Leistungsbeschreibung. 3.1 Die Beschaffenheit des Liefer- und Leistungsgegenstands wird abschließend durch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale (z.B. Spezifikationen, Kennzeichnungen, Freigabe, sonstige Angaben) beschrieben. Andere als die ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheiten der Lieferungen und Leistungen sind nicht geschuldet. Eine über die Gewährleistung für diese Beschaffenheitsvereinbarung hinausgehende Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung, Verwendungsdauer oder Haltbarkeit nach Gefahrübergang wird nur insoweit übernommen, als dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist; im Übrigen obliegt das Eignungs- und Verwendungsrisiko ausschließlich dem Kunden. Wir behalten uns handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen und chemischen Größen, Verfahren und das Einsetzen von Rohstof- fen sowie das Recht zu zumutbaren mengenmäßig abweichenden Lieferungen von Bestellmengen vor, soweit dies dem Kunden nicht unzumutbar ist. 3.2 Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand (z.B. in Katalogen, Produktinformationen, elektro- nischen Medien oder auf Etiketten) beruhen auf unseren allgemeinen Erfahrungen und Kenntnissen und stellen lediglich Richtwerte oder Kennzeichnungen dar. Sowohl diese Produktangaben als auch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale/Einsatzzwecke entbinden den Kunden nicht davon, die Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck der Ware zu testen. 3.3 Angaben zu Beschaffenheit und Einsatzmöglichkeiten unserer Ware beinhalten keine Garantien, insbesondere nicht gemäß §§ 443, 639 BGB, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet. 3.4 Werden vom Kunden für die von uns zu liefernden oder bereits gelieferten Produkte Prüfnachweise, Eigenschaftsnachweise, Zertifikate, Konformitätserklärungen, Bescheinigungen, Ursprungszeugnisse, Lieferantenerklärungen oder Langzeitlieferantenerklärungen nach z.B. Reach, RoHS, VDE, TÜV, MDR, WEEE, GADSL, FDA, CSA, UL, KTW, DVGW, anwendungsbezogene Prüfungen oder Nachweise von anderen in- und ausländischen Behörden oder Instituten verlangt, so können diese kostenpflichtig geliefert werden. Der Kunde erhält hierzu nach Anforderung ein entsprechendes Angebot. Davon ausgenommen sind Umfänge, die explizit in unseren Produktbeschreibungen erwähnt sind.
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Leistungsbeschreibung. 3.1 2.1. Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen ist die Bereitstellung von Coworking Arbeitsplätzen (Tisch und Stuhl) und Vermietung von Seminar-, Event- und Konferenz- räumlichkeiten einschließlich der unbegrenzten Internetnutzung (W-Lan), Nutzung des Druckers, Netzwerkes und der gemeinschaftlichen Flächen. Die Beschaffenheit TeleskopEffekt GmbH kann darüber hinaus weitere Servicedienstleistungen erbringen. Diese sind: • Durchführung von Veranstaltungen und individuellen Seminaren • Vermietung von Spind Fächern, Briefkästen und Domiziladressen • Anmietung von Moderationsutensilien • gastronomischer Service
2.2. Je nach gewählter Vertragsart/Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt. Folgende Tarife und Raumbuchungen werden derzeit angeboten: • Coworking Monatstarif: inklusive Platz-, Internet-, Drucker- und Netzwerknutzung • Coworking Monatstarif – für Studenten: inklusive Platz-, Internet-, Drucker- und Netzwerknutzung • Wäscherei – Coworking Area, Erdgeschoss • Wäscherei – Eventfläche, 2. Obergeschoss • Wäscherei – Seminarraum, 2. Obergeschoss • Villa – Konferenz/Seminarraum, Erdgeschoss • Villa – Showroom
2.3. Folgende Extras können optional zu den unter 2.2. genannten Tarifen gebucht werden: • Spind Fächer, Briefkasten, Domiziladresse, Moderationskoffer, Flipchart mit Papier und Pinnwand.
2.4. Die Coworking Plätze, sowie Seminar- und Konferenzräume sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom, Drucker und WLAN.
2.5. Der Mieter hat die Ausstattung vor Beginn des Liefer- Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und Leistungsgegenstands wird abschließend deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
2.6. Die Coworking Plätze und Raumanmietungen dürfen durch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale (z.B. Spezifikationen, Kennzeichnungen, Freigabe, sonstige Angaben) beschrieben. Andere als die ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheiten der Lieferungen den Mieter nur für den bezeichneten Betrieb und Leistungen sind nicht geschuldetden angegebenen Zweck benutzt werden. Eine über Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der TeleskopEffekt GmbH. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Gewährleistung für diese Beschaffenheitsvereinbarung hinausgehende Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte EignungTeleskopEffekt GmbH zur fristlosen Kündigung
2.7. Die Coworking-, Verwendungsdauer oder Haltbarkeit nach Gefahrübergang wird nur insoweit übernommen, als dies ausdrücklich sowie Seminar- und schriftlich vereinbart ist; im Übrigen obliegt das Eignungs- und Verwendungsrisiko ausschließlich dem Kunden. Wir behalten uns handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen und chemischen Größen, Verfahren und das Einsetzen von Rohstof- fen sowie das Recht zu zumutbaren mengenmäßig abweichenden Lieferungen von Bestellmengen vor, soweit dies dem Kunden nicht unzumutbar istKonferenztische müssen am Ende jeden Nutzungstages vom Mieter komplett geräumt werden.
3.2 Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand (z.B. in Katalogen, Produktinformationen, elektro- nischen Medien oder auf Etiketten) beruhen auf unseren allgemeinen Erfahrungen und Kenntnissen und stellen lediglich Richtwerte oder Kennzeichnungen dar. Sowohl diese Produktangaben als auch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale/Einsatzzwecke entbinden den Kunden nicht davon, die Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck der Ware zu testen.
3.3 Angaben zu Beschaffenheit und Einsatzmöglichkeiten unserer Ware beinhalten keine Garantien, insbesondere nicht gemäß §§ 443, 639 BGB, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet.
3.4 Werden vom Kunden für die von uns zu liefernden oder bereits gelieferten Produkte Prüfnachweise, Eigenschaftsnachweise, Zertifikate, Konformitätserklärungen, Bescheinigungen, Ursprungszeugnisse, Lieferantenerklärungen oder Langzeitlieferantenerklärungen nach z.B. Reach, RoHS, VDE, TÜV, MDR, WEEE, GADSL, FDA, CSA, UL, KTW, DVGW, anwendungsbezogene Prüfungen oder Nachweise von anderen in- und ausländischen Behörden oder Instituten verlangt, so können diese kostenpflichtig geliefert werden. Der Kunde erhält hierzu nach Anforderung ein entsprechendes Angebot. Davon ausgenommen sind Umfänge, die explizit in unseren Produktbeschreibungen erwähnt sind.
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Leistungsbeschreibung. 3.1 Die Beschaffenheit des Liefer- Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Leistungsgegenstands wird abschließend durch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale Soziales schreibt die Trägerschaft für die Berliner unabhängige Beschwerdestelle (z.B. SpezifikationenBuBS) für
1. Bewohner*innen von Aufnahmeeinrichtungen (AE) und Gemeinschaftsunterkünften (GU), Kennzeichnungen, Freigabe, sonstige Angaben) beschrieben. Andere als die ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheiten der Lieferungen und Leistungen sind nicht geschuldet. Eine über die Gewährleistung für diese Beschaffenheitsvereinbarung hinausgehende Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung, Verwendungsdauer oder Haltbarkeit nach Gefahrübergang wird nur insoweit übernommen, als dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist; im Übrigen obliegt das Eignungs- Auftrag des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) betrieben werden (unabhängig von aufenthaltsrechtlichem Status und Verwendungsrisiko ausschließlich dem Kundenleistungs-/ ordnungsrechtlicher Zuständigkeit; bei Unzuständigkeit des LAF jedoch nur Verweisberatung);
2. Wir behalten uns handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen Personen, die Leistungen des LAF erhalten (unabhängig von physikalischen ihrer Unterbringung);
3. Mitarbeitende von Betreibern und chemischen GrößenSicherheitsunternehmen, Verfahren und das Einsetzen die in AE/ GU tätig sind;
4. ehrenamtlich tätige Unterstützer*innen der Personengruppe zu 1.;
5. Anwohner*innen von Rohstof- fen sowie das Recht zu zumutbaren mengenmäßig abweichenden Lieferungen von Bestellmengen vorAE/ GU, soweit dies dem Kunden nicht unzumutbar ist.
3.2 Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand sich die Beschwerde auf konkrete unterkunftsbezogene Sachverhalte bezieht (z.B. in Katalogen, Produktinformationen, elektro- nischen Medien oder auf Etiketten) beruhen auf unseren allgemeinen Erfahrungen und Kenntnissen und stellen lediglich Richtwerte oder Kennzeichnungen dar. Sowohl diese Produktangaben als auch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale/Einsatzzwecke entbinden den Kunden nicht davonausgeschlossen sind Beschwerden, die Eignung politische Grundsatzentscheidungen - wie etwa die Standortplanung, die Aufnahme von Asylbegehrenden in Bund und Land, abstrakt Art und Umfang gewährter Leistungen o.ä. betreffen);
6. sonstige Geflüchtete, deren Beschwerdegegenstand in die Zuständigkeit einer anderen Leistungs- oder Ordnungsbehörde auf Landes- oder Bundesebene fällt (im Rahmen einer Verweisberatung);
7. Bewohner*innen von Unterkünften im Rahmen einer Pilotierung der Beschwerdestelle in künftigen Unterkünften der „Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung von Wohnungslosen“ (GStU) sowie den Mitarbeiter*innen und Anwohner*innen der Unterkünfte aus. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Qualität in der Unterbringung von Wohnungslosen mit und ohne Fluchthintergrund zu verbessern. Konkretes Ziel ist die Etablierung eines berlinweiten, behörden- und betreiberunabhängigen Beschwerde- managements, bestehend aus einer Beschwerdestelle und einem dazugehörigen Fachbeirat. Hierdurch sollen eine niedrigschwellige, lösungsorientierte Unterstützung für Bewohner*innen in vertragsgebundenen Einrichtungen des LAF und den beabsichtigten Verwendungszweck Einrichtungen für Wohnungslose der Ware zu testen.
3.3 Angaben zu Beschaffenheit unter 7. benannten GStU-Unterkünfte sichergestellt, strukturelle Missstände identifiziert und Einsatzmöglichkeiten unserer Ware beinhalten keine Garantien, insbesondere nicht gemäß §§ 443, 639 BGB, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet.
3.4 Werden vom Kunden daraus Handlungsempfehlungen für die von uns zu liefernden oder bereits gelieferten Produkte Prüfnachweise, Eigenschaftsnachweise, Zertifikate, Konformitätserklärungen, Bescheinigungen, Ursprungszeugnisse, Lieferantenerklärungen oder Langzeitlieferantenerklärungen nach z.B. Reach, RoHS, VDE, TÜV, MDR, WEEE, GADSL, FDA, CSA, UL, KTW, DVGW, anwendungsbezogene Prüfungen oder Nachweise von anderen in- Verbesserung der Qualität in der Unterbringung und ausländischen Behörden oder Instituten verlangt, so können diese kostenpflichtig geliefert Versorgung der Zielgruppe abgeleitet werden. Der Kunde erhält hierzu nach Anforderung ein entsprechendes Angebot. Davon ausgenommen sind Umfänge, die explizit in unseren Produktbeschreibungen erwähnt sind.
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Samples: Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung. 3.1 2.1 In Zusammenarbeit mit den angeschlossenen Systempartnern übernimmt Hermes die Abho- lung, die Beförderung und die Zustellung von Paketen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. aus der Bundesrepublik Deutschland in die europäischen Länder gemäß jeweils gültiger Preis- vereinbarung und Serviceübersicht.
2.2 Die Abholung der Sendung(en) erfolgt ca. am nächsten oder übernächsten Werktag bzw. an einem ausdrücklich vereinbarten Abholtag an der vom Auftraggeber benannten Adresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch persönliche Übergabe. Die zulässigen Maße und Gewichte ergeben sich im Einzelnen aus der Serviceübersicht. Dabei gilt insbesondere, dass jede Sendung durch eine Person transportierbar sein muss und die folgenden Maximalmaße- und gewichte für die genannten Zielländer nicht überschreiten darf: • Maximalgewicht: Deutschland 31,5 kg ; Schweiz/Lichtenstein 20,0 kg. • Maximalmaße: Deutschland 2,00 m Länge, 450 l Volumen, ferner gilt wenn > 27 kg, dann nicht > 200 l; EU/Schweiz/Lichtenstein Summe aus längster und kürzester Seite maximal 1,20 m.
2.3 Für Sperrgut wird grundsätzlich ein Aufpreis gemäß der gültigen Preis- und Serviceübersicht erhoben. Zum kostenpflichtigen Sperrgut gehören alle Sendungen, die • nicht quaderförmig sind und/oder • herausragende Teile aufweisen und/oder • die Abmessungen 120x60x60 cm (L/B/H) überschreiten und • kein Fahrrad sind. Der Anteil von Sendungen, für die Hermes aufgrund ihrer Beschaffenheit und/oder Größe eine zu- sätzliche Gebühr erhebt (Sperrgut), darf maximal 50% der kalenderjährlichen Gesamtausgangs- sendungsmenge betragen. Ist diese Grenze bereits erreicht oder wird sie anhand objektiver Krite- rien voraussichtlich erreicht werden, kann Hermes die Beförderung ablehnen.
2.4 Hermes führt keinen Terminverkehr durch. Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet.
2.5 Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressaten durch persönliche Übergabe gegen Unterschrift des Liefer- Empfängers. Der Absender ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an in den Räumen des Empfängers anwesende Mitglieder und Leistungsgegenstands wird abschließend durch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale Angestellte des Haushalts des Empfängers sowie an unmittelbare Nachbarn des Empfängers erfolgen darf, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass diese zur Annahme der Sendung berech- tigt sind („Nachbarschaftsabgabe“). Unmittelbare Nachbarn im vorgenannten Sinne sind alle Personen, die in demselben Gebäude wie der Empfänger oder einem nächstgelegenen Gebäude wohnhaft sind. Ferner ist Hermes berechtigt, die Sendung an einem vom Empfänger bezeichneten Ort abzulegen, sofern der Empfänger dies gegenüber Hermes vorab einmalig oder dauerhaft ge- stattet hat („WunschAblageort“). Wird eine Nachbarschaftsabgabe oder die Ablage am Wunsch- Ablageort durchgeführt, erhält der Empfänger (= Adressat) eine Benachrichtigung in Textform oder in Form einer Benachrichtigungskarte mit einem qualifizierten Hinweis zum Zeitpunkt und Ort der Übergabe.
2.6 Soweit der Sendungsadressat nach Übergabe einer Sendung die seitens Hermes eingeräumte Möglichkeit nutzt, über Ort und Zeit der Ablieferung zu bestimmen (z.B. SpezifikationenUmleitung an WunschPa- ketShop), Kennzeichnungen, Freigabe, sonstige Angaben) beschrieben. Andere als die ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheiten der Lieferungen geht das diesbezügliche Weisungs- und Leistungen sind nicht geschuldet. Eine Verfügungsrecht über die Gewährleistung für diese Beschaffenheitsvereinbarung hinausgehende Gewährleistung für Sendung bereits vor dem ersten Zustellversuch auf den Sendungsadressaten über.
2.7 Kann die Sendung nicht in der beschriebenen Art und Weise zugestellt werden, werden bei nationaler Zustellung maximal drei, international zwischen einem und zwei weiteren Zustellversu- chen durchgeführt. Abweichungen gegebenenfalls laut jeweils gültiger Vereinbarung. Bei direkter Zustellung an einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung, Verwendungsdauer oder Haltbarkeit nach Gefahrübergang nationalen Hermes PaketShop wird nur insoweit übernommen, die Sendung dort 10 Tage zur Abholung bereitgelegt. Danach gilt die Sendung als dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist; im Übrigen obliegt das Eignungs- und Verwendungsrisiko ausschließlich dem Kunden. Wir behalten uns handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen und chemischen Größen, Verfahren und das Einsetzen von Rohstof- fen sowie das Recht zu zumutbaren mengenmäßig abweichenden Lieferungen von Bestellmengen vorunzustellbar.
2.8 Ebenfalls als unzustellbar gelten Sendungen mit falscher Adresse, soweit dies dem Kunden sich die richtige Adres- se nicht unzumutbar istmit zumutbarem Aufwand feststellen lässt und Sendungen, deren Annahme verweigert wird sowie Sendungen, die nach Aufforderung oder Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungszeit nicht an einer alternativen Zustelladresse (Hermes PaketShop o.ä.) durch den Empfänger abgeholt wer- den.
3.2 Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand (z.B. in Katalogen2.9 Unzustellbare Sendungen werden von Hermes an den Auftraggeber zurückbefördert. Xxxxxx- xxxx der Auftraggeber die Rücknahme, Produktinformationenist Hermes berechtigt, elektro- nischen Medien über die Sendung auf dessen Kosten nach pflichtgemäßem Ermessen zu verfügen, u.a. auch zu veräußern oder auf Etiketten) beruhen auf unseren allgemeinen Erfahrungen und Kenntnissen und stellen lediglich Richtwerte oder Kennzeichnungen darzu vernichten. Sowohl diese Produktangaben als auch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale/Einsatzzwecke entbinden den Kunden Kann der Auftraggeber nicht davonfestgestellt werden, ist Hermes zur Ermittlung eines Absenders berechtigt, die Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck der Ware Sendung zu testenöffnen. Wird durch die Öffnung ein Absender festgestellt, holt Hermes entweder die Weisung des Absenders ein oder befördert die Sendung, soweit es sich nicht um eine gefährliche Sendung handelt, auf Kosten des Absenders zurück. Bei Sendungen mit gefährlichem Inhalt ist Hermes berechtigt, auf Kosten des Absenders die Sendung zu vernichten oder zu veräußern. Kann kein Absender festgestellt werden, darf Hermes die Inhalte nach Maßgabe von § 419 Abs. 3 HGB auch vernichten oder veräußern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
3.3 Angaben zu Beschaffenheit und Einsatzmöglichkeiten unserer Ware beinhalten keine Garantien, insbesondere nicht gemäß §§ 443, 639 BGB, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet.
3.4 Werden vom Kunden für die von uns zu liefernden oder bereits gelieferten Produkte Prüfnachweise, Eigenschaftsnachweise, Zertifikate, Konformitätserklärungen, Bescheinigungen, Ursprungszeugnisse, Lieferantenerklärungen oder Langzeitlieferantenerklärungen nach z.B. Reach, RoHS, VDE, TÜV, MDR, WEEE, GADSL, FDA, CSA, UL, KTW, DVGW, anwendungsbezogene Prüfungen oder Nachweise von anderen in- und ausländischen Behörden oder Instituten verlangt, so können diese kostenpflichtig geliefert werden. Der Kunde erhält hierzu nach Anforderung ein entsprechendes Angebot. Davon ausgenommen sind Umfänge, die explizit in unseren Produktbeschreibungen erwähnt sind.
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Samples: Marktplatz Agb Für Amazon Händler
Leistungsbeschreibung. 3.1 2.1 In Zusammenarbeit mit den angeschlossenen Systempartnern übernimmt Hermes • die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Xxxxxx Xxxxxxxx, Paketen und Reise- gepäck innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie • die Beförderung und die Zustellung von Paketen aus der Bundesrepublik Deutschland in die europäischen Länder gemäß jeweils gültiger Preis- und Serviceübersicht.
2.2 Sendungen können an den Hermes PaketShops (im Folgenden PaketShops) zur Beförderung und Zustellung aufgegeben werden. An den PaketShops werden Sendungen (inklusive Reisege- päck) mit bis zu 25 kg Einzelgewicht zur Beförderung übernommen; Abweichungen gegebenen- falls laut jeweils gültiger Preis- und Serviceübersicht. Alternativ kann bei Paketen und Reisegepäck zur Beförderung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine Abholung beauftragt werden. Die Beschaffenheit des Liefer- und Leistungsgegenstands wird abschließend durch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale Abholung der Sendung(en) erfolgt ca. am nächsten oder übernächsten Werktag (z.B. Spezifikationen, Kennzeichnungen, Freigabe, sonstige Angabenmontags bis samstags) beschriebenbzw. Andere als die an einem ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheiten Abholtag an der Lieferungen von dem Auftraggeber benannten Adresse. Bei privaten Adressen erfolgt die Übernahme an der Haustür, bei gewerb- lichen Adressen am Empfang. Es werden zwei Abholversuche durchgeführt. Pakete mit einer Zu- stelladresse außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können ausschließlich in den PaketShops aufgegeben werden. Sendungen über 25 kg bis 31,5 kg Gewicht sowie die Produkte XL-Paket und Leistungen sind XXL-Paket (sämtlich nur zur Beförderung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) werden ausschließlich beim Auftraggeber abgeholt; eine Aufgabe in den PaketShops ist nicht möglich. Die zulässigen Maße und Gewichte ergeben sich im Einzelnen aus der Preis- und Serviceübersicht.
2.3 Hermes führt keinen Terminverkehr durch. Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet.
2.4 Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressaten durch persönliche Übergabe gegen Unterschrift des Empfängers. Eine Der Absender ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an in den Räumen des Empfängers anwesende Mitglieder und Angestellte des Haushalts des Empfängers sowie an unmittelbare Nachbarn des Empfängers erfolgen darf, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass diese zur Annahme der Sendung berechtigt sind („Nachbarschaftsabgabe“). Unmittelbare Nachbarn im vorgenannten Sinne sind alle Personen, die in demselben Gebäude wie der Empfänger oder einem nächstgele- genen Gebäude wohnhaft sind. Ferner ist Hermes berechtigt, die Sendung an einem vom Emp- fänger bezeichneten Ort abzulegen, sofern der Empfänger dies gegenüber Hermes vorab einmalig oder dauerhaft gestattet hat („WunschAblageort“). Wird eine Nachbarschaftsabgabe oder die Ablage am WunschAblageort durchgeführt, erhält der Empfänger (= Adressat) eine Benachrich- tigung in Textform oder in Form einer Benachrichtigungskarte mit einem qualifizierten Hinweis zu Zeitpunkt und Ort der Übergabe.
2.5 Hermes ist berechtigt, Reisegepäck dem unter der angegebenen Adresse (z. B. im Falle von Hotels, Pensionen, Kliniken etc.) erreichbaren Personal, das typischerweise zur Entgegennahme von Reisegepäck befugt ist, zu übergeben.
2.6 Kann die Sendung nicht in der beschriebenen Art und Weise zugestellt werden, werden bei nationaler Zustellung beim Adressaten maximal drei weitere, international zwischen einem und zwei weiteren Zustellversuchen durchgeführt; Abweichungen gegebenenfalls laut jeweils gültiger Preis- und Serviceübersicht. Danach gilt die Sendung als unzustellbar.
2.7 Ebenfalls als unzustellbar gelten Sendungen mit falscher Adresse, soweit sich die richtige Adresse nicht mit zumutbarem Aufwand feststellen lässt, und Sendungen, deren Annahme ver- weigert wird, sowie Sendungen, die nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungszeit oder nach Auf- forderung nicht am PaketShop oder einer Systempartner-Filiale durch den Empfänger abgeholt werden.
2.8 Unzustellbare Sendungen werden von Hermes an den Auftraggeber zurückbefördert. Xxxxxx- xxxx der Auftraggeber die Rücknahme, ist Hermes berechtigt, über die Gewährleistung für Sendung auf dessen Kosten nach pflichtgemäßem Ermessen zu verfügen, u. a. diese Beschaffenheitsvereinbarung hinausgehende Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck auch zu veräußern oder eine bestimmte Eignungzu vernichten. Kann der Auftraggeber nicht festgestellt werden, Verwendungsdauer ist Hermes zur Ermittlung eines Absenders be- rechtigt, die Sendung zu öffnen. Wird durch die Öffnung ein Absender festgestellt, holt Hermes entweder die Weisung des Absenders ein oder Haltbarkeit nach Gefahrübergang wird nur insoweit übernommen, als dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist; im Übrigen obliegt das Eignungs- und Verwendungsrisiko ausschließlich dem Kunden. Wir behalten uns handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen und chemischen Größen, Verfahren und das Einsetzen von Rohstof- fen sowie das Recht zu zumutbaren mengenmäßig abweichenden Lieferungen von Bestellmengen vorbefördert die Sendung, soweit dies dem Kunden es sich nicht unzumutbar ist.
3.2 Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand (z.B. in Katalogenum eine gefährliche Sendung handelt, Produktinformationen, elektro- nischen Medien oder auf Etiketten) beruhen auf unseren allgemeinen Erfahrungen und Kenntnissen und stellen lediglich Richtwerte oder Kennzeichnungen darKosten des Absenders zurück. Sowohl diese Produktangaben als auch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale/Einsatzzwecke entbinden den Kunden nicht davonBei Sendungen mit gefähr- lichem Inhalt ist Hermes berechtigt, die Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck der Ware Sendung auf Kosten des Absenders zu testenvernichten oder zu veräußern. Kann kein Absender festgestellt werden, darf Hermes die Inhalte nach Maßgabe von § 419 Abs. 3 HGB auch vernichten oder veräußern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
3.3 Angaben zu Beschaffenheit und Einsatzmöglichkeiten unserer Ware beinhalten keine Garantien, insbesondere nicht gemäß §§ 443, 639 BGB, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet.
3.4 Werden vom Kunden für die von uns zu liefernden oder bereits gelieferten Produkte Prüfnachweise, Eigenschaftsnachweise, Zertifikate, Konformitätserklärungen, Bescheinigungen, Ursprungszeugnisse, Lieferantenerklärungen oder Langzeitlieferantenerklärungen nach z.B. Reach, RoHS, VDE, TÜV, MDR, WEEE, GADSL, FDA, CSA, UL, KTW, DVGW, anwendungsbezogene Prüfungen oder Nachweise von anderen in- und ausländischen Behörden oder Instituten verlangt, so können diese kostenpflichtig geliefert werden. Der Kunde erhält hierzu nach Anforderung ein entsprechendes Angebot. Davon ausgenommen sind Umfänge, die explizit in unseren Produktbeschreibungen erwähnt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsbeschreibung. 3.1 Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe des Auftrags über zwei Lose für die Tötung von Xxxxxxxx (Los 1) und Klauentieren (Los 2) im Seuchenfall. Das beinhaltet u.a. die Gewährleistung einer effektiven Tötung von Geflügelbeständen entsprechend den Vorschriften der Geflügelpest-Verordnung vom 8. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212) in der jeweils geltenden Fassung und dem Tiergesundheitsgesetz vom 22. Mai 2013 in der jeweils geltenden Fassung im Falle einer Tierseuche sowie/ oder die Gewährleistung einer effektiven Tötung von Klauentieren entsprechend den Vorschriften der Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS-Verordnung) vom 20. Dezember 2005 in der jeweils geltenden Fassung, der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) vom 29. September 2011 in der jeweils geltenden Fassung und dem Tiergesundheitsgesetz vom 22. Mai 2013 in der jeweils geltenden Fassung sowie in sonstigen Fällen einer OIE-gelisteten Tierseuche des Geflügels und der Klauentiere (xxxx://xxx.xxx.xxx/xx/xxxxxx-xxxxxx-xx- the-world/oie-listed-diseases-2017/) unter Beachtung des Tierschutzrechts durch Vorhalten von geeigneten und einsatzfähigen technischen und personellen Kapazitäten seitens des Auftragnehmers (Vorhalteleistung). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Aufforderung des Auftraggebers einen Ausführungsvertrag zur Durchführung der Tötungen abzuschließen, siehe Anlage 1 Teil C. Die Beschaffenheit des Liefer- und Leistungsgegenstands wird abschließend durch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale (Leistung gliedert sich in folgende Phasen: • Phase 0: Vorhalten der Leistung gem. Rahmenvertrag • Phase 1: Vorbereitung der Tötungseinheiten am Stand-by-Ort • Phase 2: Verlegung der Tötungseinheiten an den Einsatzort sowie Rückverlegung der Tötungseinheiten an den Stand-by-Ort inkl. aller Tätigkeiten wie z.B. Spezifikationen, Kennzeichnungen, Freigabe, sonstige Angaben) beschrieben. Andere als die ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheiten Reinigung und Desinfektion der Lieferungen und Leistungen sind nicht geschuldet. Eine über die Gewährleistung für diese Beschaffenheitsvereinbarung hinausgehende Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung, Verwendungsdauer oder Haltbarkeit nach Gefahrübergang wird nur insoweit übernommen, als dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist; Anlagen geregelt im Übrigen obliegt Ausführungsvertrag • Phase 3: Durchführung der Tötung geregelt im Ausführungsvertrag Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages gegenüber dem Auftraggeber (Freistaat Bayern, vertreten durch das Eignungs- Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verwendungsrisiko ausschließlich dem KundenVerbraucherschutz), zu Gunsten der jeweils für die Anordnung und Durchsetzung der Tötung im Tierseuchenfall örtlich zuständigen Behörde, geeignete Gerätschaften nebst erforderlichem Personal (Tötungseinheiten) jederzeit und im vollen Umfang vorzuhalten (Phase 0) sowie im Aufforderungsfall die Tötung durchzuführen (Phase 3). Wir behalten uns handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen Der Auftragnehmer stellt sicher, dass im Falle einer Tierseuche
a) innerhalb von physikalischen 12 Stunden nach Eingang des Abrufs durch den Auftraggeber die vorgehaltenen Tötungseinheiten am Stand-by-Standort für die Verlegung an den Einsatzort vorbereitet und chemischen Größeneinsatzbereit gemacht werden (Phase 1),
b) auf Abruf durch den Auftraggeber innerhalb weiterer 12 Stunden die Tötungseinheiten am Einsatzort zur Vorbereitung der Tötungsmaßnahmen anwesend sind, Verfahren und das Einsetzen von Rohstof- fen ohne zeitliche Verzögerung, spätestens nach weiteren 4 Stunden mit der Tötung begonnen werden kann (Phase 2). Hierdurch wird den Anforderungen der RL 2003/85/EG Anhang X Rechnung getragen. Die Auswahl der Tötungsmethode sowie das Recht zu zumutbaren mengenmäßig abweichenden Lieferungen von Bestellmengen vor, soweit dies dem Kunden nicht unzumutbar ist.
3.2 Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand (z.B. in Katalogen, Produktinformationen, elektro- nischen Medien oder auf Etiketten) beruhen auf unseren allgemeinen Erfahrungen und Kenntnissen und stellen lediglich Richtwerte oder Kennzeichnungen dar. Sowohl diese Produktangaben als auch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale/Einsatzzwecke entbinden den Kunden nicht davondie Festlegung der Reihenfolge der vorzunehmenden Tötungen bei Geschehen, die Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck nur einen Landkreis betreffen, darf nur in Rücksprache mit der Ware zu testen.
3.3 Angaben zu Beschaffenheit zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erfolgen, die Festlegung der Reihenfolge der vorzunehmenden Tötungen bei einem kreisübergreifenden Geschehen nur in Rücksprache mit dem StMUV. Im Bedarfsfall kann über das StMUV auf die Rahmenvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und Einsatzmöglichkeiten unserer Ware beinhalten keine Garantien, insbesondere nicht gemäß §§ 443, 639 BGB, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet.
3.4 Werden vom Kunden für die von uns zu liefernden oder bereits gelieferten Produkte Prüfnachweise, Eigenschaftsnachweise, Zertifikate, Konformitätserklärungen, Bescheinigungen, Ursprungszeugnisse, Lieferantenerklärungen oder Langzeitlieferantenerklärungen nach z.B. Reach, RoHS, VDE, TÜV, MDR, WEEE, GADSL, FDA, CSA, UL, KTW, DVGW, anwendungsbezogene Prüfungen oder Nachweise von anderen in- und ausländischen Behörden oder Instituten verlangt, so können diese kostenpflichtig geliefert verschiedenen Gaslieferanten zurückgegriffen werden. Der Kunde erhält hierzu nach Anforderung ein entsprechendes AngebotAuftragnehmer muss im Rahmen der guten veterinärmedizinischen und landwirtschaftlichen Praxis dafür Sorge tragen, dass durch geeignete Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen keine Tierseuchenerreger durch Personal und/oder eingesetzte Ausrüstung weiterverschleppt werden. Davon ausgenommen Für die Desinfektionsmaßnahmen sind UmfängeDVG-gelistete Desinfektionsmittel zu verwenden. Hierbei dem Auftragnehmer anfallende Kosten sind von der Vergütung (Phase 0-2) gem. Teil C, § 5, Ziffer 5.1.1 erfasst und werden nicht gesondert vergütet. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer an bis zu einer bayerischen Tierseuchenübung pro Jahr zu beteiligen, hierbei dem Auftragnehmer anfallende Kosten sind von den Vorhaltekosten (Phase 0-2) gem. Teil C, § 5 erfasst und werden nicht gesondert vergütet. Der Abruf des Auftragnehmers findet erst ab einer bestimmten Anzahl von zu tötender Tiere statt (s. a. Tabelle 1). Der Auftraggeber behält sich vor, auch oberhalb der angegebenen Tierzahlen in Tabelle 1 nicht zwingend den Einsatz vom Auftragnehmer abzurufen. Tabelle 1. Abruf des Auftragnehmers ab einer bestimmten Tieranzahl zu tötender Tiere im Tierseuchenfall Tierart Abruf des Auftragnehmers ab einer bestimmten Anzahl von Tieren Geflügel Legehennen >100 Masthähnchen >100 Enten >100 Gänse >50 Puten >50 Klauentiere Schweine >50 Rinder >20 Schafe/Ziegen >50 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neben der „Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung“ auch die explizit in unseren Produktbeschreibungen erwähnt sindVorgaben der Tierschutz-Schlachtverordnung gelten. Den Anweisungen der Amtstierärzte beim jeweiligen Einsatz ist Folge zu leisten. Im Angebot sind die geplanten Verfahren zur Betäubung und zur Tötung von Geflügel zu benennen. Dabei ist darzulegen, wie bei den einzelnen Verfahren sichergestellt wird, dass - beim Umgang mit lebenden Tieren Stress und Aufregung so weit wie möglich vermieden werden, - bei jedem Einzeltier Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit erreicht wird, - die Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit jeweils bis zum Tod anhält und - wie die Feststellung des Todes erfolgt. - CO2 –Stallflutung bei Wassergeflügel nicht zum Einsatz kommt - bei sonstigem Geflügel bei CO2 –Stallflutung innerhalb von 20 Minuten eine CO2- Konzentration von mindestens 40% erreicht wird. Der zuständigen Behörde sind die für die Erstellung des Aktionsplans gemäß Art. 18 Abs. 1 der VO (EG) 1099/2009 erforderlichen Angaben rechtzeitig vor dem jeweiligen Einsatz zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neben der „Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung“ auch die Vorgaben der Tierschutz-Schlachtverordnung gelten. Den Anweisungen der Amtstierärzte beim jeweiligen Einsatz ist Folge zu leisten. Im Angebot sind die geplanten Verfahren zur Betäubung und zur Tötung von Klauentieren zu benennen. Dabei ist darzulegen, wie bei den einzelnen Verfahren sichergestellt wird, dass - beim Umgang mit lebenden Tieren Stress und Aufregung so weit wie möglich vermieden werden, - bei jedem Einzeltier Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit erreicht wird, - die Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit jeweils bis zum Tod anhält und - wie die Feststellung des Todes erfolgt. Der zuständigen Behörde sind die für die Erstellung des Aktionsplans gemäß Art. 18 Abs. 1 der VO (EG) 1099/2009 erforderlichen Angaben rechtzeitig vor dem jeweiligen Einsatz zu übermitteln.
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Leistungsbeschreibung. 3.1 Die Beschaffenheit des Liefer- und Leistungsgegenstands wird abschließend durch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale Erfordernis ist ebenfalls unstreitig. Auch ist der Bauunternehmer leistungsbereit. Höchst streitig ist allerdings, wer die Kosten der Lüftungsanlage zu tragen hatte. Nach der zitierten BGH-Entscheidung115 vom 11. November 1999 (z.B. Spezifikationen, Kennzeichnungen, Freigabe, sonstige AngabenDach muss dicht sein) beschrieben. Andere als die ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheiten müsste der Lieferungen und Leistungen sind nicht geschuldet. Eine über die Gewährleistung für diese Beschaffenheitsvereinbarung hinausgehende Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung, Verwendungsdauer oder Haltbarkeit nach Gefahrübergang wird nur insoweit übernommen, als dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist; im Übrigen obliegt das Eignungs- und Verwendungsrisiko ausschließlich dem Kunden. Wir behalten uns handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen und chemischen Größen, Verfahren und das Einsetzen von Rohstof- fen sowie das Recht zu zumutbaren mengenmäßig abweichenden Lieferungen von Bestellmengen vor, soweit dies dem Kunden nicht unzumutbar ist.
3.2 Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand (z.B. in Katalogen, Produktinformationen, elektro- nischen Medien oder auf Etiketten) beruhen auf unseren allgemeinen Erfahrungen und Kenntnissen und stellen lediglich Richtwerte oder Kennzeichnungen dar. Sowohl diese Produktangaben als auch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale/Einsatzzwecke entbinden den Kunden nicht davonBauunternehmer verpflichtet sein, die Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck Lüftungsanlage zu bauen, weil die Veranstaltungshalle ohne die mechanische Lüftung nicht (voll) funktionsfähig ist. Es dürfen keine Veranstaltungen in der Ware zu testen.
3.3 Angaben zu Beschaffenheit und Einsatzmöglichkeiten unserer Ware beinhalten keine Garantien, insbesondere nicht gemäß §§ 443, 639 BGB, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet.
3.4 Werden vom Kunden für die von uns zu liefernden oder bereits gelieferten Produkte Prüfnachweise, Eigenschaftsnachweise, Zertifikate, Konformitätserklärungen, Bescheinigungen, Ursprungszeugnisse, Lieferantenerklärungen oder Langzeitlieferantenerklärungen nach z.B. Reach, RoHS, VDE, TÜV, MDR, WEEE, GADSL, FDA, CSA, UL, KTW, DVGW, anwendungsbezogene Prüfungen oder Nachweise von anderen in- und ausländischen Behörden oder Instituten verlangt, so können diese kostenpflichtig geliefert vorgesehenen Größe durchgeführt werden. Der Kunde erhält hierzu nach Anforderung ein entsprechendes AngebotWerkerfolg würde ohne ausreichende Lüftung nicht eintreten. Davon ausgenommen sind UmfängeDie Lüftung ist »mangelrechtlich« geschuldet. Ob der AN für diese Leistungen eine zusätzliche Vergütung verlangen kann, ist damit jedoch noch nicht entschieden. Voraussetzung für eine gesonderte Vergütung wäre, die Annahme einer zusätzlichen Leistung nach § 2 Nr. 6 VOB/B, eine Anord- nung des AG gemäß § 1 Nr. 4 VOB/B die Lüftung zu bauen und eine Anzeige des Vergütungsanspruchs nach § 2 Nr. 6 Abs. 1 Satz 2 VOB/B. Dies ist gesondert zu er- mitteln. Entscheidend ist, ob das Erreichen der Frischluftrate zum vertraglich verein- barten Bau-Soll im vergütungsrechtlichen Sinn gehört. Meines Erachtens ist dies zu bejahen. Der Auftragnehmer hat sich verpflichtet, die Modernisierungs-, Instandset- zungs- und Umbauarbeiten schlüsselfertig incl. aller Baunebenleistungen nach Maßgabe dieses Vertrages auszuführen. Der Verwendungszweck der Halle und ihre Anforderungen wurden genau definiert. Zudem wurden die Leistungen zur Erfüllung des Brandschutzgutachtens als Bau-Soll definiert. Das Brandschutzgutachten nimmt zwar nicht explizit Bezug auf § 26 VersammlungsstättenVO Berlin, aus dessen Anforderungen sich die Notwendigkeit des Baus einer Lüftungsanlage ergibt, aber es verweist ausdrücklich auf die VersammlstättenVO in unseren Produktbeschreibungen erwähnt sindihrer Gesamtheit. Der GU hätte als verantwortungsvoller Auftragnehmer prüfen müssen, ob die detailliert be- schriebenen Leistungen ausreichend waren, die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an eine Veranstaltungshalle zu erfüllen. Zudem hatte sich der Auftragnehmer ver- pflichtet, Auflagen der Behörden zum vereinbarten Festpreis zu erfüllen. In dem hier diskutierten Fall hat die zuständige Bauaufsichtsbehörde den Nachweis der Einhal- tung der Anforderungen des § 26 VersammlungsstättenVO Berlin verlangt. 143 Dieser Fall zeigt die Problematik auf, die sich aus der Inbezugnahme öffentlich-rechtlicher Vor- schriften ergibt. Die Vertragsparteien sollten in jedem Fall vertraglich regeln, wer das (vergü- tungsrechtliche) Risiko einer unvollständigen Leistungsbeschreibung im Verhältnis zu den öf- fentlich-rechtlichen Anforderungen trägt. Im Beispielsfall kann eine solche Regelung zu Lasten des Auftragnehmers im Wesentlichen in der Passage »schlüsselfertig« erblickt werden. Die wei- teren zitierten Argumente (Verweis auf VersammlStVO, Prüfungspflicht des Auftragnehmers, Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen aufgrund einer behördlichen Auflage) unterstützen dieses Verständnis der Regelung. 144 In jedem Fall kann beiden Vertragsparteien nur empfohlen werden, eine möglichste klare und eindeutige Regelung zu treffen, sei es als generelle Regelung, sei es als detaillierte Inbezug- nahme bestimmter öffentlich-rechtlicher Vorschriften als Leistungsbeschreibungsposition im Sinne einer (funktionalen) Leistungszielvorgabe.
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Samples: Bauvertrag