Mediation. Der Versicherer gewährt in Konfliktsituationen, Unterstützung zur Beilegung des Konfliktes durch kostenlose Durchführung einer Mediation. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die schriftliche Bereitschaft des Versicherungs- nehmers und des Konfliktpartners zur Teilnahme an einem Gespräch zur Beilegung des Konfliktes. Weitere Voraussetzung ist, dass zwischen den Parteien kein Rechtsstreit oder Schlichtungsverfahren geführt wird. Die Kostenerstattung ist beschränkt auf die ortsüblichen Gebühren eines Mediatoren für maximal drei Termine je zwei Stunden.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Mediation. Der Versicherer gewährt in Konfliktsituationen, Unterstützung zur Beilegung des Konfliktes durch kostenlose Durchführung einer Mediation. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die schriftliche Bereitschaft des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers und des Konfliktpartners zur Teilnahme an einem Gespräch zur Beilegung des Konfliktes. Weitere Voraussetzung ist, dass zwischen den Parteien kein Rechtsstreit oder Schlichtungsverfahren geführt wird. Die Kostenerstattung ist beschränkt auf die ortsüblichen Gebühren eines Mediatoren Mediators für maximal drei Termine je zwei Stunden.
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Samples: Luftfahrt Haftpflichtversicherung, Luftfahrzeughalter Haftpflichtversicherung