Mängelbehebung Musterklauseln

Mängelbehebung. Die Rechte zur Behebung der Mängel sind: □ Instandstellung (Reparatur) □ Preisnachlass (Minderung) □ Rückritt, Rückbau (Wandelung; ist bei Werkverträgen nur in absoluten Ausnahmefällen möglich)
Mängelbehebung. Mit Ausnahme von Verbrauchergeschäften werden gewährleistungspflichtige Mängel nach dem freien Ermessen des Service Providers entweder durch Verbesserung oder durch Austausch behoben, wobei eine Preisminderung ausgeschlossen ist. Gewährleistungsansprüche setzen bei Unternenehmergeschäften voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 14 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat (Mängelrüge). Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist für Unternehmer ausgeschlossen.
Mängelbehebung. Murotex behebt durch den Kunden gerügte Mängel an den Geräten während der Vertragsdau- er im Umfang der für das jeweilige Gerät bestehenden Werksgarantie sowie der aufgrund der Bestellung mit dem Anbieter abgeschlossenen Wartungspakete (z.B. CarePack). Weitere Ge- währleistungsansprüche sind ausdrücklich wegbedungen. Vorbehalten bleiben allfällige im Hauptvertrag durch Murotex ausdrücklich zugesicherte Service- und Reparaturleistungen.
Mängelbehebung. Die Rechte zur Behebung der Mängel sind:
Mängelbehebung. 13.1 Mängel des Service werden nach Absprache mit SIX beho- ben. 13.2 Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist SIX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Mängelbehebung. Im Falle einer auf das Verschulden von Murotex zurückzuführenden mangelhaften Serviceleis- tung hat der Kunde ausschliesslich das Recht auf Wiederholung der Serviceleistung. Murotex wird die mangelhafte Serviceleistung nach erfolgter Rüge durch den Kunden innert angemes- xxxxx Xxxxx wiederholen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche ist, soweit gesetzlich zuläs- sig, ausgeschlossen.
Mängelbehebung. Die Mängelbehebung erfolgt nach Xxxx von CWS durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Ersatzlie- ferung für die beanstandete Ware. Schlagen die Nachbe- sserungs-, respektive Neulieferungsversuche mindestens zweimal fehl, steht dem Kunden das Recht zur Preisminde- rung zu. Weitere Rechte und Ansprüche des Kunden wie Wandelung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen.
Mängelbehebung. Die Rechte zur Behebung der Mängel sind: • Instandstellung (Reparatur/Nachbesserung). • Der Unternehmer ist verpflichtet, die Behebung von Mängeln innert angemessener Frist auszu- führen. • Preisnachlass oder Minderung wird ausge- schlossen. • Rücktritt, Xxxxxxx (Wandelung; ist bei Werk- verträgen nur in absoluten Ausnahmefällen möglich).
Mängelbehebung. Schon während der Abnahmeprüfung gemeldete Klasse 1-Mängel wird die 08EINS, soweit möglich, fortlaufend beheben und in korrigierter Form zu nochmaligen Tests bereitstellen. Der Kunde ist verpflichtet, solche korrigierten Leistungsteile noch während der Abnahmefrist erneut zu prüfen. Die Abnahmefrist verlängert sich um die Korrekturzeit und die Zeit für die erneute Prüfung durch den Kunden, maximal aber um das doppelte der für den entsprechenden Leistungsteil vereinbarten Abnahmefrist bzw., wenn keine Abnahmefrist vereinbart ist, um maximal 60 Tage. Bei Vorliegen von Klasse 2-Mängeln erteilt der Kunde die betreffende Abnahme ohne Geltendmachung einer Minderung unter dem Vorbehalt der Nachbesserung. Die Nachbesserung hat raschmöglichst, längstens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab Abnahme zu erfolgen. Gelingt es der 08EINS AG nicht, einen Klasse 1-Mangel innert Frist zu beheben, oder besteht der Klasse 1-Mangel auch nach Prüfung des korrigierten Leistungsteils (zweite Abnahmeprüfung) noch, hat der Kunde der 08EINS AG eine weitere angemessene Nachfrist zur Behebung des abnahmeverhindernden Mangels zu setzen. Der Kunde hat den korrigierten Leistungsteil innert eines gemeinsam vereinbarten kurzen Zeitraums zu prüfen (dritte Abnahmeprüfung). Scheitert die Abnahme auch bei der dritten Abnahmeprüfung, ist der Kunde berechtigt (i) weiterhin Nachbesserung zu verlangen, (ii) von der Vergütung einen angemessenen Minderwert abzuziehen oder (iii) bezüglich des mangelhaften Leistungsteils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Nicht mangelhafte und somit verwendbare Leistungsteile bleiben von einem allfälligen Rücktritt unberührt und sind voll zu vergüten. Die Abnahme gilt in jedem Fall als erteilt, wenn der Kunde das Projekt bzw. die zur Abnahme stehenden Teilleistungen nicht innert der Abnahmefrist abnimmt, oder wenn er die produktive Nutzung des Projekts bzw. der zur Abnahme stehenden Teilleistungen aufnimmt.
Mängelbehebung. 1 Der Anbieter wird nach der Meldung einer Fehlfunktion des service4fire Portals (in deutscher oder englischer Sprache) innerhalb von 48 Stunden mit der Analyse des Fehlers beginnen, sofern die Fehlermeldung innerhalb des Zeitraumes 09:00 bis 16:00 MEZ bzw MESZ von Montag bis Donnerstag und 09:00 bis 12:00 Uhr MEZ bzw MESZ Xxxxxxx gemeldet wird. Geht die Fehlermeldung nach diesen Zeitpunkten ein, dann gilt sie am nächsten Werktag als eingelangt. 2 Es gelten folgende Vereinbarungen Störungsannahme Mo bis Do, 09:00 – 16:00 MEZ bzw MESZ Fr 09:00 – 12:00 MEZ bzw MESZ Verfügbarkeit eines service4fire IT- Servicemitarbeiters Mo bis Do, 09:00 – 16:00 MEZ bzw MESZ Fr 09:00 – 12:00 MEZ bzw MESZ Reaktionszeit 48 Stunden innerhalb der o.g. Zeiträume Leistungsort Beim Anbieter Erreichbarkeit Per E-Mail über xxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xxx Definiert den Zeitraum, wann eine Störung an der Service Hotline gemeldet werden kann.