Mängelbehebung Musterklauseln

Mängelbehebung. Die Rechte zur Behebung der Mängel sind: □ Instandstellung (Reparatur) □ Preisnachlass (Minderung) □ Rückritt, Rückbau (Wandelung; ist bei Werkverträgen nur in absoluten Ausnahmefällen möglich)
Mängelbehebung. Mit Ausnahme von Endverbrauchergeschäften werden gewährleistungspflichtige Mängel nach dem freien Ermessen des Service Providers entweder durch Verbesserung oder durch Austausch behoben, wobei eine Preisminderung ausgeschlossen ist. Gewährleistungsansprüche setzen bei Unternehmergeschäften voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 14 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat (Mängelrüge). Ein Rücktrittsrecht gemäß § 933b ABGB ist für Unternehmer ausgeschlossen.
Mängelbehebung. 13.1 Mängel des Service werden nach Absprache mit SIX beho- ben. 13.2 Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist SIX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Mängelbehebung. Die Rechte zur Behebung der Mängel sind:
Mängelbehebung. Im Falle einer auf das Verschulden von Murotex zurückzuführenden mangelhaften Serviceleis- tung hat der Kunde ausschliesslich das Recht auf Wiederholung der Serviceleistung. Murotex wird die mangelhafte Serviceleistung nach erfolgter Rüge durch den Kunden innert angemes- xxxxx Xxxxx wiederholen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche ist, soweit gesetzlich zuläs- sig, ausgeschlossen.
Mängelbehebung. Murotex behebt durch den Kunden gerügte Mängel an den Geräten während der Vertragsdau- er im Umfang der für das jeweilige Gerät bestehenden Werksgarantie sowie der aufgrund der Bestellung mit dem Anbieter abgeschlossenen Wartungspakete (z.B. CarePack). Weitere Ge- währleistungsansprüche sind ausdrücklich wegbedungen. Vorbehalten bleiben allfällige im Hauptvertrag durch Murotex ausdrücklich zugesicherte Service- und Reparaturleistungen.
Mängelbehebung. Die Mängelbehebung erfolgt nach Xxxx von CWS durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Ersatzlie- ferung für die beanstandete Ware. Schlagen die Nachbe- sserungs-, respektive Neulieferungsversuche mindestens zweimal fehl, steht dem Kunden das Recht zur Preisminde- rung zu. Weitere Rechte und Ansprüche des Kunden wie Wandelung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen.
Mängelbehebung. Die Rechte zur Behebung der Mängel sind: • Instandstellung (Reparatur/Nachbesserung). • Der Unternehmer ist verpflichtet, die Behebung von Mängeln innert angemessener Frist auszu- führen. • Preisnachlass oder Minderung wird ausge- schlossen. • Rücktritt, Xxxxxxx (Wandelung; ist bei Werk- verträgen nur in absoluten Ausnahmefällen möglich).
Mängelbehebung. 1 Der Anbieter wird nach der Meldung einer Fehlfunktion des service4fire Portals (in deutscher oder englischer Sprache) innerhalb von 48 Stunden mit der Analyse des Fehlers beginnen, sofern die Fehlermeldung innerhalb des Zeitraumes 09:00 bis 16:00 MEZ bzw MESZ von Montag bis Donnerstag und 09:00 bis 12:00 Uhr MEZ bzw MESZ Xxxxxxx gemeldet wird. Geht die Fehlermeldung nach diesen Zeitpunkten ein, dann gilt sie am nächsten Werktag als eingelangt. 2 Es gelten folgende Vereinbarungen Störungsannahme Mo bis Do, 09:00 – 16:00 MEZ bzw MESZ Fr 09:00 – 12:00 MEZ bzw MESZ Verfügbarkeit eines service4fire IT- Servicemitarbeiters Mo bis Do, 09:00 – 16:00 MEZ bzw MESZ Fr 09:00 – 12:00 MEZ bzw MESZ Reaktionszeit 48 Stunden innerhalb der o.g. Zeiträume Leistungsort Beim Anbieter Erreichbarkeit Per E-Mail über xxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xxx Definiert den Zeitraum, wann eine Störung an der Service Hotline gemeldet werden kann.
Mängelbehebung. 2.1. Gewährleistungspflichtige, ordnungsgemäß nach Pkt. V.3. gerügte Mängel werden nach dem Ermessen der Innofreight wahlweise durch Verbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung und Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen. Bei berechtigter Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hat der Kunde Innofreight ein angemessenes Gebrauchsentgelt sowie eine Entschädigung für die Wertminderung der Leistung, zumindest je 15 % vom vereinbarten Nettokaufpreis oder vereinbarten Rep araturentgelt, sowie die Kosten für die Rücksendung, den Transport sowie allfälligen Manipulationsaufwand zu ersetzen, wenn die Ware/Leistung trotz des Man gels noch brauchbar war oder vom Kunden ben ützt worden ist. 2.2. Bei geringfügigen Mängeln ist Xxxxxxxxxxx nach seiner Xxxx auch berechtigt, nicht aber verpflichtet, von einer Verbesserung oder einem Austausch abzuseh en und stattdessen eine angemessene Preisminderung zu gewähren, insbesondere wenn eine Verbesserung oderein Austausch mit einem unverhältnismäßigen Aufwand für Innofreight verbun den wäre. Bei sämtlichen, auch nicht geringfügigen Mängeln, ist Innofreight berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Ware unter Ausschluss weiterer Ansprüche gegen Gutschrift des Nettoauftragwertes unter Abzug eines allfälligen Gebrauchsentgeltes im Sinne des Pkt. V.2.1. zurückzun ehmen.