Common use of Leistungsfristen Clause in Contracts

Leistungsfristen. 3.1. Soweit keine verbindlichen Ausführungs- bzw. Lieferfris- ten vereinbart sind, beginnt die Ausführung bzw. Lieferung spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss des Vertrages. Ist eine Anzahlung vereinbart, beginnt die Frist nach Eingang der Zahlung beim AN. Stehen bei Vertragsab- schluss vom AG zu klärende Ausführungseinzelheiten noch nicht fest, beginnt die Frist nach deren Festlegung. Der AN muss dem AG die Klärung dieser Fragen durch entsprechende Aufforderungen in Textform ermöglichen. Bei Änderungs- wünschen des AG verlängert sich die Ausführungs- bzw. Lie- ferfrist angemessen.

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Samples: www.scutum-deutschland.de

Leistungsfristen. 3.1. Soweit keine verbindlichen Ausführungs- bzw. Lieferfris- ten Lieferfristen vereinbart sind, beginnt die Ausführung bzw. Lieferung spätestens innerhalb von sechs vier Wochen nach Abschluss des Vertrages. Ist eine Anzahlung vereinbart, beginnt die Frist nach Eingang der Zahlung beim AN. Stehen bei Vertragsab- schluss Vertragsabschluss vom AG zu klärende Ausführungseinzelheiten noch nicht fest, beginnt die Frist nach deren Festlegung. Der AN muss dem AG die Klärung Klä- rung dieser Fragen durch entsprechende Aufforderungen in Textform ermöglichen. Bei Änderungs- wünschen Änderungswünschen des AG verlängert sich die Ausführungs- bzw. Lie- ferfrist angemessenLieferfrist angemes- sen.

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Samples: altmannshofer.de

Leistungsfristen. 3.1. Soweit keine verbindlichen Ausführungs- bzw. Lieferfris- ten Lieferfristen vereinbart sind, beginnt die Ausführung Aus- führung bzw. Lieferung spätestens innerhalb von sechs vier Wochen nach Abschluss des Vertrages. Ist eine Anzahlung vereinbart, beginnt die Frist nach Eingang der Zahlung beim AN. Stehen bei Vertragsab- schluss Vertragsabschluss vom AG zu klärende Ausführungseinzelheiten noch nicht fest, beginnt die Frist nach deren Festlegung. Der AN muss dem AG die Klärung dieser Fragen durch entsprechende ent- sprechende Aufforderungen in Textform ermöglichen. Bei Änderungs- wünschen Änderungswünschen des AG verlängert ver- längert sich die Ausführungs- bzw. Lie- ferfrist Lieferfrist angemessen.

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Samples: gleich-gmbh.com

Leistungsfristen. 3.1. Soweit keine verbindlichen Ausführungs- bzw. Lieferfris- ten Lieferfristen vereinbart sind, beginnt die Ausführung bzw. Lieferung spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss des Vertrages. Ist eine Anzahlung vereinbart, beginnt die Frist nach Eingang der Zahlung beim AN. Stehen bei Vertragsab- schluss Vertragsabschluss vom AG zu klärende Ausführungseinzelheiten noch nicht fest, beginnt die Frist nach deren Festlegung. Der AN muss dem AG die Klärung dieser Fragen durch entsprechende Aufforderungen in Textform ermöglichen. Bei Änderungs- wünschen Änderungswünschen des AG verlängert sich die Ausführungs- bzw. Lie- ferfrist Lieferfrist angemessen.

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Samples: www.scutum-group.at