Lieferung / Liefertermine Musterklauseln

Lieferung / Liefertermine. Die Lieferung erfolgt binnen 2 (zwei) Arbeitstagen nach Bestellungseingang. Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, wird der Kunde von der Firma binnen 5 (fünf) Arbeitstagen nach Bestellungseingang informiert und das neue Lieferdatum wird kommuniziert. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, wird als Erfüllungsort der Sitz der Firma vereinbart. Die Firma erfüllt durch die Übergabe der bestellten Produkte an den vereinbarten Spediteur. Wird kein Spediteur vereinbart, steht es der Firma frei, einen Spediteur zu wählen. Die vereinbarten Lieferkosten dürfen durch die Xxxx des Spediteurs nicht erhöht werden.
Lieferung / Liefertermine. Lieferfristen und Xxxxxxxxxxxxx verstehen sich stets als voraussichtlich, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt ist. Die Einhaltung der Lieferfristen und -termine setzt die Erfüllung aller Vertragspflichten des AG aus der laufenden Geschäftsbe- ziehung voraus. Verzug des AG mit der Übermittlung von für die Auftragsausführung erforderlichen Daten, Informationen und Unterlagen berechtigen Forster, die Lieferfristen und -termine entsprechend zu verlängern. Xxx Xxxxxxx nicht verschuldete Produktions- und Lieferhindernisse wie z.B. höhere Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen, Zu- lieferungserschwernisse, Verkürzung und Ausfall der Arbeitszeit, Transporterschwernisse sowie behördliche Eingriffe bewir- ken eine angemessene Verlängerung der Lieferfristen und -termine. Für diesen Fall ist der AG verpflichtet, eine angemessene Nachfrist, mindestens jedoch acht Wochen, zu gewähren. 01-18 Im Falle eines von Xxxxxxx zu vertretenden Lieferverzuges kann der AG ausschließlich in Ansehung der von diesem Verzug betroffenen Waren unter Ausschluss weiterer Ansprüche entweder Erfüllung verlangen oder unter schriftlicher, ausdrück- licher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 8 Wochen den Rücktritt vom Vertrag erklären. Bei Sukzessi- vlieferungsverträgen besteht das Rücktrittsrecht nur in Ansehung jeder einzelnen Lieferung. Bei Sonderanfertigungen ist die Nachfrist in jedem Fall entsprechend der Eigenart der Sonderanfertigung zu bemessen. Xxxxxxx ist berechtigt, auch Teilliefe- rungen vorzunehmen. Die Bestimmung der Transportart bleibt Forster vorbehalten und erfolgt in jedem Fall unabgeladen. Im Fall der Versendung, auf welche Art auch immer, erfolgt diese ab Werk Forster Wiener Neudorf und stets auf Kosten und Gefahr des AG; mit Versendung ab Werk Forster Wiener Neudorf geht auch dann die Gefahr auf den AG über, wenn Lieferung “frei Haus” oder “franko” vereinbart wurde. Xxxxxxx ist – auch ohne ausdrücklichen Auftrag des AG – berechtigt, nicht aber verpflichtet, auf Kosten des AG eine Versicherung gegen Transportschäden aller Art abzuschließen. Wünscht der AG eine Verpackung, oder wird dies von Xxxxxxx bzw. seinem Lieferanten für notwendig erachtet, so wird diese gemäß der gültigen Preisliste von For- ster verrechnet. Der AG ist verpflichtet, Verpackungsmaterial an Xxxxxxx auf eigene Kosten und Gefahr zu retournieren. Wird über den AG ein Insolvenzverfahren eröffnet, der Konkurs über das Vermögen des AG mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet, ein Exek...
Lieferung / Liefertermine. 4.1 Lieferfristen und -termine sind für den Lieferanten bindend.
Lieferung / Liefertermine. (1) Die Lieferung erfolgt EXW Lager Österreich oder EXW Lager Schweiz nach Xxxx von TIGER Coatings (Incoterms gemäss Fassung bei Eingang der Bestellung).
Lieferung / Liefertermine. Die angegebenen Liefertermine sind keine Festtermine. Teillieferungen sind zulässig. Wird ein Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten und ist eine danach vom Auftraggeber zu setzende angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tage verstrichen, so kann der Auftraggeber mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurücktreten. Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere Fabrikations- und Transportunterbrechungen sowie sonstige störende Ereignisse entbinden CITC für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten; dauern sie länger als 60 Tage, ist CITC berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind auch in diesem Fall ausgeschlossen Für den Fall, dass nach Vertragsabschluss Umstände eintreten oder erkennbar werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in der Auftragshöhe als fraglich erscheinen lassen, ist CITC berechtigt, Vorauskasse oder die Beibringung einer Bankgarantie zu verlangen und im Weigerungsfall ohne Setzung einer Nachfrist .vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Vereinbarte Lieferfristen werden mit dem Bekanntwerden fehlender Kreditwürdigkeit unterbrochen und beginnen nach Zahlung bzw. Erbringung der Sicherstellung neu zu laufen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist die jeweilige Niederlassung von CITC, der der Vertrag zuzuordnen ist. CITC übernimmt die Versendung der Ware zum Auftraggeber auf dessen Kosten entweder durch geeignete Transportunternehmen oder durch eigene Leute. Transporte im Zusammenhang mit Probestellungen oder anlässlich der Inanspruchnahme von Gewährleistung bzw. Garantie zu CITC und zurück sowie alle anderen Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Auftraggebers. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber bei sonstigem Ausschluss des Anspruches sofort nach Empfang der Lieferung beim Transportunternehmen und bei CITC mittels eingeschriebenen Briefes zu melden. CITC ist berechtigt, bei Annahmeverzug des Käufers die Ware auf dessen Rechnung freihändig zu verkaufen.
Lieferung / Liefertermine. Die angegebenen Liefertermine sind keine Festtermine. Teillieferungen sind zulässig. Wird ein Liefertermin xxxxxx als 30 Tage überschritten und ist danach eine vom Auftraggeber zu setzende Nachfrist von mindestens 30 Tagen verstrichen, so kann der Auftraggeber mittels eingeschriebenen Briefes vomVertrag zurücktreten. Unvorhergesehene Ereignisse wie höhereGewalt, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnlicheEreignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere Fabrikations- und Transportunterbrechungen sowie sonstige störende Ereignisse entbinden die Knapp Systembetreuung GmbH für ihre Dauer von der Pflicht der rechtzeitigen Lieferung und Leistung und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten. Dauern sie länger als 60Tage, ist die Knapp Systembetreuung GmbH berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind auch in diesemFall ausgeschlossen. Für den Fall, dass nach Vertragsabschluss Umstände eintreten oder erkennbar werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in der Auftragshöhe fraglich erscheinen lassen, ist die Knapp Systembetreuung GmbH berechtigt, Vorauskasse oder die Beibringung einer Bankgarantie zu verlangen und im Weigerungsfall ohne Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Vereinbarte Lieferfristen werden mit dem Bekanntwerden fehlender Kreditwürdigkeit unterbrochen und beginnen nach Zahlung bzw.Erbringung der Sicherstellung neu zu laufen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist die jeweilige Niederlassung der Knapp Systembetreuung GmbH, der der Vertrag zuzuordnen ist. Die Knapp Systembetreuung GmbH übernimmt die Versendung der Ware zum Auftraggeber auf dessen Kosten entweder durch geeignete Transportunternehmen oder durch eigene Transportmittel. Transporte im Zusammenhang mit Probestellungen oder anlässlich der Inanspruchnahme von Gewährleistung bzw. Garantie zu der Knapp Systembetreuung GmbH und zurück sowie alle anderen Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Auftraggebers. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Lieferung beim Transportunternehmen und der Knapp Systembetreuung GmbHmittels eingeschriebenen Briefes zu melden. Die Knapp Systembetreuung GmbH ist berechtigt, bei Annahmeverzug des Käufers die Ware auf dessen Rechnung freihändig zu verkaufen.
Lieferung / Liefertermine. Die Lieferung der vertraglich festgelegten Dienstleistungen erfolgt innerhalb der im Vertrag bzw. dem Angebot vereinbarten Fristen. Im Falle einer Verzögerung, die aus der Natur des Projekts entstehen kann (z.B. Abhängigkeit von Informationen Dritter) wird der neue Liefertermin im Rahmen der Aktualisierung des Projektes kommuniziert. Liegen die Gründe der Verzögerung ausserhalb des Projektes, wird der Kunde von der Firma informiert und ein neuer Liefertermin mitgeteilt. Im Falle einer Onlinebestellung wird die Firma den Kunden bei Vertragsabschluss über mögliche Liefertermine informieren. Die genauen Termine für die Dienstleistungen (z.B. Coaching Sitzungen) werden je nach Verfügbarkeit des Kunden sowie der Firma angesetzt.
Lieferung / Liefertermine. 6.1 Die Lieferung der Ware erfolgt an die vom Kunden spezifizierte Lieferadresse. Wird keine solche angegeben, gilt der Sitz des Kunden als Lieferort. Der Versand aller Waren erfolgt in jedem Fall auf Rechnung und Gefahr des Kunden und wird nur auf dessen Wunsch transportversichert. Ohne besondere Instruktion des Kunden ist SALTO frei in der Xxxx der Versandart. Der Kunde hat die Lieferungen nach Erhalt umgehend zu prüfen und etwaige Transportschäden dem Transportunternehmen zu melden.
Lieferung / Liefertermine. (1) Die für die Lieferung in der Bestellung ent- haltenen End- und/oder Zwischenfristen sind ebenso bindend wie der dort genannte Leistungsort. Zur Abnahme von Teillieferungen ist RANDACK nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet.
Lieferung / Liefertermine. 3.1. Der Lieferant hat die Leistung selbst zu erbringen. Unteraufträge darf der Lieferant nur mit unserer schriftlichen Zustimmung vergeben.