Nebenberufliche Tätigkeiten a. Versichert ist das Risiko von entgeltlich tätigen Tageseltern und Baby- sittern. Das heißt: Versichert sind Schäden, für die Sie als Folge einer entgeltlichen Betreuung von Kindern unter 18 Jahren verantwortlich gemacht werden. Ihr Versicherungsschutz umfasst auch Schäden, die die zu betreuenden Kinder verursachen oder erleiden. Voraussetzung ist, dass die Betreuung nicht in einem Betrieb oder einer Einrichtung (bspw. Kindergarten, Kindertagesstätte) stattfindet.
b. Versichert sind Schäden, für die Sie als Folge von folgenden neben- beruflichen Tätigkeiten verantwortlich gemacht werden: – Erteilung von Nachhilfe- oder Musikunterricht; – Alleinunterhalter; – Zeitungs-, Zeitschriften- und Prospektzustellung; – Markt- und Meinungsforschung, z. B. als Interviewer; – Daten- und Texterfassung, z. B. Erledigung von Schreibarbeiten, nicht aber Datenverarbeitung; – Flohmarkt- und Basartätigkeiten, nicht aber Internetportalver- käufe. Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass Ihr Jahresumsatz höchstens 00.000 € beträgt. Übersteigt der Jahresumsatz diesen Betrag, entfällt der Versicherungsschutz für die nebenberufliche Tätig- keit.
c. Die Regelungen zur Risikoerhöhung oder Risikoerweiterung (siehe A 1.7.1) gelten nicht.
Nebenberufliche Tätigkeiten. 16.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus selbstständigen nebenberuflichen Tätigkeiten bis zu einem Jahresge- samtumsatz von maximal 12.000 Euro, sofern hierfür kein Versicherungs- schutz durch eine andere Haftpflichtversicherung besteht.
16.2 Bei dieser selbstständigen nebenberuflichen Tätigkeit muss es sich handeln um – Flohmarkt- und Basarverkauf, – die Erteilung von Nachhilfe- und Musikunterricht sowie Fitnesskursen, – den Vertrieb von Kosmetika, Haushaltsartikeln, Bekleidung, Schmuck, Spielsachen, Kunsthandwerk, – die Betätigung als Alleinunterhalter, – Gästeführungen.
16.3 Hierbei dürfen keine Angestellten beschäftigt werden. Sofern der Jahresge- samtumsatz den oben genannten Betrag übersteigt, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Nebenberufliche Tätigkeiten. Geht die versicherte Person mehreren beruflichen Tätigkeiten nach, so sind sämtliche Tätigkeiten ab einem wöchentlichen Arbeitspensum von 10 Stunden anzeigepflichtig.
Nebenberufliche Tätigkeiten. Versichert sind Nebentätigkeiten in den Bereichen: • Handarbeiten, z. B. Bügeln, Nähen (auch als Änderungsschneider) oder Sticken; • Kunst und Kunsthandwerk der bildenden Künste (nicht jedoch im Bauwesen), der dar- stellenden Künste sowie der Musik und Lite- ratur, z. B. als Fotograf, Maler, Musiker, Al- leinunterhalter, Töpfer, Mitwirkender bei Kar- nevalsveranstaltungen; • Markt- und Meinungsforschung, z. B. als Inter- viewer; • Schönheitspflege, z. B. als Friseur, Kosmeti- ker, Nagelpfleger und -designer; kosmeti- sche Fußpflege;
Nebenberufliche Tätigkeiten. Betriebspraktika / Ferienjobs / Fachpraktischer Unterricht
Nebenberufliche Tätigkeiten. Versichert sind Nebentätigkeiten in den Bereichen: • Handarbeiten, z. B. Bügeln, Nähen (auch als Änderungsschneider) oder Sticken; • Kunst und Kunsthandwerk der bildenden Künste (nicht jedoch im Bauwesen), der dar- stellenden Künste sowie der Musik und Lite- ratur, z. B. als Fotograf, Maler, Musiker, Al- leinunterhalter, Töpfer, Mitwirkender bei Kar- nevalsveranstaltungen; • Markt- und Meinungsforschung, z. B. als Inter- viewer; • Schönheitspflege, z. B. als Friseur, Kosmeti- ker, Nagelpfleger und -designer; kosmeti- sche Fußpflege; • Textverarbeitung, z. B. Erledigung von Schreib- arbeiten, Datenerfassungen, Anfertigung von Übersetzungen; • Tierbetreuung, z. B. als Tierhüter; • Unterrichtserteilung z. B. als Musiklehrer, Nachhilfelehrer; • Handel (nicht Herstellung) mit z. B. Dessous, Haushaltswaren, Haushaltsgeräten, Haus- haltsreinigungsmitteln, Kosmetika, Kerzen, Geschirr, Kochgeräten, Souvenirs; • Handel mit und Herstellung von Schmuck (nicht jedoch medizinische Artikel); • Xxxxxx auch im Rahmen einer Annahmestel- le für Sammelbesteller; • Handel als Floh-, Weihnachtsmarkt-, Basar- verkäufer; • Erteilung von Fitnesskursen, z. B. Yoga, Pila- tes, Spinning, Zumba, Tanzen, Ballett, Body- forming; • Babysitting.
Nebenberufliche Tätigkeiten. B1-6.24.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus selbständigen, nebenberuflichen Tätigkeiten bis zu einem Jahres-Gesamtumsatz von maximal 12.000 EUR, sofern hierfür kein Versicherungsschutz durch eine andere Haftpflichtversicherung besteht.
B1-6.24.2 Bei dieser selbständigen, nebenberuflichen Tätigkeit muss es sich handeln um
a) Flohmarkt- und Basarverkauf,
b) Änderungsschneiderei, Handarbeiten,
c) Zeitungs-, Zeitschriften- und Prospektzustellung und Botendienste,
d) Annahme von Sammelbestellungen,
e) Markt- und Meinungsforschung, Daten- und Texterfassung, Übersetzungen,
f) die Erteilung von Nachhilfe- und Musikunterricht sowie Fitnesskursen,
g) den Vertrieb von Kosmetik, Haushaltsartikeln, Bekleidung, Schmuck, Kunsthandwerk
h) die Betätigung als Alleinunterhalter.
B1-6.24.3 Hierbei dürfen keine Angestellten beschäftigt werden.
B1-6.24.4 Sofern der Jahres-Gesamtumsatz den o.g. Betrag übersteigt, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
B1-6.24.5 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn
a) die Schäden durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmer an diesen Sachen (Bearbeitung, Reparatur, Beförderung, Prüfung und dgl.) entstanden sind; bei unbeweglichen Sachen gilt dieser Ausschluss nur insoweit, als diese Sachen oder Teile von ihnen unmittelbar von der Tätigkeit betroffen waren;
b) die Schäden dadurch entstanden sind, dass der Versicherungsnehmer diese Sachen zur Durchführung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeiten (als Werkzeug, Hilfsmittel, Materialablagefläche und dgl.) benutzt hat; bei unbeweglichen Sachen gilt dieser Ausschluss nur insoweit, als diese Sachen oder Teile von ihnen unmittelbar von der Benutzung betroffen waren;
c) die Schäden durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers entstanden sind und sich diese Sachen oder – sofern es sich um unbewegliche Sachen handelt – deren Teile im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätig- keit befunden haben; dieser Ausschluss gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er zum Zeitpunkt der Tätigkeit offensichtlich notwendige Schutzvorkehrungen zur Vermeidung von Schäden getroffen hatte.
Nebenberufliche Tätigkeiten. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus selbstständigen, nebenberuf- lichen Tätigkeiten bis zu einem Jahres-Gesamtumsatz von maximal 6.000 EUR, sofern hierfür kein Versicherungsschutz durch eine andere Haftpflicht- versicherung besteht. Bei dieser selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeit muss es sich handeln um ▪ Flohmarkt- und Basarverkauf, ▪ die Erteilung von Nachhilfe- und Musikunterricht sowie Fitnesskursen, ▪ den Vertrieb von Kosmetik, Haushaltsartikeln, Bekleidung, Schmuck, ▪ Gästeführungen. Hierbei dürfen keine Angestellten beschäftigt werden. Sofern der Jahres- Gesamtumsatz den oben genannten Betrag übersteigt, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Nebenberufliche Tätigkeiten. Wenn die TOP-Deckung vereinbart ist (siehe Versicherungsschein/Nachtrag), ist zusätzlich mitversichert die gesetzliche Haftpflicht aus selbstständigen, ne- benberuflichen Tätigkeiten bis zu - Einnahmen von maximal 0.000 € pro Jahr bzw. - einem Jahresumsatz von maximal 0.000 €, sofern hierfür kein Versicherungsschutz durch eine andere Haftpflichtversiche- rung besteht. Versicherungsschutz besteht ausschließlich für folgende nebenberufliche, selbstständige Tätigkeiten: - Flohmarkt- und Basarverkauf, - Änderungsschneiderei, Handarbeiten, - Zeitungs-, Zeitschriften- und Prospektzustellung, - Annahme von Sammelbestellungen, - Markt- und Meinungsforschung, Daten- und Texterfassung, - die Erteilung von Nachhilfe- und Musikunterricht sowie Fitnesskursen, - den Vertrieb von Kosmetik, Haushaltsartikeln, Bekleidung, Schmuck, Kunsthandwerk. Hierbei dürfen keine Angestellten beschäftigt werden.
Nebenberufliche Tätigkeiten. A1-6.20.1 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus selbständigen, neben- beruflichen Tätigkeiten bis zu einem Jahresumsatz von maximal 15.000 EUR, sofern hierfür kein Versicherungsschutz durch eine andere Haftpflichtversicherung besteht. Bei dieser selbständigen, nebenberuf- lichen Tätigkeit muss es sich handeln um
(1) Alleinunterhalter
(2) Annahmestelle für Sammelbesteller
(3) Änderungsschneiderei, Stickerei
(4) Daten- und Texterfassung
(5) Fotograf