Leistungsunterlagen. Die entstandenen Aufwendungen sind durch Original- oder Duplikatrechnungen nachzuwei- sen, auf denen die Höhe der Leistung der GKV, die Höhe angerechneter Leistungen auf einen Selbstbehalt sowie die prozentuale Höhe des Festzuschusses bestätigt sein muss. Zur Erstat- tung der Kosten für Funktionsdiagnostik ist eine Dokumentation über den klinischen Funktions- status einzureichen. Die Höhe der Leistung anderer leistungspflichtiger Kostenträger muss durch diese bestätigt sein. Wenn die GKV keine Leistung erbringt, müssen die Rechnungen im Original sowie mit einer sachverhaltsbezogenen Begründung der GKV, dass diese keine Erstattung vornimmt, vorge- legt werden. Die Rechnungsbelege müssen den Namen der behandelten Person, den zahnmedizinischen Befund, die Bezeichnung der behandelten Zähne, die Behandlungstage und die Honorare für die einzelnen Behandlungen enthalten. Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die erforderlichen Nachweise erbracht sind.
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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag
Leistungsunterlagen. Die entstandenen Aufwendungen sind durch Original- oder Duplikatrechnungen nachzuwei- sennachzuweisen, auf denen die Höhe der Leistung der GKV, die Höhe angerechneter Leistungen Leistun- gen auf einen Selbstbehalt sowie die prozentuale Höhe des Festzuschusses bestätigt sein muss. Zur Erstat- tung Erstattung der Kosten für Funktionsdiagnostik ist eine Dokumentation über den klinischen Funktions- status Funktionsstatus einzureichen. Die Höhe der Leistung anderer leistungspflichtiger Kostenträger Kosten- xxxxxx muss durch diese bestätigt sein. Wenn die GKV keine Leistung erbringt, müssen die Rechnungen Rech- nungen im Original sowie mit einer sachverhaltsbezogenen sachverhaltsbezo- genen Begründung der GKV, dass diese keine Erstattung vornimmt, vorge- legt vorgelegt werden. Die Rechnungsbelege müssen den Namen der behandelten behandel- ten Person, den zahnmedizinischen Befund, die Bezeichnung Bezeich- nung der behandelten Zähne, die Behandlungstage und die Honorare für die einzelnen Behandlungen enthalten. Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die erforderlichen Nachweise erbracht sind.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Leistungsunterlagen. Die entstandenen Aufwendungen sind durch Original- oder Duplikatrechnungen nachzuwei- sen, auf denen die Höhe der Leistung der GKV, die Höhe angerechneter Leistungen auf einen Selbstbehalt sowie bei Zahnersatz, oralen Implantaten und augmentativen Behandlungen die prozentuale Höhe des Festzuschusses bestätigt sein muss. Zur Erstat- tung Zudem ist für die Erstattung der Kosten für Funktionsdiagnostik ist eine Dokumentation über den klinischen Funktions- status einzureichenFunktionsstatus ein- zureichen. Die Höhe der Leistung anderer leistungspflichtiger Kostenträger Erstattungsverpflichteter muss durch diese bestätigt sein. Wenn die GKV oder ein anderer vorleistungspflichtiger Erstattungsverpflichteter keine Leistung erbringt, müssen die Rechnungen im Original sowie mit einer sachverhaltsbezogenen Begründung Begrün- dung der GKVGKV oder anderer Erstattungsverpflichteter, dass diese keine Erstattung vornimmtvornehmen, vorge- legt vorgelegt werden. Die Rechnungsbelege müssen den Namen der behandelten Person, den zahnmedizinischen Befund, die Bezeichnung Befund mit Angabe der behandelten Zähne, die Behandlungstage und die Honorare für die einzelnen ein- zelnen Behandlungen enthalten. Der Versicherer ist nur zur Leistung nur verpflichtet, wenn die erforderlichen Nachweise erbracht sind.
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Samples: Versicherungsvertrag