Software-Lizenzbedingungen der Unternehmensgruppe ALVARA | Digital Solutions Stand: Februar | 2022 §1 Geltungsbereich
Software-Lizenzbedingungen. 10.1 Lizenzmaterial sind Datenverarbeitungsprogramme und/oder lizenzierte Datenbestände in maschinenlesba- rer Form einschließlich dazugehöriger Dokumentatio- nen. Die Nutzung des Lizenzmaterials für eine erwei- terte Anzahl von Arbeitsplätzen (Rechnern) und Funktio- nen (Softwaremodule) sowie Frontends (Sensoren) über die in der jeweiligen Bestellung bezeichneten Anzahl hinaus ist nur nach Maßgabe einer zuvor abzuschließen- den Erweiterungslizenz zulässig. Die Programme ent- sprechen den Beschreibungen der Dokumentation; eine darüber hinausgehende Funktionalität der Programme ist nicht geschuldet.
10.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Doku- mente, konkret Zeichnungen, Skizzen, Datenblätter und andere von IED übermittelte Unterlagen, Muster, Mo- delle, Behelfe sowie die im Lizenzmaterial enthaltenen Schutzvermerke, wie Copyrightvermerke und andere Rechtsvorbehalte von IED weder im Original, noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich zu machen, und als geistiges Eigentum von IED zu behandeln. Dies gilt auch für den Fall einer voll- ständigen oder teilweisen Veräußerung oder Auflösung des Unternehmens des Auftraggebers. Als Dritte gelten nicht Arbeitnehmer des Auftraggebers oder andere Per- sonen, solange sie sich zur vertragsgemäßen Nutzung des Lizenzmaterials für den Auftraggeber bei diesem aufhalten.
10.3 IED gewährleistet, dass die gelieferte Software bei ver- tragsgemäßem Einsatz den vertraglich vereinbarten Vorgaben sowie dem Stand der Technik entspricht und nicht mit Mängeln behaftet ist, die die Tauglichkeit gegenüber diesen Vorgaben aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Pro- gramm zu erstellen. Treten bei vertragsgemäßer Nut- zung der Software Fehler auf, hat der Auftraggeber dies unverzüglich in nachvollziehbarer Form unter An- gabe der für die Fehlererkennung zweckdienlichen In- formationen schriftlich IED zu melden. Der Auftragge- ber hat IED im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseiti- gung von Fehlern zu unterstützen. Voraussetzung für den Anspruch auf Fehlerbeseitigung ist, dass der Fehler reproduzierbar ist und durch maschinell erzeugte Aus- gaben aufgezeigt werden kann.
10.4 IED ist nach Eingang der Fehlermeldung zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Diese erfolgt durch Fehlerüberprüfung und Fehlereingrenzung per Fern...
Software-Lizenzbedingungen. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten des Audits. Im Falle einer Lizenzunterdeckung ist der Kunde darüber hinaus verpflichtet, die fehlenden Rechte zu den auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Audits allgemein gültigen Listenpreise für vergleichbare Leistungen zuzüg- lich eines pauschalierten Schadenersatzanspruches von 10 % des Wertes der Lizenzunterdeckung zu erwerben.
Software-Lizenzbedingungen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, dem Lizenzge- ber alle Kosten zu erstatten, die aufgrund der vorstehen- den Verstöße oder Verletzungen entstehen, insbesondere die Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung, ein- schließlich der gerichtlichen Kosten und Gebühren und der Anwaltskosten und vergebliche Aufwendungen. Dies gilt nicht, sofern und soweit der Kunde nachweist, dass er die vorstehende Verletzung / den vorstehenden Verstoß nicht zu vertreten hat.
Software-Lizenzbedingungen. Yokogawa erklärt nach bestem Wissen, zu der für die ordnungsgemäße Ausführung des jeweiligen AUFTRAGS notwendigen Lizenzierung und Anpassung der SOFTWARE berechtigt zu sein. Das Eigentum und alle geistigen Eigentumsrechte an der SOFTWARE verbleiben zu jeder Zeit bei Yokogawa oder ihren Lizenzgebern. Die SOFTWARE wird dem KUNDEN zu den folgenden Lizenz- bedingungen zur Verfügung gestellt: – Yokogawa gewährt dem KUNDEN ein dauerhaftes, nicht-exklusives, nicht-übertragbares Nut- zungsrecht an der SOFTWARE; – die SOFTWARE wird dem KUNDEN ohne Gewähr und unter der Bedingung zur Verfügung ge- stellt, dass sie ausschließlich auf der HARDWARE genutzt wird, auf der sie ursprünglich installiert wurde; – dem KUNDEN ist es verboten, (i) die SOFTWARE zu veräußern oder zu verpfänden oder sie von Dritten nutzen zu lassen, (ii) die SOFTWARE zu dekompilieren, disassemblieren oder zurückzu- entwickeln oder anderweitig zu versuchen, einen Produktquellcode von dem Objektcode abzulei- ten, ausgenommen, soweit dies ausdrücklich durch anwendbares Recht erlaubt wird, (iii) abgeleitete Software oder sonstige Computerprogramme auf der Grundlage der SOFTWARE zu entwickeln oder entwickeln zu lassen. – Der KUNDE ist berechtigt, eine (1) Sicherungskopie der SOFTWARE zum Zwecke des Ersatzes des Originals im Falle des ungewollten Verlusts oder der Beschädigung der SOFTWARE zu erstellen und aufzubewahren.
Software-Lizenzbedingungen. Yokogawa erklärt nach bestem Wissen, zu der für die ordnungsgemäße Ausführung des jeweiligen Auftrags notwendigen Lizenzierung und Anpassung der Software berechtigt zu sein. Das Eigentum und alle geistigen Eigentumsrechte an der Software verbleiben zu jeder Zeit bei Yokogawa oder ihren Lizenzgebern. Die Software wird dem Kunden unter den Lizenzbedingungen zur Verfügung gestellt, die in die Software eingebettet sind oder dem Kunden in der Produktdokumentation oder auf andere Weise zugänglich gemacht werden.
Software-Lizenzbedingungen. Sofern der Kunde zur Nutzung der gehosteten Services dazu aufgefordert wird, dass er Software herunterlädt oder diese dem Kunden anderweitig zur Verfügung gestellt wird, gelten für diese Software entweder: (1) die Lizenzbedingungen, welche der Kunde im Rahmen des Downloads oder der Installation dieser Software akzeptieren muss oder (2), wenn dies nicht der Fall sein sollte, gelten die in die unter xxxx://xxxxxxx.xxxxx.xxx/XxxxxxxXxxx beschriebenen Nutzungsrechte ("Global Software License Terms“ oder „EULA") bzw. eine aktualisierte Version dieser, die dem Kunden zum Zeitpunkt der Bestellung der Cloud-Services zur Verfügung gestellt wird. Die Einräumung der Nutzungsrechte an dieser Software erfolgt ausschließlich für die vereinbarte Vertragsdauer zum Zweck der Nutzung von gehosteten Services sowie vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen der geltenden Servicebeschreibung und Nutzungsbedingungen.
Software-Lizenzbedingungen. Sofern der Kunde zur Nutzung der Cloud Services dazu aufgefordert wird, dass er Software herunterlädt oder diese dem Kunden anderweitig zur Verfügung gestellt wird, gelten für diese Software entweder:
(1) die Lizenzbedingungen, welche der Kunde im Rahmen des Downloads oder der Installation dieses Softwareteils akzeptieren muss oder (2), wenn dies nicht der Fall sein sollte, gilt die EULA, in der Version vom Zeitpunkt der Aktivierung der Cloud Services. Die Einräumung der Nutzungsrechte an dieser Software erfolgt ausschließlich für die vereinbarte Vertragsdauer zum Zweck der Nutzung von Cloud Services sowie vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen der geltenden Servicebeschreibung und Nutzungsbedingungen.
Software-Lizenzbedingungen. B.1.1 Der Auftragnehmer bietet die Nutzung von Software über das Internet für die Dauer und den Funktionsum- fang gemäß Auftrag/Vertrag an. Die individuelle Anpassung der Software inklusive Übersetzungen werden vom Auf- tragnehmer nicht geschuldet, soweit nicht anders vereinbart bzw. vom Auftraggeber vergütet.
B.1.2 Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere auch nicht die Bereitstellung und Unterhaltung der Netzverbindung, sowie die auf Seiten des Auftraggebers erforderliche Hard- und Software. Diese Voraussetzungen sind von dem Auftraggeber auf eigene Kosten und Gefahr selbst bereitzustellen. B1.3 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber, sowie den angelegten Benutzern für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den im Auftrag/Vertrag vereinbarten Funktionsumfang der Software ein. Der Standard-Softwareumfang wird in Deutscher und Englischer Sprache bereitgestellt.
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