Mangelhafte Rechnungslegung. 4.3.7.1 Ist eine Schluss- oder Teilschlussrechnung so mangelhaft, dass der AG sie weder prüfen noch berichtigen kann, ist sie dem AN binnen 30 Tagen zur Verbesserung zurückzu- stellen und von diesem binnen 30 Tagen neu vorzulegen. 4.3.7.2 Fehlen nur einzelne Unterlagen, ist die Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist so weit wie möglich zu prüfen. Der AN ist sofort nach Feststellung der Unvollständigkeit der Unter- lagen aufzufordern, die fehlenden Unterlagen innerhalb angemessener Frist nachzubringen. Die Nachforderung aller fehlenden Unterlagen muss innerhalb der jeweiligen Frist nach 4.4.1 erfolgen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen, Allgemeine Vertragsbestimmungen
Mangelhafte Rechnungslegung. 4.3.7.1 4.3.6.1 Ist eine Schluss- oder Teilschlussrechnung so mangelhaft, dass der AG sie weder prüfen noch berichtigen kann, ist sie dem AN binnen 30 Tagen zur Verbesserung zurückzu- stellen Verbesse- rung zurückzustellen und von diesem binnen 30 Tagen neu vorzulegen.
4.3.7.2 4.3.6.2 Fehlen nur einzelne Unterlagen, ist die Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist so weit wie möglich zu prüfen. Der AN ist sofort nach Feststellung der Unvollständigkeit Unvollständig- keit der Unter- lagen Unterlagen aufzufordern, die fehlenden Unterlagen innerhalb angemessener Frist nachzubringen. Die Nachforderung aller fehlenden Unterlagen muss innerhalb der jeweiligen Frist nach 4.4.1 erfolgen.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services, General Terms and Conditions for Services
Mangelhafte Rechnungslegung. 4.3.7.1 Ist eine Schluss- oder Teilschlussrechnung so mangelhaft, dass der AG sie weder prüfen noch berichtigen kann, ist sie dem AN binnen 30 Tagen zur Verbesserung zurückzu- stellen und von diesem binnen 30 Tagen neu vorzulegen.
4.3.7.2 Fehlen nur einzelne Unterlagen, ist die Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist so weit wie möglich zu prüfen. Der AN ist sofort nach Feststellung der Unvollständigkeit der Unter- lagen Un- terlagen aufzufordern, die fehlenden Unterlagen innerhalb angemessener Frist nachzubringennachzubrin- gen. Die Nachforderung aller fehlenden Unterlagen muss innerhalb der jeweiligen Frist nach 4.4.1 erfolgen.nach
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen Der Stadt Wien Für Bauleistungen
Mangelhafte Rechnungslegung. 4.3.7.1 8.3.7.1 Ist eine Schluss- oder Teilschlussrechnung so mangelhaft, dass der AG sie weder prüfen noch berichtigen kann, ist sie dem AN binnen 30 Tagen zur Verbesserung zurückzu- stellen zurückzustellen und von diesem binnen 30 Tagen neu vorzulegen.
4.3.7.2 8.3.7.2 Fehlen nur einzelne Unterlagen, ist die Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist so weit wie möglich zu prüfen. Der AN ist sofort nach Feststellung der Unvollständigkeit der Unter- lagen Unterlagen aufzufordern, die fehlenden Unterlagen innerhalb angemessener Frist nachzubringen. Die Nachforderung aller fehlenden Unterlagen muss innerhalb der jeweiligen Frist nach 4.4.1 .
8.4.1 erfolgen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen