Bestellprozesses oder auch während der Vertragslaufzeit auswählen, ob er die Dateneinstellung/-pflege selbst übernimmt, oder ob er den Anbieter mit diesen Aufgaben beauftragt. Der Anbieter hat das Recht, eine Prüfung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Kundendaten durchzuführen und darauf basierend eine Abwicklung der Dateneinstellung/-pflege durch den Anbieter abzulehnen. Entscheidet sich der Kunde für eine Dateneinstellung/-pflege durch den Anbieter, hat der Anbieter in einer zwischen Kunde und Anbieter zu besprechenden, angemessene Frist die Dateneinstellung/-pflege durchzuführen. Für die Umsetzung der Maßnahmen in der Software des Anbieters durch den Kunden sowie evtl. daraus resultierende Effekte ist der Anbieter nicht verantwortlich. Ergänzend hat der Kunde zu jedem Zeitpunkt die unter Kapitel 5. „Pflichten des Kunden“ aufgeführten Rahmenbedingungen zu erfüllen. Eine weitere Dienstleistung des Anbieters besteht in der Bereitstellung von Werkzeugen zur Bildbearbeitung. Der Kunde ist darüber informiert, dass keine Garantie für die Zustellung eingehender Kommunikation auf Dauer Bestand habenangeschlossenen und eingerichteten Plattformen auf Grund technischer Abhängigkeit zu diesen gegeben werden kann. Das Gleiche gilt für das Senden von Nachrichten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Leistungsbeschreibung. 1.1. Die iWelt ermöglicht dem Kunden die Registrierung einer vom Kunden gewünschten Domain und die Domainverwaltung. 1.2. Die iWelt bemüht sich um die Registrierung der von dem Kunden gewünschten Domain. Auf Wunsch des Kunden prüft die iWelt mittels der Verfügbarkeitsabfrage bei der Vergabestelle, ob die Domain verfügbar ist. Die Auskunft ist für den Kunden unentgeltlich und unverbindlich. Die iWelt weist darauf hin, dass es sich dabei um fremde Informationen handelt, die außerhalb des Einflussbereichs der iWelt liegen. Eine Pflicht zur Kontrolle auf Richtigkeit oder Gewähr für die Richtigkeit übernimmt die iWelt nicht. Ist die Domain verfügbar, meldet die iWelt die gewünschte Domain bei der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle an. Die iWelt ist berechtigt, Dritte (Zwischenprovider) mit der Registrierung zu beauftragen, sofern dies nach den Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle erforderlich ist. Nach erfolgreicher Registrierung der Domain übernimmt die iWelt die Verwaltung der Domain und wird alle üblichen Maßnahmen ergreifen, um die Registrierung aufrecht zu erhalten. 1.3. Die Registrierung und Verwaltung der Domain durch die iWelt erfolgt als Stellvertreter des Kunden. Das Vertragsverhältnis mit der Vergabestelle kommt mit dem Kunden zustande. Als Domaininhaber wird der Kunde eingetragen, als administrativer Ansprechpartner („Admin C“ der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG bzw. entsprechender Funktionsträger bei anderen Vergabestellen) die vom Kunden benannte natürliche Person. 1.4. Ergänzend zu diesen AGB gelten für die Registrierung und Verwaltung der gewünschten Domain die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle. Diese sind unter anderem über xxx.xxxxx.xx/xxxxxxx abrufbar. 1.5. Ist die iWelt mit der Registrierung bzw. Pflege von SSL-Zertifikaten beauftragt, so wird die iWelt lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Zertifikatsaussteller tätig. Die iWelt hat auf die Ausstellung des Zertifikats keinen Einfluss. Daher übernimmt die iWelt keine Gewähr dafür, dass die beantragten Zertifikate überhaupt ausgestellt werden bzw. auf Dauer Bestand haben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsbeschreibung. 1.1. Die Maßgeblicher Gegenstand der Nutzung von Webhosting ist die Überlassung von Speicherplatz in den Serveranlagen von der iWelt ermöglicht an den Kunden zum Zweck des Betriebs einer Website. Zusätzliche Leistungen, die im Zusammenhang mit Webhosting erbracht werden – insbesondere die Beratung, Unterstützung und/oder Umsetzung des Aufbaus einer eigenen Website (z.B. Content-Management-Systeme, E-Commerce-Plattformen) – bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden die Registrierung einer vom Kunden gewünschten Domain und die Domainverwaltungder iWelt. 1.2. Die iWelt bemüht stellt dem Kunden den vertraglich zugesagten, mit dem Internet verbundenen Speicherplatz in seinen Serveranlagen zur Verfügung. Der Kunde ist berechtigt, diesen Speicherplatz im Rahmen des Vertragszwecks sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften frei zu nutzen. Für das Aufspielen von Daten ist der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart ist, selbst verantwortlich. iweltFORM AGB 1221⏐öffentlich 1.3. Die iWelt verpflichtet sich zur Bereithaltung des Anschlusses und zum sachgerechten Bemühen um die Registrierung Herstellung der von dem Kunden gewünschten Domain. Auf Wunsch Verbindung ins Internet, damit der Speicherplatz für eingehende Anfragen ansprechbar und die Daten des Kunden prüft die iWelt mittels abrufbar (Datendownstream), sowie bei Bestehen entsprechender Funktionen der Verfügbarkeitsabfrage bei der Vergabestelle, ob die Domain verfügbar ist. Die Auskunft ist für den Kunden unentgeltlich und unverbindlichInternetseite Kundendaten speicherbar sind (Datenupstream). Die iWelt weist darauf hin, dass es sich dabei um fremde Informationen handelt, die außerhalb des Einflussbereichs der iWelt liegen. Eine Pflicht zur Kontrolle auf Richtigkeit oder Gewähr für die Richtigkeit übernimmt die iWelt nicht. Ist die Domain verfügbar, meldet die iWelt die gewünschte Domain bei der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle anaufgrund begrenzter Leistungskapazitäten und Übertragungsgeschwindigkeiten kein störungsfreier Zugang zum Internet geleistet werden kann. Die iWelt ist berechtigtübernimmt deshalb keine Verpflichtung, Dritte (Zwischenprovider) mit für das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung in das Internet oder das jederzeitige Bestehen einer bestimmten Datenübertragungsgeschwindigkeit zu sorgen. Zugangsbeeinträchtigungen im üblichen Rahmen stellen keine Verletzung der Registrierung zu beauftragen, sofern dies nach den Registrierungsbedingungen Leistungspflicht seitens der jeweiligen Vergabestelle erforderlich ist. Nach erfolgreicher Registrierung der Domain übernimmt die iWelt die Verwaltung der Domain und wird alle üblichen Maßnahmen ergreifen, um die Registrierung aufrecht zu erhalten. 1.3. Die Registrierung und Verwaltung der Domain durch die iWelt erfolgt als Stellvertreter des Kunden. Das Vertragsverhältnis mit der Vergabestelle kommt mit dem Kunden zustande. Als Domaininhaber wird der Kunde eingetragen, als administrativer Ansprechpartner („Admin C“ der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG bzw. entsprechender Funktionsträger bei anderen Vergabestellen) die vom Kunden benannte natürliche Persondar. 1.4. Ergänzend Der Kunde ist für das Laden (Speichern) der eigenen Daten auf dem Server selbst verantwortlich. Dem Kunden werden zu diesen AGB gelten für diesem Zweck die Registrierung Internet-Adresse und Verwaltung der gewünschten Domain die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelledas Passwort mitgeteilt. Diese sind über xxx.xxxxx.xx/xxxxxxx abrufbar. 1.5iWelt GmbH + Co. KG | Xxxxxxxxxxxx 0 | 00000 Xxxxxxxxxx | Telefon 00000 000-000 | Telefax 09303 982-899 | xxxx@xxxxx.xx | xxx.xxxxx.xx Sparkasse Mainfranken | BIC XXXXXXX0XXX | IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 | USt.-ID-Nr. Ist die iWelt mit der Registrierung bzw. Pflege von SSL-Zertifikaten beauftragt, so wird die iWelt lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Zertifikatsaussteller tätig. Die iWelt hat auf die Ausstellung des Zertifikats keinen Einfluss. Daher übernimmt die iWelt keine Gewähr dafür, dass die beantragten Zertifikate überhaupt ausgestellt werden bzw. auf Dauer Bestand haben.DE206432211 | AG Würzburg HRA 8293

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsbeschreibung. 1.1(1) TRAVIAN bietet den Nutzern die kostenlose Nutzung des Spiels an. Darüber hinaus bietet TRAVIAN dem Nutzer die Möglichkeit, kostenpflichtige Credits zu erwerben, die u. a. zur Freischaltung von sog. Premium-Features (kostenpflichtige Zusatzfunktionen) verwendet werden können. Credits sind dabei an die jeweilige Spielwelt gebunden und gelten nur für den Spiel-Account, mit dem sie erworben worden sind. Premium- Features können Laufzeiten unterliegen und mit Zeitablauf erlöschen. Die iWelt ermöglicht dem Kunden jeweiligen Laufzeiten werden beim Kauf deutlich gekennzeichnet. Gegebenenfalls besteht für die Registrierung einer vom Kunden gewünschten Domain und Nutzer auch die DomainverwaltungMöglichkeit, kostenpflichtig virtuelle Güter oder Bundles solcher virtu- xxxxx Xxxxx zu erwerben. 1.2(2) TRAVIAN gewährt den teilnahmeberechtigten Nutzern (vgl. Die iWelt bemüht Xxxx. 1) ein einfaches, territorial, zeitlich und inhaltlich beschränktes, widerrufliches, nicht exklusives, nicht un- terlizenzierbares und nicht übertragbares Nutzungsrecht an dem Spiel in seiner jeweils aktuellen Fassung für die Dauer des Bestehens des Spielnutzungsvertrages. Das Nut- zungsrecht gilt ausschließlich für eine private, d. h. weder gewerbliche noch kommer- zielle Nutzung. Das Nutzungsrecht ist auf die mit dem Spiel-Account gewählte Spielwelt beschränkt. Ein Nutzer darf pro Spielwelt nicht mehr als einen Spiel-Account zeitgleich besitzen. (3) Bei dem Spiel handelt es sich um die Registrierung der von dem Kunden gewünschten Domain. Auf Wunsch des Kunden prüft die iWelt mittels der Verfügbarkeitsabfrage bei der Vergabestelleein sogenanntes Live-Spiel, ob die Domain verfügbar ist. Die Auskunft ist für den Kunden unentgeltlich und unverbindlich. Die iWelt weist darauf hinin dessen Natur es liegt, dass es sich dabei um fremde Informationen handeltjederzeit verändern kann. TRAVIAN behält sich vor, das Spiel bzw. die Spielwelten, die außerhalb diversen kostenlosen Features sowie die Premium-Features wei- terzuentwickeln, um das Spiel für eine möglichst große Anzahl von Nutzern dauerhaft interessant zu halten. Der Nutzer wird hierüber in angemessener Weise informiert. Durch die Veränderung entstehen dem Nutzer keine zusätzlichen Kosten. (4) TRAVIAN behält sich vor, den Betrieb des Einflussbereichs Spiels oder einzelner Spielwelten jeder- zeit ohne Angabe von Gründen einzustellen. TRAVIAN wird die Einstellung des Spiel- bzw. Spielwelt-Betriebs zuvor mit angemessener Vorlauffrist nach Ziffer 9 dieser AGB ankündigen. (5) Folgende Regelungen dieser Ziffer gelten nur für Spiele, die in Spielrunden organi- siert sind: Jede Spielwelt durchläuft einen Lebenszyklus („Spielrunde“), der iWelt liegendurch den Fortschritt der Spieler in dieser Spielwelt beeinflusst wird. Eine Pflicht Am Ende der Spielrunde endet das Spiel mit einem Sieger und die jeweilige Spielwelt wird zurückgesetzt, wobei alle Teilnehmer ihren bis dahin erreichten Spielfortschritt verlieren. Dies ist eine grund- legende Spielmechanik. Nutzer haben deswegen keinen Anspruch darauf, ihre am Ende der Spielrunde erreichte Spielsituation oder -position zu behalten oder auf eine andere Spielwelt zu überführen. (6) Bei Ende einer Spielrunde können Nutzer verlangen, dass bereits erworbene und nicht verwendete Credits auf eine andere vom Nutzer zu benennende Spielwelt über- tragen werden. Credits können nur auf Spielwelten desselben Spiels und derselben Landesversion übertragen werden, von denen aus sie erworben worden sind. Für spe- zielle Server können abweichende Regelungen gelten, die bei Serverstart kommu- niziert werden. Für bereits freigeschaltete Premium-Features, deren Nutzungsdauer zum Zeitpunkt des Endes der Spielrunde noch nicht begonnen hat, werden die Credits, die zur Kontrolle Freischaltung des Premium-Features eingesetzt wurden, dem Nutzer wieder gutgeschrieben. Entsprechende Anweisungen erhält der Nutzer per E-Mail. TRAVIAN wird den Nutzer in der E-Mail auf Richtigkeit oder Gewähr etwaige zu beachtende besondere Ausschlussfristen für die Richtigkeit übernimmt Übertragung auf eine andere Spielwelt und die iWelt nicht. Ist die Domain verfügbar, meldet die iWelt die gewünschte Domain bei der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle an. Die iWelt ist berechtigt, Dritte (Zwischenprovider) mit der Registrierung zu beauftragen, sofern dies nach den Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle erforderlich ist. Nach erfolgreicher Registrierung der Domain übernimmt die iWelt die Verwaltung der Domain und wird alle üblichen Maßnahmen ergreifen, um die Registrierung aufrecht zu erhaltenFolgen einer Nichtbeachtung hinweisen. 1.3(7) Die Rechte in Abs. Die Registrierung 6 stehen Nutzern auch zu, wenn eine Spielrunde vorzeitig auf- grund einer Maßnahme von TRAVIAN beendet wird und Verwaltung somit das natürliche Ende der Domain durch die iWelt erfolgt als Stellvertreter des Kunden. Das Vertragsverhältnis mit der Vergabestelle kommt mit dem Kunden zustande. Als Domaininhaber wird der Kunde eingetragen, als administrativer Ansprechpartner („Admin C“ der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG bzw. entsprechender Funktionsträger bei anderen Vergabestellen) die vom Kunden benannte natürliche PersonSpielrunde nicht erreicht wird. 1.4. Ergänzend zu diesen AGB gelten für die Registrierung und Verwaltung der gewünschten Domain die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle. Diese sind über xxx.xxxxx.xx/xxxxxxx abrufbar. 1.5. Ist die iWelt mit der Registrierung bzw. Pflege von SSL-Zertifikaten beauftragt, so wird die iWelt lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Zertifikatsaussteller tätig. Die iWelt hat auf die Ausstellung des Zertifikats keinen Einfluss. Daher übernimmt die iWelt keine Gewähr dafür, dass die beantragten Zertifikate überhaupt ausgestellt werden bzw. auf Dauer Bestand haben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsbeschreibung. 1.1. Die Maßgeblicher Gegenstand der Nutzung von Webhosting ist die Überlassung von Speicherplatz in den Serveranlagen von der iWelt ermöglicht an den Kunden zum Zweck des Betriebs einer Website. Zusätzliche Leistungen, die im Zusammenhang mit Webhosting erbracht werden – insbesondere die Beratung, Unterstützung und/oder Umsetzung des Aufbaus einer eigenen Website (z.B. Content-Management-Systeme, E-Commerce-Plattformen) – bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden die Registrierung einer vom Kunden gewünschten Domain und die Domainverwaltungder iWelt. 1.2. Die iWelt bemüht stellt dem Kunden den vertraglich zugesagten, mit dem Internet verbundenen Speicherplatz in seinen Serveranlagen zur Verfügung. Der Kunde ist berechtigt, diesen Speicherplatz im Rahmen des Vertragszwecks sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften frei zu nutzen. Für das Aufspielen von Daten ist der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart ist, selbst verantwortlich. iweltFORM AGB 1017⏐öffentlich 1.3. Die iWelt verpflichtet sich zur Bereithaltung des Anschlusses und zum sachgerechten Bemühen um die Registrierung Herstellung der von dem Kunden gewünschten Domain. Auf Wunsch Verbindung ins Internet, damit der Speicherplatz für eingehende Anfragen ansprechbar und die Daten des Kunden prüft die iWelt mittels abrufbar (Datendownstream), sowie bei Bestehen entsprechender Funktionen der Verfügbarkeitsabfrage bei der Vergabestelle, ob die Domain verfügbar ist. Die Auskunft ist für den Kunden unentgeltlich und unverbindlichInternetseite Kundendaten speicherbar sind (Datenupstream). Die iWelt weist darauf hin, dass es sich dabei um fremde Informationen handelt, die außerhalb des Einflussbereichs der iWelt liegen. Eine Pflicht zur Kontrolle auf Richtigkeit oder Gewähr für die Richtigkeit übernimmt die iWelt nicht. Ist die Domain verfügbar, meldet die iWelt die gewünschte Domain bei der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle anaufgrund begrenzter Leistungskapazitäten und Übertragungsgeschwindigkeiten kein störungsfreier Zugang zum Internet geleistet werden kann. Die iWelt ist berechtigtübernimmt deshalb keine Verpflichtung, Dritte (Zwischenprovider) mit für das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung in das Internet oder das jederzeitige Bestehen einer bestimmten Datenübertragungsgeschwindigkeit zu sorgen. Zugangsbeeinträchtigungen im üblichen Rahmen stellen keine Verletzung der Registrierung zu beauftragen, sofern dies nach den Registrierungsbedingungen Leistungspflicht seitens der jeweiligen Vergabestelle erforderlich ist. Nach erfolgreicher Registrierung der Domain übernimmt die iWelt die Verwaltung der Domain und wird alle üblichen Maßnahmen ergreifen, um die Registrierung aufrecht zu erhalten. 1.3. Die Registrierung und Verwaltung der Domain durch die iWelt erfolgt als Stellvertreter des Kunden. Das Vertragsverhältnis mit der Vergabestelle kommt mit dem Kunden zustande. Als Domaininhaber wird der Kunde eingetragen, als administrativer Ansprechpartner („Admin C“ der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG bzw. entsprechender Funktionsträger bei anderen Vergabestellen) die vom Kunden benannte natürliche Persondar. 1.4. Ergänzend Der Kunde ist für das Laden (Speichern) der eigenen Daten auf dem Server selbst verantwortlich. Dem Kunden werden zu diesen AGB gelten für diesem Zweck die Registrierung Internet-Adresse und Verwaltung der gewünschten Domain die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelledas Passwort mitgeteilt. Diese sind über xxx.xxxxx.xx/xxxxxxx abrufbar. 1.5iWelt AG⏐Xxxxxxxxxxxx 0⏐00000 Xxxxxxxxxx⏐Telefon (0 93 03) 9 82-860⏐Telefax (0 93 03) 9 82-879⏐xxxxxxx@xxxxx.xx⏐xxx.xxxxx.xx⏐Steuernr.257/115/80606 Sparkasse Mainfranken⏐BLZ 790 500 00⏐Konto 42 031 849⏐SWIFT-BIC XXXXXXX0XXX⏐IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00⏐USt.-ID-Nr. Ist die iWelt mit der Registrierung bzw. Pflege von SSL-Zertifikaten beauftragt, so wird die iWelt lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Zertifikatsaussteller tätig. Die iWelt hat auf die Ausstellung des Zertifikats keinen Einfluss. Daher übernimmt die iWelt keine Gewähr dafür, dass die beantragten Zertifikate überhaupt ausgestellt werden bzw. auf Dauer Bestand haben.DE206432211

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsbeschreibung. 1.14.1 Die Beschaffenheit des Liefer- und Leistungsgegenstands wird abschließend durch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerk- male (z.B. Spezifikationen, Kennzeichnungen, Freigabe, sons- tige Angaben) beschrieben. Die iWelt ermöglicht Andere als die ausdrücklich ver- einbarten Beschaffenheiten der Lieferungen und Leistungen sind nicht geschuldet. Eine über die Gewährleistung für diese Be- schaffenheitsvereinbarung hinausgehende Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eig- nung, Verwendungsdauer oder Haltbarkeit nach Gefahrüber- gang wird nur insoweit übernommen, als dies ausdrücklich und schriftlich bei Vertragsschluss vereinbart ist; im Übrigen ob- liegt das Eignungs- und Verwendungsrisiko ausschließlich dem Kunden. Wir behalten uns handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen und chemischen Größen einschließlich Farben, Rezepturen, Ver- fahren und das Einsetzen von Rohstoffen sowie das Recht zu zumutbare mengenmäßig abweichende Lieferungen von Be- stellmengen vor, soweit dies dem Kunden die Registrierung einer vom Kunden gewünschten Domain und die Domainverwaltungnicht unzumutbar ist. 1.24.2 Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand (z.B. in Ka- talogen, Produktinformationen, elektronischen Medien oder auf Etiketten) beruhen auf unseren allgemeinen Erfahrungen und Kenntnissen und stellen lediglich Richtwerte oder Kennzeich- nungen dar. Die iWelt bemüht sich um Sowohl diese Produktangaben als auch ausdrück- lich vereinbarte Leistungsmerkmale/ Einsatzzwecke entbinden den Kunden nicht davon, die Registrierung der von dem Kunden gewünschten Domain. Auf Wunsch des Kunden prüft die iWelt mittels der Verfügbarkeitsabfrage bei der Vergabestelle, ob die Domain verfügbar ist. Die Auskunft ist Eignung für den Kunden unentgeltlich und unverbindlich. Die iWelt weist darauf hin, dass es sich dabei um fremde Informationen handelt, die außerhalb des Einflussbereichs beabsichtigten Verwendungszweck der iWelt liegen. Eine Pflicht zur Kontrolle auf Richtigkeit oder Gewähr für die Richtigkeit übernimmt die iWelt nicht. Ist die Domain verfügbar, meldet die iWelt die gewünschte Domain bei der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle an. Die iWelt ist berechtigt, Dritte (Zwischenprovider) mit der Registrierung Ware zu beauftragen, sofern dies nach den Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle erforderlich ist. Nach erfolgreicher Registrierung der Domain übernimmt die iWelt die Verwaltung der Domain und wird alle üblichen Maßnahmen ergreifen, um die Registrierung aufrecht zu erhaltentesten. 1.3. Die Registrierung 4.3 Angaben zu Beschaffenheit und Verwaltung der Domain durch die iWelt erfolgt Einsatzmöglichkeiten unse- rer Ware beinhalten keine Garantien, insbesondere nicht ge- mäß §§ 443, 444, 639 BGB, es sei denn, diese werden aus- drücklich schriftlich bei Vertragsschluss als Stellvertreter des Kunden. Das Vertragsverhältnis mit der Vergabestelle kommt mit dem Kunden zustande. Als Domaininhaber wird der Kunde eingetragen, als administrativer Ansprechpartner („Admin C“ der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG bzw. entsprechender Funktionsträger bei anderen Vergabestellen) die vom Kunden benannte natürliche Personsolche bezeichnet. 1.4. Ergänzend zu diesen AGB gelten für die Registrierung und Verwaltung der gewünschten Domain die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle. Diese sind über xxx.xxxxx.xx/xxxxxxx abrufbar. 1.5. Ist die iWelt mit der Registrierung bzw. Pflege von SSL-Zertifikaten beauftragt, so wird die iWelt lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Zertifikatsaussteller tätig. Die iWelt hat auf die Ausstellung des Zertifikats keinen Einfluss. Daher übernimmt die iWelt keine Gewähr dafür, dass die beantragten Zertifikate überhaupt ausgestellt werden bzw. auf Dauer Bestand haben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Leistungsbeschreibung. 1.13.1 Zugelassene Teilnehmer (siehe Ziffer 4.) können sich der von den seitens net.casion betriebenen Inter- netplattformen zur Einstellung der Daten von Fahrzeugen, Ersatzteilen und Zubehör sowie zur Abgabe ent- sprechender Angebote bedienen. 3.2 net.casion ist nicht Eigentümer der auf den Plattformen angebotenen Kraftfahrzeuge und des Zubehörs. 3.3 net.xxxxxx tritt nicht als Verkäufer auf. Sie wird selbst nicht Vertragspartner der Verträge über den Kauf von Fahrzeugen, Ersatzteilen und Zubehör, die unter der Nutzung der Plattformen geschlossen werden, sondern stellt als Dienstleister nur die Plattform zur Verfügung. Diesesgilt auch für Anbieter, die ausAbwick- lungsgründen das Inkasso von net.casion nutzen. In diesen Fällen berechnet der Verkäufer das Fahrzeug zum genannten Gebot an net.casion, der Bieter erhält entsprechend seines Gebotes eine Rechnung von net.casion. Nach Zahlungseingang und Freigabe des Anbieters erhält der Bieter eine Abholvollmacht. 3.4 net.casion leistet keine Gewähr für Zustand und Beschaffenheit der Fahrzeuge, Ersatzteile und Zubehör. Die iWelt ermöglicht dem Kunden die Registrierung einer vom Kunden gewünschten Domain und die DomainverwaltungFahrzeuge oder Gegenstände werden von net.casion keiner technischen Prüfung unterzogen. Die Zu- gangsbeschreibung basiert auf den Angaben des Erstellers. 1.2. Die iWelt bemüht sich um die Registrierung der von dem Kunden gewünschten Domain. Auf Wunsch des Kunden prüft die iWelt mittels der Verfügbarkeitsabfrage bei der Vergabestelle, ob die Domain verfügbar ist. Die Auskunft ist für den Kunden unentgeltlich und unverbindlich. Die iWelt weist darauf hin, dass es sich dabei um fremde Informationen handelt3.5 Verträge, die außerhalb des Einflussbereichs aufgrund der iWelt liegen. Eine Pflicht zur Kontrolle über die Internetplattform eingestellten Gebote zustande kommen, werden zwischen den jeweiligen Eigentümern und den Bietern geschlossen. 3.6 net.casion behält sich vor, ihre Dienstleistungen oder Teile davon, zu modifizieren oder einzustellen, so- fern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden. 3.7 Ferner behält sich net.casion vor, den Zugriff auf Richtigkeit oder Gewähr für die Richtigkeit übernimmt die iWelt nicht. Ist die Domain verfügbarInternetplattformen und ihre Dienstleistungen zeit- weilig zu beschränken, meldet die iWelt die gewünschte Domain bei der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle an. Die iWelt ist berechtigtwenn dies aus technischen Gründen, Dritte (Zwischenprovider) mit der Registrierung zu beauftrageninsbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, sofern dies nach den Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle Weiterentwicklungsarbeiten sowie aufgrund von unvorhergesehenen Systemausfällen erforderlich ist. Nach erfolgreicher Registrierung der Domain übernimmt die iWelt die Verwaltung der Domain und Da- bei wird alle üblichen Maßnahmen ergreifen, um die Registrierung aufrecht zu erhalten. 1.3. Die Registrierung und Verwaltung der Domain durch die iWelt erfolgt als Stellvertreter des Kunden. Das Vertragsverhältnis mit der Vergabestelle kommt mit dem Kunden zustande. Als Domaininhaber wird der Kunde eingetragen, als administrativer Ansprechpartner („Admin C“ der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG bzw. entsprechender Funktionsträger bei anderen Vergabestellen) die vom Kunden benannte natürliche Person. 1.4. Ergänzend zu diesen AGB gelten für die Registrierung und Verwaltung der gewünschten Domain die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle. Diese sind über xxx.xxxxx.xx/xxxxxxx abrufbar. 1.5. Ist die iWelt mit der Registrierung bzw. Pflege von SSL-Zertifikaten beauftragt, so wird die iWelt lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Zertifikatsaussteller tätig. Die iWelt hat net.casion nach Möglichkeit auf die Ausstellung des Zertifikats keinen Einfluss. Daher übernimmt die iWelt keine Gewähr dafür, dass die beantragten Zertifikate überhaupt ausgestellt werden bzw. auf Dauer Bestand habenberechtigten Interessen der Teilnehmer Rücksicht nehmen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)