Common use of Mehrfahrtenkarten Clause in Contracts

Mehrfahrtenkarten. Mehrfahrtenkarten werden für Erwachsene und Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) als 6-Fahrten-Karten für die Preisstu- fen (PS) 1 bis 4, den Stadttarif und den Vorverkauf für den Stadttarif Braunschweig ausgegeben. Für den räumlichen Geltungsbereich und die Geltungsdauer der Preisstufen 1 – 4, des Stadttarifs und des VVK BS gelten die Bestimmungen für Einzelfahrscheine nach Ziffer 3.1 und 3.2. Die Mehrfahrtenkarten des Stadttarifes sind nur in einer der Tarifzonen 20, 40 oder 80 und die des VVK BS nur in der Ta- rifzone 40 gültig. Sie gelten 90 Minuten. Ausgegebene und nicht entwertete Mehrfahrtenkarten des ak- tuellen Tarifs behalten ihre Gültigkeit unbegrenzt bis auf Wi- derruf. Es finden keine Umtausch- oder Rücknahmeaktionen statt. Es wird keine Erstattung geleistet. In den Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist das Lösen oder Entwerten von Mehrfahrtenkarten nicht möglich. Die Ent- wertung muss unmittelbar vor Fahrtantritt an den im Bahnhofs- bereich aufgestellten Entwertern vorgenommen werden. An- sonsten gelten für die Entwertung die Bestimmungen des § 6 der Allgemeinen und Besonderen Beförderungsbedingungen.

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Samples: www.bsvg.net, www.wvg.de, mobi38.de

Mehrfahrtenkarten. Mehrfahrtenkarten werden für Erwachsene und Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) als 6-Fahrten-Karten für die Preisstu- fen (PS) 1 bis 4, den Stadttarif und den Vorverkauf für den Stadttarif Braunschweig ausgegeben. Für den räumlichen Geltungsbereich und die Geltungsdauer der Preisstufen 1 – 4, des Stadttarifs und des VVK BS gelten die Bestimmungen für Einzelfahrscheine nach Ziffer 3.1 und 3.2. Die Mehrfahrtenkarten des Stadttarifes sind nur in einer der Tarifzonen 20, 40 oder 80 und die des VVK BS nur in der Ta- rifzone 40 gültig. Sie gelten 90 Minuten. Ausgegebene und nicht entwertete Mehrfahrtenkarten des ak- tuellen Tarifs behalten ihre Gültigkeit unbegrenzt bis auf Wi- derruf. Es finden keine Umtausch- oder Rücknahmeaktionen statt. Es wird keine Erstattung geleistet. In den Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist das Lösen oder Entwerten von Mehrfahrtenkarten nicht möglich. Die Ent- wertung muss unmittelbar vor Fahrtantritt an den im Bahnhofs- bereich aufgestellten Entwertern vorgenommen werden. An- sonsten gelten für die Entwertung die Bestimmungen des § 6 der Allgemeinen und Besonderen Beförderungsbedingungen. Bei Mehrfahrtenkarten als Online-Ticket wird beim Kauf der erste Abschnitt mit sofortiger Gültigkeit automatisch entwer- tet. Die weiteren Fahrtabschnitte sind vor Nutzung durch den Fahrgast zu entwerten und ab Zeitpunkt der Entwertung eben- falls sofort gültig.

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Samples: www.vrb-online.de