Common use of Leistungsunterlagen Clause in Contracts

Leistungsunterlagen. Die entstandenen Aufwendungen sind durch Original- oder Duplikatrechnungen nachzuweisen, auf denen die Höhe der Leistung der GKV, die Höhe angerechneter Leistun- gen auf einen Selbstbehalt sowie bei Zahnersatz, oralen Implantaten und augmentativen Behandlungen die pro- zentuale Höhe des Festzuschusses bestätigt sein muss. Zudem ist zur Erstattung der Kosten für Funktionsdiagnos- tik eine Dokumentation über den klinischen Funktionssta- tus einzureichen. Die Höhe der Leistung anderer leistungspflichtiger Kosten- xxxxxx muss durch diese bestätigt sein. Wenn die GKV keine Leistung erbringt, müssen die Rech- nungen im Original sowie mit einer sachverhaltsbezo- genen Begründung der GKV, dass diese keine Erstattung vornimmt, vorgelegt werden. Die Rechnungsbelege müssen den Namen der behandel- ten Person, den zahnmedizinischen Befund, die Bezeich- nung der behandelten Zähne, die Behandlungstage und die Honorare für die einzelnen Behandlungen enthalten. Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die erforderlichen Nachweise erbracht sind.

Appears in 2 contracts

Samples: Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Leistungsunterlagen. Die entstandenen Aufwendungen sind durch Original- oder Duplikatrechnungen nachzuweisen, auf denen die Höhe der Leistung der GKV, die Höhe angerechneter Leistun- gen auf einen Selbstbehalt sowie bei Zahnersatz, oralen Implantaten und augmentativen Behandlungen die pro- zentuale Höhe des Festzuschusses GKV bestätigt sein muss. Zudem ist zur Erstattung der Kosten für Funktionsdiagnos- tik eine Dokumentation über den klinischen Funktionssta- tus einzureichen. Die Höhe der Leistung anderer leistungspflichtiger Kosten- xxxxxx muss durch diese bestätigt sein. Wenn die GKV nachweislich keine Leistung erbringt, müssen die Rech- nungen im Original sowie mit einer sachverhaltsbezo- genen Begründung der GKV, dass diese keine Erstattung vornimmt, vorgelegt werden. Die Rechnungsbelege Rechnungs- belege müssen den Namen der behandel- ten behandelten Person, den zahnmedizinischen Befund, die Bezeich- nung Bezeichnung der behandelten ZähneKrankheit, die Behandlungstage und die Honorare für die einzelnen Behandlungen enthalten. Werden Arzneimittel aus der Internet- oder Versandapo- theke bezogen, ist neben der Arzneimittelrechnung der dazugehörige Zahlungsbeleg einzureichen. Bei Kosten, die während des Auslandsaufenthaltes entste- hen, müssen darüber hinaus aus den Rezepten das ver- ordnete Arzneimittel, der Preis und der Quittungsvermerk deutlich hervorgehen; bei Zahnbehandlungen müssen die Belege die Bezeichnung der behandelten Zähne und der daran vorgenommenen Behandlung ausweisen. Ein Lei- stungsvermerk der GKV ist in diesem Fall nicht erforderlich. Bei stationärer Heilbehandlung sind die Mehrkosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen des gewählten Kran- kenhauses nachzuweisen. Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die erforderlichen Nachweise erbracht sind.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsbedingungen

Leistungsunterlagen. Die entstandenen Aufwendungen sind durch Original- oder Duplikatrechnungen nachzuweisennachzuwei- sen, auf denen die Höhe der Leistung der GKV, die Höhe angerechneter Leistun- gen Leistungen auf einen Selbstbehalt sowie bei Zahnersatz, oralen Implantaten und augmentativen Behandlungen die pro- zentuale prozentuale Höhe des Festzuschusses bestätigt sein muss. Zudem ist zur Erstattung der Kosten Kos- ten für Funktionsdiagnos- tik Funktionsdiagnostik eine Dokumentation über den klinischen Funktionssta- tus einzureichenFunktionsstatus einzurei- chen. Die Höhe der Leistung anderer leistungspflichtiger Kosten- xxxxxx Kostenträger muss durch diese bestätigt sein. Wenn die GKV keine Leistung erbringt, müssen die Rech- nungen Rechnungen im Original sowie mit einer sachverhaltsbezo- genen sachverhaltsbezogenen Begründung der GKV, dass diese keine Erstattung vornimmt, vorgelegt vorge- legt werden. Die Rechnungsbelege müssen den Namen der behandel- ten behandelten Person, den zahnmedizinischen Befund, die Bezeich- nung Bezeichnung der behandelten Zähne, die Behandlungstage und die Honorare für die einzelnen Behandlungen enthalten. Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die erforderlichen Nachweise erbracht sind.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsvertrag