Nachtarbeit. Betreuen die TM/TV in der Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr schlafende Tageskinder gebührt eine Pau- schalabgeltung von € 28,36 pro Kind an Wochentagen oder von € 34,22 pro Kind an Sonn- und Feiertagen. § 22 Sonderbestimmung für Arbeitnehmerinnen in Kindertagesbetreuungseinrichtungen und der schulischen Tagesbetreuung
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Samples: www.kv-rechner.at, www.knackpunkt-salzburg.at
Nachtarbeit. Betreuen die TM/TV in der Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr schlafende Tageskinder gebührt eine Pau- schalabgeltung von € 28,36 21,97 pro Kind an Wochentagen oder von € 34,22 26,51 pro Kind an Sonn- und Feiertagen. § 22 Sonderbestimmung Sonderbestimmungen für Arbeitnehmerinnen in Kindertagesbetreuungseinrichtungen und der schulischen TagesbetreuungKindertagesbetreuungseinrichtungen
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Nachtarbeit. Betreuen die TM/TV in der Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr schlafende Tageskinder gebührt eine Pau- schalabgeltung von € 28,36 27,78 pro Kind an Wochentagen oder von € 34,22 33,52 pro Kind an Sonn- und Feiertagen. § 22 Sonderbestimmung für Arbeitnehmerinnen in Kindertagesbetreuungseinrichtungen und der schulischen Tagesbetreuung
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Samples: www.kv-rechner.at