Software-Lizenzbedingungen der Unternehmensgruppe ALVARA | Digital Solutions Stand: Februar | 2022 §1 Geltungsbereich
Software-Lizenzbedingungen. 12.1 Mit Vertragsschluss über die Lieferung/den Download von Software (unabhängig vom Speichermedium) wird dem Vertragspartner Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software eingeräumt. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. Es ist auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt. Alle nicht ausdrücklich aufgeführten Nutzungsrechte verbleiben beim Softwarehersteller als Inhaber aller Urheber- und Schutzrechte. Die Software ist nicht zur Anwendung im, am oder für Menschen und/oder zu therapeutischen, diagnostischen oder sonstigen medizinischen Zwecken bestimmt und/oder geeignet, sofern sie nicht ausdrücklich von HORN dafür freigegeben ist.
12.2 Das Nutzungsrecht umfasst - das Recht, die Software im vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der Lizenzen, Dauer der Nutzung) auf beliebigen Rechnern zu nutzen, die für diese Zwecke geeignet sind. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Software-Produkt; sie wird dem Vertragspartner bei Vertragsbeginn und bei jedem weiteren Update mitgeteilt. Eine über den Bezugszeitraum hinausgehende Nutzung von zeitlich befristeten Softwareprodukten ist nicht möglich, soweit die Software einen Zeitschalter enthält, der die weitergehende Nutzung ausschließt. - das Recht, die Software auf der Festplatte zu installieren und zu nutzen, sowie vom Original- Speichermedium eine Sicherungskopie zu fertigen, die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden darf. Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der Vertragspartner berechtigt, die Software entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu jedem Zeitpunkt auf einem oder mehreren Rechnern mit mehreren Personen gleichzeitig zu nutzen.
12.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, das Programm nur für eigene Zwecke zu nutzen und es Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich zugänglich zu machen oder zur Verfügung zu stellen.
12.4 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Er darf ferner Softwarebestandteile, mitgelieferte Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie die zur Software gehörige Dokumentation durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische Sicherung oder durch andere Verfahren nicht vervielfältigen, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation weder vertreiben, vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einräumen noch diese in anderer Weise Dritten zur Verf...
Software-Lizenzbedingungen. Sofern der Kunde zur Nutzung der gehosteten Services dazu aufgefordert wird, dass er Software herunterlädt oder diese dem Kunden anderweitig zur Verfügung gestellt wird, gelten für diese Software entweder: (1) die Lizenzbedingungen, welche der Kunde im Rahmen des Downloads oder der Installation dieser Software akzeptieren muss oder (2), wenn dies nicht der Fall sein sollte, gelten die in die unter xxxx://xxxxxxx.xxxxx.xxx/XxxxxxxXxxx beschriebenen Nutzungsrechte ("Global Software License Terms“ oder „EULA") bzw. eine aktualisierte Version dieser, die dem Kunden zum Zeitpunkt der Bestellung der Cloud-Services zur Verfügung gestellt wird. Die Einräumung der Nutzungsrechte an dieser Software erfolgt ausschließlich für die vereinbarte Vertragsdauer zum Zweck der Nutzung von gehosteten Services sowie vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen der geltenden Servicebeschreibung und Nutzungsbedingungen.
Software-Lizenzbedingungen. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten des Audits. Im Falle einer Lizenzunterdeckung ist der Kunde darüber hinaus verpflichtet, die fehlenden Rechte zu den auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Audits allgemein gültigen Listenpreise für vergleichbare Leistungen zuzüg- lich eines pauschalierten Schadenersatzanspruches von 10 % des Wertes der Lizenzunterdeckung zu erwerben.
Software-Lizenzbedingungen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, dem Lizenzge- ber alle Kosten zu erstatten, die aufgrund der vorstehen- den Verstöße oder Verletzungen entstehen, insbesondere die Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung, ein- schließlich der gerichtlichen Kosten und Gebühren und der Anwaltskosten und vergebliche Aufwendungen. Dies gilt nicht, sofern und soweit der Kunde nachweist, dass er die vorstehende Verletzung / den vorstehenden Verstoß nicht zu vertreten hat.
Software-Lizenzbedingungen. Yokogawa erklärt nach bestem Wissen, zu der für die ordnungsgemäße Ausführung des jeweiligen AUFTRAGS notwendigen Lizenzierung und Anpassung der SOFTWARE berechtigt zu sein. Das Eigentum und alle geistigen Eigentumsrechte an der SOFTWARE verbleiben zu jeder Zeit bei Yokogawa oder ihren Lizenzgebern. Die SOFTWARE wird dem KUNDEN zu den folgenden Lizenz- bedingungen zur Verfügung gestellt: – Yokogawa gewährt dem KUNDEN ein dauerhaftes, nicht-exklusives, nicht-übertragbares Nut- zungsrecht an der SOFTWARE; – die SOFTWARE wird dem KUNDEN ohne Gewähr und unter der Bedingung zur Verfügung ge- stellt, dass sie ausschließlich auf der HARDWARE genutzt wird, auf der sie ursprünglich installiert wurde; – dem KUNDEN ist es verboten, (i) die SOFTWARE zu veräußern oder zu verpfänden oder sie von Dritten nutzen zu lassen, (ii) die SOFTWARE zu dekompilieren, disassemblieren oder zurückzu- entwickeln oder anderweitig zu versuchen, einen Produktquellcode von dem Objektcode abzulei- ten, ausgenommen, soweit dies ausdrücklich durch anwendbares Recht erlaubt wird, (iii) abgeleitete Software oder sonstige Computerprogramme auf der Grundlage der SOFTWARE zu entwickeln oder entwickeln zu lassen. – Der KUNDE ist berechtigt, eine (1) Sicherungskopie der SOFTWARE zum Zwecke des Ersatzes des Originals im Falle des ungewollten Verlusts oder der Beschädigung der SOFTWARE zu erstellen und aufzubewahren.
Software-Lizenzbedingungen. Sofern der Kunde zur Nutzung der Cloud Services dazu aufgefordert wird, dass er Software herunterlädt oder diese dem Kunden anderweitig zur Verfügung gestellt wird, gelten für diese Software entweder:
(1) die Lizenzbedingungen, welche der Kunde im Rahmen des Downloads oder der Installation dieses Softwareteils akzeptieren muss oder (2), wenn dies nicht der Fall sein sollte, gilt die EULA, in der Version vom Zeitpunkt der Aktivierung der Cloud Services. Die Einräumung der Nutzungsrechte an dieser Software erfolgt ausschließlich für die vereinbarte Vertragsdauer zum Zweck der Nutzung von Cloud Services sowie vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen der geltenden Servicebeschreibung und Nutzungsbedingungen.
Software-Lizenzbedingungen. Yokogawa erklärt nach bestem Wissen, zu der für die ordnungsgemäße Ausführung des jeweiligen Auftrags notwendigen Lizenzierung und Anpassung der Software berechtigt zu sein. Das Eigentum und alle geistigen Eigentumsrechte an der Software verbleiben zu jeder Zeit bei Yokogawa oder ihren Lizenzgebern. Die Software wird dem Kunden unter den Lizenzbedingungen zur Verfügung gestellt, die in die Software eingebettet sind oder dem Kunden in der Produktdokumentation oder auf andere Weise zugänglich gemacht werden.
Software-Lizenzbedingungen. B.1.1 Der Auftragnehmer bietet die Nutzung von Software über das Internet für die Dauer und den Funktionsum- fang gemäß Auftrag/Vertrag an. Die individuelle Anpassung der Software inklusive Übersetzungen werden vom Auf- tragnehmer nicht geschuldet, soweit nicht anders vereinbart bzw. vom Auftraggeber vergütet.
B.1.2 Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere auch nicht die Bereitstellung und Unterhaltung der Netzverbindung, sowie die auf Seiten des Auftraggebers erforderliche Hard- und Software. Diese Voraussetzungen sind von dem Auftraggeber auf eigene Kosten und Gefahr selbst bereitzustellen. B1.3 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber, sowie den angelegten Benutzern für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den im Auftrag/Vertrag vereinbarten Funktionsumfang der Software ein. Der Standard-Softwareumfang wird in Deutscher und Englischer Sprache bereitgestellt.
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