Leistungsumfang und Leistungserbringung Musterklauseln

Leistungsumfang und Leistungserbringung. 2.1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot sowie ggf. weiteren Vertragsdokumenten.
Leistungsumfang und Leistungserbringung. 23.1 Für den Umfang der Leistung ist allein die Be- stellung von Xxxx maßgebend, es sei denn, Abwei- chungen, Änderungen oder Ergänzungen sind von Elma in Textform bestätigt worden.‌
Leistungsumfang und Leistungserbringung. 2.1 Für den Umfang der Leistung ist allein die Bestellung von AVT maßgebend, es sei denn Abweichungen, Änderungen oder Ergänzungen sind von AVT in Textform bestätigt.
Leistungsumfang und Leistungserbringung. 1.1. Maßgebend für den Umfang und die Art der Beratungs- und Serviceleistungen sowie der Erstellung und/oder Überlassung von Softwarelösungen („Software“) und sonstiger Leistungen durch Widas Technologie Services (zusammenfassend auch „vertragsgegenständliche Leistungen“) ist der zwischen den Vertragspartnern geschlossene Vertrag.
Leistungsumfang und Leistungserbringung. 3.1 Vaillant erbringt die Dienstleistungen auf Basis dieser Ser- vicebedingungen zu folgenden Dienstzeiten (Normalarbeits- und zusätzliche Bereitschaftszeiten): Für die Marke „Vaillant“: – Ganzjährig: Mo bis So von 07:30–20:00 Uhr Für die Marke „Saunier Duval“: – Normalarbeitszeit von 01.04. bis 30.09.: Mo–Do 7:30–16:15, Fr 7:30–14:00; von 01.10. bis 31.03.: Mo–Do 7:30–16:30, Fr 08:00–12:00 – Notdienst von 01.10. bis 31.03.: Fr 14:00–16:30, Sa, So und Feiertage von 07:30–12:00 Uhr
Leistungsumfang und Leistungserbringung. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, zur vereinbarten Zeit im Salon zu erscheinen. Sein Anspruch auf Leistungserbringung durch den Salon erlischt 30 Minuten nach der vereinbarten Zeit. Sofern der Kunde den ORGÆNIC Salon über eine Verzögerung informiert, bemüht sich der Salon im Rahmen der Kulanz – also ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein – den Termin zu verlegen, um die Vertragserfüllung zu ermöglichen. Ist das nicht möglich oder erscheint der Kunde unentschuldigt nicht, so berechnet der Salon die Anzahlung und dem ihm zustehenden Anspruch auf Schadensersatz wegen des Ausbleibens des Kunden und dem entgangenen Gewinn bei der vereinbarten Leistung.
Leistungsumfang und Leistungserbringung. 3.1 Die vom AN konkreten zu erbringenden Leistungen, die Vergütung und etwaige spezielle vertragliche Vereinbarungen ergeben sich aus dem Angebot des AN
Leistungsumfang und Leistungserbringung. (1) Der von WEFRA zu erbringende Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Angebot, auf Basis dessen die konkrete Beauftragung durch den Vertragspartner erfolgt.
Leistungsumfang und Leistungserbringung. 3.1 Die Aufgabenstellung, Vorgehensweise und Art der zu liefernden Forschungs- und Entwicklungsergebnisse (nachfolgend „Ergebnisse“) oder sonstige zu erbringenden Leistungen werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt.