Mängelhaftung (Gewährleistung). 1. Die WAREX spol. s r.o. leistet Gewähr für die Qualität der Produkte oder der Werkleistung für die Dauer von 24 Monaten nach Abnahme der Produkte (der Werkleistung). Für die Gewährleistung auf Einrichtungsgegenstände (Elektrogeräte, Küchenzeilen, Armaturen, Sanitäreinrichtungen usw.) gelten die Bedingungen der jeweiligen Hersteller. 2. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte gemäß dem mitgelieferten Wartungshandbuch für Container zu nutzen, das auch auf der Website xxx.xxxxx.xx zugänglich ist. 3. Warex haftet nicht für Produktmängel, die durch eine Nichtbeachtung des Wartungshandbuchs für Container oder auf eine andere unsachgemäße Art und Weise oder durch einen Eingriff in die Konstruktion der Produkte, eine Montage durch eine Person, die nicht der WAREX spol. s r.o. angehört, oder durch eigenmächtige Veränderungen verursacht wurden. 4. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Veränderungen der Produkteigenschaften, die durch natürliche Alterung des Materials, aus dem die Produkte hergestellt sind, entstehen. 5. Die Gewährleistungsansprüche bestehen nicht im Zusammenhang mit der Verfärbung der Produkte, die durch Witterungseinflüsse (z. B. Umweltverschmutzung, Staub, Verschmutzung durch Bautätigkeiten), unsachgemäße Nutzung oder Lagerung oder unsachgemäße Wartung und Reinigung verursacht wurde. 6. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte (Werkleistung) bei deren Abnahme zu prüfen. Offensichtliche Mängel, Mengenabweichungen oder Lieferung falscher Produkte hat der Käufer dem Verkäufer spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Übernahme der Produkte schriftlich anzuzeigen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, auf spätere Ansprüche Rücksicht zu nehmen. 7. Wenn die Produkte dem Käufer durch einen Spediteur geliefert werden, ist der Käufer verpflichtet, den Zustand der Produkte (Menge, Beschädigung der Produkte) zusammen mit dem Frachtführer sofort bei der Anlieferung gemäß dem beigelegten Transportdokument zu überprüfen. Der Käufer ist verpflichtet, den Frachtführer bei der Übernahme der Produkte über den Schaden zu informieren und mit ihm ein schriftliches Protokoll zu erstellen. Wird das Protokoll mit dem Frachtführer nicht erstellt, wird davon ausgegangen, dass die Produkte vollständig und unbeschädigt geliefert wurden. 8. Der Käufer ist verpflichtet, seinen Gewährleistungsanspruch innerhalb der Gewährleistungsfrist unverzüglich geltend zu machen und dem Verkäufer hierbei Folgendes vorzulegen: Kaufbeleg, Nachweis über die Anlieferung der Produkte, ferner den Umfang und die Art der Mängel zu spezifizieren. 9. Der Käufer ist des Weiteren verpflichtet, dem Verkäufer zwecks der Beurteilung der Mängelrüge die Besichtigung der Produkte und die Anfertigung einer Fotodokumentation zu ermöglichen. 10. Erkennt der Verkäufer den Gewährleistungsanspruch des Käufers an, verpflichtet er sich, nach seiner Xxxx die Mängel zu beseitigen oder eine Ersatzlieferung durchzuführen. Die Dauer der Gewährleistungsfrist ist durch die Ersatzlieferung nicht berührt. Hierbei entsteht dem Käufer weder der Anspruch auf Nachlass noch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
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Mängelhaftung (Gewährleistung). 120.1. WEGRO haftet bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschrif- ten, soweit sich aus dem Nachfolgenden nichts anderes ergibt.
20.2. Etwaige Mängel hat der Auftraggeber, als Kaufmann unverzüglich nach Ablie- ferung, als Verbraucher innerhalb von zwei Wochen, bei WEGRO schriftlich anzuzei- gen.
20.3. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung bei WEGRO schriftlich anzuzeigen. Auch Störungen oder offensichtliche Mängel an Rauchwarnmeldern müs- sen WEGRO unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.
20.4. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge behebt WEGRO den Mangel im Wege der Nacherfüllung nach der Xxxx von WEGRO durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung einer mangelfreien Sache oder durch Erbringung einer mangelfreien Leistung.
20.5. Wenn der Mangel in einer erfolglosen Fernablesung besteht, beginnt die Män- gelanzeigepflicht erst, wenn bei drei aufeinanderfolgenden Monaten die Fernable- sung nicht erfolgreich war.
20.6. Die WAREX spol. s r.o. leistet Gewähr vorgenannten Mängelansprüche verjähren für die Qualität der Produkte oder der Werkleistung Verbraucher nach zwei Jah- ren, für die Dauer von 24 Monaten Kaufleute nach Abnahme der Produkte (der Werkleistung). Für die Gewährleistung auf Einrichtungsgegenstände (Elektrogeräte, Küchenzeilen, Armaturen, Sanitäreinrichtungen usw.) gelten die Bedingungen der jeweiligen Herstellereinem Jahr ab Ablieferung.
220.7. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte gemäß dem mitgelieferten Wartungshandbuch für Container zu nutzen, das auch auf der Website xxx.xxxxx.xx zugänglich ist.
3. Warex haftet nicht für ProduktmängelAusgenommen von jeder Gewährleistung sind alle Schäden, die durch eine Nichtbeachtung Feuer, Frost, Behandlung entgegen den Betriebsvorschriften, natürliche Abnutzung, Ver- schmutzung und Verschlammung, Eindringen von Fremdkörpern, durch chemische, elektrische oder elektrolytische Einflüsse, aus der Beschaffenheit des Wartungshandbuchs für Container Mediums, un- sachgemäße Eingriffe und Bedienung, mutwillige oder auf eine grob fahrlässige Beschädigung oder andere unsachgemäße Art unabwendbare und Weise oder durch einen Eingriff in die Konstruktion der Produkte, eine Montage durch eine Person, die von WEGRO nicht zu vertretende Umstände entstan- den sind.
20.8. Verbrauchs- und Verschleißteile unterliegen nicht der WAREX spol. s r.o. angehört, oder durch eigenmächtige Veränderungen verursacht wurdenGewährleistung.
420.9. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Veränderungen entfällt, wenn bei den Geräten die Original-Plombe ver- letzt oder der ProdukteigenschaftenAuftraggeber bereits, die durch natürliche Alterung des Materialsohne Zustimmung von WEGRO, aus dem die Produkte hergestellt sind, entstehenÄnderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen oder veranlasst hat.
520.10. Die Gewährleistungsansprüche bestehen nicht im Zusammenhang mit der Verfärbung der ProdukteKonstruktions-, die Form-, Farb- oder technische Änderungen, bei Geräteaus- tausch oder Geräteersatz durch Witterungseinflüsse (z. B. Umweltverschmutzungein gleichwertiges Gerät mittlerer Art und Güte, Staub, Verschmutzung durch Bautätigkeiten), unsachgemäße Nutzung oder Lagerung oder unsachgemäße Wartung und Reinigung verursacht wurdebe- hält sich WEGRO vor.
6. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte (Werkleistung) bei deren Abnahme zu prüfen. Offensichtliche Mängel, Mengenabweichungen oder Lieferung falscher Produkte hat der Käufer dem Verkäufer spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Übernahme der Produkte schriftlich anzuzeigen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, auf spätere Ansprüche Rücksicht zu nehmen.
7. Wenn die Produkte dem Käufer durch einen Spediteur geliefert werden, ist der Käufer verpflichtet, den Zustand der Produkte (Menge, Beschädigung der Produkte) zusammen mit dem Frachtführer sofort bei der Anlieferung gemäß dem beigelegten Transportdokument zu überprüfen. Der Käufer ist verpflichtet, den Frachtführer bei der Übernahme der Produkte über den Schaden zu informieren und mit ihm ein schriftliches Protokoll zu erstellen. Wird das Protokoll mit dem Frachtführer nicht erstellt, wird davon ausgegangen, dass die Produkte vollständig und unbeschädigt geliefert wurden.
8. Der Käufer ist verpflichtet, seinen Gewährleistungsanspruch innerhalb der Gewährleistungsfrist unverzüglich geltend zu machen und dem Verkäufer hierbei Folgendes vorzulegen: Kaufbeleg, Nachweis über die Anlieferung der Produkte, ferner den Umfang und die Art der Mängel zu spezifizieren.
9. Der Käufer ist des Weiteren verpflichtet, dem Verkäufer zwecks der Beurteilung der Mängelrüge die Besichtigung der Produkte und die Anfertigung einer Fotodokumentation zu ermöglichen.
10. Erkennt der Verkäufer den Gewährleistungsanspruch des Käufers an, verpflichtet er sich, nach seiner Xxxx die Mängel zu beseitigen oder eine Ersatzlieferung durchzuführen. Die Dauer der Gewährleistungsfrist ist durch die Ersatzlieferung nicht berührt. Hierbei entsteht dem Käufer weder der Anspruch auf Nachlass noch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
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Samples: General Terms and Conditions
Mängelhaftung (Gewährleistung). 1Angaben in Prospekten, im Internetangebot der WINDATA GMBH & XX.XX oder in sonstigen Unterlagen dienen lediglich der Produktbeschreibung und stellen keine Zusicherungen im Sinne von § 459 BGB dar. Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart und als solche gekennzeichnet werden. Die WAREX spol. s r.o. leistet WINDATA GMBH & XX.XX bietet Gewähr für die Qualität der Produkte oder der Werkleistung für die Dauer von 24 Monaten nach Abnahme der Produkte (der Werkleistung). Für die Gewährleistung auf Einrichtungsgegenstände (Elektrogeräte, Küchenzeilen, Armaturen, Sanitäreinrichtungen usw.) gelten die Bedingungen der jeweiligen Hersteller.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte gemäß dem mitgelieferten Wartungshandbuch für Container zu nutzen, das auch auf der Website xxx.xxxxx.xx zugänglich ist.
3. Warex haftet nicht für Produktmängel, die durch eine Nichtbeachtung des Wartungshandbuchs für Container oder auf eine andere unsachgemäße Art und Weise oder durch einen Eingriff in die Konstruktion der Produkte, eine Montage durch eine Person, die nicht der WAREX spol. s r.o. angehört, oder durch eigenmächtige Veränderungen verursacht wurden.
4. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Veränderungen der Produkteigenschaften, die durch natürliche Alterung des Materials, aus dem die Produkte hergestellt sind, entstehen.
5. Die Gewährleistungsansprüche bestehen nicht im Zusammenhang mit der Verfärbung der Produkte, die durch Witterungseinflüsse (z. B. Umweltverschmutzung, Staub, Verschmutzung durch Bautätigkeiten), unsachgemäße Nutzung oder Lagerung oder unsachgemäße Wartung und Reinigung verursacht wurde.
6. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte (Werkleistung) bei deren Abnahme zu prüfen. Offensichtliche Mängel, Mengenabweichungen oder Lieferung falscher Produkte hat der Käufer dem Verkäufer spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Übernahme der Produkte schriftlich anzuzeigen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, auf spätere Ansprüche Rücksicht zu nehmen.
7. Wenn die Produkte dem Käufer durch einen Spediteur geliefert werden, ist der Käufer verpflichtet, den Zustand der Produkte (Menge, Beschädigung der Produkte) zusammen mit dem Frachtführer sofort bei der Anlieferung gemäß dem beigelegten Transportdokument zu überprüfen. Der Käufer ist verpflichtet, den Frachtführer bei der Übernahme der Produkte über den Schaden zu informieren und mit ihm ein schriftliches Protokoll zu erstellen. Wird das Protokoll mit dem Frachtführer nicht erstellt, wird davon ausgegangendafür, dass die Produkte vollständig frei von Fabrikations-, Material- und unbeschädigt geliefert wurden.
8Werkmängeln sind; die Gewährleistungszeit beträgt im kaufmännischen Rechtsverkehr 12 Monate und für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB 24 Monate und beginnt mit dem Lieferdatum bzw. Der Käufer Abnahme der Werkleistung. Im kaufmännischen Rechtsverkehr bzw. bei Unternehmen ist verpflichtetjedwede Mängelhaftung bzw. Gewährleistung bei gebrauchten Sachen ausgeschlossen. Werden die Anweisungen der WINDATA GMBH & XX.XX bezüglich Lagerung, Aufstellung und Umgang mit der Ware nicht befolgt, Änderungen an den Produkten oder Präsentationsmaterialien vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Vertragspartner eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Im kaufmännischen Rechtsverkehr müssen der WINDATA GMBH & XX.XX Mängel und Transportschäden unverzüglich, ansonsten jedoch innerhalb zwei Wochen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitgeteilt werden; es ist dabei erforderlich, dass der kaufmännische Vertragspartner im Übrigen seinen Gewährleistungsanspruch nach den §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Gewährleistungsfrist WINDATA GMBH & XX.XX unverzüglich geltend nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Mitteilung des Vertragspartners, dass die Produkte mit einem Mangel behaftet sind, verlangt die WINDATA GMBH & XX.XX, dass die schadhafte Ware auf Kosten und eigener Xxxx der WINDATA GMBH & XX.XX zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung) und anschließender Rücksendung an die WINDATA GMBH & XX.XX geschickt wird. Die schadhafte Ware ist auf dem Transportweg durch den Vertragspartner auf Kosten der WINDATA GMBH & XX.XX zu machen und dem Verkäufer hierbei Folgendes vorzulegen: Kaufbelegversichern. Schlägt die Nachbesserung bei EDV-Systemen mindestens zweimal fehl oder ist sie der WINDATA GMBH & XX.XX unzumutbar, Nachweis über die Anlieferung kann der Produkte, ferner den Umfang und die Art der Mängel zu spezifizieren.
9. Der Käufer ist des Weiteren verpflichtet, dem Verkäufer zwecks der Beurteilung der Mängelrüge die Besichtigung der Produkte und die Anfertigung einer Fotodokumentation zu ermöglichen.
10. Erkennt der Verkäufer den Gewährleistungsanspruch des Käufers an, verpflichtet er sich, Vertragspartner nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Gleiches gilt, wenn die Mängel im Rahmen der Nacherfüllung erbrachte Neulieferung fehlschlägt, bzw. der WINDATA GMBH & XX.XX unzumutbar ist. Bei nur unerheblicher Minderung des Xxxxx oder der Vertragstauglichkeit ist der Rücktritt ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegenüber der WINDATA GMBH & XX.XX stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu beseitigen oder eine Ersatzlieferung durchzuführenund sind nicht abtretbar. Die Dauer der Gewährleistungsfrist ist durch vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Ersatzlieferung nicht berührtGewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Mängelhaftungs- bzw. Hierbei entsteht dem Käufer weder der Anspruch auf Nachlass noch das Recht, vom Vertrag zurückzutretenGewährleistungsansprüche jeglicher Art - soweit gesetzlich zulässig - aus.
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Mängelhaftung (Gewährleistung). 19.1 Ansprüche wegen Mängeln sind zunächst beschränkt auf Man- gelbeseitigung oder Neulieferung, wobei uns insoweit ein Wahlrecht zusteht. Die WAREX spolBei Werkleistungen können wir nach unserer Xxxx nach- bessern oder ein neues Werk herstellen. s r.o. leistet Gewähr Erst wenn die Nacherfül- lung fehlschlägt oder wenn wir diese verweigern oder wenn sie für die Qualität den Besteller unzumutbar ist, kann der Produkte oder der Werkleistung für die Dauer von 24 Monaten nach Abnahme der Produkte (der Werkleistung). Für die Gewährleistung auf Einrichtungsgegenstände (ElektrogeräteBesteller weitergehende Rechte geltend machen, Küchenzeilen, Armaturen, Sanitäreinrichtungen usw.) gelten die Bedingungen der jeweiligen Herstellerinsbesondere mindern.
29.2 Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag wegen Mängeln ist aus- geschlossen, sofern der Mangel nur unwesentlich ist. Der Käufer Das Rück- trittsrecht ist verpflichtetferner ausgeschlossen, sofern die Produkte gemäß dem mitgelieferten Wartungshandbuch für Container zu nutzen, das auch auf Leistung trotz des Mangels im Wesentlichen verwendbar ist. Im Falle des Rücktritts wegen Mängeln kann der Website xxx.xxxxx.xx zugänglich istKunde nicht zusätzlich Schadensersatz geltend machen.
3. Warex haftet nicht für Produktmängel9.3 Soweit der Besteller vom Vertrag zurücktreten will, muss er uns vorher eine angemessene Frist zur Leistung setzen und erklären, dass er die durch eine Nichtbeachtung des Wartungshandbuchs für Container oder auf eine andere unsachgemäße Art und Weise oder durch einen Eingriff in die Konstruktion Leistung nach Ablauf der Produkte, eine Montage durch eine Person, die nicht der WAREX spol. s r.o. angehört, oder durch eigenmächtige Veränderungen verursacht wurdenFrist ablehne.
4. Die Gewährleistung bezieht 9.4 Sofern sich nicht auf Veränderungen der Produkteigenschaften, die durch natürliche Alterung des Materials, aus dem die Produkte hergestellt sind, entstehen.
5. Die Gewährleistungsansprüche bestehen nicht im Zusammenhang mit der Verfärbung der Produkte, die durch Witterungseinflüsse (z. B. Umweltverschmutzung, Staub, Verschmutzung durch Bautätigkeiten), unsachgemäße Nutzung oder Lagerung oder unsachgemäße Wartung und Reinigung verursacht wurde.
6. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte (Werkleistung) bei deren Abnahme zu prüfen. Offensichtliche Mängel, Mengenabweichungen oder Lieferung falscher Produkte hat der Käufer dem Verkäufer spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Übernahme der Produkte schriftlich anzuzeigen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, auf spätere Ansprüche Rücksicht zu nehmen.
7. Wenn die Produkte dem Käufer durch einen Spediteur geliefert werden, ist der Käufer verpflichtet, den Zustand der Produkte (Menge, Beschädigung der Produkte) zusammen mit dem Frachtführer sofort bei der Anlieferung gemäß dem beigelegten Transportdokument zu überprüfen. Der Käufer ist verpflichtet, den Frachtführer bei der Übernahme der Produkte über den Schaden zu informieren und mit ihm ein schriftliches Protokoll zu erstellen. Wird das Protokoll mit dem Frachtführer nicht erstellt, wird davon ausgegangenAufwendungen dadurch erhöhen, dass die Produkte vollständig Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerb- liche Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, haben wir die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und unbeschädigt geliefert wurdenMaterialkosten nicht zu tragen, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestim- mungsgemäßem Gebrauch der Sache.
8. Der Käufer ist verpflichtet9.5 Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, seinen Gewährleistungsanspruch innerhalb als der Gewährleistungsfrist unverzüglich geltend zu machen und dem Verkäufer hierbei Folgendes vorzulegen: Kaufbeleg, Nachweis Besteller mit seinem Abnehmer nicht eine über die Anlieferung der Produkte, ferner den Umfang und die Art der Mängel zu spezifizierengesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Ver- einbarung getroffen hat.
9. Der Käufer ist des Weiteren verpflichtet9.6 Soweit der Besteller Schadensersatz wegen Mängeln verlangen will, dem Verkäufer zwecks muss er uns vorher eine angemessene Frist zur Leistung setzen und erklären, dass er die Leistung nach Ablauf der Beurteilung der Mängelrüge die Besichtigung der Produkte und die Anfertigung einer Fotodokumentation zu ermöglichenFrist ablehne.
109.7 Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gilt im übrigen Ziff. Erkennt der Verkäufer den Gewährleistungsanspruch 11 (Überschrift: Schadensersatz, Aufwendungsersatz). Weitergehende oder andere als in dieser Ziff. 9 und in Ziff. 11 geregelte Ansprüche des Käufers an, verpflichtet er sich, nach seiner Xxxx die Mängel zu beseitigen oder eine Ersatzlieferung durchzuführenBestellers gegen uns und unsere Erfül- lungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
9.8 Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten. Die Dauer Frist beginnt mit dem Gefahrübergang gem. § 438 Abs. 2 BGB. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffs- anspruch) und § 634 a BGB (Baumängel) längere Fristen vor- schreibt. Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist ist durch die Ersatzlieferung nicht berührt. Hierbei entsteht dem Käufer weder Verjährungsfrist gilt ferner nicht, wenn der Anspruch auf Nachlass noch das RechtMangel eine Verletzung des Lebens, vom Vertrag zurückzutretendes Körpers oder der Gesundheit verursacht hat.
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Samples: General Terms and Conditions
Mängelhaftung (Gewährleistung). 17.1. Die WAREX spolDer Besteller hat die empfangene Kaufsache unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. s r.oMängelrügen hat der Besteller unverzüglich nach Erhalt der Kaufsache schriftlich gegenüber der Firma Xxxx Xxxxxxxxxxxxx anzuzeigen. leistet Gewähr für die Qualität Versteckte Mängel sind unverzüglich ab Entdeckung schriftlich gegenüber der Produkte oder der Werkleistung für die Dauer von 24 Monaten nach Abnahme der Produkte (der Werkleistung)Firma Xxxx Xxxxxxxxxxxxx anzuzeigen. Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel entfällt die Gewährleistung auf Einrichtungsgegenstände (Elektrogeräte, Küchenzeilen, Armaturen, Sanitäreinrichtungen usw.) gelten die Bedingungen der jeweiligen HerstellerGewährleistung.
27.2. Der Käufer Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist verpflichtet, die Produkte gemäß dem mitgelieferten Wartungshandbuch für Container zu nutzen, das auch auf Firma Xxxx Xxxxxxxxxxxxx nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Website xxx.xxxxx.xx zugänglich istMangelbeseitigung trägt die Firma Xxxx Xxxxxxxxxxxxx die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
37.3. Warex haftet nicht für Produktmängel, Schlägt die durch eine Nichtbeachtung des Wartungshandbuchs für Container oder auf eine andere unsachgemäße Art und Weise oder durch einen Eingriff in die Konstruktion der Produkte, eine Montage durch eine Person, die nicht der WAREX spol. s r.o. angehört, oder durch eigenmächtige Veränderungen verursacht wurden.
4. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Veränderungen der Produkteigenschaften, die durch natürliche Alterung des Materials, aus dem die Produkte hergestellt sind, entstehen.
5. Die Gewährleistungsansprüche bestehen nicht im Zusammenhang mit der Verfärbung der Produkte, die durch Witterungseinflüsse (z. B. Umweltverschmutzung, Staub, Verschmutzung durch Bautätigkeiten), unsachgemäße Nutzung oder Lagerung oder unsachgemäße Wartung und Reinigung verursacht wurde.
6. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte (Werkleistung) bei deren Abnahme zu prüfen. Offensichtliche Mängel, Mengenabweichungen oder Lieferung falscher Produkte hat der Käufer dem Verkäufer spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Übernahme der Produkte schriftlich anzuzeigen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, auf spätere Ansprüche Rücksicht zu nehmen.
7. Wenn die Produkte dem Käufer durch einen Spediteur geliefert werdenNacherfüllung fehl, ist der Käufer verpflichtet, den Zustand der Produkte (Menge, Beschädigung der Produkte) zusammen mit dem Frachtführer sofort bei der Anlieferung gemäß dem beigelegten Transportdokument zu überprüfen. Der Käufer ist verpflichtet, den Frachtführer bei der Übernahme der Produkte über den Schaden zu informieren und mit ihm ein schriftliches Protokoll zu erstellen. Wird das Protokoll mit dem Frachtführer nicht erstellt, wird davon ausgegangen, dass die Produkte vollständig und unbeschädigt geliefert wurden.
8. Der Käufer ist verpflichtet, seinen Gewährleistungsanspruch innerhalb der Gewährleistungsfrist unverzüglich geltend zu machen und dem Verkäufer hierbei Folgendes vorzulegen: Kaufbeleg, Nachweis über die Anlieferung der Produkte, ferner den Umfang und die Art der Mängel zu spezifizieren.
9. Der Käufer ist des Weiteren verpflichtet, dem Verkäufer zwecks der Beurteilung der Mängelrüge die Besichtigung der Produkte und die Anfertigung einer Fotodokumentation zu ermöglichen.
10. Erkennt der Verkäufer den Gewährleistungsanspruch des Käufers an, verpflichtet er sich, Besteller nach seiner Xxxx berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
7.4. Ist die Mängel Firma Xxxx Xxxxxxxxxxxxx aufgrund einer Mängelrüge tätig geworden, ohne dass der Besteller einen Mangel an der Kaufsache nachgewiesen hat ist sie berechtigt, die Erstattung ihres hierdurch entstandenen Aufwands zu beseitigen oder eine Ersatzlieferung durchzuführenverlangen.
7.5. Die Dauer Firma Xxxx Xxxxxxxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Gewährleistungsfrist Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen, oder dem Fehlen einer etwaigen vertraglich zugesicherten Garantie beruhen. Soweit der Firma Xxxx Xxxxxxxxxxxxx keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung nachgewiesen wird, ist durch die Ersatzlieferung Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.6. Die Firma Xxxx Xxxxxxxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflich t verletzt. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.8. Soweit nicht berührtvorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung der Firma Xxxx Xxxxxxxxxxxxx ausgeschlossen. Hierbei entsteht dem Käufer weder Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang der Anspruch auf Nachlass noch das RechtKaufsache gemäß Ziff. 5.
7.9. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §5 478, vom Vertrag zurückzutreten479 BGB bleibt unberührt. Sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
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Mängelhaftung (Gewährleistung). 19.1 Ansprüche wegen Mängeln sind zunächst beschränkt auf Mangelbeseitigung oder Neulieferung, wobei uns insoweit ein Wahlrecht zusteht. Die WAREX spolBei Werkleistungen können wir nach unserer Xxxx nachbessern oder ein neues Werk herstellen. s r.o. leistet Gewähr Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder wenn wir diese verweigern oder wenn sie für die Qualität den Besteller unzumutbar ist, kann der Produkte oder der Werkleistung für die Dauer von 24 Monaten nach Abnahme der Produkte (der Werkleistung). Für die Gewährleistung auf Einrichtungsgegenstände (ElektrogeräteBesteller weitergehende Rechte geltend machen, Küchenzeilen, Armaturen, Sanitäreinrichtungen usw.) gelten die Bedingungen der jeweiligen Herstellerinsbesondere mindern.
29.2 Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag wegen Mängeln ist ausgeschlossen, sofern der Mangel nur unwesentlich ist. Der Käufer Das Rücktrittsrecht ist verpflichtetferner ausgeschlossen, sofern die Produkte gemäß dem mitgelieferten Wartungshandbuch für Container zu nutzen, das auch auf Leistung trotz des Mangels im Wesentlichen verwendbar ist. Im Falle des Rücktritts wegen Mängeln kann der Website xxx.xxxxx.xx zugänglich istKunde nicht zusätzlich Schadensersatz geltend machen.
3. Warex haftet nicht für Produktmängel9.3 Soweit der Besteller vom Vertrag zurücktreten will, muss er uns vorher eine angemessene Frist zur Leistung setzen und erklären, dass er die durch eine Nichtbeachtung des Wartungshandbuchs für Container oder auf eine andere unsachgemäße Art und Weise oder durch einen Eingriff in die Konstruktion Leistung nach Ablauf der Produkte, eine Montage durch eine Person, die nicht der WAREX spol. s r.o. angehört, oder durch eigenmächtige Veränderungen verursacht wurdenFrist ablehne.
4. Die Gewährleistung bezieht 9.4 Sofern sich nicht auf Veränderungen der Produkteigenschaften, die durch natürliche Alterung des Materials, aus dem die Produkte hergestellt sind, entstehen.
5. Die Gewährleistungsansprüche bestehen nicht im Zusammenhang mit der Verfärbung der Produkte, die durch Witterungseinflüsse (z. B. Umweltverschmutzung, Staub, Verschmutzung durch Bautätigkeiten), unsachgemäße Nutzung oder Lagerung oder unsachgemäße Wartung und Reinigung verursacht wurde.
6. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte (Werkleistung) bei deren Abnahme zu prüfen. Offensichtliche Mängel, Mengenabweichungen oder Lieferung falscher Produkte hat der Käufer dem Verkäufer spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Übernahme der Produkte schriftlich anzuzeigen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, auf spätere Ansprüche Rücksicht zu nehmen.
7. Wenn die Produkte dem Käufer durch einen Spediteur geliefert werden, ist der Käufer verpflichtet, den Zustand der Produkte (Menge, Beschädigung der Produkte) zusammen mit dem Frachtführer sofort bei der Anlieferung gemäß dem beigelegten Transportdokument zu überprüfen. Der Käufer ist verpflichtet, den Frachtführer bei der Übernahme der Produkte über den Schaden zu informieren und mit ihm ein schriftliches Protokoll zu erstellen. Wird das Protokoll mit dem Frachtführer nicht erstellt, wird davon ausgegangenAufwendungen dadurch erhöhen, dass die Produkte vollständig Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, haben wir die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und unbeschädigt geliefert wurdenMaterialkosten nicht zu tragen, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßem Gebrauch der Sache.
8. Der Käufer ist verpflichtet9.5 Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, seinen Gewährleistungsanspruch innerhalb als der Gewährleistungsfrist unverzüglich geltend zu machen und dem Verkäufer hierbei Folgendes vorzulegen: Kaufbeleg, Nachweis Besteller mit seinem Abnehmer nicht eine über die Anlieferung der Produkte, ferner den Umfang und die Art der Mängel zu spezifizierengesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat.
9. Der Käufer ist des Weiteren verpflichtet9.6 Soweit der Besteller Schadensersatz wegen Mängeln verlangen will, dem Verkäufer zwecks muss er uns vorher eine angemessene Frist zur Leistung setzen und erklären, dass er die Leistung nach Ablauf der Beurteilung der Mängelrüge die Besichtigung der Produkte und die Anfertigung einer Fotodokumentation zu ermöglichenFrist ablehne.
109.7 Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gilt im übrigen Ziff. Erkennt der Verkäufer den Gewährleistungsanspruch 11 (Überschrift: Schadensersatz, Aufwendungsersatz). Weitergehende oder andere als in dieser Ziff. 9 und in Ziff. 11 geregelte Ansprüche des Käufers an, verpflichtet er sich, nach seiner Xxxx die Mängel zu beseitigen oder eine Ersatzlieferung durchzuführenBestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
9.8 Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten. Die Dauer Frist beginnt mit dem Gefahrübergang gem. § 438 Abs. 2 BGB. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634 a BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt. Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist ist durch die Ersatzlieferung nicht berührt. Hierbei entsteht dem Käufer weder Verjährungsfrist gilt ferner nicht, wenn der Anspruch auf Nachlass noch das RechtMangel eine Verletzung des Lebens, vom Vertrag zurückzutretendes Körpers oder der Gesundheit verursacht hat.
Appears in 1 contract
Mängelhaftung (Gewährleistung). 1. Die WAREX spol. s r.o. leistet Gewähr für die Qualität der Produkte oder der Werkleistung für die Dauer von 24 Monaten nach Abnahme der Produkte (der Werkleistung)7.1. Für die Gewährleistung auf Einrichtungsgegenstände Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln (Elektrogeräte, Küchenzeilen, Armaturen, Sanitäreinrichtungen usw.einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemä- ßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die Bedingungen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der jeweiligen Hersteller.
2unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gemäß § 478 BGB). Der Käufer ist verpflichtetAnsprüche aus Lieferanten- regress sind ausgeschlossen, wenn die Produkte gemäß dem mitgelieferten Wartungshandbuch für Container zu nutzenmangelhafte Ware durch den Besteller oder einen anderen Unternehmer, das auch auf der Website xxx.xxxxx.xx zugänglich ist.
3. Warex haftet nicht für Produktmängel, die durch eine Nichtbeachtung des Wartungshandbuchs für Container oder auf eine andere unsachgemäße Art und Weise oder durch einen Eingriff in die Konstruktion der Produkte, eine Montage durch eine Person, die nicht der WAREX spol. s r.o. angehört, oder durch eigenmächtige Veränderungen verursacht wurden.
4. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Veränderungen der Produkteigenschaften, die durch natürliche Alterung des Materials, aus dem die Produkte hergestellt sind, entstehen.
5. Die Gewährleistungsansprüche bestehen nicht im Zusammenhang mit der Verfärbung der Produkte, die durch Witterungseinflüsse (z. B. Umweltverschmutzungdurch Einbau in ein anderes Produkt, Staub, Verschmutzung durch Bautätigkeiten), unsachgemäße Nutzung oder Lagerung oder unsachgemäße Wartung und Reinigung verursacht weiterverarbeitet wurde.
67.2. Der Käufer ist verpflichtetDie Mängelansprüche des Besteller setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Waren, die Produkte (Werkleistung) zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten sind, hat die Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen.
7.3. Offenbart sich bei deren Abnahme der Lieferung, der Untersuchung oder zu prüfen. Offensichtliche Mängelirgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, Mengenabweichungen oder Lieferung falscher Produkte so hat der Käufer dem Verkäufer spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Übernahme der Produkte Besteller dies DAIKIN unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Verkäufer ist In jedem Fall sind DAIKIN offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minder- lieferung) spätestens binnen 10 Tagen ab Lieferung und bei der Un- tersuchung nicht verpflichteterkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist von 10 Tagen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung der Ware und/oder die fristgerechte Rüge eines Mangels, auf spätere Ansprüche Rücksicht zu nehmengilt die Ware hinsichtlich des nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß ange- zeigten Mangels als genehmigt, weswegen der Besteller insoweit Mängelansprüche in dieser Hinsicht nicht geltend machen kann.
77.4. Wenn Für Mängelansprüche des Bestellers wegen Sach- oder Rechts- mängeln in Bezug auf die Produkte dem Käufer durch einen Spediteur geliefert werden, ist nachfolgend genannten Waren- bzw. Produktgruppen gelten Verjährungsfristen (Gewährleistungsdauer) entsprechend der Käufer verpflichtet, den Zustand der Produkte nachfolgenden Tabelle: Katalog Produktgruppe Verjährungsfrist / Gewährleistungs- dauer Split & VRV Split 5 Jahre Sky Air VRV Verflüssiger (Menge, Beschädigung der Produkte) zusammen mit dem Frachtführer sofort bei der Anlieferung gemäß dem beigelegten Transportdokument zu überprüfen. Der Käufer ist verpflichtet, den Frachtführer bei der Übernahme der Produkte über den Schaden zu informieren und mit ihm ein schriftliches Protokoll zu erstellen. Wird das Protokoll mit dem Frachtführer nicht erstellt, wird davon ausgegangen, dass die Produkte vollständig und unbeschädigt geliefert wurden.
8. Der Käufer ist verpflichtet, seinen Gewährleistungsanspruch innerhalb der Gewährleistungsfrist unverzüglich geltend zu machen und dem Verkäufer hierbei Folgendes vorzulegen: Kaufbeleg, Nachweis über die Anlieferung der Produkte, ferner den Umfang und die Art der Mängel zu spezifizieren.
9. Der Käufer ist des Weiteren verpflichtet, dem Verkäufer zwecks der Beurteilung der Mängelrüge die Besichtigung der Produkte und die Anfertigung einer Fotodokumentation zu ermöglichen.
10. Erkennt der Verkäufer den Gewährleistungsanspruch des Käufers an, verpflichtet er sich, nach seiner Xxxx die Mängel zu beseitigen oder eine Ersatzlieferung durchzuführen. Die Dauer der Gewährleistungsfrist ist durch die Ersatzlieferung nicht berührt. Hierbei entsteht dem Käufer weder der Anspruch auf Nachlass noch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.ERQ)
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelhaftung (Gewährleistung). 15.1 Ist die Sache mangelhaft, so sind wir nach unserer Xxxx zu einer zweimaligen Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung/-herstellung berechtigt. § 635 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.
5.2 Der Kunde ist erst nach erfolgloser zweiter Nachbes- serung oder fehlerhafter Ersatzlieferung/-herstellung berechtigt, Nacherfüllung nach seiner Xxxx, die Her- absetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen. Bei einem Werkvertrag ist der Kunde darüber hinaus berechtigt, den Mangel selbst zu be- seitigen und Ersatz der dafür erforderlichen Aufwen- dungen zu verlangen. In den Fällen der §§ 439 Abs. 3, 635 Abs. 3 BGB ist der Kunde abweichend von Satz 1 sofort berechtigt, die Herabsetzung der verein- xxxxxx Xxxxxxxxx (Minderung) oder Rückgängigma- chung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen.
5.3 Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen uns im Rahmen der Mängelhaftung ist außer- halb von Körper- und Gesundheitsschäden ausge- schlossen, soweit die Schäden auf eine leicht fahrläs- sige Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten durch unsere Organe oder Erfüllungsgehilfen zurück- zuführen sind. Die WAREX spol. s r.o. leistet Gewähr für die Qualität Geltendmachung von Schadenser- satz statt der Produkte Leistung ist im Rahmen der Mängelhaf- tung bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder der Werkleistung für die Dauer von 24 Monaten nach Abnahme der Produkte (der Werkleistung). Für die Gewährleistung auf Einrichtungsgegenstände (Elektrogeräte, Küchenzeilen, Armaturen, Sanitäreinrichtungen usw.) gelten die Bedingungen der jeweiligen HerstellerErfüllungsgehilfen eben- falls ausgeschlossen.
25.4 Die Mängelhaftung ist vorbehaltlich Abs. Der Käufer ist verpflichtet5) bei der Lieferung gebrauchter Sachen ausgeschlossen, die Produkte gemäß dem mitgelieferten Wartungshandbuch für Container zu nutzen, das auch auf der Website xxx.xxxxx.xx zugänglich istso- weit es sich um Kunden im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB handelt.
3. Warex haftet 5.5 Die Mängelhaftung ist nicht für Produktmängelausgeschlossen, die durch wenn und soweit wir eine Nichtbeachtung des Wartungshandbuchs für Container Beschaffenheitsgarantie oder auf eine andere unsachgemäße Art und Weise Zu- sicherung abgegeben oder durch einen Eingriff in die Konstruktion Mangel arglistig verschwiegen haben sowie bei der ProdukteVerletzung von Leben, eine Montage durch eine Person, die nicht der WAREX spol. s r.o. angehört, Körper oder durch eigenmächtige Veränderungen verursacht wurdenGesundheit.
4. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Veränderungen der Produkteigenschaften5.6 Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, die durch natürliche Alterung des Materials, aus dem die Produkte hergestellt sind, entstehen.
5. Die Gewährleistungsansprüche bestehen nicht gilt dies auch im Zusammenhang mit der Verfärbung der ProdukteHinblick auf die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, die durch Witterungseinflüsse (z. B. UmweltverschmutzungMitarbei- ter und Organe sowie unserer Erfüllungs- und Ver- richtungsgehilfen einschließlich deren Arbeitnehmer, Staub, Verschmutzung durch Bautätigkeiten), unsachgemäße Nutzung oder Lagerung oder unsachgemäße Wartung Mitarbeiter und Reinigung verursacht wurdeOrgane.
6. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte (Werkleistung) bei deren Abnahme zu prüfen. Offensichtliche Mängel, Mengenabweichungen oder Lieferung falscher Produkte hat der Käufer dem Verkäufer spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Übernahme der Produkte schriftlich anzuzeigen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, auf spätere Ansprüche Rücksicht zu nehmen.
7. Wenn die Produkte dem Käufer durch einen Spediteur geliefert werden, ist der Käufer verpflichtet, den Zustand der Produkte (Menge, Beschädigung der Produkte) zusammen mit dem Frachtführer sofort bei der Anlieferung gemäß dem beigelegten Transportdokument zu überprüfen. Der Käufer ist verpflichtet, den Frachtführer bei der Übernahme der Produkte über den Schaden zu informieren und mit ihm ein schriftliches Protokoll zu erstellen. Wird das Protokoll mit dem Frachtführer nicht erstellt, wird davon ausgegangen, dass die Produkte vollständig und unbeschädigt geliefert wurden.
8. Der Käufer ist verpflichtet, seinen Gewährleistungsanspruch innerhalb der Gewährleistungsfrist unverzüglich geltend zu machen und dem Verkäufer hierbei Folgendes vorzulegen: Kaufbeleg, Nachweis über die Anlieferung der Produkte, ferner den Umfang und die Art der Mängel zu spezifizieren.
9. Der Käufer ist des Weiteren verpflichtet, dem Verkäufer zwecks der Beurteilung der Mängelrüge die Besichtigung der Produkte und die Anfertigung einer Fotodokumentation zu ermöglichen.
10. Erkennt der Verkäufer den Gewährleistungsanspruch des Käufers an, verpflichtet er sich, nach seiner Xxxx die Mängel zu beseitigen oder eine Ersatzlieferung durchzuführen. Die Dauer der Gewährleistungsfrist ist durch die Ersatzlieferung nicht berührt. Hierbei entsteht dem Käufer weder der Anspruch auf Nachlass noch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
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Samples: Kaufvertrag
Mängelhaftung (Gewährleistung). 19.1 Ansprüche wegen Mängeln sind zunächst beschränkt auf Mangelbeseitigung oder Neulieferung, wobei uns insoweit ein Wahlrecht zusteht. Die WAREX spol. s r.o. leistet Gewähr für die Qualität Erst nach Fehlschlagen der Produkte Mangelbeseitigung oder Nachlieferung kann der Werkleistung für die Dauer von 24 Monaten nach Abnahme der Produkte (der Werkleistung). Für die Gewährleistung auf Einrichtungsgegenstände (ElektrogeräteBesteller weitergehende Rechte geltend machen, Küchenzeilen, Armaturen, Sanitäreinrichtungen usw.) gelten die Bedingungen der jeweiligen Herstellerinsbesondere mindern.
29.2 Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag wegen Mängeln ist ausgeschlossen, sofern der Mangel nur unwesentlich ist. Der Käufer Das Rücktrittsrecht ist verpflichtetferner ausgeschlossen, sofern die Produkte gemäß dem mitgelieferten Wartungshandbuch für Container zu nutzen, das auch auf Leistung trotz des Mangels im Wesentlichen verwendbar ist. Im Falle des Rücktritts wegen Mängeln kann der Website xxx.xxxxx.xx zugänglich istBesteller nicht zusätzlich Schadensersatz verlangen.
3. Warex haftet nicht für Produktmängel9.3 Soweit der Besteller vom Vertrag zurücktreten will, muss er uns vorher eine angemessene Frist zur Leistung setzen und erklären, dass er die durch eine Nichtbeachtung des Wartungshandbuchs für Container oder auf eine andere unsachgemäße Art und Weise oder durch einen Eingriff in die Konstruktion Leistung nach Ablauf der Produkte, eine Montage durch eine Person, die nicht der WAREX spol. s r.o. angehört, oder durch eigenmächtige Veränderungen verursacht wurdenFrist ablehne.
49.4 Verlangt der Besteller Nacherfüllung in Form von Nach- besserung und Nachlieferung, so können wir nach unserer Xxxx nachbessern oder nachliefern. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Veränderungen der Produkteigenschaften, die durch natürliche Alterung des Materials, aus dem die Produkte hergestellt sind, entstehenBei Werkleistungen kön- nen wir nach unserer Xxxx nachbessern oder ein neues Werk herstellen.
5. Die Gewährleistungsansprüche bestehen nicht im Zusammenhang mit der Verfärbung der Produkte, 9.5 Sofern sich die durch Witterungseinflüsse (z. B. Umweltverschmutzung, Staub, Verschmutzung durch Bautätigkeiten), unsachgemäße Nutzung oder Lagerung oder unsachgemäße Wartung und Reinigung verursacht wurde.
6. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte (Werkleistung) bei deren Abnahme zu prüfen. Offensichtliche Mängel, Mengenabweichungen oder Lieferung falscher Produkte hat der Käufer dem Verkäufer spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Übernahme der Produkte schriftlich anzuzeigen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, auf spätere Ansprüche Rücksicht zu nehmen.
7. Wenn die Produkte dem Käufer durch einen Spediteur geliefert werden, ist der Käufer verpflichtet, den Zustand der Produkte (Menge, Beschädigung der Produkte) zusammen mit dem Frachtführer sofort bei der Anlieferung gemäß dem beigelegten Transportdokument zu überprüfen. Der Käufer ist verpflichtet, den Frachtführer bei der Übernahme der Produkte über den Schaden zu informieren und mit ihm ein schriftliches Protokoll zu erstellen. Wird das Protokoll mit dem Frachtführer nicht erstellt, wird davon ausgegangenAufwendungen dadurch erhöhen, dass die Produkte vollständig Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, haben wir die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und unbeschädigt geliefert wurdenMaterialkosten nicht zu tragen, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßem Gebrauch der Sache.
8. Der Käufer ist verpflichtet9.6 Soweit der Besteller Schadensersatz wegen Mängeln verlangen will, seinen Gewährleistungsanspruch innerhalb muss er uns vorher eine angemessene Frist zur Leistung setzen und erklären, dass er die Leistung nach Ablauf der Gewährleistungsfrist unverzüglich geltend zu machen und dem Verkäufer hierbei Folgendes vorzulegen: Kaufbeleg, Nachweis über die Anlieferung der Produkte, ferner den Umfang und die Art der Mängel zu spezifizierenFrist ablehne.
99.7 Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gilt im übrigen Ziff. Der Käufer ist 11 (Überschrift: Schadensersatz, Aufwendungsersatz). Weitergehende oder andere als in dieser Ziff. 9 und in Ziff. 11 geregelte Ansprüche des Weiteren verpflichtet, dem Verkäufer zwecks der Beurteilung der Mängelrüge die Besichtigung der Produkte Bestellers gegen uns und die Anfertigung einer Fotodokumentation zu ermöglichenunsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
10. Erkennt der Verkäufer den Gewährleistungsanspruch des Käufers an, verpflichtet er sich, nach seiner Xxxx die Mängel zu beseitigen oder eine Ersatzlieferung durchzuführen9.8 Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten. Die Dauer Frist beginnt mit dem Gefahrübergang gem. § 438 Abs. 2 BGB. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634 a BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt. Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist ist durch die Ersatzlieferung nicht berührt. Hierbei entsteht dem Käufer weder Verjährungsfrist gilt ferner nicht, wenn der Anspruch auf Nachlass noch das RechtMangel eine Verletzung des Lebens, vom Vertrag zurückzutretendes Körpers oder der Gesundheit verursacht hat.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen