Leistungsunterlagen. Ergänzend zu § 6 Nr. 1 Teil II AVB/KK 2013 ist gemeinsam mit dem Antrag auf Leistungen ein Nachweis über die Vorleistung der Beihilfe (Kopie des Beihilfebescheids) einzureichen. Erbringt die Beihilfe keine Leistungen, benötigt der Versicherer das Original des Kostenbelegs bzw. dessen Zweitschrift gemeinsam mit dem Ablehnungsbescheid der Beihilfestelle.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung
Leistungsunterlagen. Ergänzend zu § 6 Nr. 1 Teil II AVB/KK 2013 ist gemeinsam mit dem Antrag auf Leistungen Leistungsantrag ein Nachweis über die Vorleistung der Beihilfe (Kopie des BeihilfebescheidsBeihilfebescheids mit Anlagen) einzureichen, aus denen sich bei Aufwendungen für zahntechnische Leistungen insbesondere die grundsätzliche Höhe deren Beihilfefähigkeit ergeben muss. Erbringt die Beihilfe keine Leistungen, benötigt der Versicherer das Original des Kostenbelegs bzw. dessen Zweitschrift gemeinsam mit dem Ablehnungsbescheid der Beihilfestelle.
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