Leistungsbeschreibung. 1.1. Die iWelt vermietet dem Kunden im eigenen Rechenzentrum einen Rackspace für das im Einzelvertrag beschriebene System. Soweit nichts anderes vereinbart wird, wird das System des Kunden in einem Serverraum gemeinsam mit Systemen anderer Kunden aufgestellt. Art, Größe und Beschaffenheit des Rackspace, maximale Leistungsaufnahme und Wärmeabgabe sowie sonstige relevante Umgebungsbedingungen sind im Einzelvertrag beschrieben. 1.2. Die iWelt stellt dem Kunden den vertraglich zugesagten, mit dem Internet verbundenen Rackspace in seinem Rechenzentrum zur Verfügung. Der Kunde ist berechtigt, diesen Rackspace im Rahmen des Vertragszwecks sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften frei zu nutzen. Die Auswahl des Rackspace für das System des Kunden erfolgt ausschließlich durch die iWelt. Die iWelt bereitet den Rackspace für das System des Kunden gemäß Leistungsbeschreibung vor und richtet das Routing ein. Weitere Services erbringt die iWelt in dem jeweils einzelvertraglich vereinbarten Umfang. 1.3. Die iWelt verpflichtet sich zur Bereithaltung des Anschlusses und zum sachgerechten Bemühen um die Herstellung der Verbindung ins Internet, damit das System für eingehende Anfragen ansprechbar und die Daten des Kunden abrufbar (Datendownstream), sowie Kundendaten speicherbar sind (Datenupstream). Die iWelt weist darauf hin, dass aufgrund begrenzter Leistungskapazitäten und Übertragungsgeschwindigkeiten kein störungsfreier Zugang zum Internet geleistet werden kann. Die iWelt übernimmt deshalb keine Verpflichtung, für das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung in das Internet oder das jederzeitige Bestehen einer bestimmten Datenübertragungsgeschwindigkeit zu sorgen. Zugangsbeeinträchtigungen im üblichen Rahmen stellen keine Verletzung der Leistungspflicht der iWelt dar. 1.4. Der Kunde ist für das Laden (Speichern) der eigenen Daten auf dem System selbst verantwortlich. 1.5. Die iWelt betreibt ein Zugangskontrollsystem zu dem Serverraum, um das System des Kunden vor Zugriffen unbefugter Dritter zu schützen. 1.6. Der Kunde hat während der regulären Geschäftszeit der iWelt nach Terminvereinbarung Zugang zu dem Serverraum. Außerhalb dieser Geschäftszeiten kann der Kunde über den iWelt-Notdienst Zugang zum Serverraum erhalten. Außerhalb der Geschäftszeiten ist der Zugang kostenpflichtig. Zugang zum Serverraum kann stets nur unter Aufsicht eines Mitarbeiters der iWelt gewährt werden. Der dadurch entstehende Aufwand wird entsprechend der jeweils gültigen Preisliste der iWelt dem Kunden in Rechnung gestellt. Zugang zum Serverraum erhalten nur die Personen (Zugangsberechtigte), die im Einzelvertrag benannt sind. Der Kunde teilt einen Wechsel der Zugangsberechtigten unverzüglich mit. Die Zugangsberechtigten haben sich an die Sicherheitsbestimmungen und die Hausordnungen der iWelt zu halten und an der Zugangskontrolle mitzuwirken (z.B. durch Vorlage des Ausweises). Die iWelt ist berechtigt, einzelne vom Kunden benannte Zugangsberechtigte vom Zugang auszuschließen, falls der begründete Verdacht besteht, dass die Zugangsberechtigten gegen die ihnen obliegenden Verhaltenspflichten verstoßen. Arbeiten des Kunden werden stets unter der Aufsicht der iWelt durchgeführt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsbeschreibung. 1.1. Die Im Rahmen der Erbringung des E-Mail-Dienstes erbringt die iWelt vermietet die Einrichtung eines E-Mail-Accounts, die Speicherung eingehender und abgehender E-Mails des Kunden (E-Mail-Kommunikation) sowie die jederzeitige Abrufmöglichkeit für den Kunden. Der Name des E-Mail-Accounts wird mit dem Kunden im eigenen Rechenzentrum einen Rackspace für das im Einzelvertrag beschriebene System. Soweit nichts anderes vereinbart wird, wird das System Rahmen des Kunden in einem Serverraum gemeinsam mit Systemen anderer Kunden aufgestellt. Art, Größe und Beschaffenheit des Rackspace, maximale Leistungsaufnahme und Wärmeabgabe sowie sonstige relevante Umgebungsbedingungen sind im Einzelvertrag beschriebenEinzelvertrags vereinbart.
1.2. Die iWelt stellt dem Kunden den vertraglich einzelvertraglich zugesagten, mit dem Internet verbundenen Rackspace Speicherplatz auf dem E-Mail-Server in seinem Rechenzentrum seinen Serveranlagen zur Verfügung. Der Kunde ist berechtigtDie Anzahl der bereitgestellten E-Mail-Adressen, diesen Rackspace der Speicherplatz pro E-Mail-Account sowie die maximale E-Mail-Größe sind im Rahmen des Vertragszwecks sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften frei zu nutzenEinzelvertrag mit dem Kunden festgelegt. Die Auswahl des Rackspace für das System des Sollte eine E-Mail an den Kunden erfolgt ausschließlich durch die iWeltvereinbarte maximale Größe überschreiten, wird sie mit einer Fehlermeldung an den Absender zurückgesandt. Die iWelt bereitet schuldet nicht den Rackspace für das System des Kunden gemäß Leistungsbeschreibung vor und richtet das Routing ein. Weitere Services erbringt die iWelt in dem jeweils einzelvertraglich vereinbarten Umfangerfolgreichen Transport ausgehender E-Mails zum Empfänger.
1.3. Die iWelt verpflichtet sich zur Bereithaltung des Anschlusses und zum sachgerechten Bemühen um die Herstellung der Verbindung ins Internet, damit das System der Speicherplatz für eingehende Anfragen ansprechbar und die Daten des Kunden abrufbar (Datendownstream), sowie bei Bestehen entsprechender Funktionen der Internetseite Kundendaten speicherbar sind (Datenupstream). Die iWelt weist darauf hin, dass aufgrund begrenzter Leistungskapazitäten und Übertragungsgeschwindigkeiten kein störungsfreier Zugang zum Internet geleistet werden kann. Die iWelt übernimmt deshalb keine Verpflichtung, für das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung in das Internet oder das jederzeitige Bestehen einer bestimmten Datenübertragungsgeschwindigkeit zu sorgen. Zugangsbeeinträchtigungen im üblichen Rahmen stellen keine Verletzung der Leistungspflicht der iWelt dar.
1.4. Der Kunde ist für das Laden (Speichern) der eigenen Daten auf dem System selbst verantwortlich.
1.5Für den Abruf und die Versendung von E-Mails über den E-Mail-Account vergibt die iWelt einen Benutzernamen und ein Passwort. Die iWelt betreibt ein Zugangskontrollsystem zu dem Serverraum, um das System zur Übermittlung seiner Daten erforderlichen Angaben einschließlich des Kunden vor Zugriffen unbefugter Dritter zu schützen.
1.6. Der Kunde hat während der regulären Geschäftszeit der iWelt nach Terminvereinbarung Zugang zu dem Serverraum. Außerhalb dieser Geschäftszeiten kann Benutzernamens und des Passworts erhält der Kunde über den iWelt-Notdienst Zugang zum Serverraum erhalten. Außerhalb der Geschäftszeiten ist der Zugang kostenpflichtig. Zugang zum Serverraum kann stets nur unter Aufsicht eines Mitarbeiters der iWelt gewährt werden. Der dadurch entstehende Aufwand wird entsprechend der jeweils gültigen Preisliste der iWelt dem Kunden in Rechnung gestellt. Zugang zum Serverraum erhalten nur die Personen (Zugangsberechtigte), die im Einzelvertrag benannt sind. Der Kunde teilt einen Wechsel der Zugangsberechtigten unverzüglich mit. Die Zugangsberechtigten haben sich an die Sicherheitsbestimmungen und die Hausordnungen der iWelt zu halten und an der Zugangskontrolle mitzuwirken (z.B. durch Vorlage des Ausweises). Die iWelt ist berechtigt, einzelne vom Kunden benannte Zugangsberechtigte vom Zugang auszuschließen, falls der begründete Verdacht besteht, dass die Zugangsberechtigten gegen die ihnen obliegenden Verhaltenspflichten verstoßen. Arbeiten des Kunden werden stets unter der Aufsicht der iWelt durchgeführtnach Vertragsschluss separat übersandt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsbeschreibung. 1.1. Die iWelt vermietet dem Kunden Pflichten von RS2 Financial Services GmbH (im eigenen Rechenzentrum einen Rackspace für das Folgen- den: die Gesellschaft) liegen darin, dem Vertragspartner (im Einzelvertrag beschriebene SystemFolgenden: VP) über ein Payment Gateway die elektronische Erfassung und Übermittlung von vertraglich vereinbarten Be- zahlvorgängen zu ermöglichen. Soweit nichts anderes vereinbart wirdDarüber hinaus wird die Ge- sellschaft dem VP ein internetbasiertes Berichtssystem zur Sichtung von eingereichten Bezahlvorgängen zur Verfügung stellen. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, wird das System eine elekt- ronische Darstellung seiner Waren und Dienstleistungen über die shop-Funktion des Kunden Payment Gateways selbst einzurichten. Eine ausführliche Beschreibung der Leistungen und den fest- gelegten Rahmen der shop-Funktion sowie deren Nutzung ist in einem Serverraum gemeinsam mit Systemen anderer Kunden aufgestelltden Nutzungsbedingungen geregelt, welche verbindlicher Ver- tragsbestandteil werden. ArtEine ausführlichere Beschreibung der Dienste findet sich in der veröffentlichten Software-Bibliothek und Anwendungsprogrammierungs-Schnittstellen, Größe die für den Zugriff auf die Dienste verwendet werden können (die „API“), auf der Website der Gesellschaft, sowie teilweise in der An- lage zu diesem AGB. RS2 bietet nebst dem Payment Gateway auch individuelle Software-Entwicklungen auf Angebotsbasis, Professional Services und Beschaffenheit des Rackspace, maximale Leistungsaufnahme und Wärmeabgabe sowie sonstige relevante Umgebungsbedingungen sind im Einzelvertrag beschriebenWhite Label Lösungen an.
1.2. Die iWelt stellt dem Kunden den vertraglich zugesagten, mit dem Internet verbundenen Rackspace in seinem Rechenzentrum zur Verfügung. Der Kunde ist berechtigt, diesen Rackspace im Rahmen des Vertragszwecks sowie nach Maßgabe Dabei greift der nachfolgenden Vorschriften frei zu nutzen. Die Auswahl des Rackspace für das System des Kunden erfolgt ausschließlich VP über eine durch die iWeltGesellschaft mittels Verschlüsselung gesicherte Verbindung auf das Payment Gate- way und die darauf betriebene Software zu und hinterlegt dort die zur Abwicklung des jeweiligen Zahlungsvorgangs erforder- lichen Daten. Die iWelt bereitet Nach der Übermittlung der Daten durch den Rackspace für VP bzw. dessen Endnutzer über das System des Kunden gemäß Leistungsbeschreibung vor und richtet Internet an die Gesellschaft werden diese an das Routing ein. Weitere Services erbringt die iWelt in dem jeweils einzelvertraglich vereinbarten Umfanggewählte Bezahlsystem zur Ver- arbeitung weitergeleitet.
1.3. Die iWelt verpflichtet sich Prüfung der Berechtigung des VP zur Bereithaltung Nutzung der jeweiligen Bezahlsysteme zur Abwicklung des Anschlusses Zahlungsvor- gangs, die technische Anbindung mit den Systemen des VP, die Überprüfung von übermittelten Daten auf deren inhalt- liche Richtigkeit und zum sachgerechten Bemühen um die Herstellung von Datenverbindungen zwischen den Systemen des VP bzw. der Verbindung ins Internet, damit das System Endnutzer und dem Payment Gateway der Gesellschaft sind nicht Gegenstand der Leistungen von der Gesellschaft. Ausnahme davon ist die Prü- fung der Berechtigung für eingehende Anfragen ansprechbar Mastercard und die Daten des Kunden abrufbar Visa und ggf. weitere sogenannte Alternativen Zahlverfahren (DatendownstreamAPM), sowie Kundendaten speicherbar sind (Datenupstream).
1.4. Die iWelt Gesellschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund begrenzter Leistungskapazitäten es sich beim Payment Gateway lediglich um eine technische Dienst- leistung handelt. Es handelt sich nicht um einen sogenannten Zahlungsauslösedienst. Im einzelnen:
a) Das Payment Gateway dient lediglich der elektronischen Er- fassung und Übertragungsgeschwindigkeiten kein störungsfreier Zugang zum Internet geleistet werden kann. Die iWelt übernimmt deshalb keine Verpflichtung, für das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung in das Internet oder das jederzeitige Bestehen einer bestimmten Datenübertragungsgeschwindigkeit zu sorgen. Zugangsbeeinträchtigungen im üblichen Rahmen stellen keine Verletzung der Leistungspflicht der iWelt darÜbermittlung von Zahlungsdaten.
1.4b) Die Gesellschaft stellt dem VP für die Dauer des Vertragsver- hältnisses den Zugang zu einer Software mit der Funktion eines Payment Gateways zur Nutzung zur Verfügung. Der Kunde ist für das Laden (SpeichernStand 05/2022
c) Die Software wird auf Servern eines Drittunternehmens oder auf den Servern der eigenen Daten auf dem System selbst verantwortlichGesellschaft betrieben und gewartet, wo- bei die Gesellschaft dies entscheidet und von Zeit zu Zeit än- dern kann.
1.5. Dem VP steht die Software-Nutzung grundsätzlich nur in dem Umfang zur Verfügung, wie sie der Gesellschaft oder dessen Drittanbieter vertraglich eingeräumt wurde. Dem VP ist bekannt, dass sich die Leistungen der Gesellschaft im Hinblick auf die Akzeptanz von Zahlungskarten nach eigenen allgemei- nen Geschäftsbedingungen richten, welche der VP gesondert akzeptiert. Die iWelt betreibt ein Zugangskontrollsystem Gesellschaft kann ihre allgemeinen Geschäfts- bedingungen in Bezug auf all ihre Produkte von Zeit zu Zeit ändern, sowie auch mit anderen Drittanbietern zusammenar- beiten und diese auch während des Vertragsverhältnisses mit dem Serverraum, um das System des Kunden vor Zugriffen unbefugter Dritter zu schützenVP austauschen.
1.6. Der Kunde hat während der regulären Geschäftszeit der iWelt nach Terminvereinbarung Sofern es, um den Zugang zu ermöglichen, erforderlich ist, wird die Gesellschaft dem ServerraumVP entsprechende Software zur Verfügung stellen. Außerhalb An dieser Geschäftszeiten kann Software erwirbt der Kunde VP lediglich ein auf die Vertragslaufzeit begrenztes, einfaches Nutzungs- recht, ausschließlich einer Übertragungsmöglichkeit. Änderung dieser Softwareversion hat der VP unter Berücksichtigung der Interessen des Herstellers zu akzeptieren. Ein Anspruch des VP auf den Einsatz einer neueren Version als der vertragsgegen- ständlichen Version besteht jedoch nicht.
1.7. Sofern der VP wünscht, seinen Handelspartnern das Pay- ment Gateway im Wege eines Unterauftrages und einer Unter- lizenzierung zugänglich zu machen, sei ihm dies unter Einhal- tung der folgenden Voraussetzungen gestattet:
a) Der VP schließt im Vorfeld einen entsprechenden White La- bel Vertrag mit der Gesellschaft, in dem alle Bedingungen zur Unterlizensierung sowie entsprechende Entgelte geregelt sind.
b) Der VP führt der Gesellschaft Nachweis darüber, dass er seinen Handelspartner im gleichen Wege verpflichtet hat, wie er selbst der Gesellschaft nach diesen Bestimmungen gegen- über verpflichtet ist. Diesen Nachweis hat er zu erneuern und der Gesellschaft binnen 30 Werktagen vorzuweisen, wenn und sobald diese es einfordert.
c) Der VP ist verpflichtet, der Gesellschaft mindestens 10 Werk- tage vor dem Abschluss eines Unterauftrages und einer Unter- lizenzierung Geschäfts- und Firmendaten des Handelspartners sowie die Anzahl der benötigen Lizensierungen mitzuteilen und die Zustimmung der Gesellschaft abzuwarten. Der VP übernimmt den iWelt-Notdienst Zugang zum Serverraum erhaltenFirst Level Support für seine Handels- partner und wird dafür sorgen, dass diese sich nicht direkt an die Gesellschaft wenden. Außerhalb der Geschäftszeiten Andernfalls ist der Zugang kostenpflichtig. Zugang zum Serverraum kann stets nur unter Aufsicht eines Mitarbeiters VP verpflichtet, den tatsächlich entstandenen Aufwand der iWelt gewährt werden. Der dadurch entstehende Aufwand wird entsprechend der jeweils gültigen Preisliste der iWelt dem Kunden in Rechnung gestellt. Zugang zum Serverraum erhalten nur Gesellschaft zu ersetzen, es sei denn diese fordert die Personen (Zugangsberechtigte)vereinbarte Pauschale von EUR 250 pro First Level Support Einsatzstunde mit einem Handelspartner des VP, die im Einzelvertrag benannt sind. Der Kunde teilt oder regelt das über einen Wechsel der Zugangsberechtigten unverzüglich mit. Die Zugangsberechtigten haben sich an die Sicherheitsbestimmungen separaten Vertrag und die Hausordnungen der iWelt zu halten und an der Zugangskontrolle mitzuwirken (z.B. durch Vorlage des Ausweises). Die iWelt ist berechtigt, einzelne vom Kunden benannte Zugangsberechtigte vom Zugang auszuschließen, falls der begründete Verdacht besteht, dass die Zugangsberechtigten gegen die ihnen obliegenden Verhaltenspflichten verstoßen. Arbeiten des Kunden werden stets unter der Aufsicht der iWelt durchgeführtzusätzlichen Entgelten.
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Samples: Agb Zur Geschäftsbesorgung
Leistungsbeschreibung. 1.1. Die Maßgeblicher Gegenstand der Nutzung von Webhosting ist die Überlassung von Speicherplatz in den Serveranlagen von der iWelt vermietet an den Kunden zum Zweck des Betriebs einer Website. Zusätzliche Leistungen, die im Zusammenhang mit Webhosting erbracht werden – insbesondere die Beratung, iWelt GmbH + Co. KG | Xxxxxxxxxxxx 0 | 00000 Xxxxxxxxxx | Telefon 00000 000-000 | Telefax 09303 982-899 | xxxx@xxxxx.xx | xxx.xxxxx.xx Sparkasse Mainfranken | BIC XXXXXXX0XXX | IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 | USt.-ID-Nr. DE206432211 | AG Würzburg HRA 8293 Unterstützung und/oder Umsetzung des Aufbaus einer eigenen Website (z.B. Content-Management-Systeme, E-Commerce-Plattformen) – bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden im eigenen Rechenzentrum einen Rackspace für das im Einzelvertrag beschriebene System. Soweit nichts anderes vereinbart wird, wird das System des Kunden in einem Serverraum gemeinsam mit Systemen anderer Kunden aufgestellt. Art, Größe und Beschaffenheit des Rackspace, maximale Leistungsaufnahme und Wärmeabgabe sowie sonstige relevante Umgebungsbedingungen sind im Einzelvertrag beschriebender iWelt.
1.2. Die iWelt stellt dem Kunden den vertraglich zugesagten, mit dem Internet verbundenen Rackspace Speicherplatz in seinem Rechenzentrum seinen Serveranlagen zur Verfügung. Der Kunde ist berechtigt, diesen Rackspace Speicherplatz im Rahmen des Vertragszwecks sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften frei zu nutzen. Die Auswahl des Rackspace für Für das System des Kunden erfolgt ausschließlich durch die iWelt. Die iWelt bereitet den Rackspace für das System des Kunden gemäß Leistungsbeschreibung vor und richtet das Routing ein. Weitere Services erbringt die iWelt in dem jeweils einzelvertraglich vereinbarten UmfangAufspielen von Daten ist der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart ist, selbst verantwortlich.
1.3. Die iWelt verpflichtet sich zur Bereithaltung des Anschlusses und zum sachgerechten Bemühen um die Herstellung der Verbindung ins Internet, damit das System der Speicherplatz für eingehende Anfragen ansprechbar und die Daten des Kunden abrufbar (Datendownstream), sowie bei Bestehen entsprechender Funktionen der Internetseite Kundendaten speicherbar sind (Datenupstream). Die iWelt weist darauf hin, dass aufgrund begrenzter Leistungskapazitäten und Übertragungsgeschwindigkeiten kein störungsfreier Zugang zum Internet geleistet werden kann. Die iWelt übernimmt deshalb keine Verpflichtung, für das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung in das Internet oder das jederzeitige Bestehen einer bestimmten Datenübertragungsgeschwindigkeit zu sorgen. Zugangsbeeinträchtigungen im üblichen Rahmen stellen keine Verletzung der Leistungspflicht seitens der iWelt dar.
1.4. Der Kunde ist für das Laden (Speichern) der eigenen Daten auf dem System Server selbst verantwortlich.
1.5. Die iWelt betreibt ein Zugangskontrollsystem zu dem Serverraum, um das System des Kunden vor Zugriffen unbefugter Dritter zu schützen.
1.6. Der Kunde hat während der regulären Geschäftszeit der iWelt nach Terminvereinbarung Zugang zu dem Serverraum. Außerhalb dieser Geschäftszeiten kann der Kunde über den iWelt-Notdienst Zugang zum Serverraum erhalten. Außerhalb der Geschäftszeiten ist der Zugang kostenpflichtig. Zugang zum Serverraum kann stets nur unter Aufsicht eines Mitarbeiters der iWelt gewährt werden. Der dadurch entstehende Aufwand wird entsprechend der jeweils gültigen Preisliste der iWelt dem Kunden in Rechnung gestellt. Zugang zum Serverraum erhalten nur die Personen (Zugangsberechtigte), die im Einzelvertrag benannt sind. Der Kunde teilt einen Wechsel der Zugangsberechtigten unverzüglich mit. Die Zugangsberechtigten haben sich an die Sicherheitsbestimmungen und die Hausordnungen der iWelt zu halten und an der Zugangskontrolle mitzuwirken (z.B. durch Vorlage des Ausweises). Die iWelt ist berechtigt, einzelne vom Kunden benannte Zugangsberechtigte vom Zugang auszuschließen, falls der begründete Verdacht besteht, dass die Zugangsberechtigten gegen die ihnen obliegenden Verhaltenspflichten verstoßen. Arbeiten des Dem Kunden werden stets unter der Aufsicht der iWelt durchgeführtzu diesem Zweck die Internet- Adresse und das Passwort mitgeteilt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsbeschreibung. 1.1. Die iWelt vermietet dem Kunden im eigenen Rechenzentrum einen Rackspace für das im Einzelvertrag beschriebene System. Soweit nichts anderes vereinbart wird, wird das System des Kunden in einem Serverraum gemeinsam mit Systemen anderer Kunden aufgestellt. Art, Größe und Beschaffenheit des Rackspace, maximale Leistungsaufnahme und Wärmeabgabe sowie sonstige relevante Umgebungsbedingungen sind im Einzelvertrag beschrieben.
1.2. Die iWelt stellt dem Kunden den vertraglich zugesagten, mit dem Internet verbundenen Rackspace in seinem Rechenzentrum zur Verfügung. Der Kunde ist berechtigt, diesen Rackspace im Rahmen des Vertragszwecks sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften frei zu nutzen. Die Auswahl des Rackspace für das System des Kunden erfolgt ausschließlich durch die iWelt. Die iWelt bereitet den Rackspace für das System des Kunden gemäß Leistungsbeschreibung vor und richtet das Routing ein. Weitere Services erbringt die iWelt in dem jeweils einzelvertraglich vereinbarten Umfang.
1.3. Die iWelt verpflichtet sich zur Bereithaltung des Anschlusses Für das Aufspielen von Daten und zum sachgerechten Bemühen um Software ist der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart ist, selbst verantwortlich. Auch bestimmt der Kunde frei über die Herstellung der Verbindung ins Internet, damit das System für eingehende Anfragen ansprechbar zu installierende Betriebs- und die Daten des Kunden abrufbar (Datendownstream), sowie Kundendaten speicherbar sind (Datenupstream). Die iWelt weist darauf hin, dass aufgrund begrenzter Leistungskapazitäten und Übertragungsgeschwindigkeiten kein störungsfreier Zugang zum Internet geleistet werden kann. Die iWelt übernimmt deshalb keine VerpflichtungAnwendungssoftware, für das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung deren Lizenzierung er allein verantwortlich ist. Auf Ziffer 10.4. in das Internet oder das jederzeitige Bestehen einer bestimmten Datenübertragungsgeschwindigkeit zu sorgen. Zugangsbeeinträchtigungen im üblichen Rahmen stellen keine Verletzung der Leistungspflicht der iWelt darAbschnitt 1 wird hingewiesen.
1.4. Der Kunde ist für das Laden (Speichern) der eigenen Daten auf dem System selbst verantwortlich.
1.5. Die iWelt betreibt ein Zugangskontrollsystem zu dem Serverraum, um das System des Kunden vor Zugriffen unbefugter Dritter zu schützen.
1.6. Der Kunde hat während der regulären Geschäftszeit der iWelt nach Terminvereinbarung Zugang zu dem Serverraum. Außerhalb dieser Geschäftszeiten kann der Kunde über den iWelt-Notdienst Zugang zum Serverraum erhalten. Außerhalb der Geschäftszeiten ist der Zugang kostenpflichtig. Zugang zum Serverraum kann stets nur unter Aufsicht eines Mitarbeiters der iWelt gewährt werden. Der dadurch entstehende Aufwand wird entsprechend der jeweils gültigen Preisliste der iWelt dem Kunden in Rechnung gestellt. Zugang zum Serverraum erhalten nur die Personen (Zugangsberechtigte), die im Einzelvertrag benannt sind. Der Kunde teilt einen Wechsel der Zugangsberechtigten unverzüglich mit. Die Zugangsberechtigten haben sich an die Sicherheitsbestimmungen und die Hausordnungen der iWelt zu halten und an der Zugangskontrolle mitzuwirken (z.B. durch Vorlage des Ausweises). Die iWelt ist berechtigt, einzelne vom Kunden benannte Zugangsberechtigte vom Zugang auszuschließen, falls der begründete Verdacht besteht, dass die Zugangsberechtigten gegen die ihnen obliegenden Verhaltenspflichten verstoßen. Arbeiten des Kunden werden stets unter der Aufsicht der iWelt durchgeführt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsbeschreibung. 1.1. Die Maßgeblicher Gegenstand der Nutzung von virtuellen Servern ist die Überlassung von Speicherplatz in den Serveranlagen von der iWelt vermietet an den Kunden zum Zweck des Betriebs eines virtuellen Servers. Der dem Kunden im eigenen Rechenzentrum einen Rackspace Rahmen des Vertragsverhältnisses überlassene Speicherplatz wird separiert und erhält eine eigene IP-Adresse, so dass dieser für das Dritte als selbstständiger Server erscheint. Zusätzliche Leistungen, die im Einzelvertrag beschriebene SystemZusammenhang mit virtuellen Servern erbracht werden – insbesondere Beratung, Unterstützung, Installation und/oder Konfiguration von Software – bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden und der iWelt. Soweit nichts anderes vereinbart wird, wird das System des Kunden in einem Serverraum gemeinsam mit Systemen anderer Kunden aufgestellt. Art, Größe und Beschaffenheit des Rackspace, maximale Leistungsaufnahme und Wärmeabgabe sowie sonstige relevante Umgebungsbedingungen sind im Einzelvertrag beschrieben.iweltFORM AGB 1221⏐öffentlich
1.2. Die iWelt stellt dem Kunden den vertraglich zugesagten, mit dem Internet verbundenen Rackspace virtuellen Server in seinem Rechenzentrum seinen Serveranlagen zur Verfügung. Der Kunde ist berechtigt, diesen Rackspace virtuellen Server im Rahmen des Vertragszwecks sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften frei zu nutzen. Die Auswahl des Rackspace Für das Aufspielen von Daten und Software ist der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart ist, selbst verantwortlich. Auch bestimmt der Kunde frei über die zu installierende Betriebs- und Anwendungssoftware, für das System des Kunden erfolgt ausschließlich durch die iWelt. Die iWelt bereitet den Rackspace für das System des Kunden gemäß Leistungsbeschreibung vor und richtet das Routing ein. Weitere Services erbringt die iWelt in dem jeweils einzelvertraglich vereinbarten Umfang.
1.3deren Lizenzierung er allein verantwortlich ist. Die iWelt verpflichtet sich zur Bereithaltung des Anschlusses und zum sachgerechten Bemühen um die Herstellung der Verbindung ins Internet, damit das System der virtuelle Server für eingehende Anfragen ansprechbar und die Daten des Kunden abrufbar (Datendownstream), sowie Kundendaten speicherbar sind (Datenupstream). Die iWelt weist darauf hin, dass aufgrund begrenzter Leistungskapazitäten und Übertragungsgeschwindigkeiten kein störungsfreier Zugang zum Internet geleistet werden kann. Die iWelt übernimmt deshalb keine Verpflichtung, für das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung in das Internet oder das jederzeitige Bestehen einer bestimmten Datenübertragungsgeschwindigkeit zu sorgen. Zugangsbeeinträchtigungen im üblichen Rahmen stellen keine Verletzung der Leistungspflicht seitens der iWelt dar.
1.41.3. Der Kunde ist für das Laden (Speichern) der eigenen Daten auf dem System virtuellen Server selbst verantwortlich.
1.5. Die iWelt betreibt ein Zugangskontrollsystem zu dem Serverraum, um das System des Kunden vor Zugriffen unbefugter Dritter zu schützen.
1.6. Der Kunde hat während der regulären Geschäftszeit der iWelt nach Terminvereinbarung Zugang zu dem Serverraum. Außerhalb dieser Geschäftszeiten kann der Kunde über den iWelt-Notdienst Zugang zum Serverraum erhalten. Außerhalb der Geschäftszeiten ist der Zugang kostenpflichtig. Zugang zum Serverraum kann stets nur unter Aufsicht eines Mitarbeiters der iWelt gewährt werden. Der dadurch entstehende Aufwand wird entsprechend der jeweils gültigen Preisliste der iWelt dem Kunden in Rechnung gestellt. Zugang zum Serverraum erhalten nur die Personen (Zugangsberechtigte), die im Einzelvertrag benannt sind. Der Kunde teilt einen Wechsel der Zugangsberechtigten unverzüglich mit. Die Zugangsberechtigten haben sich an die Sicherheitsbestimmungen und die Hausordnungen der iWelt zu halten und an der Zugangskontrolle mitzuwirken (z.B. durch Vorlage des Ausweises). Die iWelt ist berechtigt, einzelne vom Kunden benannte Zugangsberechtigte vom Zugang auszuschließen, falls der begründete Verdacht besteht, dass die Zugangsberechtigten gegen die ihnen obliegenden Verhaltenspflichten verstoßen. Arbeiten des Dem Kunden werden stets unter der Aufsicht der zu diesem Zweck die Internet-Adresse und das Passwort mitgeteilt. iWelt durchgeführt.GmbH + Co. KG | Xxxxxxxxxxxx 0 | 00000 Xxxxxxxxxx | Telefon 00000 000-000 | Telefax 09303 982-899 | xxxx@xxxxx.xx | xxx.xxxxx.xx Sparkasse Mainfranken | BIC XXXXXXX0XXX | IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 | USt.-ID-Nr. DE206432211 | AG Würzburg HRA 8293
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsbeschreibung. 1.1. Die Im Rahmen der Erbringung des E-Mail-Dienstes erbringt die iWelt vermietet die Einrichtung eines E-Mail-Accounts, die Speicherung eingehender und abgehender E-Mails des Kunden (E-Mail-Kommunikation) sowie die jederzeitige Abrufmöglichkeit für den Kunden. Der Name des E-Mail-Accounts wird mit dem Kunden im eigenen Rechenzentrum einen Rackspace für das im Einzelvertrag beschriebene System. Soweit nichts anderes vereinbart wird, wird das System Rahmen des Kunden in einem Serverraum gemeinsam mit Systemen anderer Kunden aufgestellt. Art, Größe und Beschaffenheit des Rackspace, maximale Leistungsaufnahme und Wärmeabgabe sowie sonstige relevante Umgebungsbedingungen sind im Einzelvertrag beschriebenEinzelvertrags vereinbart.
1.2. Die iWelt stellt dem Kunden den vertraglich einzelvertraglich zugesagten, mit dem Internet verbundenen Rackspace Speicherplatz auf dem E-Mail-Server in seinem Rechenzentrum seinen Serveranlagen zur Verfügung. Der Kunde ist berechtigtDie Anzahl der bereitgestellten E-Mail-Adressen, diesen Rackspace der Speicherplatz pro E-Mail-Account sowie die maximale E-Mail- Größe sind im Rahmen des Vertragszwecks sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften frei zu nutzenEinzelvertrag mit dem Kunden festgelegt. Die Auswahl des Rackspace für das System des Sollte eine E-Mail an den Kunden erfolgt ausschließlich durch die iWeltvereinbarte maximale Größe überschreiten, wird sie mit einer Fehlermeldung an den Absender zurückgesandt. Die iWelt bereitet schuldet nicht den Rackspace für das System des Kunden gemäß Leistungsbeschreibung vor und richtet das Routing ein. Weitere Services erbringt die iWelt in dem jeweils einzelvertraglich vereinbarten Umfangerfolgreichen Transport ausgehender E-Mails zum Empfänger.
1.3. Die iWelt verpflichtet sich zur Bereithaltung des Anschlusses und zum sachgerechten Bemühen um die Herstellung der Verbindung ins Internet, damit das System der Speicherplatz für eingehende Anfragen ansprechbar und die Daten des Kunden abrufbar (Datendownstream), sowie bei Bestehen entsprechender Funktionen der Internetseite Kundendaten speicherbar sind (Datenupstream). Die iWelt weist darauf hin, dass aufgrund begrenzter Leistungskapazitäten und Übertragungsgeschwindigkeiten kein störungsfreier Zugang zum Internet geleistet werden kann. Die iWelt übernimmt deshalb keine Verpflichtung, für das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung in das Internet oder das jederzeitige Bestehen einer bestimmten Datenübertragungsgeschwindigkeit zu sorgen. Zugangsbeeinträchtigungen im üblichen Rahmen stellen keine Verletzung der Leistungspflicht der iWelt dar.
1.4. Der Kunde ist für das Laden (Speichern) der eigenen Daten auf dem System selbst verantwortlich.
1.5Für den Abruf und die Versendung von E-Mails über den E-Mail-Account vergibt die iWelt einen Benutzernamen und ein Passwort. Die iWelt betreibt ein Zugangskontrollsystem zu dem Serverraum, um das System zur Übermittlung seiner Daten erforderlichen Angaben einschließlich des Kunden vor Zugriffen unbefugter Dritter zu schützen.
1.6. Der Kunde hat während der regulären Geschäftszeit der iWelt nach Terminvereinbarung Zugang zu dem Serverraum. Außerhalb dieser Geschäftszeiten kann Benutzernamens und des Passworts erhält der Kunde über den iWelt-Notdienst Zugang zum Serverraum erhalten. Außerhalb der Geschäftszeiten ist der Zugang kostenpflichtig. Zugang zum Serverraum kann stets nur unter Aufsicht eines Mitarbeiters der iWelt gewährt werden. Der dadurch entstehende Aufwand wird entsprechend der jeweils gültigen Preisliste der iWelt dem Kunden in Rechnung gestellt. Zugang zum Serverraum erhalten nur die Personen (Zugangsberechtigte), die im Einzelvertrag benannt sind. Der Kunde teilt einen Wechsel der Zugangsberechtigten unverzüglich mit. Die Zugangsberechtigten haben sich an die Sicherheitsbestimmungen und die Hausordnungen der iWelt zu halten und an der Zugangskontrolle mitzuwirken (z.B. durch Vorlage des Ausweises). Die iWelt ist berechtigt, einzelne vom Kunden benannte Zugangsberechtigte vom Zugang auszuschließen, falls der begründete Verdacht besteht, dass die Zugangsberechtigten gegen die ihnen obliegenden Verhaltenspflichten verstoßen. Arbeiten des Kunden werden stets unter der Aufsicht der iWelt durchgeführtnach Vertragsschluss separat übersandt.
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