Common use of Leistungsfreiheit/Leistungskürzung wegen Gefahrerhöhung Clause in Contracts

Leistungsfreiheit/Leistungskürzung wegen Gefahrerhöhung. 18.6.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie Ihre Pflichten nach Nr. 18.6.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach Nr. 18.2.2 und 18.2.3 sind wir für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem uns die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn Sie Ihre Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt haben. Haben Sie Ihre Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gelten Nr. 18.6.3 Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Leistungsfreiheit/Leistungskürzung wegen Gefahrerhöhung. 18.6.1 20.6.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie Ihre Pflichten nach Nr. 18.6.2 20.6.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach Nr. 18.2.2 20.3.2 und 18.2.3 Nr. 20.3.3 sind wir für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem uns die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn Sie Ihre Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt haben. Haben Hatten Sie Ihre Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gelten gilt Nr. 20.6.1 Satz 2 und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem uns die An- zeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. 18.6.3 20.6.3 Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Leistungsfreiheit/Leistungskürzung wegen Gefahrerhöhung. 18.6.1 19.6.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie Ihre Pflichten nach Nr. 18.6.2 19.6.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach Nr. 18.2.2 19.3.2 und 18.2.3 Nr. 19.3.3 sind wir für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem uns die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn Sie Ihre Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt haben. Haben Hatten Sie Ihre Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gelten gilt Nr. 19.6.1 Satz 2 und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem uns die An- zeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. 18.6.3 19.6.3 Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,

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Samples: Versicherungsbedingungen