Common use of Nicht versicherte Gefahren und Schäden Clause in Contracts

Nicht versicherte Gefahren und Schäden. 3.1 Nicht versichert sind - ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – Schäden, die entstanden sind durch: a) Kriegsereignisse jeder Art oder sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie Kernenergie*; b) Sturmflut, Erdbeben, Bergschäden, Erdfall/Erdrutsch, Überschwemmung, Rückstau, Grundwasser, Lawinen, Schneedruck, Vulkanausbruch, Plantsch- und Reinigungswasser außerdem Witterungsniederschläge, soweit nicht Folge eines Gebäude- schadens, falls im Versicherungsschein nicht anders ausgewiesen; c) Computerviren, Programmierungs- und Softwarefehler (bei Media-Art). 3.2 Nicht versichert sind Schäden, verursacht durch die folgenden Ereignisse und Einwirkungen, es sei denn, dass diese als unmittelbare Folge eines Versicherungsfalles eintreten: a) allmähliche Einwirkung von Kälte, Hitze, Temperatur- und Luftdruckschwankungen, Feuchtigkeit, Rauch, Ruß, Staub, Licht und Strahlen, sowie innerer Verderb (Allmählichkeitsschäden); b) Abnutzung, Verschleiß, Verderb und Beschädigung infolge des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der versicherten Sachen (Gebrauchsschäden); c) Schädlinge und Ungeziefer aller Art, sowie Nagen, Kauen, Kratzen, Zerreißen oder Verschmutzung durch Haustiere (Tierschäden); d) Bearbeitung, Reinigung, Reparatur und Restaurierung (Bearbeitungsschäden). Für Schäden, die bei der Restaurierung von Kunstgegenständen durch Restauratoren mit Diplom oder Masterausbildung entstanden sind, besteht Versicherungsschutz bis zu einer Versicherungssumme in Höhe von 10.000 Euro. e) die Vergrößerung von Altschäden (Vergrößerungsschäden); f) fehlende oder nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder mangelhafte Sicherung bei Transporten (Verpackungsschäden). * Der Ersatz von Schäden durch Kernenergie richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Atomgesetz. Die Betreiber von Kernanlagen sind zur Deckungsvorsorge verpflichtet und schließen hierfür Haftpflichtversicherungen ab.

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Samples: Insurance Agreement

Nicht versicherte Gefahren und Schäden. 3.1 Nicht versichert sind - ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – a) Schäden, für die ein Dritter aufgrund von Garantie- oder Gewährleistungs- bestimmungen sowie sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen zu haften hat; b) Unterschlagung, Liegenlassen, Vergessen und Verlieren; c) Diebstahl (gemäß § 242 StGB), Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung, sofern nicht anders vereinbart; d) Schäden an Fernbedienungen, Controller, 3D-Brillen nach Ablauf von 24 Monaten nach Kaufdatum; e) Störungen, die durch Einstellung laut Bedienungsanleitung des Herstellers behoben werden können; f) Schäden oder Störungen am Gerät, die durch Reinigung des Gerätes behoben werden können; g) Schäden durch unzureichende Verpackung des Gerätes bei Transport oder Versand; h) Leistungen, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstiger Schönheitsfehler, die den technischen Gebrauch des Gerätes nicht beeinträchtigen, erbracht werden; i) Schäden, die entstanden sind durch:von einer anderen Versicherung oder Garantie reguliert werden; aj) Kriegsereignisse jeder Art Pixelfehler, die im Rahmen der Fehlertoleranz Kategorie 1-2 der ISO Norm 13406-2 liegen; k) Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers; l) Kriegs- oder bürgerkriegsähnliche Ereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, politische Gewalthandlungen, Attentate oder Terrorakte, Streik, Aussperrung oder Arbeitsunruhen, Enteignungen oder enteignungsgleiche Eingriffe, Beschlagnahme, Entziehungen, Verfügungen oder sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie durch elementare Naturereignisse oder Kernenergie*; bm) SturmflutSchäden durch dauernde Einflüsse des Betriebes, Erdbeben, Bergschäden, Erdfall/Erdrutsch, Überschwemmung, Rückstau, Grundwasser, Lawinen, Schneedruck, Vulkanausbruch, Plantsch- und Reinigungswasser außerdem Witterungsniederschläge, soweit nicht Folge eines Gebäude- schadens, falls im Versicherungsschein nicht anders ausgewiesennormale Abnutzung; cn) Schäden durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparatur/ Eingriffe nicht vom Versicherer autorisierter Dritter, unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche, insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Verwendung oder Reinigung des Gerätes; o) Schäden an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungs- und Softwarefehler (bei Media-Art). 3.2 Nicht versichert sind Schäden, verursacht durch die folgenden Ereignisse und Einwirkungen, es sei denn, dass diese als unmittelbare Folge eines Versicherungsfalles eintreten: a) allmähliche Einwirkung von Kälte, Hitze, Temperatur- und Luftdruckschwankungen, Feuchtigkeit, Rauch, Ruß, Staub, Licht und Strahlen, sowie innerer Verderb (Allmählichkeitsschäden)oder Softwarefehler; bp) Abnutzung, Verschleiß, Verderb Schäden an Verschleißteilen und Beschädigung infolge des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der versicherten Sachen (Gebrauchsschäden)Verbrauchsmaterialien sowie Batterien und Akkus; cq) Schädlinge und Ungeziefer aller Art, sowie Nagen, Kauen, Kratzen, Zerreißen durch vorsätzliche Handlungen oder Verschmutzung durch Haustiere (Tierschäden)Unterlassungen des Versicherungsnehmers oder eines berechtigten Nutzers des Gerätes verursachte Schäden; dr) Bearbeitung, Reinigung, Reparatur unmittelbare und Restaurierung (Bearbeitungsschäden). Für Schädenmittelbare Sachfolge- und Vermögensschäden; s) Leistungen, die bei der Restaurierung aufgrund von Kunstgegenständen durch Restauratoren mit Diplom oder Masterausbildung entstanden sindService-, besteht Versicherungsschutz bis zu einer Versicherungssumme in Höhe von 10.000 EuroJustage- und Reinigungsarbeiten notwendig werden. e) die Vergrößerung von Altschäden (Vergrößerungsschäden); f) fehlende oder nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder mangelhafte Sicherung bei Transporten (Verpackungsschäden). * Der Ersatz von Schäden durch Kernenergie richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Atomgesetz. Die Betreiber von Kernanlagen sind zur Deckungsvorsorge verpflichtet und schließen hierfür Haftpflichtversicherungen ab.

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Samples: Leasing Framework Agreement

Nicht versicherte Gefahren und Schäden. 3.1 Nicht versichert sind - ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – Schäden, die entstanden sind durch: a) Kriegsereignisse jeder Art oder sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie Kernenergie*; b) Sturmflut, Erdbeben, Bergschäden, Erdfall/Erdrutsch, Überschwemmung, Rückstau, Grundwasser, Lawinen, Schneedruck, Vulkanausbruch, Plantsch- und Reinigungswasser Reini- gungswasser außerdem Witterungsniederschläge, soweit nicht Folge eines Gebäude- schadensGebäudeschadens, falls im Versicherungsschein nicht anders ausgewiesen; c) Computerviren, Programmierungs- und Softwarefehler (bei Media-Art). 3.2 Nicht versichert sind Schäden, verursacht durch die folgenden Ereignisse und Einwirkungen, es sei denn, dass diese als unmittelbare Folge eines Versicherungsfalles Versicherungs- falles eintreten: a) allmähliche Einwirkung von Kälte, Hitze, Temperatur- und Luftdruckschwankungen, Feuchtigkeit, Rauch, Ruß, Staub, Licht und Strahlen, sowie innerer Verderb (Allmählichkeitsschäden); b) Abnutzung, Verschleiß, Verderb und Beschädigung infolge des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der versicherten Sachen (Gebrauchsschäden); c) Schädlinge und Ungeziefer aller Art, sowie Nagen, Kauen, Kratzen, Zerreißen oder Verschmutzung durch Haustiere (Tierschäden); d) Bearbeitung, Reinigung, Reparatur und Restaurierung (Bearbeitungsschäden). ) Für SchädenXxxxxxx, die bei der Restaurierung von Kunstgegenständen Kunst- gegenständen durch Restauratoren mit Diplom oder Masterausbildung entstanden sind, besteht Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz bis zu einer Versicherungssumme in Höhe von 10.000 Euro. e) die Vergrößerung von Altschäden (Vergrößerungsschäden); f) fehlende oder nicht beanspruchungsgerechte Verpackung Verpa- ckung oder mangelhafte Sicherung bei Transporten (Verpackungsschäden). * Der Ersatz von Schäden durch Kernenergie richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Atomgesetz. Die Betreiber von Kernanlagen sind zur Deckungsvorsorge verpflichtet und schließen hierfür Haftpflichtversicherungen ab.

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Samples: Insurance Agreement

Nicht versicherte Gefahren und Schäden. 3.1 Nicht versichert sind - ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – a) Schäden, für die ein Dritter aufgrund von Garantie- oder Gewährleistungsbestimmungen sowie sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen zu haften hat; b) Schäden durch Unterschlagung, Liegenlassen, Vergessen und Verlieren; c) Schäden durch Diebstahl (gemäß § 242 StGB), Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung, sofern nicht anders vereinbart; d) Schäden an Fernbedienungen, Controller, 3D-Brillen nach Ablauf von 24 Monaten nach Kaufdatum; e) Störungen, die durch Einstellung laut Bedienungsanleitung des Herstellers behoben werden können; f) Schäden oder Störungen am Gerät, die durch Reinigung des Gerätes behoben werden können; g) Schäden durch unzureichende Verpackung des Gerätes bei Transport oder Versand; h) Leistungen, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstiger Schönheitsfehler, die den technischen Gebrauch des Gerätes nicht beeinträchtigen, erbracht werden; i) Schäden, die entstanden sind durch:von einer anderen Versicherung oder Garantie reguliert werden; aj) Kriegsereignisse jeder Art Pixelfehler, die im Rahmen der Fehlertoleranz Kategorie 1-2 der ISO Norm 13406-2 liegen; k) Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers; l) Kriegs- oder bürgerkriegsähnliche Ereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, politische Gewalthandlungen, Attentate oder Terrorakte, Streik, Aussperrung oder Arbeitsunruhen, Enteignungen oder enteignungsgleiche Eingriffe, Beschlagnahme, Entziehungen, Verfügungen oder sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie durch elementare Naturereignisse oder Kernenergie*; bm) SturmflutSchäden durch dauernde Einflüsse des Betriebes, Erdbeben, Bergschäden, Erdfall/Erdrutsch, Überschwemmung, Rückstau, Grundwasser, Lawinen, Schneedruck, Vulkanausbruch, Plantsch- und Reinigungswasser außerdem Witterungsniederschläge, soweit nicht Folge eines Gebäude- schadens, falls im Versicherungsschein nicht anders ausgewiesennormale Abnutzung; cn) Schäden durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparatur / Eingriffe nicht vom Versicherer autorisierter Dritter, unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche, insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Verwendung oder Reinigung des Gerätes; o) Schäden an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungs- und Softwarefehler (bei Media-Art). 3.2 Nicht versichert sind Schäden, verursacht durch die folgenden Ereignisse und Einwirkungen, es sei denn, dass diese als unmittelbare Folge eines Versicherungsfalles eintreten: a) allmähliche Einwirkung von Kälte, Hitze, Temperatur- und Luftdruckschwankungen, Feuchtigkeit, Rauch, Ruß, Staub, Licht und Strahlen, sowie innerer Verderb (Allmählichkeitsschäden)oder Softwarefehler; bp) Abnutzung, Verschleiß, Verderb Schäden an Verschleißteilen und Beschädigung infolge des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der versicherten Sachen (Gebrauchsschäden)Verbrauchsmaterialien sowie Batterien und Akkus; cq) Schädlinge und Ungeziefer aller Art, sowie Nagen, Kauen, Kratzen, Zerreißen durch vorsätzliche Handlungen oder Verschmutzung durch Haustiere (Tierschäden)Unterlassungen des Versicherungsnehmers oder eines berechtigten Nutzers des Gerätes verursachte Schäden; dr) Bearbeitung, Reinigung, Reparatur unmittelbare und Restaurierung (Bearbeitungsschäden). Für Schädenmittelbare Sachfolge- und Vermögensschäden; s) Leistungen, die bei der Restaurierung aufgrund von Kunstgegenständen durch Restauratoren mit Diplom oder Masterausbildung entstanden sindService-, besteht Versicherungsschutz bis zu einer Versicherungssumme in Höhe von 10.000 EuroJustage- und Reinigungsarbeiten notwendig werden. e) die Vergrößerung von Altschäden (Vergrößerungsschäden); f) fehlende oder nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder mangelhafte Sicherung bei Transporten (Verpackungsschäden). * Der Ersatz von Schäden durch Kernenergie richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Atomgesetz. Die Betreiber von Kernanlagen sind zur Deckungsvorsorge verpflichtet und schließen hierfür Haftpflichtversicherungen ab.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den R+v Geräteschutz

Nicht versicherte Gefahren und Schäden. 3.1 Nicht versichert sind - ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – a) Schäden, für die ein Dritter aufgrund von Garantie- oder Gewährleis- tungsbestimmungen sowie sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Be- stimmungen zu haften hat; b) Unterschlagung, Liegenlassen, Vergessen und Verlieren; c) Diebstahl (gemäß § 242 StGB), Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung, sofern nicht anders vereinbart; d) Schäden an Fernbedienungen, Controller, 3D-Brillen nach Ablauf von 24 Monaten nach Kaufdatum; e) Störungen, die durch Einstellung laut Bedienungsanleitung des Herstel- lers behoben werden können; f) Schäden oder Störungen am Gerät, die durch Reinigung des Gerätes behoben werden können; g) Schäden durch unzureichende Verpackung des Gerätes bei Transport oder Versand; h) Leistungen, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstiger Schönheitsfeh- ler, die den technischen Gebrauch des Gerätes nicht beeinträchtigen, er- bracht werden; i) Schäden, die entstanden sind durch:von einer anderen Versicherung oder Garantie reguliert werden; aj) Kriegsereignisse jeder Art Pixelfehler, die im Rahmen der Fehlertoleranz Kategorie 1-2 der ISO Norm 13406-2 liegen; k) Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers; l) Kriegs- oder bürgerkriegsähnliche Ereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, politische Gewalthandlungen, Attentate oder Terrorakte, Streik, Aus- sperrung oder Arbeitsunruhen, Enteignungen oder enteignungsgleiche Eingriffe, Beschlagnahme, Entziehungen, Verfügungen oder sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie durch elementare Naturereignisse oder Kernenergie*; bm) SturmflutSchäden durch dauernde Einflüsse des Betriebes, Erdbeben, Bergschäden, Erdfall/Erdrutsch, Überschwemmung, Rückstau, Grundwasser, Lawinen, Schneedruck, Vulkanausbruch, Plantsch- und Reinigungswasser außerdem Witterungsniederschläge, soweit nicht Folge eines Gebäude- schadens, falls im Versicherungsschein nicht anders ausgewiesennormale Abnutzung; cn) ComputervirenSchäden durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparatur/ Eingriffe nicht vom Versicherer autorisierter Dritter, unsach- gemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche, insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Verwendung oder Reinigung des Gerätes; o) Schäden an oder durch Software oder Datenträger, durch Computervi- ren, Programmierungs- und Softwarefehler (bei Media-Art). 3.2 Nicht versichert sind Schäden, verursacht durch die folgenden Ereignisse und Einwirkungen, es sei denn, dass diese als unmittelbare Folge eines Versicherungsfalles eintreten: a) allmähliche Einwirkung von Kälte, Hitze, Temperatur- und Luftdruckschwankungen, Feuchtigkeit, Rauch, Ruß, Staub, Licht und Strahlen, sowie innerer Verderb (Allmählichkeitsschäden)oder Softwarefehler; bp) Abnutzung, Verschleiß, Verderb Schäden an Verschleißteilen und Beschädigung infolge des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der versicherten Sachen (Gebrauchsschäden)Verbrauchsmaterialien sowie Batterien und Akkus; cq) Schädlinge und Ungeziefer aller Art, sowie Nagen, Kauen, Kratzen, Zerreißen durch vorsätzliche Handlungen oder Verschmutzung durch Haustiere (Tierschäden)Unterlassungen des Versiche- rungsnehmers oder eines berechtigten Nutzers des Gerätes verursachte Schäden; dr) Bearbeitung, Reinigung, Reparatur unmittelbare und Restaurierung (Bearbeitungsschäden). Für Schädenmittelbare Sachfolge- und Vermögensschäden; s) Leistungen, die bei der Restaurierung aufgrund von Kunstgegenständen durch Restauratoren mit Diplom oder Masterausbildung entstanden sindService-, besteht Versicherungsschutz bis zu einer Versicherungssumme in Höhe von 10.000 EuroJustage- und Reinigungsarbeiten notwendig werden. e) die Vergrößerung von Altschäden (Vergrößerungsschäden); f) fehlende oder nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder mangelhafte Sicherung bei Transporten (Verpackungsschäden). * Der Ersatz von Schäden durch Kernenergie richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Atomgesetz. Die Betreiber von Kernanlagen sind zur Deckungsvorsorge verpflichtet und schließen hierfür Haftpflichtversicherungen ab.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Nicht versicherte Gefahren und Schäden. 3.1 Nicht versichert sind - ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – a) Schäden, für die ein Dritter aufgrund von Garantie- oder Gewährleistungsbestimmungen sowie sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen zu haften hat; b) Unterschlagung, Liegenlassen, Vergessen und Verlieren; c) Diebstahl (gemäß § 242 StGB), Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung, sofern nicht anders vereinbart; d) Schäden an Fernbedienungen, Controller, 3D-Brillen nach Ablauf von 24 Monaten nach Kaufdatum; e) Störungen, die durch Einstellung laut Bedienungsanleitung des Herstellers behoben werden können; f) Schäden oder Störungen am Gerät, die durch Reinigung des Gerätes behoben werden können; g) Schäden durch unzureichende Verpackung des Gerätes bei Transport oder Versand; h) Leistungen, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstiger Schönheitsfehler, die den technischen Gebrauch des Gerätes nicht beeinträchtigen, erbracht werden; i) Schäden, die entstanden sind durch:von einer anderen Versicherung oder Garantie reguliert werden; aj) Kriegsereignisse jeder Art Pixelfehler, die im Rahmen der Fehlertoleranz Kategorie 1-2 der ISO Norm 13406-2 liegen; k) Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers; l) Kriegs- oder bürgerkriegsähnliche Ereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, politische Gewalthandlungen, Attentate oder Terrorakte, Streik, Aussperrung oder Arbeitsunruhen, Enteignungen oder enteignungsgleiche Eingriffe, Beschlagnahme, Entziehungen, Verfügungen oder sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie durch elementare Naturereignisse oder Kernenergie*; bm) SturmflutSchäden durch dauernde Einflüsse des Betriebes, Erdbeben, Bergschäden, Erdfall/Erdrutsch, Überschwemmung, Rückstau, Grundwasser, Lawinen, Schneedruck, Vulkanausbruch, Plantsch- und Reinigungswasser außerdem Witterungsniederschläge, soweit nicht Folge eines Gebäude- schadens, falls im Versicherungsschein nicht anders ausgewiesennormale Abnutzung; cn) Schäden durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparatur / Eingriffe nicht vom Versicherer autorisierter Dritter, unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche, insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Verwendung oder Reinigung des Gerätes; o) Schäden an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungs- und Softwarefehler (bei Media-Art). 3.2 Nicht versichert sind Schäden, verursacht durch die folgenden Ereignisse und Einwirkungen, es sei denn, dass diese als unmittelbare Folge eines Versicherungsfalles eintreten: a) allmähliche Einwirkung von Kälte, Hitze, Temperatur- und Luftdruckschwankungen, Feuchtigkeit, Rauch, Ruß, Staub, Licht und Strahlen, sowie innerer Verderb (Allmählichkeitsschäden)oder Softwarefehler; bp) Abnutzung, Verschleiß, Verderb Schäden an Verschleißteilen und Beschädigung infolge des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der versicherten Sachen (Gebrauchsschäden)Verbrauchsmaterialien sowie Batterien und Akkus; cq) Schädlinge und Ungeziefer aller Art, sowie Nagen, Kauen, Kratzen, Zerreißen durch vorsätzliche Handlungen oder Verschmutzung durch Haustiere (Tierschäden)Unterlassungen des Versicherungsnehmers oder eines berechtigten Nutzers des Gerätes verursachte Schäden; dr) Bearbeitung, Reinigung, Reparatur unmittelbare und Restaurierung (Bearbeitungsschäden). Für Schädenmittelbare Sachfolge- und Vermögensschäden; s) Leistungen, die bei der Restaurierung aufgrund von Kunstgegenständen durch Restauratoren mit Diplom oder Masterausbildung entstanden sindService-, besteht Versicherungsschutz bis zu einer Versicherungssumme in Höhe von 10.000 EuroJustage- und Reinigungsarbeiten notwendig werden. e) die Vergrößerung von Altschäden (Vergrößerungsschäden); f) fehlende oder nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder mangelhafte Sicherung bei Transporten (Verpackungsschäden). * Der Ersatz von Schäden durch Kernenergie richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Atomgesetz. Die Betreiber von Kernanlagen sind zur Deckungsvorsorge verpflichtet und schließen hierfür Haftpflichtversicherungen ab.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Nicht versicherte Gefahren und Schäden. 3.1 Nicht versichert sind - ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – a) Schäden, für die ein Dritter aufgrund von Garantie- oder Gewährleistungsbestimmun- gen sowie sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen zu haften hat; b) Schäden durch Unterschlagung, Liegenlassen, Vergessen und Verlieren; c) Schäden durch einfachen Diebstahl (gemäß § 242 StGB), Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung, sofern nicht anders vereinbart; d) Schäden an Fernbedienungen, Controller, 3D-Brillen nach Ablauf von 24 Monaten nach Vertragsbeginn (Kaufdatum); e) Störungen, die durch Einstellung laut Bedienungsanleitung des Herstellers behoben werden können; f) Schäden oder Störungen am Gerät, die durch Reinigung des Gerätes behoben wer- den können; g) Schäden durch unzureichende Verpackung der Geräte bei Transport oder Versand; h) Leistungen, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schramm-, und Scheuerschäden sowie sonstiger Schönheitsfehler, die den techni- schen Gebrauch des Gerätes nicht beeinträchtigen, erbracht werden; i) Schäden, die entstanden sind durch:von einer anderen Versicherung oder Garantie reguliert werden; aj) Kriegsereignisse jeder Art Pixelfehler, die im Rahmen der Fehlertoleranz Kategorie 1-2 der ISO Norm 13406-2 liegen; k) Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers; l) Kriegs- oder bürgerkriegsähnliche Ereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, politische Gewalthandlungen, Attentate oder Terrorakte, Streik, Aussperrung oder Arbeitsunru- hen, Enteignungen oder enteignungsgleiche Eingriffe, Beschlagnahme, Entziehungen, Verfügungen oder sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie durch elementare Natur- ereignisse oder Kernenergie*; bm) SturmflutSchäden durch dauernde Einflüsse des Betriebes, Erdbeben, Bergschäden, Erdfall/Erdrutsch, Überschwemmung, Rückstau, Grundwasser, Lawinen, Schneedruck, Vulkanausbruch, Plantsch- und Reinigungswasser außerdem Witterungsniederschläge, soweit nicht Folge eines Gebäude- schadens, falls im Versicherungsschein nicht anders ausgewiesennormale Abnutzung; co) Schäden durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparatur / Eingriffe nicht vom Versicherer autorisierter Dritter, unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende – Verwendung oder Reinigung des Gerätes; p) Schäden an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungs- und Softwarefehler (bei Media-Art). 3.2 Nicht versichert sind Schäden, verursacht durch die folgenden Ereignisse und Einwirkungen, es sei denn, dass diese als unmittelbare Folge eines Versicherungsfalles eintreten: a) allmähliche Einwirkung von Kälte, Hitze, Temperatur- und Luftdruckschwankungen, Feuchtigkeit, Rauch, Ruß, Staub, Licht und Strahlen, sowie innerer Verderb (Allmählichkeitsschäden)Program- mierungs- oder Softwarefehler; bq) Abnutzung, Verschleiß, Verderb Schäden an Verschleißteilen und Beschädigung infolge des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der versicherten Sachen (Gebrauchsschäden)Verbrauchsmaterialien sowie Batterien und Akkus; cr) Schädlinge und Ungeziefer aller Art, sowie Nagen, Kauen, Kratzen, Zerreißen durch vorsätzliche Handlungen oder Verschmutzung durch Haustiere (Tierschäden)Unterlassungen des Versicherungsnehmers oder eines berechtigten Nutzers des Gerätes verursachte Schäden; d) Bearbeitung, Reinigung, Reparatur und Restaurierung (Bearbeitungsschäden). Für Schäden, die bei der Restaurierung von Kunstgegenständen durch Restauratoren mit Diplom oder Masterausbildung entstanden sind, besteht Versicherungsschutz bis zu einer Versicherungssumme in Höhe von 10.000 Euro. e) die Vergrößerung von Altschäden (Vergrößerungsschäden); f) fehlende oder nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder mangelhafte Sicherung bei Transporten (Verpackungsschäden). * Der Ersatz von Schäden durch Kernenergie richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Atomgesetz. Die Betreiber von Kernanlagen sind zur Deckungsvorsorge verpflichtet und schließen hierfür Haftpflichtversicherungen ab.

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