Mängelhaftung (Gewährleistung). Es gilt Ziffer 11.1 EVB-IT Pflege S-AGB mit der Maßgabe, dass für Sach- und Rechtsmängel die Verjährungsfrist statt 12 Monate Monate beträgt. Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. . Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 11.2 EVB-IT Pflege-AGB), gilt nicht. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
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Samples: Vertrag Über Support Und Pflegeleistungen, Vertrag Über Pflegeleistungen Für Standardsoftware, Vertrag Über Pflegeleistungen Für Standardsoftware
Mängelhaftung (Gewährleistung). Es gilt Ziffer 11.1 13.1 EVB-IT Pflege SInstandhaltungs-AGB mit der Maßgabe, dass für Sach- und Rechtsmängel die Verjährungsfrist statt 12 24 Monate Monate beträgt. Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. . Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 11.2 13.2 EVB-IT PflegeInstandhaltungs-AGB), gilt nicht. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
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Samples: www.it-planungsrat.de