Mitwirkungspflichten der Kunden Musterklauseln

Mitwirkungspflichten der Kunden. 6.1 Der Kunde wird mo’web unverzüglich nach Auftragsbestätigung mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung von mo’web erforderlich sind. Er wird mo’web über alle Vorgänge informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von mo’web wiederholt werden müssen.
Mitwirkungspflichten der Kunden. Wenn der Kunde Portale von Xxxxxxxx nutzt, hat er seine für das Portal genutzten Konten/ Passwörter geheim zu halten und sicher aufzubewahren. Hat der Kunde Zweifel, ob Dritte Kenntnis von Passwörtern erlangt haben oder diese unautorisiert genutzt haben könnten, ist Xxxxxxxx darüber unverzüglich zu informieren.
Mitwirkungspflichten der Kunden. 11.1Der Kunde darf keine Daten an mbIT oder an von mbIT bereitgestellte Systeme übermitteln, deren Inhalt gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde darf mit Daten keinerlei Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen. 11.2Der Kunde darf in keiner Form erotische, sexuelle oder pornografische Inhalte an mbIT übermitteln oder auf von mbIT bereitgestellten Systemen speichern oder publizieren, ebenso wenig wie rassistische, gewaltverherrlichende Inhalte oder Inhalte mit hetzerischer Absicht bzw. Daten, die Dritte negativ darstellen oder öffentlichen Anstoß erregen. 11.3Der Kunde verpflichtet sich, keine Werbe-Rundschreiben oder Massenmailings von bereitgestellten Systemen von mbIT aus zu initiieren, ohne von den eMail-Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein. 11.4Der Kunde hat mbIT Änderungen an vertragsrelevanten Daten unverzüglich mitzuteilen, dazu zählen insbesondere Änderungen der Adresse sowie andere die Erreichbarkeit des Kunden betreffende Daten ebenso wie maßgebliche Verschlechterungen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse. mbIT – Smart Technology 2/4 Xxxxxxx Xxxxxx USt-IdNr. DE183827328 Bank Kreissparkasse Tübingen Xxxxxxx-Xxxxx-Xxx. 0 Mail xxxx@xxxx.xxx BIC XXXXXXX0XXX 00000 Xxxxxxxxxx Web xxx.xxxx.xxx IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00
Mitwirkungspflichten der Kunden 

Related to Mitwirkungspflichten der Kunden

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.