Namensnennung Musterklauseln

Namensnennung. Der Verlag verpflichtet sich, den Namen des Autors auf der Titelseite der Druckausgabe und / oder des E-Books zu führen. Unberührt bleibt das Recht des Autors zur anonymen Veröffentlichung. Der Autor teilt diesen Wunsch dem Verlag zeitgleich mit dem Hochladen des Werkes mit.
Namensnennung. Urheber eines Werkes und die bei der Herstellung oder Darbietung eines Werkes Mitwirkenden sind, soweit die Nennung rundfunküblich ist, im Zusammenhang mit der Sendung zu nennen, so- fern sie nicht widersprochen haben.
Namensnennung. Der Gebrauch des Namens des Betriebs und angeschlossener Betriebsteile in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Vertragspartners bedarf der schriftlichen Zustimmung der Hoteldirektion.
Namensnennung. Urheber eines Werkes und die bei der Herstellung oder Darbietung eines Werkes mitwirkenden Beschäftigten sind, soweit die Nennung rund- funküblich ist, im Zusammenhang mit der Sendung zu nennen, sofern sie nicht widersprochen haben. Wird der Regisseur im Vor- oder Nachspann einer Sendung genannt, so wird der Autor - unbeschadet seiner Rechte aus Absatz 1 - in gleicher Weise genannt. Bei der Weitergabe von Produktionen von RIAS an Dritte ist eine entspre- chende Urheberbenennung sicherzustellen.
Namensnennung. Der Name des Models darf bei Veröffentlichungen oder anderweitig durch den Fotografen nicht genannt werden. Bei Vertragsbruch in diesem Punkt verpflichtet sich der Fotograf, dem Model eine Entschädigung in Höhe von 1000 Euro zu zahlen. Der Fotograf darf ausschließlich den Künstlernamen / Pseudonym verwenden. Die Nennung des echten Vor- und Nachnamens des Models ist gewünscht. Die Benennung des Namens / Künstlernamen / Pseudonym des Models bei der Nutzung steht im Ermessen des Fotografen. Das Modell hat ein von beiden Parteien unterzeichnetes Exemplar dieser Vereinbarung erhalten. Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dem Modell ist bekannt, dass durch die vorliegende Vereinbarung kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Diese Vereinbarung gilt auch für evtl. folgende Fotoshootings, wenn dafür nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Das Modell erklärt, mindestens 18 Jahre alt und voll rechtsfähig zur Abgabe dieser Erklärung zu sein. Zusatzerklärung bei minderjährigen Modellen: Der Unterschreibende erklärt, der Erziehungsberechtigte des Foto-Modells, mindestens 18 Jahre alt und voll rechtsfähig zur Abgabe dieser Erklärung und der Freigabe sämtlicher Rechte an den Bildern des Modells zu sein. Ferner erklärt sich der Erziehungsberechtigte mit der Aufnahme der Fotos einverstanden. Als gesetzlicher Vertreter erkläre ich hiermit mein Einverständnis mit allen Punkten der vorstehenden Vereinbarung. Ort Datum Vor-/Nachname Unterschrift (Erziehungsberechtigte) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Nebenabreden bestehen nicht. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Angaben zur ethnischen Zugehörigkeit sind nur für beschreibende Zwecke erforderlich und dienen einer erhöhten Genauigkeit bei der Zuordnung von Schlagwörtern. Alle Zutreffenden markieren: asiatisch (chinesisch, indisch, japanisch, koreanisch, sonstiges) europäisch lateinamerikanisch gemischt-rassige Person afroamerikanisch Person aus dem Nahen Osten amerikanischer Ureinwohner Pazifikinsulaner Schwarzer Sonstiges: Größe heigh Konfektion Dress Size Schuhe Shoes Taille Waist Hüfte Hips Oberweite Chest BH Größe Bra Kopfweite head wide Gewicht Weight Haarfarbe Hair Augenfarbe Eye Sprachen languages Ort Datum Ort Datum
Namensnennung. Der/die Künstler/in hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Künstler hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden (allgemein “Credit”). Darüber hinaus ist neben dem/der Künstler/in auch die ihn vertretene Agentur im Zusammenhang mit dem Werk zu nennen. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoß gegen diese Nennungsverpflichtungen ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar des/der Künstlers/in zu zahlen bzw. auf das Honorar, das für die Leistung vergleichbar wäre.
Namensnennung. Der Kunde räumt Hubdrive das Recht zur Namensnennung und der Verwendung des Kundenfirmenlogos für Marketingzwecke ein.
Namensnennung. Wer Urheber_in eines Werkes ist, hat Recht auf Anerkennung ihrer/seiner Urheberschaft. Daraus leitet sich das Recht auf Namensnennung ab. Dementsprechend ist die Produzentin verpflichtet, die/den Komponist_in im Filmwerk auf branchenübliche Art und Weise zu nennen. Empfehlenswert ist, die Art und Weise der Nennung (in den besonderen Bestimmungen am Schluss) detailliert zu umschreiben. Die/Der Komponist_in hat aber auch das Recht, die Namensnennung zu untersagen. Von dieser Befugnis wird sie/er allenfalls dann Gebrauch machen, wenn ihre/seine Musik dermassen eingreifend bearbeitet oder lediglich teilweise für den Film verwendet wurde, so dass sie/er nicht mehr hinter dem Resultat stehen kann. Gegen die eigentliche Verstümmelung seines/ihres Werkes, kann sie/er sich jedoch immer aus ihrem/seinen Urheberpersönlichkeitsrecht zur Wehr setzen (siehe Ziffer 2.7 und 3.3).
Namensnennung. Die Namensnennung liegt im eigenen Ermessen der jeweiligen Partei. Es ist jedoch untersagt, nicht vom Fotografen bearbeitete Fotos mit Namen des Fotografen zu versehen. Fremde Bearbeitungen müssen deutlich gekennzeichnet sein.
Namensnennung. [Alt.1] Die Quelle der bereitgestellten Daten sowie die Identität des Datenbereitstellers sind Dritten, denen die bereitgestellten Daten oder die darauf basierenden Resultate weitergegeben werden, zu nennen. [Alt.2] ] Im Falle der autorisierten Weitergabe der bereitgestellten Daten oder der darauf resultierenden Resultate an Dritte hat der Datennutzer vor Bekanntgabe der Quelle der bereitgestellten Daten oder der Identität des Datenbereitstellers dessen schriftliche Zustimmung einzuholen. [Anmerkung : Option 1 wählen, wenn der Datenbereitsteller die automatische Bekanntgabe seiner Identität sowie der Quelle bei Weitergabe der bereitgestellten Daten wünscht. Option 2 wählen, wenn der Datenbereitsteller bei jeder Weitergabe vorher entscheiden will, ob seine Identität und die Quelle der bereitgestellten Daten Dritten offengelegt werden soll.]