Mangelhafte Rechnungslegung. 4.3.7.1 Ist eine Schluss- oder Teilschlussrechnung so mangelhaft, dass der AG sie weder prüfen noch berichtigen kann, ist sie dem AN binnen 30 Tagen zur Verbesserung zurückzu- stellen und von diesem binnen 30 Tagen neu vorzulegen.
Appears in 3 contracts
Samples: www.wien.gv.at, www.wien.gv.at, www.wien.gv.at
Mangelhafte Rechnungslegung. 4.3.7.1 4.3.6.1 Ist eine Schluss- oder Teilschlussrechnung so mangelhaft, dass der AG sie weder prüfen noch berichtigen kann, ist sie dem AN binnen 30 Tagen zur Verbesserung zurückzu- stellen Verbesse- rung zurückzustellen und von diesem binnen 30 Tagen neu vorzulegen.
Appears in 2 contracts
Samples: www.wien.gv.at, www.wien.gv.at
Mangelhafte Rechnungslegung. 4.3.7.1 8.3.7.1 Ist eine Schluss- oder Teilschlussrechnung so mangelhaft, dass der AG sie weder prüfen noch berichtigen kann, ist sie dem AN binnen 30 Tagen zur Verbesserung zurückzu- stellen zurückzustellen und von diesem binnen 30 Tagen neu vorzulegen.
Appears in 1 contract
Samples: www.hall-in-tirol.at