Leistungstabelle. Zweck dieser Versicherung ist die Bereitstellung von Erstattungen, die den Leistungen entsprechen, wie sie von der Europäischen Krankenversicherungs- karte (EHIC) gezahlt werden. Stationäre und ambulante Heilbehandlungen einschließlich Operationen unbegrenzt Arznei-, Heil- und Verbandsmittel unbegrenzt Schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahn- füllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen, je Versicherungsfall bis zu 500 € Medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlung auf Grund eines Unfalls, je Versicherungsfall bis zu 0.000 € Ambulante Erstbehandlung psychischer Erkrankungen bis zu insgesamt 0.000 € Stationäre Notfallbehandlung bei erstmals auftretenden geisti- gen und seelischen Störungen bis insgesamt 00.000 € Kosten des Transports zum nächstgelegenen Krankenhaus durch einen anerkannten Rettungsdienst unbegrenzt Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport der versicherten Person an ihren Aufenthaltsort unbegrenzt Überführung der versicherten Person im Todesfall unbegrenzt Allgemeiner Selbstbehalt je Versicherungsfall 0 € Die Heilkosten müssen innerhalb des Versicherungszeitraums in folgenden Gebieten angefallen sein: • in einer der Regionen oder in einem der Länder des folgenden Geltungsbe- reichs: Zone 1: Xxxxxx – XX, Xxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxxxxxxxx, Xxxxxxx Zone 2: Weltweit – Weltweit Zone 3: Weltweit – USA und Kanada • in einem anderen Land: • während einer weniger als sechswöchigen Reise und ausschließlich für Kosten, die infolge eines Unfalls oder einer akut auftretenden Krankheit (gemäß der Definition dieser Begriffe unter Titel V) auftreten, wenn die Be- handlung von einem Allgemein- oder Facharzt vorgenommen wurde oder ein Krankenhausaufenthalt auf Grund eines Notfalls und innerhalb von 24 Stunden danach stattgefunden hat, • in sämtlichen anderen Fällen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Versicherer.
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Leistungstabelle. Zweck dieser Versicherung ist die Bereitstellung von Erstattungen, die den Leistungen entsprechen, wie sie von der Europäischen Krankenversicherungs- karte (EHIC) gezahlt werden. Stationäre und ambulante Heilbehandlungen einschließlich Operationen unbegrenzt Arznei-, Heil- und Verbandsmittel unbegrenzt Schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahn- füllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen, je Versicherungsfall bis zu 500 € Medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlung auf Grund eines Unfalls, je Versicherungsfall bis zu 0.000 € Ambulante Erstbehandlung psychischer Erkrankungen bis zu insgesamt 0.000 € Stationäre Notfallbehandlung bei erstmals auftretenden geisti- gen und seelischen Störungen bis insgesamt 00.000 € Kosten des Transports zum nächstgelegenen Krankenhaus durch einen anerkannten Rettungsdienst unbegrenzt Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport der versicherten Person an ihren Aufenthaltsort unbegrenzt Überführung der versicherten Person im Todesfall unbegrenzt Allgemeiner Selbstbehalt je Versicherungsfall 0 € Selbstbehalt ausschließlich für Aufenthalte in den USA: für die Behandlung in der Notaufnahme; der Selbstbehalt entfällt im Falle einer medizinisch notwendigen Behandlung bzw. eines anschließenden stationären Aufenthalts 250 € Die Heilkosten müssen innerhalb des Versicherungszeitraums in folgenden Gebieten angefallen sein: • in einer der Regionen oder in einem der Länder des folgenden Geltungsbe- reichs: Zone 1: Xxxxxx – XX, Xxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxxxxxxxx, Xxxxxxx Zone 2: Weltweit – Weltweit Zone 3: Weltweit – USA und Kanada • in einem anderen Land: • während einer weniger als sechswöchigen Reise und ausschließlich für Kosten, die infolge eines Unfalls oder einer akut auftretenden Krankheit (gemäß der Definition dieser Begriffe unter Titel V) auftreten, wenn die Be- handlung von einem Allgemein- oder Facharzt vorgenommen wurde oder ein Krankenhausaufenthalt auf Grund eines Notfalls und innerhalb von 24 Stunden danach stattgefunden hat, • in sämtlichen anderen Fällen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Versicherer.
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Leistungstabelle. Zweck dieser Versicherung ist die Bereitstellung von Erstattungen, die den Leistungen entsprechen, wie sie von der Europäischen Krankenversicherungs- karte (EHIC) gezahlt werden. werden Stationäre und ambulante Heilbehandlungen einschließlich Operationen unbegrenzt Arznei-, Heil- und Verbandsmittel unbegrenzt Schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahn- füllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen, Zahnprothesen je Versicherungsfall bis zu 500 € Medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlung auf Grund eines Unfalls, Unfalls je Versicherungsfall bis zu 0.000 € Ambulante Erstbehandlung psychischer Erkrankungen bis zu insgesamt 0.000 € Stationäre Notfallbehandlung bei erstmals auftretenden geisti- gen und seelischen Störungen bis insgesamt 00.000 € Kosten des Transports zum nächstgelegenen Krankenhaus durch einen anerkannten Rettungsdienst unbegrenzt Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport der versicherten Person an ihren Aufenthaltsort unbegrenzt Überführung der versicherten Person im Todesfall unbegrenzt Allgemeiner Selbstbehalt je per Versicherungsfall 0 Selbstbehalt ausschließlich für Aufenthalte in den USA: für die Behandlung in der Notaufnahme; der Selbstbehalt entfällt im Falle einer medizinisch notwendigen Behandlung bzw. eines anschließenden stationären Aufenthalts unbegrenzt 500 € 1.000 € 1.500 € 00.000 € unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt Die Heilkosten müssen innerhalb des Versicherungszeitraums in folgenden Gebieten angefallen sein: • in einer der Regionen oder in einem der Länder des folgenden Geltungsbe- reichsGeltungsbereichs: Zone 1: Xxxxxx – XX, Xxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxxxxxxxx, Xxxxxxx Zone 2: Weltweit – Weltweit Zone 3: Weltweit – USA und Kanada • in einem anderen Land: • während einer weniger als sechswöchigen Reise und ausschließlich für Kosten, die infolge eines Unfalls oder einer akut auftretenden Krankheit (gemäß der Definition dieser Begriffe unter Titel VVI) auftreten, wenn die Be- handlung Behandlung von einem Allgemein- oder Facharzt vorgenommen wurde oder ein Krankenhausaufenthalt auf Grund eines Notfalls und innerhalb von 24 Stunden danach stattgefunden hat, • in sämtlichen anderen Fällen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Versicherer.
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