Allgemeiner Geltungsbereich. 1. Unsere nachstehenden Allgemeinen Einkaufs-, Anlieferungs- und Verkaufsbedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zu Unternehmern, Landwirten, Viehhändlern , Schlachtbetrieben, Fleischverarbeitungsbetrieben usw. – nachstehend Kunden genannt – im Hinblick auf die Lieferung von Vieh. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn sie uns bekannt sind. Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir die Geltung der kundenseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.
2. Besteht zu unserem Vertragspartner/Kunden ein längerfristiges Dauerschuldverhältnis, sind wir zur Änderung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen während dieses Dauerschuldverhältnisses berechtigt. Diese Änderungen werden dem Vertragspartner/Xxxxxx mit der Bekanntgabe ihm gegenüber wirksam, wenn er nicht binnen 4 Wochen uns gegenüber schriftlich den Änderungen widerspricht.
3. Der Verkäufer/Kunde oder sein Beauftragter hat unsere Abrechnung unverzüglich auf ihre Richtigkeit insbesondere auch im Hinblick auf den ausgewiesenen Umsatzsteuersatz zu überprüfen und Beanstandungen oder den Ausweis eines unrichtigen Steuersatzes uns binnen 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. Der Verkäufer oder sein Beauftragter versichert, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 UStG/80 ist und dass das gelieferte Vieh aus seinem landwirtschaftlichen Betriebe stammt, kein Hilfsumsatz im steuerlichen Sinne vorliegt und er, soweit er nicht Gewerbetreibender ist, demgemäß berechtigt ist, Umsatzsteuer nach § 24 UStg/80 zu berechnen. Sofern der Verkäufer Gewerbetreibender ist, erklärt er, dass er nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes besteuert wird und nicht Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG/80 ist. Ist der Verkäufer zum offenen Steuerausweis in der Abrechnung nicht berechtigt, so hat er uns die von dieser in der Abrechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer zu erstatten. Eine Umsatzsteuerpflicht des Verkäufers (§ 14 Abs. 3 UStG/80) bleibt hiervon unberührt. In der Abrechnung zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuerbeträge sind an uns zu erstatten, danach wird von uns eine berichtigte Abrechnung über die Lieferung erteilt. Der Verkäufer verpflichtet sich, einen Wechsel in der Besteuerungsart uns unverzüglich anzuzeigen.
Allgemeiner Geltungsbereich. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Geschäftsbedingungen“) regeln die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf eines Produkts (gemäß nachfolgender Definition) durch den Käufer (zusammen mit seinen Nachfolgern, Erben, verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften, insgesamt die „Käufer“) von der mit der ICL Group Ltd. (zusammen mit deren Nachfolgern, Erben, verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften, insgesamt die „Verkäufer“) verbundenen verkaufenden Einheit. Der Käufer und der Verkäufer sind einzeln betrachtet eine „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“.
1.2 Durch das Bestellen, Entgegennehmen, Bezahlen oder Verwenden von Produkten des Verkäufers akzeptiert der Käufer diese Geschäftsbedingungen und erklärt sich rechtlich an sie gebunden. Sollte der Käufer jedoch eine schriftliche Liefervereinbarung, eine Vertriebsvereinbarung oder einen anderen damit zusammenhängenden Kaufvertrag abgeschlossen hat, der von den bevollmächtigten Vertretern sowohl des Käufers als auch des Verkäufers unterzeichnet wurde (jeweils ein „Kaufvertrag“), hat dieser Vertrag Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen und tritt an deren Stelle, wenn ein Widerspruch zu diesen Geschäftsbedingungen besteht. Darüber hinaus haben, soweit besondere Bestimmungen schriftlich vereinbart und von den bevollmächtigten Vertretern der Parteien in Geschäftsformularen, die von den Parteien für die Zwecke der Bestellung, Rechnungsstellung und/oder Bestellbestätigung verwendet werden, unterzeichnet wurden, diese besonderen Bestimmungen Vorrang vor den vorliegenden Geschäftsbedingungen und haben, soweit ein Widerspruchs zu diesen Geschäftsbedingungen besteht, Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. In Ermangelung eines solchen Kaufvertrages und/oder solcher besonderen Bestimmungen stellen diese Geschäftsbedingungen zusammen mit den gegebenenfalls in der anwendbaren Bestellbestätigung des Verkäufers oder einer anderen elektronischen Bestätigung enthaltenen Bestimmungen die endgültige, vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich des Verkaufs des Produkts durch den Verkäufer an den Käufer dar. Insbesondere sind für die Auslegung dieser Bedingungen weder der Verlauf früherer Geschäfte zwischen den Parteien noch übliche Handelsbräuche von Bedeutung.
1.3 Soweit vorstehend nichts anderes ausdrücklich in Bezug auf den jeweiligen Kaufvertrag und/oder in Bezug auf die von den Parteien schriftlich vereinbarten besonderen und spezifischen Bestimmungen vorg...
Allgemeiner Geltungsbereich. Versichert sind:
Allgemeiner Geltungsbereich. Unsere (EHRHARDT Kartonagen GmbH = Verkäufer) Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Sie sind Bestandteil aller Verträge mit dem Käufer. Entgegenstehende oder von unse- ren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir ha- ben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug neh- men, das auf Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten oder auf solche verweist, liegt da- rin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Sofern Rahmenverträge oder Individualverträge zwischen den Parteien geschlossen sind, sind diese vorrangig. Sie werden, sofern dort keine spezielleren Regelungen getroffen sind, durch die vorliegenden Bedingungen ergänzt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen gemäß § 14 BGB, das heißt, gegenüber solchen natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Per- sonengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstän- digen beruflichen Tätigkeit handeln.
Allgemeiner Geltungsbereich. 1.1 Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Lieferungen von Demeter–Felderzeugnisse GmbH, im Folgenden auch DFE genannt, an Unternehmer. Bei Vertragsabschluss über eine Lieferung gemäß diesen AVB bestätigt der Käufer, dass er Unternehmer und kein Verbraucher ist. Für alle Lieferungen von DFE, auch bei allen künftigen Geschäftsabschlüssen, sind – falls keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden sind – ausschließlich die nachstehenden AVB sowie die darin genannten ergänzenden besonderen Bedingungen maßgeblich. Entgegenstehende oder von diesen AVB abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, DFE hätte ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AVB gelten auch dann, wenn DFE in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AVB abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung an den Käufer vorbehaltlos ausführt. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden. Für unseren Internethandel (IH) gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB-IH).
1.2 Ergänzend zu den Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nachrangig je nach Vertragsgegenstand die folgenden besonderen Bedingungen mit der Maßgabe, dass im Falle von Streitigkeiten abweichend von den genannten Bedingungen die Schiedsklausel unter Ziffer 10 vereinbart wird:
1.2.1 Im Handelsverkehr mit Obst und Gemüse: Bedingungen im Handelsverkehr mit Obst und Gemüse, frisch, tiefgefroren oder zu Industriezwecken (COFREUROP).
1.2.2 Im Handelsverkehr mit Getreide, Nebenprodukte, Einzelfuttermittel: Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel nebst den Zusatzbestimmungen für den Handel mit Bio-Getreide des Vereins der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. bzw. im Falle von Verträgen über Xxxxxxxxxx die Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel nebst Zusatzbestimmungen für Geschäfte mit deutscher Braugerste.
1.2.3 Im Handelsverkehr mit Öl, Ölschroten und vergleichbaren Produkten: Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel im Anschluss an die Ölmühlenbedingungen der jeweiligen Mühle.
1.2.4 Im Handelsverkehr mit Saatgut: Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen für Saatgut nach dem Saatgutverkehrsgesetz mit Ausnahme von Pflanzkartoffeln und Zuckerrübensaatgut (AVLB Saatgut).
1.2.5 Im Handelsverkehr mit Kartoffeln, Pflanzkartoffeln: Für Verkäufe in Deutschland: Deutsche Kartoffel-Geschäftsbedingungen, Berliner Vereinbarung 1956, Fas...
Allgemeiner Geltungsbereich. (1) Das Angebot von Spanner Re² GmbH im Produktbereich Holzvergasung richtet sich ausschließlich an Unternehmer, die die Leistungen in ihrer selbständigen beruflichen, gewerblichen, behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden, insbesondere an Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechtes und auch an öffentlich- rechtliches Sondervermögen im Sinn von § 310 BGB. Leistung ist eine Lieferung oder sonstige Leistung auch unter Einschluss von Werkverträgen. Ein Nachweis der unternehmerischen Eigenschaft(en) ist Spanner Re² GmbH auf Verlangen zu erbringen. Mit der Bestellung versichert der Besteller, dass die bestellten Artikel ausschließlich zu den vorbezeichneten Zwecken verwendet werden.
(2) Spanner Re² GmbH erbringt alle Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen, gleichgültig welcher Vertragsart das Geschäft jeweils zuzuordnen ist (etwa Kaufvertrag, Werkvertrag, Werklieferungsvertrag, Mietvertrag). Diese gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie verwiesen worden ist.
(3) Spanner Re² GmbH widerspricht allen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Kunden. Diese werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Kunde unter Bezugnahme auf seine AGB bestellt oder bestätigt und Spanner Re² GmbH dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Gegenüber individuellen Vereinbarungen der Parteien oder besonderen Regelungen in den Vertragsurkunden des jeweiligen Einzelgeschäfts treten die Bestimmungen dieser Liefer- und Verkaufsbedingungen zurück.
Allgemeiner Geltungsbereich. Dieser Tarifvertrag gilt für Mitarbeiter, die im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Lan- deskirche sowie ihrer Diakonischen Werke in einer der Rentenversicherung der Arbeiter unterliegenden Tätigkeit beschäftigt sind, wenn sie nicht als Angestellte beschäftigt sind (Arbeiter). Satz 1 gilt nicht, wenn die Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter als Angestellte nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF) beschäftigt werden.
Allgemeiner Geltungsbereich. 1. Die Vermietung wird ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen durchgeführt. Für alle unsere - auch zukünftigen - Rechtsbeziehungen sind ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen maßgebend. Bei ständiger Geschäftsbeziehung genügt die einmalige ausdrückliche Bezugnahme auf unsere Mietbedingungen auch für künftige Vertragsbeziehungen.
2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Mieters erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Bedingungen des Mieters in dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Auftragsbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Vorbehaltlose Annahme von Auftragsbestätigungen oder Lieferungen bedeutet keine Anerkennung solcher Bedingungen.
3. Mit der Unterzeichnung des ausgestellten Lieferscheines durch den Mieter oder durch den von ihm Beauftragten erkennt er diese Mietbedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mader GmbH & Co. KG in vollem Umfang an.
Allgemeiner Geltungsbereich. 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für die Nutzung des von der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH auf xxx.xxx.xx sowie der App RMVgo betriebenen On- line-Kundenportals meinRMV (nachfolgend: meinRMV), der Nutzung der Apps des RMV sowie der au- ßerhalb des Kundenportals meinRMV zur Verfügung gestellten RMV-Services. Die Nutzung ist kosten- los.
2. Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Xxxx Xxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx xx Xxxxxx, (im Folgenden „RMV“ genannt) betreibt das Online-Kundenportal meinRMV, die Apps des RMV und die RMV-Services.
3. Soweit der Nutzer die RMV-Dienste vollumfänglich nutzen möchte, gelten zusätzlich zu diesen mein- RMV AGB die speziellen RMV-AGB oder für Fremdleistungen die AGB des durchführenden Unterneh- mens (siehe Ziffern 4.1. bis 4.7.).
Allgemeiner Geltungsbereich. 1.1 Diese Beihilfenordnung gilt für die hauptamtlich im Dienst
1.1.1 des Bischöflichen Ordinariates Mainz,
1.1.2 der im Bistum gebildeten Gesamtverbände von Kirchengemeinden
1.1.3 von Kirchengemeinden unmittelbar,
1.1.4 der Caritasverbände und
1.1.5 von Ausländermissionen stehenden Beamten, Angestellten und Arbeitern sowie für Empfänger von Versorgungsleistungen nach beamtenrechtlichen Bestimmungen. 4 s. Fußnote 3
1.2 Sie gilt außerdem für die vorbezeichneten Anspruchsberechtigten derjenigen Anstalten und Einrichtun- gen des Bistums und der von der Diözese Mainz getragenen Verbände und deren nachgeordneten Einrichtungen, die durch das Bischöfliche Ordinariat ausdrücklich in den Geltungsbereich dieser Rege- lung einbezogen werden.
1.3 Eine hauptamtliche Beschäftigung im Sinne der Nr. 1 liegt vor, wenn die regelmäßige wöchentliche Ar- beitszeit durchschnittlich mindestens die Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Voll- beschäftigten beträgt und die ausgeübte Tätigkeit nicht überwiegend informatorischen Zwecken dient. Bei Lehrkräften tritt an die Stelle der regelmäßigen Arbeitszeit die für die jeweilige Schulgattung vorge- schriebene Pflichtstundenzahl.
1.4 Beihilfen werden nicht gewährt Bediensteten, die auf Zeit für weniger als ein Jahr beschäftigt werden oder unter Wegfall der Vergütung beurlaubt sind, für Aufwendungen, die nachweislich im Zeitraum der Beurlaubung entstanden sind.