Lizenzeinräumung Musterklauseln

Lizenzeinräumung. Unter dem Vorbehalt und der Bedingung der ununterbrochenen Einhaltung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer und der Zahlung der anfallenden Gebühren, räumt Autodesk dem Lizenznehmer eine einfache, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und beschränkte Lizenz ein, die Lizenzierten Materialien zu Installieren und Aufzurufen, und zwar jeweils nur (a) in dem Gebiet, (b) in dem Umfang entsprechend der jeweils einschlägigen Lizenzart und bis zu der Erlaubten Anzahl, die in dem jeweils geltenden Lizenznachweis angegeben ist, und (c) im Einklang mit den anderen Bestimmungen dieses Vertrags. In Anhang B sind die verschiedenen Lizenzarten beschrieben. Sollte der Lizenznachweis keine Lizenzart oder keine Erlaubte Anzahl angeben oder kein Lizenznachweis existieren, ist die Lizenzart als Evaluierungslizenz und die Erlaubte Anzahl als eins (1) vorgegeben.
Lizenzeinräumung. XXXX gewährt dem Kunden eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz, die Software im Vertragsgebiet zu installieren und Authorized Users den Zugriff und die Nutzung der ausführbaren Form der Software zu erlauben. Die Beschreibung der Lizenztypen im folgenden Abschnitt 2.3 und die sonstigen Bestimmungen dieser Vereinbarung definieren den Umfang der Lizenzrechte, die SISW dem Kunden einräumt. Der Kunde erwirbt keine Eigentumsrechte an der Software. Sämtliche Rechte an der Software und alle einschlägigen Rechte an Patenten, Urheberrechten, Betriebsgeheimnissen oder anderen gewerbliche Schutzrechten an der Software verbleiben bei SISW oder den Dritten, von denen SISW das Recht zur Lizenzierung der Software erworben hat. SISW behält sich alle Rechte an der Software vor, die nicht ausdrücklich nach Maßgabe dieser Vereinbarung eingeräumt worden sind.
Lizenzeinräumung. QF-Test ist eine urheberrechtlich geschützte Software. QFS ist berechtigt, Nutzungs- und Verwertungsrechte an QF-Test Dritten einzuräumen. Die von QFS angebotenen Lizenzmodelle sind in dem Dokument „QF-Test Produktbeschreibung und Lizenzmodelle“ unter Ziffer 3 näher dargestellt, welches QFS dem Lizenznehmer auf Wunsch übersendet. Der konkrete Umfang der Rechtseinräumung an den Lizenznehmer ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Soweit die Parteien nicht Abweichendes vereinbaren, erhält der Lizenznehmer auf Grundlage dieses Lizenzvertrages ein nicht exklusives, zeitlich befristetes Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht ist auf die jeweils erworbene Version beschränkt, d.h. neue Versionen müssen neu lizenziert werden. Das Nutzungsrecht ist zudem auf den Umfang der in der jeweiligen Bestellung angegebenen Lizenzen und die dort angegebenen Standorte bzw. Netzwerke beschränkt. Eine gleichzeitige Verwendung von QF-Test ist auf die in der Bestellung angegebene Lizenzanzahl beschränkt. Die Nutzung von QF-Test beschränkt sich auf betriebsinterne Zwecke des Lizenznehmers. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Der in der Software standardgemäß enthaltene Lizenzvertrag für den Softwarekauf findet auf das vorliegende Mietmodell keine Anwendung.
Lizenzeinräumung. 4.1 Die Software der Lizenzgeberin wird lizenziert, nicht verkauft.
Lizenzeinräumung. 8.1. Gegenleistung für die unentgeltliche Nutzung der Plattform durch den Kunden ist die Einräumung von Nutzungsrechten an den vom Kunden („Lizenzgeber“) eingestellten Daten an den PROVIDER („Lizenznehmer“), welche der Kunde auf der Plattform zu verwenden beabsichtigt.
Lizenzeinräumung. Vorbehaltlich einer von dem Kunden vollen und fortlaufenden Erfüllung der Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrags, einschließlich und ohne Einschränkung der Zahlung aller fälligen Lizenzgebühren, gewährt die entsprechende SYNAPTICON- Vertretung, von der der Kunde die Software erhalten hat, dem Kunden eine persönliche, beschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare (außer wie in Abschnitt 1.6 weiter unten dargelegt), nicht abtretbare, widerrufbare Lizenz für die Nutzung der Software während der Laufzeit, in ausschließlich maschinenlesbarer Objekt-Code-Form sowie die Nutzung der zugehörigen Benutzerhandbücher („Dokumentation“), gemäß den in dieser Vereinbarung erteilten Rechten, die der Kunde akzeptiert. Im Rahmen dieses Vertrags umfasst die „Software“ sämtliche Updates, Erweiterungen, Änderungen, Revisionen oder Ergänzungen der Software, die von SYNAPTICON vorgenommen und dem Kunden bereitgestellt werden. Ungeachtet dessen gilt, dass SYNAPTICON in keinem Fall verpflichtet ist, irgendwelche Updates, Erweiterungen, Änderungen oder Ergänzungen der Software bereitzustellen.
Lizenzeinräumung. InterCard räumt dem VU eine beschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizensierbare Lizenz zur Nutzung von Alipay, der Software, Brand und Logo von Alipay für den eigenen Geschäftsbetrieb des VU allein für die Zwecke dieses Vertrages ein. Die Nutzung der Lizenz für private Zwecke oder für Dritte ist untersagt. Das VU darf die zur Verfügung gestellte Software nicht modifizieren o- der dekompilieren, rückentwickeln oder in anderer Weise entschlüsseln, es sei denn dies gesetzlich zwingend zulässig.
Lizenzeinräumung. Dieser Vertrag gewährt ausschließlich Ihnen die Lizenz. Folgende Rechte werden Ihnen eingeräumt: ANWENDUNGSSOFTWARE. Der Benutzer darf eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTES auf einem Betriebssystem und einen Einzelplatzrechner installieren und benutzen. Der Benutzer, auf dessen Einzelplatzrechner das SOFTWAREPRODUKT installiert ist, darf eine weitere (zweite Kopie) zu seiner eigenen Benutzung auf einem tragbaren Rechner installieren.
Lizenzeinräumung. Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung räumt Trend Micro Ihnen ein eingeschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zum Herunterladen, Installieren und Verwenden der Anwendung für Ihre persönliche, nicht kommerzielle Nutzung auf einem einzigen autorisierten Gerät ein, und zwar ausschließlich wie in dieser Vereinbarung festgelegt.
Lizenzeinräumung. Der Vertragsnehmer und die berechtigten Benutzer erhalten für die Dauer des Abos bzw. im Falle des Erwerbs einer Softwarevariante auf unbestimmte Zeit, die nicht exklusive und nicht auf Dritte übertragbare Befugnis, die Soft- ware und die dazugehörige Anleitung zu nutzen. Der Vertragsnehmer und die berechtigten Benutzer können die Komponenten der Software während die- ser Zeit beliebig oft installieren und laden. Im Falle eines Abos ist der Vertragsnehmer berechtigt, Softwareaktualisie- rungen zu installieren und zu nutzen. Dem Vertragsnehmer und den berechtigen Benutzern werden keine darüber- hinausgehenden Nutzungsbefugnisse eingeräumt. Sie dürfen die Software insb. weder ändern, korrigieren, weiterentwickeln, übersetzen, entschlüsseln oder zurückentwickeln noch verkaufen, vermieten, verleihen, übertragen o- der sonst wie Dritten zugänglich machen.