Umfang der Nutzungsrechte. 4.1 Mit Vertragsbeginn räumt Stenon dem Kunden das zeitlich auf die Vertragslaufzeit be- schränkte, nicht ausschließliche, weltweite, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software vertragsgemäß und im jeweils vereinbarten Umfang zu nutzen. Alle weiteren Rechte bleiben vorbehalten.
4.2 Von der Rechteeinräumung ausgenommen sind Bestandteile der Software die für den Kunden erkennbar Rechten Dritter und insbesondere Open Source Lizenzen unterliegen. Als erkenn- bar gelten insbesondere solche Bestandteile, die von Stenon innerhalb der Software oder in mitgelieferten Textdateien als Inhalte Dritter offengelegt werden.
4.3 Der Kunde darf die Software nur zu unternehmensinternen Zwecken nutzen und die Nutzung insbesondere nicht seinerseits in einem SaaS-Modell an Dritte zu deren eigener Nutzung ver- mitteln, gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich, und die Leistungen von Stenon auch nicht zur Erbringung eigener Dienstleistungen an seine Vertragspartner verwenden (z.B. Analyse von Bodenproben für Dritte).
Umfang der Nutzungsrechte. Die Nutzungsrechte der Auftraggeberin umfassen das Recht, die Arbeitsergebnisse und die vorhandenen Be- stände zeitlich, inhaltlich und räumlich uneingeschränkt zu nutzen. Dies umfasst insbesondere:
(a) Das Recht zur vollständigen oder teilweisen Vervielfältigung, Aufzeichnung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung in beliebigen Druck- und Presseerzeugnissen sowie in elektronischer Form mittels beliebiger Datenträger (z.B. DVDs, CDs, Speicherchips) oder Computerprogramme; die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung kann in körperlicher oder unkörperlicher Form erfolgen, z. B. mittels Vor- trag, auch im Rundfunk und Fernsehen, oder online, insbesondere über Inter- oder Intranet, durch Wieder- gabe auf Bildschirmen und durch Download;
(b) Das Recht zur Bearbeitung (einschließlich Umgestaltungen, Kürzungen und Ergänzungen) und Überset- zung bzw. Übertragung in andere Sprachen oder Darstellungsformen einschließlich des Rechts zur Verto- nung, Bebilderung, Betextung und Untertitelung durch die Auftraggeberin oder von der Auftraggeberin be- auftragte Dritte;
(c) Das Recht zur Adaption für Film- und Rundfunkzwecke, insbesondere durch entsprechende Bearbeitung zum Zwecke der Verfilmung und Vertonung sowie das uneingeschränkte Recht zu deren öffentlicher Wie- dergabe, z. B. durch Vortrag, Vorführung oder Aufführung, ferner das Recht zur Aufzeichnung und öffentli- xxxx Xxxxxxxxxx von in diesem Zusammenhang entstehenden Bild- und Tonträgern, jeweils in unbearbei- teter oder bearbeiteter Form,
(d) Das Recht zum Laden, Anzeigen, Verwenden, Übertragen, Speichern, Anpassen, Übersetzen, Bearbeiten und Vervielfältigen der in 1.7.2. genannten Computerprogramme in unbegrenzter Anzahl. Der Auftragneh- mer übergibt der Auftraggeberin zum Zwecke der Bearbeitung den jeweiligen Quellcode und die Programm- dokumentation, die die Auftraggeberin auch Dritten in Form von Kopien übergeben darf.
Umfang der Nutzungsrechte. 2.1. Der von dem Hauptlizenznehmer gemäß dem „Nutzungsver- trag zu FB-Analyseprogrammen für einen Hauptlizenzneh- mer“ als Unterlizenznehmer benannte User erhält von FB für die Dauer der Vertragslaufzeit mit dem Hauptlizenznehmer die personengebundenen, einfachen, nicht übertragbaren, nicht unterlizenzierbaren, auflösend bedingten, räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkten Nutzungsrechte zur Nutzung des Lizenzproduktes einschließ- lich der darin zugänglichen, in der Datenbank gespeicherten Informationen („Datenbankinhalte“) für sich nach Maßgabe dieses Nutzungsvertrags. Die eingeräumten Nutzungsrechte gelten jeweils nur für eine natürliche Person. Die auflösende Bedingung tritt ein und das Nutzungsrecht des Users endet und fällt automatisch an FB zurück, wenn der Nutzungsver- trag zwischen FB und dem Hauptlizenznehmer oder dieser Nutzungsvertrag endet, gleichgültig aus welchem Grund. Die Nutzungsrechte umfassen: - das Vervielfältigungsrecht, soweit das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Lizenzproduk- tes oder seiner Ausgabeergebnisse durch den Abruf über den Browser eine Vervielfältigung erfordert, - das Recht zur Vervielfältigung der über das Lizenzpro- dukt zugänglichen Datenbankinhalte, soweit dies allein dem Zweck der Beratung oder Information gegenüber dem jeweiligen Kunden im Rahmen einer konkreten Kundenberatungssituation für das Vermittlungsgeschäft dient. Im Übrigen verbleiben die Rechte an den Informationen und Daten bei FB. Die auf Grund des Nutzungsvertrags durch das Lizenzprodukt zur Verfügung gestellten Datenbankinhalte dienen allein der eigenen Information des Users im Rahmen des Vermittlungsgeschäfts für den Hauptlizenznehmer im Rahmen einer konkreten Kundenberatungssituation. Hierfür ist die Speicherung und Weitergabe der Datenbankinhalte ausschließlich in Form der mit dem Lizenzprodukt erstellten PDF-Dokumente an Kunden des Users oder des Hauptlizenz- nehmers und zur Beantragung von Versicherungsschutz zu- lässig. Nicht gestattet sind deshalb folgende Nutzungshand- lungen: - die Nutzung der Datenbankinhalte für das Produktma- nagement, Branchenvergleiche oder für sonstige rein in- terne Zwecke, die unabhängig von einer konkreten Kun- denberatungssituation sind; - die Vervielfältigung und Nutzung von Datenbankinhal- ten für nicht nutzungsberechtigte Personen (Kunden ausgenommen) oder für nicht von diesem Nutzungsver- trag umfasste Nutzungszwecke; - die öffentliche Zugänglichmachung des Lizenz...
Umfang der Nutzungsrechte. Die dem Anwender eingeräumten Nutzungsrechte an den CRB-Standards sind in der Regel (ausser bei Überlassung in Papierform) befristet, nicht ausschliesslich und nicht übertragbar. CRB untersagt dem Anwender, kraft der CRB als Urheber, Eigentümer, Verleger oder Herausgeber zustehenden Rechte, die Datenstrukturen und/oder -inhalte der von CRB herausgegebenen CRB-Standards zu verändern oder zu erweitern. Für Ergänzungen oder Erweiterungen mit freien Texten des Anwenders dürfen ausschliesslich die dafür vorgesehenen Bereiche verwendet werden. Der Anwender nimmt zur Kenntnis, dass allfällige von ihm angefügte Ergänzungen oder Erweiterungen CRB zur beliebigen Verfügung überlassen werden. Die Herstellung von Dokumenten für konkrete Bauvorhaben unter Ver- wendung der CRB-Standards darf nur für eigene Zwecke des Anwenders erfolgen; die Verwendung von CRB-Standards für Dritte bzw. die Herstel- lung solcher Dokumente als Dienstleistung für Dritte sowie die Nutzung durch Dritte direkt oder über EDV-technische Verbindungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch CRB und gegen gesonderte Vergütung gestattet. Auch die Nutzung von CRB-Standards für das Erstellen von Leistungsverzeichnissen, für die Kostenplanung, für die Vorkalkulation oder für die Anwendung von Regietarif-Dateien ist dem Anwender nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung durch CRB und gegen gesonderte Vergütung erlaubt. Der Anwender ist nicht berechtigt, CRB-Standards bzw. Kopien davon an Dritte weiterzugeben oder solche von Dritten entgegenzunehmen. Er ist ferner nicht berechtigt, CRB- Standards in irgendeiner Form 1:1 nachzustellen oder einzelne Bestand- teile davon neuen Nutzungen zuzuführen. Allfällige Zugaben zu gekauften und/oder lizenzierten CRB-Standards werden von CRB freiwillig und unverbindlich zur Verfügung gestellt. CRB behält sich daher jederzeit das Recht vor, diese nach Gutdünken nicht mehr anzubieten, gegebenenfalls nur noch gegen eine Gebühr zugänglich zu machen oder gänzlich auf deren Publikation zu verzichten.
Umfang der Nutzungsrechte. Der Kunde ist im Übrigen nicht berechtigt, Dritten Nutzungsrechte an den Produktlizenzen der Cookiebox sowie der einzelnen Bestandteile dieser Produkte einzuräumen, sei es durch Vermieten, Verleihen oder durch die Erteilung von Unterlizenzen, es sei denn eine Kooperation mit der Cookiebox wurde ausdrücklich im Rahmen eines Referral Vertrags/Cookiebox Partnerprogramms vereinbart. In diesem Fall erstreckt sich die erworbene Lizenz jeweils nur auf einen Kunden. Andere Nutzungsrechte als die in diesen Bedingungen genannten, werden nicht eingeräumt.
Umfang der Nutzungsrechte. Der Anbieter stellt dem Nutzer das Programm und die Nextios-Websites mit dem in der Dokumentation beschriebenen Funktionsumfang zur Verfügung. Die Nutzung kann durch den Anbieter gänzlich oder in Teilen an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten, Einhaltung der Nutzungsbedingungen, Einhaltung der Verpflichtungen der diesem Programm zugrunde liegenden den Liefer- und Leistungsbeziehungen.
Umfang der Nutzungsrechte. 5.1 Nach erfolgter Registrierung und erfolgter Zustimmung zur Geltung dieser Lizenzbedingungen hat der Lizenznehmer das Recht, die Software von der Website www.solar- xxxxxx.xx der BayWa r.e. Solar Energy Systems zum ausschließlich eigenen Gebrauch im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu nutzen.
5.2 Dem Lizenznehmer wird an der Software lediglich ein einfaches, nicht übertragbares, inhaltlich beschränktes Nutzungsrecht nur für den eigenen Gebrauch eingeräumt. Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- , Zurverfügungstellungs- und sonstigen Verwertungsrechte bleiben ebenso wie alle technischen Schutzrechte allein der BayWa r.e. Solar Energy Systems vorbehalten.
5.3 Der Lizenznehmer darf die Software ausschließlich zum eigenen Gebrauch verwenden. Jegliche darüber hinaus gehende Nutzung bedarf dagegen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Einwilligung der BayWa r.e. Solar Energy Systems, insbesondere • die Vervielfältigung der Software zur Weitergabe an Dritte; • die Nutzung der Software zur Herstellung mehr als nur einzelner Vervielfältigungsstücke zum ausschließlich eigenen Gebrauch; • die elektronische Weiterverbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung der Software.
5.4 Der Lizenznehmer stellt BayWa r.e. Solar Energy Systems von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die durch eine diesen Lizenzbedingungen zuwider erfolgende Nutzung der Software durch den Lizenznehmer entstehen.
Umfang der Nutzungsrechte. Das Portal bietet dem Nutzer via Internet den Zu- griff auf seine Versicherungsverträge, sowie Dienst- leistungen und den Austausch zwischen Nutzer und Unicon. Das Portal und die Services dürfen vom Nut- zer nur nach Massgabe der vorliegenden Bedingun- gen benutzt werden. Jegliche abweichende Nut- zung bzw. jegliche Nutzung durch andere Personen ist verboten. Die Unicon behält sich das Recht vor, das Portal und den Umfang der Dienstleistungen jederzeit zu än- dern und/oder an technische oder rechtliche Ent- wicklungen anzupassen.
Umfang der Nutzungsrechte. 1.1 Die Individualsoftware und eine ggf. mitgelieferte Programmdokumentation sind urheberrechtlich geschützt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die an der gelieferten Individualsoftware und Programmdokumentation bestehenden Urheber- und sonstigen geistigen Schutzrechte zu beach- ten. Alle Rechte an der Individualsoftware und der Programmdokumentation stehen im Verhältnis zum Vertragspartner ausschließlich uns zu, auch soweit die Individualsoftware oder Programmdo- kumentation nach Vorgaben oder unter Mitwirkung des Vertragspartners entstanden ist. Mangels anderweitiger Vereinbarung im Einzelvertrag erhält der Vertragspartner ein dauerhaftes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Individualsoftware und der Prog- rammdokumentation nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
1.2 Das eingeräumte nicht ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Vertragspartner zur Nut- zung der Individualsoftware für die mit dem Einzelvertrag verfolgten Zwecke in seinem eigenen Betrieb. Nutzung im Sinne dieser Bestimmung bedeutet das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertra- gen und Speichern der Individualsoftware zu Zwecken ihrer Ausführung und der Verarbeitung von Daten.
1.3 Der Vertragspartner ist berechtigt, eine Sicherungskopie der Individualsoftware auf separatem Datenträger anzufertigen, die entsprechend kenntlich gemacht werden muss. Die Nutzung der Sicherungskopie ist nur bei Verschlechterung oder Untergang der ursprünglich gelieferten Kopie bzw. des ggf. von uns gelieferten Original-Datenträgers zulässig. Der Vertragspartner unterliegt auch hinsichtlich der Nutzung der Sicherungskopie diesen Allgemeinen Projektrahmenbedingun- gen. Im Übrigen ist der Vertragspartner ohne unsere Zustimmung nicht berechtigt, Kopien der Individualsoftware oder der Programmdokumentation oder von Teilen davon herzustellen.
1.4 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Individualsoftware außerhalb seines Betriebs oder für andere als die im Einzelvertrag verfolgten Zwecke in seinem eigenen Betrieb zu nutzen oder Drit- ten, die nicht seinem Betrieb angehören, die Nutzung der Individualsoftware zu ermöglichen oder die Individualsoftware vorübergehend oder dauerhaft Dritten zu überlassen. Dritte in diesem Sinne sind mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung auch Zweigniederlassungen des Ver- tragspartners oder mit diesem verbundene Unternehmen.
1.5 Der Vertragspartner ist ohne unsere Zustimmung nicht berechtigt, die Individualsoftware zu bearbeiten, zu ände...
Umfang der Nutzungsrechte. Mit der Lieferung erwirbt der Kunde das Recht, die ihm gelieferte Software im vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der erworbenen Lizenzen, Dauer des Nutzungsrechts) auf beliebigen Rechnern zu nutzen, die für diese Zwecke geeignet sind. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Software-Produkt, sie wird dem Kunden bei Vertragsbeginn und bei jedem weiteren Update mitgeteilt. Eine über den Bezugszeitraum hinausgehende Nutzung von zeitlich befristeten Softwareprodukten ist nicht möglich, da die Software einen Zeitschalter enthält, der die weitergehende Nutzung ausschließt.