Mehrkosten durch Preissteigerungen. 4.3.2.1 Mehrkosten durch Preissteigerungen sind Aufwendungen für Preissteigerungen versicherter und vom Schaden betroffener Sachen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstel- lung oder Wiederbeschaffung. 4.3.2.2 Wenn der Versicherungsnehmer die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung nicht unverzüglich veranlasst, werden die Mehrkos- ten nur in dem Umfang ersetzt, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung entstanden wären. 4.3.2.3 Mehrkosten infolge von außergewöhnlichen Ereignissen, behördlichen Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen oder Kapitalmangel sind nicht versichert. 4.3.2.4 Ist der Zeitwert Versicherungswert, so werden auch die Mehr- kosten nur im Verhältnis des Zeitwerts zum Neuwert ersetzt.
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Samples: Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs)
Mehrkosten durch Preissteigerungen. 4.3.2.1 3.4.7.1 Mehrkosten durch Preissteigerungen sind Aufwendungen für Preissteigerungen versicherter und vom Schaden betroffener Sachen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstel- lung Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung.
4.3.2.2 3.4.7.2 Wenn der Versicherungsnehmer die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung nicht unverzüglich veranlasst, werden die Mehrkos- ten Mehrkosten nur in dem Umfang ersetzt, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung entstanden wären.
4.3.2.3 3.4.7.3 Mehrkosten infolge von außergewöhnlichen Ereignissen, behördlichen Wiederherstellungs- Wieder- herstellungs- oder Betriebsbeschränkungen oder Kapitalmangel sind nicht versichertversi- chert.
4.3.2.4 3.4.7.4 Ist der Zeitwert Versicherungswert, so werden auch die Mehr- kosten Mehrkosten nur im Verhältnis Ver- hältnis des Zeitwerts Zeitwertes zum Neuwert ersetzt.
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Samples: Produktbezogene Bedingungen