Mehrkosten durch Preissteigerungen. Mehrkosten durch Preissteigerungen sind Aufwendungen für Preissteigerungen versicherter und vom Schaden betroffener Sachen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung. Wenn der Versicherungsnehmer die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung nicht unverzüglich veranlasst, werden die Mehrkosten nur in dem Umfang ersetzt, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung entstanden wären. Mehrkosten infolge von außergewöhnlichen Ereignissen, behördlichen Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen oder Kapitalmangel sind nicht versichert. Sofern behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen verzögern, werden die dadurch entstandenen Preissteigerungen jedoch ersetzt. Ist der Zeitwert Versicherungswert, so werden auch die Mehrkosten nur im Verhältnis des Zeitwerts zum Neuwert ersetzt. Sofern eine Unterversicherung für eine vom Schaden betroffene Position besteht, für welche die Mehrkosten versichert sind, werden diese Mehrkosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme der vom Schaden betroffenen Position zum Versicherungswert der vom Schaden betroffenen Position ersetzt.
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Samples: Inhaltsversicherung Für Gastronomie, Inhaltsversicherung Für Bäckereien
Mehrkosten durch Preissteigerungen. a) Mehrkosten durch Preissteigerungen sind Aufwendungen für Preissteigerungen Preissteigerun- gen versicherter und vom Schaden betroffener Sachen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung. .
b) Wenn der Versicherungsnehmer die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung Wiederbeschaf- fung nicht unverzüglich veranlasst, werden die Mehrkosten nur in dem Umfang ersetzt, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung Wie- derbeschaffung entstanden wären. .
c) Mehrkosten infolge von außergewöhnlichen Ereignissen, behördlichen Wiederherstellungs- Wie- derherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen oder Kapitalmangel sind nicht versichert. Sofern behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen Sa- chen verzögern, werden die dadurch entstandenen Preissteigerungen jedoch ersetzt. .
d) Ist der Zeitwert Versicherungswert, so werden auch die Mehrkosten nur im Verhältnis des Zeitwerts zum Neuwert ersetzt. Sofern eine Unterversicherung für eine vom Schaden betroffene Position besteht, für welche die Mehrkosten versichert sind, werden diese Mehrkosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme der vom Schaden betroffenen Position zum Versicherungswert der vom Schaden betroffenen Position ersetzt.
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Samples: Sachversicherung
Mehrkosten durch Preissteigerungen. a) Mehrkosten durch Preissteigerungen sind Aufwendungen für Preissteigerungen versicherter und vom Schaden betroffener Sachen Sa- chen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung. .
b) Wenn der Versicherungsnehmer die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung nicht unverzüglich veranlasst, werden die Mehrkosten nur in dem Umfang ersetzt, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung entstanden ent- standen wären. .
c) Mehrkosten infolge von außergewöhnlichen Ereignissen, behördlichen Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen oder Kapitalmangel sind nicht versichert. Sofern behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen verzögern, werden die dadurch entstandenen Preissteigerungen jedoch ersetzt. .
d) Ist der Zeitwert Versicherungswert, so werden auch die Mehrkosten nur im Verhältnis des Zeitwerts zum Neuwert ersetzt. Sofern eine Unterversicherung für eine vom Schaden betroffene Position besteht, für welche die Mehrkosten versichert sind, werden diese Mehrkosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme der vom Schaden betroffenen Position zum Versicherungswert der vom Schaden betroffenen Position ersetzt.
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Samples: Elektronik Versicherung
Mehrkosten durch Preissteigerungen. a) Mehrkosten durch Preissteigerungen sind Aufwendungen für Preissteigerungen Preissteigerun- gen versicherter und vom Schaden betroffener Sachen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung. .
b) Wenn der Versicherungsnehmer die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung Wiederbeschaf- fung nicht unverzüglich veranlasst, werden die Mehrkosten nur in dem Umfang Um- fang ersetzt, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung Wie- derbeschaffung entstanden wären. .
c) Mehrkosten infolge von außergewöhnlichen Ereignissen, behördlichen Wiederherstellungs- Wie- derherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen oder Kapitalmangel sind nicht versichert. Sofern behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen verzögernSa- xxxx xxxxxxxxx, werden die dadurch entstandenen Preissteigerungen jedoch ersetzt. .
d) Ist der Zeitwert Versicherungswert, so werden auch die Mehrkosten nur im Verhältnis des Zeitwerts zum Neuwert ersetzt. Sofern eine Unterversicherung für eine vom Schaden betroffene Position besteht, für welche die Mehrkosten versichert sind, werden diese Mehrkosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme der vom Schaden betroffenen Position zum Versicherungswert der vom Schaden betroffenen Position ersetzt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Zusätzlicher Gefahren Zur Feuerversicherung