Lieferung und Gefahrübergang. 1. Vereinbarte Termine und Fristen sind grundsätzlich einzuhalten. Sie dürfen ohne Vereinbarung eines entsprechenden Nachteilsausgleichs von unserem Vertragspartner nicht einseitig verschoben werden. Die Lieferzeit beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten oder Ausführungen dargestellt oder beide Parteien über alle Teile des Geschäfts einig sind und bezieht sich auf die Bereitstellung bzw. Fertigstellung in unserem Werk. Sie verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Ereignisse, auch wenn sie bei unserem Vorlieferanten auftreten, soweit sie auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Bei Verkäufen ab Werk gelten die Lieferfristen und Liefertermine auch mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden oder Verschulden des Lieferanten nicht rechtzeitig abgesandt werden kann.
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Samples: www.sh-gmbh.de
Lieferung und Gefahrübergang. 1. a. Vereinbarte Termine und Fristen sind grundsätzlich einzuhalten. Sie dürfen ohne Vereinbarung eines entsprechenden Nachteilsausgleichs von unserem Vertragspartner nicht einseitig verschoben werden. Die Lieferzeit beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten oder Ausführungen dargestellt oder beide Parteien über alle Teile des Geschäfts einig sind und bezieht sich auf die Bereitstellung bzw. Fertigstellung in unserem Werk. Sie verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Ereignisse, auch wenn sie bei unserem Vorlieferanten auftreten, soweit sie auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Bei Verkäufen ab Werk gelten die Lieferfristen und Liefertermine auch mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden oder Verschulden des Lieferanten nicht rechtzeitig abgesandt werden kann.
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Lieferung und Gefahrübergang. 1. a) Vereinbarte Termine und Fristen sind grundsätzlich einzuhalten. Sie dürfen ohne Vereinbarung eines entsprechenden Nachteilsausgleichs von unserem Vertragspartner nicht einseitig verschoben werden. Die Lieferzeit beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten oder Ausführungen dargestellt oder beide Parteien über alle Teile des Geschäfts einig sind eine verbindliche Bestellung und die vollständige technische Dokumentation einschließlich Mustern vorliegt, als auch die vertraglich vereinbarte Anzahlung bei uns eingegangen ist. Die Lieferzeit bezieht sich auf die Bereitstellung bzw. Fertigstellung in unserem Werk. Sie verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Ereignisse, auch wenn sie bei unserem Vorlieferanten auftreten, soweit sie auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Bei Verkäufen ab Werk gelten die Lieferfristen und Liefertermine auch mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden oder Verschulden des Lieferanten nicht rechtzeitig abgesandt werden kann.
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Samples: www.gdg-testsystems.de
Lieferung und Gefahrübergang. 1. a) Vereinbarte Termine und Fristen sind grundsätzlich einzuhalten. Sie dürfen ohne Vereinbarung eines entsprechenden Nachteilsausgleichs von unserem Vertragspartner nicht einseitig verschoben werden. Die Lieferzeit beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten oder Ausführungen dargestellt oder beide Parteien über alle Teile des Geschäfts einig sind eine verbindliche Bestellung und die vollständige technische Dokumentation einschließlich Mustern vorliegt, als auch die vertraglich vereinbarte Anzahlung bei uns eingegangen ist. Die Lieferzeit bezieht sich auf die Bereitstellung bzw. Fertigstellung in unserem Werk. Sie verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Ereignisse, auch wenn sie bei unserem Vorlieferanten auftreten, soweit sie auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Bei Verkäufen Lieferungen ab Werk gelten die Lieferfristen und Liefertermine auch mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden oder Verschulden des Lieferanten nicht rechtzeitig abgesandt werden kann.
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Samples: www.keller-schweisstechnik.de