Mängelhaftung (Gewährleistung). Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt bei Verträgen zur Lieferung von Waren: 7.1 Handelt der Kunde als Unternehmer, • hat der Verkäufer die Xxxx der Art der Nacherfüllung; • beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Ablieferung der Ware; • sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen; • beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. 7.2 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht • für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, • für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, • für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, • für eine ggf. bestehende Verpflichtung des Verkäufers zur Bereitstellung von Aktualisierungen für digitale Produkte, bei Verträgen zur Lieferung von Waren mit digitalen Elementen. 7.3 Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für einen ggf. bestehenden gesetzlichen Rückgriffsanspruch unberührt bleiben. 7.4 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt. 7.5 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
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Mängelhaftung (Gewährleistung). Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt7.1 Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt bei Verträgen zur Lieferung von Waren:.
7.1 Handelt der Kunde als Unternehmer, • hat der Verkäufer die Xxxx der Art der Nacherfüllung; • 7.2 Abweichend hiervon beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel Mängelansprüche bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware; • sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen; • beginnt die Verjährung Ware an den Kunden. Die Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr gilt jedoch nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
7.2 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht • - für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, • für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, • für WarenSachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, • - für eine ggf. bestehende Verpflichtung Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers zur Bereitstellung von Aktualisierungen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, - für digitale Produktesonstige Schäden, bei Verträgen zur Lieferung von Waren mit digitalen Elementendie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, sowie - für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
7.3 Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für einen ggf. bestehenden gesetzlichen Rückgriffsanspruch unberührt bleiben.
7.4 Handelt der Der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
7.5 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
7.4 Serienmäßig hergestellte Waren werden nach Abbildung oder Muster verkauft.
7.5 Handelsübliche und für Sie zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen von Möbeln bleiben vorbehalten. Auch handelsübliche und für Sie zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.
7.6 Ebenso bleiben handelsübliche und für Sie zumutbare Abweichungen bei Lederwaren und Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffabbildungen und -mustern, insbesondere im Farbton.
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Mängelhaftung (Gewährleistung). Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibtIst die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt bei Verträgen zur Lieferung von Warengilt:
7.1 Handelt der Kunde als Unternehmer, • Für Unternehmer begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Mängelansprüche; hat der Verkäufer die Xxxx der Art der Nacherfüllung; • beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Ablieferung der WareGefahrübergang; • sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen; • beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
7.2 Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden, mit der Einschränkung der nachfolgenden Ziffer.
7.3 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht • für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, • für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, • für WarenSachen, die nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, • für eine ggf. bestehende Verpflichtung Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers zur Bereitstellung von Aktualisierungen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, für digitale Produktesonstige Schäden, bei Verträgen zur Lieferung von Waren mit digitalen Elementendie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, sowie für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
7.3 7.4 Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für einen ggf. bestehenden gesetzlichen den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB unberührt bleiben.
7.4 7.5 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
7.5 7.6 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
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Mängelhaftung (Gewährleistung). Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibtIst die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt bei Verträgen zur Lieferung von Warengilt:
7.1 9.1 Handelt der Kunde als Unternehmer, • - hat der Verkäufer die Xxxx der Art der Nacherfüllung; • - beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Ablieferung der Ware; • - sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen; • - beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
7.2 9.2 Die vorstehend in den vorstehenden Ziffern geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht • - für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, • für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, • für WarenSachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, • - für eine ggf. bestehende Verpflichtung Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Verkäufers zur Bereitstellung von Aktualisierungen Kunden, sowie - für digitale Produkteden Fall, bei Verträgen zur Lieferung von Waren mit digitalen Elementendass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
7.3 9.3 Für Batteriebestellungen aus dem Online-Shop gilt eine Gewährleistungszeitraum von 24 Monaten.
9.4 Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für einen ggf. bestehenden gesetzlichen den Rückgriffsanspruch nach § 445b BGB unberührt bleiben.
7.4 9.5 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
7.5 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelhaftung (Gewährleistung). Soweit sich aus 1 Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Lieferungen und Leistungen (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den nachfolgenden Regelungen Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt bei Verträgen zur Lieferung von Waren:
7.1 Handelt der Kunde als Unternehmer, • hat der Verkäufer die Xxxx der Art der Nacherfüllung; • beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Ablieferung der Ware; • sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen; • beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgtbestimmt ist.
7.2 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht • für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, • für 2 Nach den Fall, dass gesetzlichen Vorschriften haftet der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, • für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, • für eine ggf. bestehende Verpflichtung des Verkäufers zur Bereitstellung von Aktualisierungen für digitale Produkte, bei Verträgen zur Lieferung von Waren mit digitalen Elementen.
7.3 Darüber hinaus gilt für UnternehmerLieferant insbesondere dafür, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für einen ggfWare bei Gefahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit hat. bestehenden gesetzlichen Rückgriffsanspruch unberührt bleibenAls Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese Einkauf-AGB in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Lieferanten oder vom Hersteller stammt. Wie sind berechtigt, vom Lieferanten die kostenlose Vorlage von Werkprüfzeugnissen bezüglich der Liefergegenstände zu verlangen.
7.4 Handelt 3 Der Lieferant gewährleistet ebenfalls, dass sämtliche Lieferungen und Leistungen dem neuesten Stand der Kunde als Kaufmann i.S.dTechnik, den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und den Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und dem vor Vertragsschluss mitgeteilten Verwendungsland entsprechen. Der Lieferant gewährleistet zudem die Umweltverträglichkeit der gelieferten Produkte und der Verpackungsmaterialien.
4 Abweichend von § 442 Abs. 1 HGBSatz 2 BGB stehen uns Mängelansprüche uneingeschränkt auch dann zu, trifft ihn wenn uns der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.
5 Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377 377, 381 HGB), mit folgender Maßgabe: Unsere Untersuchungspflicht beschränkt sich auf Mängel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere sowie bei unserer Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung). Unterlässt Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Kunde die dort geregelten AnzeigepflichtenUmstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Unsere Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. In allen Fällen gilt unsere Rüge (Mängelanzeige) als unverzüglich und rechtzeitig, gilt die Ware als genehmigtwenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen (Montag – Xxxxxxx) bei Lieferanten eingeht.
7.5 Handelt 6 Die zum Zwecke der Kunde als VerbraucherPrüfung und Nachbesserung vom Lieferanten aufgewendeten Kosten (einschließlich eventueller Ausbau- und Einbaukosten) trägt dieser auch dann, so wird er gebetenwenn sich herausstellt, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden dass tatsächlich kein Mangel vorlag. Unsere Schadenersatzhaftung bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. unberechtigtem Mängelbeseitigungsverlangen bleibt unberührt; insoweit haften wir jedoch nur, wenn wir erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag.
7 Kommt der Kunde dem Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) – innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen so können wir den Mangel selbst beseitigen und vom Lieferanten Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den Lieferanten fehlgeschlagen oder für uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umständen werden wir den Lieferanten unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, unterrichten.
8 Im Übrigen ist Xxxx und Kaltheuner bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Außerdem haben wir nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf seine gesetzlichen oder vertraglichen MängelansprücheSchadens- und Aufwendungsersatz.
9 Im Hinblick auf die Verletzung von Schutzrechten gilt ergänzend Ziff. 15.
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