Mangelansprüche des Kunden. 4.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Hardware bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarun- gen gemäß C 1.1 entspricht. 4.2 Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind. Für die Mitteilung von Mängeln gilt insbesondere Ziffer A 3.4. 4.3 Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Xxxx des Anbieters entweder Nachbesserung oder Neulieferung. Die Interessen des Kunden werden bei der Xxxx angemessen berücksichtigt. Das Eigentum an Teilen, die auf Grund einer Nacherfüllung aus- gewechselt werden, geht auf den Anbieter über. 4.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurück- treten und/oder – unter den Voraussetzungen von Ziffer A 7 – Schadens- oder Aufwendungs- ersatz verlangen. Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht bezüglich dieser Mangelan- sprüche innerhalb von 14 Kalendertagen nach Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den Kunden. 4.5 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, wird der Anbieter die Hardware zurücknehmen und die vom Kunden geleistete Vergütung abzüglich der dem Kunden gewährten Nutzungsmöglichkeiten zu- rückzahlen, höchstens den bei der Rückgabe gewöhnlichen Verkaufswert dieser Hardware. Diese Nutzungsmöglichkeiten werden grundsätzlich aufgrund einer degressiven Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von drei Jahren berechnet. Beiden Vertragspartnern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein längerer oder kürzerer Nutzungszeitraum zugrunde zu legen ist.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen, Allgemeine Vertragsbedingungen
Mangelansprüche des Kunden. 4.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Hardware bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarun- gen Vereinbarungen gemäß C 1.1 entspricht. Für Rechtsmängel gilt ergänzend Ziffer 5 der AV Bitkom. Für Xxxxxxxxxx gilt ergänzend Ziffer 4 der AV Bitkom nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen (Ziffer 4.2 bis 4.4).
4.2 Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind. Für die Mitteilung von Mängeln gilt insbesondere Ziffer A 3.42.3 der AV Bitkom.
4.3 Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Xxxx des Anbieters entweder Nachbesserung oder Neulieferung. Die Interessen des Kunden werden bei der Xxxx angemessen berücksichtigt. Das Eigentum an Teilen, die auf Grund einer Nacherfüllung aus- gewechselt ausgewechselt werden, geht auf den Anbieter über.Der Kunde wird dem Anbieter den Ein- und Ausbau im Rahmen der Nacherfüllung ermöglichen, außer soweit dies dem Kunden unzumutbar ist. Vor eigenen Maßnahmen zur Mangelbeseitigung wird der Kunde mit dem Anbieter Rücksprache halten. Hat der Kunde einen Anspruch auf Aufwendungsersatz, besteht dieser nur in angemessenem Umfang unter Berücksichtigung des Xxxxx der betreffenden Leistung in mangelfreiem Zustand und der Bedeutung des Mangels.
4.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurück- treten zurücktreten und/oder – unter den Voraussetzungen von Ziffer A 7 – 6 der AV Bitkom - Schadens- oder Aufwendungs- ersatz Aufwendungsersatz verlangen. Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht bezüglich dieser Mangelan- sprüche Mangelansprüche innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den Kunden.
4.5 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, wird der Anbieter die Hardware zurücknehmen und die vom Kunden geleistete Vergütung abzüglich der dem Kunden gewährten Nutzungsmöglichkeiten zu- rückzahlenzurückzahlen, höchstens den bei der Rückgabe gewöhnlichen Verkaufswert dieser Hardware. Diese Nutzungsmöglichkeiten werden grundsätzlich aufgrund einer degressiven Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von drei Jahren berechnet. Beiden Vertragspartnern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein längerer oder kürzerer Nutzungszeitraum zugrunde zu legen ist.
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Mangelansprüche des Kunden. 4.1 4.1. Der Anbieter gewährleistet, dass die Hardware bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarun- gen Vereinbarungen gemäß C 1.1 entsprichtent- spricht. Für Rechtsmängel gilt ergänzend Ziffer 6 AV des Anbieters. Für Xxxxxxxxxx gilt ergänzend Ziffer 5 AV des Anbieters nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen (Ziffer 5.2 bis 5.4).
4.2 4.2. Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind. Für die Mitteilung von Mängeln gilt insbesondere Ziffer A 3.43.3 der AV.
4.3 4.3. Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen ange- messenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Xxxx des Anbieters entweder Nachbesserung oder Neulieferung. Die Interessen des Kunden werden bei der Xxxx angemessen berücksichtigt. Das Eigentum an Teilen, die auf Grund einer Nacherfüllung aus- gewechselt ausgewechselt werden, geht auf den Anbieter über. Der Kunde wird dem Anbieter den Ein- und Ausbau im Rahmen der Nacherfüllung ermöglich, außer soweit dies dem Kunden unzumutbar ist. Vor eigenen Maßnahmen zur Mangelbeseitigung wird der Kunde mit dem Anbieter Rückspra- che halten. Hat der Kunde einen Anspruch auf Aufwendungsersatz, besteht dieser nur in angemessenem Umfang unter Berück- sichtigung des Xxxxx der betreffenden Leistung in mangelfreiem Zustand und der Bedeutung des Mangels.
4.4 4.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurück- treten zurücktreten und/oder – - unter den Voraussetzungen der Voraussetzun- gen von Ziffer A 7 – AV des Anbieters - Schadens- oder Aufwendungs- ersatz Aufwendungsersatz verlangen. Der Kunde übt ein ihm zustehendes zustehen- des Wahlrecht bezüglich dieser Mangelan- sprüche Mangelansprüche innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den Kunden.
4.5 4.5. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, wird der Anbieter die Hardware zurücknehmen und die vom Kunden geleistete Vergütung abzüglich der dem Kunden gewährten Nutzungsmöglichkeiten zu- rückzahlenzurückzahlen, höchstens den bei der Rückgabe Rück- gabe gewöhnlichen Verkaufswert dieser Hardware. Diese Nutzungsmöglichkeiten werden grundsätzlich aufgrund einer ei- ner degressiven Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von drei Jahren berechnet. Beiden Vertragspartnern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein längerer oder kürzerer Nutzungszeitraum zugrunde zu legen ist.
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Mangelansprüche des Kunden. 4.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Hardware bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarun- gen Vereinbarungen gemäß C 1.1 dieses Teil B. entspricht. Für Rechtsmängel gilt ergänzend Ziff. 7 in Teil A. Für Sachmängel gilt ergänzend Ziffer 6 des Teil A. nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
4.2 Der Kunde hat Mangelansprüche Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind. Für Für die Mitteilung von Mängeln gilt insbesondere Ziffer A 3.4.6.4 von Teil A..
4.3 Stehen dem Kunden Mangelansprüche Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung Nacherfüllung beinhaltet nach Xxxx des Anbieters entweder Nachbesserung oder Neulieferung. Die Interessen des Kunden werden bei der Xxxx angemessen berücksichtigtberücksichtigt. Das Eigentum an Teilen, die auf Grund einer Nacherfüllung aus- gewechselt Nacherfüllung ausgewechselt werden, geht auf den Anbieter über. Der Kunde wird dem Anbieter den Ein- und Ausbau im Rahmen der Nacherfüllung ermöglichen, außer soweit dies dem Kunden unzumutbar ist. Vor eigenen Maßnahmen zur Mangelbeseitigung wird der Kunde mit dem Anbieter Rücksprache halten. Hat der Kunde einen Anspruch auf Aufwendungsersatz, besteht dieser nur in angemessenem Umfang unter Berücksichtigung des Xxxxx der betreffenden Leistung in mangelfreiem Zustand und der Bedeutung des Mangels.
4.4 Schlägt die Nacherfüllung Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurück- treten zurücktreten und/oder – unter den Voraussetzungen von Ziffer A 7 – Schadens- oder Aufwendungs- ersatz 8 von Teil A. verlangen. Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht bezüglich dieser Mangelan- sprüche Mangelansprüche innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den Kunden.
4.5 . Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, wird der Anbieter die Hardware zurücknehmen und die vom Kunden geleistete Vergütung abzüglich der dem Kunden gewährten Nutzungsmöglichkeiten zu- rückzahlen, höchstens den bei der Rückgabe gewöhnlichen Verkaufswert dieser Hardware. Diese Nutzungsmöglichkeiten werden grundsätzlich aufgrund einer degressiven Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von drei Jahren berechnet. Beiden Vertragspartnern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein längerer oder kürzerer Nutzungszeitraum zugrunde zu legen ist.zurückzahlen
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mangelansprüche des Kunden. 4.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Hardware bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarun- gen gemäß C 1.1 entspricht.
4.2 7.1 Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind. Dies gilt auch für Mängel, für die Rechte bei der Abnahme vorbehalten sind. Für die Mitteilung von Mängeln gilt insbesondere Ziffer A 3.43.3.
4.3 7.2 Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen angemessen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Xxxx des Anbieters entweder Nachbesserung Mangelbeseitigung oder Neulieferung. Die Interessen des Kunden werden bei der Xxxx angemessen berücksichtigt. Das Eigentum an Teilen, die auf Grund einer Nacherfüllung aus- gewechselt werden, geht auf den Anbieter überNeuherstellung.
4.4 7.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurück- treten zurücktreten und/oder – unter den Voraussetzungen -‐ im Rahmen von Ziffer A 7 – Schadens- 6 der AV GLUT BERLIN UG & CO. KG -‐ Schadens-‐ oder Aufwendungs- ersatz Aufwendungsersatz verlangen. Zu einer kosten-‐pflichtigen Selbstvornahme ist der Kunde nur berechtigt, wenn ein Mangel trotz Ablaufs einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung nicht beseitigt ist und die Ursache hierfür in der Sphäre des Anbieters liegt. Ist die Nacherfüllung verzögert, gilt für Schadens-‐ und Aufwendungsersatz des Anbieters Ziffer 3.4 der AV GLUT BERLIN UG & CO. KG. Für Schadens-‐ oder Aufwendungsersatz gilt insbesondere Ziffer 6 der AV GLUT BERLIN UG & CO. KG. Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht bezüglich dieser Mangelan- sprüche Mangelansprüche innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den KundenKalendertagen.
4.5 Tritt 7.4 Für Sachmängel gilt ergänzend Ziffer 4 der Kunde vom Vertrag zurückAV GLUT BERLIN UG & CO. KG, wird für Rechtsmängel gilt ergänzend Ziffer 5 der Anbieter die Hardware zurücknehmen und die vom Kunden geleistete Vergütung abzüglich der dem Kunden gewährten Nutzungsmöglichkeiten zu- rückzahlen, höchstens den bei der Rückgabe gewöhnlichen Verkaufswert dieser HardwareAV GLUT BERLIN UG & CO. Diese Nutzungsmöglichkeiten werden grundsätzlich aufgrund einer degressiven Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von drei Jahren berechnet. Beiden Vertragspartnern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein längerer oder kürzerer Nutzungszeitraum zugrunde zu legen istKG.
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Samples: Manufacturing Agreements
Mangelansprüche des Kunden. 4.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Hardware bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarun- gen gemäß C 1.1 entspricht.
4.2 7.1 Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind. Dies gilt auch für Mängel, für die Rechte bei der Abnahme vorbehalten sind. Für die Mitteilung von Mängeln gilt insbesondere Ziffer A 3.43.3.
4.3 7.2 Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen angemessen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Xxxx des Anbieters entweder Nachbesserung Mangelbeseitigung oder Neulieferung. Die Interessen des Kunden werden bei der Xxxx angemessen berücksichtigt. Das Eigentum an Teilen, die auf Grund einer Nacherfüllung aus- gewechselt werden, geht auf den Anbieter überNeuherstellung.
4.4 7.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurück- treten zurücktreten und/oder – unter den Voraussetzungen - im Rahmen von Ziffer A 7 – 6 der AV AKI- Schadens- oder Aufwendungs- ersatz Aufwendungsersatz verlangen. Zu einer kostenpflichtigen Selbstvornahme ist der Kunde nur berechtigt, wenn ein Mangel trotz Ablaufs einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung nicht beseitigt ist und die Ursache hierfür in der Sphäre des Anbieters liegt. Ist die Nacherfüllung verzögert, gilt für Schadens- und Aufwendungsersatz des Anbieters Ziffer 3.4 der AV AKI. Für Schadens- oder Aufwendungsersatz gilt Ziffer 6 der AV AKI. Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht bezüglich dieser Mangelan- sprüche Mangelansprüche innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den Kunden.
4.5 Tritt 7.4 Für Sachmängel gilt ergänzend Ziffer 4 der Kunde vom Vertrag zurückAV AKI, wird für Rechtsmängel gilt ergänzend Ziffer 5 der Anbieter die Hardware zurücknehmen und die vom Kunden geleistete Vergütung abzüglich der dem Kunden gewährten Nutzungsmöglichkeiten zu- rückzahlen, höchstens den bei der Rückgabe gewöhnlichen Verkaufswert dieser HardwareAV AKI. Diese Nutzungsmöglichkeiten werden grundsätzlich aufgrund einer degressiven Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von drei Jahren berechnet§ 641 Abs. Beiden Vertragspartnern 3 BGB bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein längerer oder kürzerer Nutzungszeitraum zugrunde zu legen istunberührt.
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Samples: Werkvertrag
Mangelansprüche des Kunden. 4.1 Der Anbieter AllgäuKlima gewährleistet, dass die Hardware Geräte bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarun- gen Vereinbarungen gemäß C 1.1 entsprichtentsprechen. Für Rechtsmängel gilt ergänzend Ziffer 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Kapitel A), für Sachmängel gilt ergänzend Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Kapitel A) nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen (Ziffer 4.2 bis 4.4).
4.2 Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sindsind und AllgäuKlima binnen 8 Tagen nach Lieferung gemeldet werden. Für die Mitteilung von Mängeln gilt insbesondere Ziffer A 3.44.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Kapitel A).
4.3 Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Xxxx des Anbieters von AllgäuKlima entweder Nachbesserung oder Neulieferung. Die Interessen des Kunden werden bei der Xxxx angemessen berücksichtigt. Das Eigentum an Teilen, die auf Grund einer Nacherfüllung aus- gewechselt ausgewechselt werden, geht auf den Anbieter AllgäuKlima über.
4.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurück- treten zurücktreten und/oder – unter den Voraussetzungen von Ziffer A 7 – der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Kapitel A) - Schadens- oder Aufwendungs- ersatz Aufwendungsersatz verlangen. Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht bezüglich dieser Mangelan- sprüche Mangelansprüche innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den Kunden.
4.5 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, wird der Anbieter AllgäuKlima die Hardware Geräte zurücknehmen und die vom Kunden geleistete Vergütung abzüglich der dem Kunden gewährten Nutzungsmöglichkeiten zu- rückzahlenzurückzahlen, höchstens den bei der Rückgabe gewöhnlichen Verkaufswert dieser HardwareGeräte. Diese Nutzungsmöglichkeiten werden grundsätzlich aufgrund einer degressiven Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von drei Jahren berechnet. Beiden Vertragspartnern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein längerer oder kürzerer Nutzungszeitraum zugrunde zu legen ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mangelansprüche des Kunden. 4.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Hardware Software bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarun- gen Vereinbarungen gemäß C Ziffer 1.1 entspricht. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beginnt mit der Ablieferung oder – wenn der Anbieter installiert – mit Abschluss der Installation. Eine Erweiterung des Einsatzumfangs (Ziffer 2.1 Absatz 2) hat keinen Einfluss auf den Verlauf der Verjährung. Für Rechtsmängel gilt ergänzend Ziffer 5 der AV ALOS. Für Xxxxxxxxxx gilt ergänzend Ziffer 4 der AV ALOS nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Ziffern 4.2 – 4.4.
4.2 Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind. Für die Mitteilung von Mängeln gilt insbesondere Ziffer A 3.42.4 der AV ALOS.
4.3 Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen angemessen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Xxxx des Anbieters entweder Nachbesserung oder Neulieferungoder, die Lieferung einer Ersatzsoftware. Die Nachbesserung kann auch durch Umgehungsmaßnahmen erreicht werden, sofern dies dem Kunden im Einzelfall zuzumuten ist und die für die Software vereinbarten Leistungsdaten und Beschaffenheitsangaben erreicht werden. Die Interessen des Kunden werden bei der Xxxx angemessen berücksichtigt. Das Eigentum an TeilenDer Kunde wird dem Anbieter den Ein- und Ausbau im Rahmen der Nacherfüllung ermöglichen, die außer soweit dies dem Kunden unzumutbar ist. Vor eigenen Maßnahmen zur Mangelbeseitigung wird der Kunde mit dem Anbieter Rücksprache halten. Hat der Kunde einen Anspruch auf Grund einer Nacherfüllung aus- gewechselt werdenAufwendungsersatz, geht auf den Anbieter über.besteht dieser nur in angemessenem Umfang unter Berücksichtigung des Xxxxx der betreffenden Leistung in mangelfreiem Zustand und der Bedeutung des Mangels.-
4.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurück- treten zurücktreten und/oder – unter den Voraussetzungen im Rahmen von Ziffer A 7 6 der AV ALOS – Schadens- oder Aufwendungs- ersatz Aufwendungsersatz verlangen. Ist die Nacherfüllung verzögert, gilt für Schadens- und Aufwendungsersatz des Anbieters Ziffer 3.4 der AV ALOS. Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht bezüglich dieser Mangelan- sprüche Mangelansprüche innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach ab Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den Kunden.
4.5 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, wird der Anbieter die Hardware zurücknehmen und die vom Kunden geleistete Vergütung abzüglich der dem Kunden gewährten Nutzungsmöglichkeiten zu- rückzahlen, höchstens den bei der Rückgabe gewöhnlichen Verkaufswert dieser Hardware. Diese Nutzungsmöglichkeiten werden grundsätzlich aufgrund einer degressiven Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von drei Jahren berechnet. Beiden Vertragspartnern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein längerer oder kürzerer Nutzungszeitraum zugrunde zu legen ist.
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Samples: Software License Agreement
Mangelansprüche des Kunden. 4.1 Der Anbieter a) Telution gewährleistet, dass die Hardware Software bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarun- gen Vereinbarungen gemäß Ziffer C 1.1 1 a entspricht.. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beginnt mit der Ablieferung oder – wenn Telution installiert – mit Abschluss der Installation. Eine Erweiterung des Einsatzumfangs (Ziffer C 2 a Absatz 2) hat keinen Einfluss auf den Verlauf der Verjährung. Für Rechtsmängel gilt ergänzend Ziffer A 7. Für Xxxxxxxxxx gilt ergänzend Ziffer A 6 nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Ziffern C 4 b – C 4 d.
4.2 b) Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind. Für die Mitteilung von Mängeln gilt insbesondere Ziffer A 3.4.3 c.
4.3 c) Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Xxxx des Anbieters von Telution entweder Nachbesserung oder Neulieferungdie Lieferung einer Ersatzsoftware. Die Interessen des Kunden werden bei der Xxxx angemessen berücksichtigt. Das Eigentum an Teilen, die auf Grund einer Nacherfüllung aus- gewechselt werden, geht auf den Anbieter über.
4.4 d) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurück- treten zurücktreten und/oder – unter den Voraussetzungen im Rahmen von Ziffer A 7 – 8 Schadens- oder Aufwendungs- ersatz Aufwendungsersatz verlangen. Ist die Nacherfüllung verzögert, gilt für Schadens- und Aufwendungsersatz von Telution Ziffer A 5 d. Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht bezüglich dieser Mangelan- sprüche Mangelansprüche innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach ab Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den Kunden.
4.5 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, wird der Anbieter die Hardware zurücknehmen und die vom Kunden geleistete Vergütung abzüglich der dem Kunden gewährten Nutzungsmöglichkeiten zu- rückzahlen, höchstens den bei der Rückgabe gewöhnlichen Verkaufswert dieser Hardware. Diese Nutzungsmöglichkeiten werden grundsätzlich aufgrund einer degressiven Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von drei Jahren berechnet. Beiden Vertragspartnern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein längerer oder kürzerer Nutzungszeitraum zugrunde zu legen ist.
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Samples: Software License Agreement
Mangelansprüche des Kunden. 4.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Hardware bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarun- gen gemäß C 1.1 entspricht.
4.2 Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind. Für die Mitteilung von Mängeln gilt insbesondere Ziffer A 3.4.
4.3 4.2 Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen angemessen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Xxxx des Anbieters entweder Nachbesserung Mangelbeseitigung oder Neulieferung. Die Interessen des Kunden werden bei der Xxxx angemessen berücksichtigt. Das Eigentum an Teilen, die auf Grund einer Nacherfüllung aus- gewechselt werden, geht auf den Anbieter überNeuherstellung.
4.4 4.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Voraussetzungendie Vergütung mindern, vom Vertrag zurück- treten und/zurücktreten und / oder – unter den Voraussetzungen - im Rahmen von Abschnitt A, Ziffer A 7 – 6 der AGB- Schadens- oder Aufwendungs- ersatz Aufwendungsersatz verlangen. Zu einer kostenpflichtigen Selbstvornahme ist der Kunde nur berechtigt, wenn ein Mangel trotz Ablaufs neier angemessenen Frist zur Nacherfüllung nicht beseitigt ist und die Ursache hierfür in der Sphäre des Anbieters liegt. Ist die Nacherfüllung verzögert, gilt für Schadens- und Aufwendungsersatz des Anbieters Abschnitt A, Ziffer 3.4 der AGB. Für Schadens- oder Aufwendungsersatz gilt Abschnitt A, Ziffer 6 der AGB. Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht bezüglich dieser Mangelan- sprüche Mangelansprüche innerhalb von 14 Kalendertagen nach Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den KundenKunden aus.
4.5 Tritt 4.4 Es gelten bei Sach- und Rechtsmängeln ergänzend Abschnitt A, Ziffern 4 und 5 der Kunde vom Vertrag zurück, wird der Anbieter die Hardware zurücknehmen und die vom Kunden geleistete Vergütung abzüglich der dem Kunden gewährten Nutzungsmöglichkeiten zu- rückzahlen, höchstens den bei der Rückgabe gewöhnlichen Verkaufswert dieser HardwareAGB; § 641 Abs. Diese Nutzungsmöglichkeiten werden grundsätzlich aufgrund einer degressiven Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von drei Jahren berechnet. Beiden Vertragspartnern 3 BGB bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein längerer oder kürzerer Nutzungszeitraum zugrunde zu legen istunberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen