Common use of Leistungsbeschreibung Clause in Contracts

Leistungsbeschreibung. Leistungsbeschreibungen für Auslandsdienstlehrkräfte werden - vor jeder Verlängerung des Vermittlungsbescheids - und bei Vertragsende durch die amtlich vermittelte Schulleiterin oder den amtlich vermittelten Schulleiter, durch die Fachberaterin/Koordinatorin oder den Fachberater/Koordinator oder durch die vom BVA – ZFA – Beauftragte oder den vom BVA – ZfA – Beauftragten erstellt. Die Lehrkraft erhält eine Kopie der Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung wird vor Weiterleitung an das BVA – ZfA – mit der Lehrkraft erörtert, die dazu schriftlich Stellung nehmen kann. Das BVA – ZfA – leitet mit Einverständnis der Lehrkraft ein Doppel der Leistungsbeschreibung auf dem Dienstweg an die zuständige Heimatschulbehörde weiter.

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Samples: www.rathaus.bremen.de, www.auslandsschulwesen.de, www.kmk.org

Leistungsbeschreibung. Leistungsbeschreibungen für Auslandsdienstlehrkräfte werden - vor jeder Verlängerung des Vermittlungsbescheids und - und bei Vertragsende durch die amtlich vermittelte Schulleiterin oder den amtlich vermittelten Schulleiter, durch die Fachberaterin/Koordinatorin oder den Fachberater/Koordinator oder durch die vom BVA – ZFA – Beauftragte oder den vom BVA – ZfA – Beauftragten erstellt. Die Lehrkraft erhält eine Kopie der Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung wird vor Weiterleitung an das BVA – ZfA – mit der Lehrkraft erörtert, die dazu schriftlich Stellung nehmen kann. Das BVA – ZfA – leitet mit Einverständnis der Lehrkraft ein Doppel der Leistungsbeschreibung auf dem Dienstweg an die zuständige Heimatschulbehörde weiter.

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Samples: www.berlin.de, www.kmk.org

Leistungsbeschreibung. Leistungsbeschreibungen für Auslandsdienstlehrkräfte werden - vor jeder Verlängerung des Vermittlungsbescheids - und bei Vertragsende durch die amtlich vermittelte Schulleiterin oder den amtlich vermittelten Schulleiter, durch die Fachberaterin/Koordinatorin oder den Fachberater/Koordinator oder durch die vom BVA – ZFA – Beauftragte oder den vom BVA – ZfA – Beauftragten erstellt. Die Lehrkraft erhält eine Kopie der Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung wird vor Weiterleitung an das BVA – ZfA – mit der Lehrkraft erörtert, die dazu schriftlich Stellung nehmen kann. Das BVA – ZfA – leitet mit Einverständnis der Lehrkraft ein Doppel der Leistungsbeschreibung auf dem Dienstweg an die zuständige Heimatschulbehörde weiter.

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Samples: www.landtag.nrw.de