Common use of Netznutzung Clause in Contracts

Netznutzung. 2.1 Der Partner ist zudem verpflichtet, an APG allenfalls die nach der jeweils geltenden, behördlich festgesetzten, Systemnutzungsentgelte-Verordnung für die Nutzung des Netzes der APG festgelegten Entgelte sowie allfällige durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Zuschläge, insbesondere Förderbeiträge und Zählpunktpauschalen, sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben, in der jeweils geltenden Fassung zu bezahlen. Davon unbeschadet bleibt die rechtlich zulässige Möglichkeit der Verrechnung der in diesen ANB und/oder in den auf deren Basis abgeschlossenen Verträgen niedergelegten – nicht behördlich geregelten – Preisansätze und Entgelte.

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Samples: pb1-medien.apg.at, pb1-medien.apg.at, www.e-control.at

Netznutzung. 2.1 Der Partner ist zudem verpflichtet, an APG allenfalls die nach der jeweils geltenden, behördlich festgesetzten, Systemnutzungsentgelte-Verordnung für die Nutzung des Netzes der APG festgelegten Entgelte sowie allfällige durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Zuschläge, insbesondere Förderbeiträge und Zählpunktpauschalen, sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben, in der jeweils geltenden Fassung zu bezahlen. Davon unbeschadet bleibt die rechtlich zulässige Möglichkeit der Verrechnung der in diesen ANB und/oder in den auf deren Basis abgeschlossenen Verträgen niedergelegten – nicht behördlich geregelten – Preisansätze und Entgelte. Weiters werden dem Partner die Kosten für Blindenergie verrechnet.

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Samples: www.e-control.at, pb1-medien.apg.at, pb1-medien.apg.at

Netznutzung. 2.1 Der Partner ist zudem verpflichtet, an APG allenfalls die nach der jeweils geltenden, behördlich festgesetzten, Systemnutzungsentgelte-Verordnung für die Nutzung des Netzes der APG festgelegten Entgelte sowie allfällige durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Zuschläge, insbesondere Förderbeiträge und Zählpunktpauschalen, sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben, in der jeweils geltenden Fassung zu bezahlen. Davon unbeschadet bleibt die rechtlich zulässige Möglichkeit der Verrechnung der in diesen ANB und/oder in den auf deren Basis abgeschlossenen Verträgen niedergelegten – nicht behördlich geregelten – Preisansätze und Entgelte. Weiters werden dem Partner die Kosten für Blindenergie gemäß Punkt II. 2.4 verrechnet.

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Samples: pb1-medien.apg.at, pb1-medien.apg.at