Leistungsunterlagen. Zur Beurteilung unserer Leistungspflicht benötigen wir ergänzend zu der Rechnung des Arztes bzw. Zahnarztes (siehe § 6 Nr. 1 Teil II AVB/KK 2013): - Rechnung über zahntechnische Leistungen; - Material- und Laborkostenrechnung; - bei Zahnersatz einen Nachweis über den bewilligten Festzuschuss der GKV und etwaige Erstattungen Dritter, z. B. durch einen Erstattungsvermerk auf der Rechnung, bzw. Nichterstattungsvermerk, wenn die GKV keine Leistungen erbringt, jeweils im Original. Bei kieferorthopädischer Behandlung benötigen wir zusätzlich eine Kopie des von der GKV genehmigten bzw. abgelehnten Behandlungsplans.
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Leistungsunterlagen. Zur Beurteilung unserer Leistungspflicht benötigen wir ergänzend zu der Rechnung des Arztes bzw. Zahnarztes (siehe § 6 Nr. 1 Teil II AVB/KK 2013): - Rechnung über zahntechnische Leistungen; - Material- und Laborkostenrechnung; - bei Zahnersatz einen Nachweis über den bewilligten Festzuschuss der GKV und etwaige Erstattungen Dritter, z. B. durch einen Erstattungsvermerk auf der Rechnung, Rechnung bzw. Nichterstattungsvermerk, wenn die GKV keine Leistungen erbringt, erbringt jeweils im Original. Bei kieferorthopädischer Behandlung benötigen wir zusätzlich eine Kopie des von der GKV genehmigten bzw. abgelehnten Behandlungsplans.
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Leistungsunterlagen. Zur Beurteilung unserer Leistungspflicht benötigen wir ergänzend zu der Rechnung des Arztes bzw. Zahnarztes (Zahnarztes, siehe § 6 Nr. Absatz 1 Teil II AVB/KK 2013): R: - Rechnung über zahntechnische Leistungen; - Material- und Laborkostenrechnung; Laborkostenrechnung - bei Zahnersatz einen Nachweis über den bewilligten Festzuschuss der GKV und etwaige Erstattungen Dritter, z. B. durch einen Erstattungsvermerk auf der Rechnung, Rechnung bzw. Nichterstattungsvermerk, wenn die GKV keine Leistungen erbringt, jeweils im Original. Bei kieferorthopädischer Behandlung benötigen wir zusätzlich eine Kopie des von der GKV genehmigten bzw. abgelehnten Behandlungsplans.
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Leistungsunterlagen. Zur Beurteilung unserer Leistungspflicht benötigen wir ergänzend zu der Rechnung des Arztes bzw. Zahnarztes (siehe § 6 Nr. 1 Teil II AVB/KK 2013): - Rechnung über zahntechnische Leistungen; - Material- und Laborkostenrechnung; - bei Zahnersatz einen Nachweis über den bewilligten Festzuschuss der GKV und etwaige Erstattungen Dritter, z. B. durch einen Erstattungsvermerk auf der Rechnung, Rechnung bzw. Nichterstattungsvermerk, wenn die GKV keine Leistungen erbringt, jeweils im Original. Bei kieferorthopädischer Behandlung benötigen wir zusätzlich eine Kopie des von der GKV genehmigten bzw. abgelehnten Behandlungsplans.
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Leistungsunterlagen. Zur Beurteilung unserer Leistungspflicht benötigen wir ergänzend zu der Rechnung des Arztes bzw. Zahnarztes (Zahnarztes, siehe § 6 Nr. Absatz 1 Teil II AVB/KK 2013): R - Rechnung über zahntechnische Leistungen; - Material- und Laborkostenrechnung; - bei Zahnersatz einen Nachweis über den bewilligten Festzuschuss der GKV und etwaige Erstattungen Dritter, Dritter (z. B. durch einen Erstattungsvermerk auf der Rechnung, ) bzw. Nichterstattungsvermerk, wenn die GKV keine Leistungen erbringt, jeweils im Original. Bei kieferorthopädischer Behandlung benötigen wir zusätzlich eine Kopie des von der GKV genehmigten bzw. abgelehnten Behandlungsplans.
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