Liegenschaften Musterklauseln

Liegenschaften. Die Gesellschaft ist rechtmässige Eigentümerin aller Liegenschaften, welche mit den entsprechenden Grundbuchauszügen in Anhang 4.2.10 (a) aufgeführt sind. Auf den Liegenschaften lasten nur diejenigen Pfandrechte sowie öffentlichen und privatrechtlichen Eigentumsbeschränkungen, welche in Anhang 4.2.10 (a) erwähnt sind. Die Gesellschaft nutzt die in Anhang 4.2.10 (b) aufgeführten Liegenschaften. Alle Miet- und Pachtverträge, welche sich auf die Nutzung von diesen Liegenschaften durch die Gesellschaft beziehen, bestehen rechtsgültig und sind in Kraft.
Liegenschaften. E5.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers für Schäden, die auf Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten und Anlagen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein zurückzuführen sind, unabhängig davon, ob diese dem versicher- ten Betrieb dienen. E5.2 Miteigentum (inkl. Stockwerkeigentum) Stehen die Grundstücke, Gebäude und Räumlichkeiten gemäss Art. E5.1 im Mit- oder Stockwerkeigentum, gilt zusätzlich Folgen- des:
Liegenschaften. (1) Mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrages geht das Eigentum an den Grundstücken Flur Nr. 14/1 und Flur Nr. 31, eingetragen im Grundbuch von Berlin-Schöneberg, auf die Körperschaft über.
Liegenschaften. Folgende Liegenschaften werden im Rahmen dieses Wärmeliefervertrages mit Wärme versorgt: • Xxxxxxxxxxxxxx 00 Die Vertragsparteien vereinbaren die Lieferung und den Bezug von Wärme für folgende Zwecke:
Liegenschaften. C8.1 Versicherungsumfang
Liegenschaften. (8) Gewährung von Zuschüssen an Vereine u.ä.
Liegenschaften. E5.1 Versichert ist die Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schä- den, die auf Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten und Anlagen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein zurückzuführen sind, unabhängig davon, ob diese dem versicherten Betrieb die- nen. E5.2 Miteigentum (inkl. Stockwerkeigentum): Stehen die Grundstücke, Gebäude und Räumlichkeiten gemäss Art. E5.1 im Mit- oder Stockwerkeigentum, gilt zusätzlich Folgen- des:
Liegenschaften. 2.5.1 Die Tochtergesellschaften sind im Besitz guter, gültiger, marktfähiger und vollständiger rechtlicher Eigentumsrechte an ihren Geschäftsräumen, d.h. an allen Immobilien, die sie als Eigentümer, Pächter oder in anderer Weise zur Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit nutzen. Keine der Tochtergesellschaften hat eine schriftliche Mitteilung über einen Rückforderungs- oder Restitutionsanspruch, einen Anspruch eines Dritten oder ein anderes ähnliches Verfahren erhalten, das zur Entziehung des Eigentums oder des Rechts auf Verpachtung einer Immobilie führen könnte. XXX Xxxxxxx mietet nur sein Büro und ist nicht Eigentümer, der Mietvertrag ist im Anhang 2.5.3. aufgeführt. 2.5.2 ABL Morocco is the unrestricted legal and beneficial owner of the Owned Real Estate which is no. 06/100671 located in the Tangiers-Boukhalef free zone. (the “Owned Real Estate”), and no piece of Owned Real Estate is (i) encumbered with any land charges or mortgages (Grund- pfandrechte), planning obligations, covenants, options or other encumbrances (Belastungen); or (ii) subject to any pending transfer (Auflassung) or other disposition (Verfügung) or any sale, contribution or other contractual arrangement creating an obligation to transfer any real estate or to create, change or remove any encumbrances. The real estate taxes (Grundsteuern),development charges (Erschließungsbeiträge) and other public charges payable with respect to the Owned Real Estate, have been fully paid or properly reserved in the ABL Morocco’ Financial Statements. A part of the Owned Real Estate, the ABL Morrocco does not hold any other real estate. 2.5.2 ABL Morocco ist uneingeschränkte rechtliche und wirtschaftliche Eigentümerin an der Immobilie Nr. 06/100671 belegen in der Tangiers- Boukhalef Freihandelszone. Keine der eigenen Immobilien ist (i) mit Grundpfandrechten, Planungsverpflichtungen, Auflagen, Optionen oder sonstigen Belastungen belastet oder (ii) Gegenstand einer anstehenden Auflassung oder sonstigen Verfügung oder eines Verkaufs, einer Abtretung oder einer sonstigen vertraglichen Vereinbarung, die eine Verpflichtung zur Übertragung eines Grundstücks oder zur Bestellung, Änderung oder Beseitigung von Belastungen begründet. Die Grundsteuern, Erschließungsbeiträge und sonstigen öffentlichen Abgaben, die für die eigenen Immobilien zu zahlen sind, wurden im Jahresabschluss von ABL Marokko vollständig bezahlt oder ordnungsgemäß bedient. Außer dem vorbezeichenten Grundstück hält ABL Morocco keine anderen Grunds...
Liegenschaften. 11: Die für die Schulen benötigten Liegenschaften werden bis auf Weiteres von den Gemeinde- schulen gemietet. Ob die dem Kanton gehörenden Liegenschaften in einem späteren Zeitpunkt an die Gemeinden verkauft werden sollen, muss in zukünftigen Verhandlungen mit dem Kanton ent- schieden werden. Ein Thema wird dies erst im Zusammenhang mit einer künftigen Verlängerung der Primarschule um zwei Jahre (Bildungsraum Nordwestschweiz).

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.